Am 19.08.2017 ist die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider ( Legionellenverordnung – 42. BImSchV ) vom 12.07.2017 (BGBl. I. S. 2379) in Kraft getreten. Den Verordnungstext finden Sie unter dem Link: Legionellenverordnung – 42. BImSchV Seit dem 19.07.2018 bestehen nach § 13 der Verordnung Anzeigenpflichten für alle Anlagen, die der 42. BImSchV unterliegen. Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben alle bestehenden und neu zu errichtenden Anlagen nebst Änderungen und Anlagenstilllegungen sowie Betreiberwechsel bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Daneben bestehen gemäß § 10 der 42. BImSchV für den Betreiber Informationspflichten bei Feststellung der Überschreitung von Maßnahmenwerte. Um eine bundeseinheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, ist für die elektronische Datenübermittlung ein zentrales EDV-System “Kataster Verdunstungskühlanlagen – KaVKA” für die Erfüllung der Anzeige- und Informationspflichten eingerichtet. Die Nutzung von KaVKA zur Übermittlung der Anzeigen nach § 13 der 42. BImSchV und der Informationen nach § 10 der 42. BImSchV ist in Berlin gemäß § 17 der 42. BImSchV für alle betroffenen Anlagenbetreiber mittels Allgemeinverfügung verbindlich festgelegt. Die Allgemeinverfügung einschließlich der Begründung vom 25. Juli 2018 (ABl. Nr. 31/2018 S. 4201) für alle Anlagen die der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung oder dem jeweiligen Bezirksamt unterliegen, kann unter folgendem Link abgerufen werden: Das Kataster “Verdunstungskühlanlagen” (KaVKA) ist unter folgendem Link zu erreichen: Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV Alle Anlagen nach der 42. BImSchV, die nicht Bestandteil einer Anlage nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sind, werden durch die jeweiligen bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter betreut. Kontaktdaten der Umwelt- und Naturschutzämter der Berliner Bezirke Für alle Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider dessen Hauptanlage der 4. BImSchV unterliegt, ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Ausgenommen davon sind genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen bzw. Hauptanlagen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV). Für diese Anlagen ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Behörde. Kontaktdaten für das LaGetSi Auskünfte bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt erhalten Sie von: Janin Krauß E-Mail: janin.krauss@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2285 Fax: (030) 9025-2512
Im Land Berlin ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einschließlich Abfallentsorgungsanlagen die zuständige Genehmigungsbehörde. Ausgenommen davon sind Heiz-/Kraftwerke sowie Feuerungsanlagen einschl. Dampfkessel und Gasturbinen mit einer Vorlauftemperatur von mehr als 110 °C. Für diese Anlagen ist im Land Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) die zuständige Genehmigungsbehörde. Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ELiA – Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung Ausgangszustandsbericht und Anforderungen an die Überwachung von Boden und Grundwasser Umweltverträglichkeitsprüfung Genehmigungs- und Überwachungsdaten Störfallvorsorge Katastrophenschutz (für genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) 42. BImSchV – Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (KaVKA) 44. BImSchV – Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren Berichtspflichten Formulare Rechtsvorschriften
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist die Theo Steil GmbH neben der Entsorgung von Produktionsabfällen auch mit der Annahme von Schrotten und metallhaltigen Abfällen und deren Aufbereitung betraut. Dazu betreibt das Unternehmen derzeit vier Shredderanlagen und eine Vielzahl von Aufbereitungsanlagen, mit deren Hilfe Sekundärrohstoffe in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden. Zur Reinigung der bei der Aufbereitung von metallischen Abfällen in einer Shredderanlage (Automobilshredder) entstehenden Abluft kommen derzeit branchenweit nasse Abscheidetechniken zum Einsatz. Ein kompletter Verzicht auf Nasswäscher war bislang nicht möglich, da Verpuffungen bei der Zerkleinerung nicht auszuschließen sind und zu einer Zerstörung der Abluftreinigung bzw. einem Brand der Filtermaterialien führen können. In der nun von der Theo Steil GmbH am Standort Trier geplanten Shredderanlage soll erstmalig eine gänzlich trockene Abscheidetechnik betrieben werden. Dabei wird ein spezieller Ring am Eingang der Abluftleitung installiert und permanent Funken erzeugen, um explosionsfähige Luftgemische kontrolliert zu zünden. So können größere Verpuffungen vermieden und erstmalig auf die Nasswäscher verzichtet werden, um rund ca. 1.850 Kubikmeter Frischwasser einzusparen. Zusätzlich wird eine innovative Funkenlöschanlage im Bereich des Gewebefilters installiert. Das trockene Aufbereitungsverfahren ermöglicht es der Theo Steil GmbH zudem, Additive wie Aktivkohle oder Kalkmilch in den Abgasstrom einzudüsen, so dass die Minderung von organischen Schadstoffen in der Abluft erleichtert wird. Außerdem rechnet die Theo Steil GmbH mit einer Reduzierung der organischen Luftemissionen als Gesamtkohlenstoff um 60 Prozent, von derzeit 50 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 20 Milligramm pro Kubikmeter. Insgesamt können damit Emissionen von jährlich 6,54 Tonnen Gesamtkohlenstoff vermieden werden. Ein weiterer Projektbestandsteil ist die vollständige Kapselung der Aufbereitung der Shredderleichtfraktion in einer Halle, die ebenfalls bundesweit neuartig ist. Dies dient der Vermeidung diffuser Emissionen. So ist die Einheit zur Aufbereitung der als Restmenge beim Shreddern entstehenden Shredderleichtfraktion vollkommen geschlossen. Auch die Beladevorgänge sollen in einer geschlossenen Halle stattfinden, die zusätzlich an die Entstaubung angeschlossen ist. Die neue Anlage wird somit im Bereich Staubminderung und organische Emissionen über den Stand der Technik hinausgehen. So soll die Staubfracht pro Kubikmeter Abgas von derzeit 20 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 5 Milligramm pro Kubikmeter, somit um ca. 73 Prozent reduziert werden, um Staubemissionen von jährlich 3,39 Tonnen zu vermeiden. Des Weiteren soll die Anlage eine höhere Energieeffizienz aufweisen, in dem strömungsoptimierte Rohrleitungen die Ventilatoren entlasten und eine effizientere, auf die Prozesse der Anlage zugeschnittene Steuerung eingeführt wird. Bislang war zudem zusätzliche Energie nötig, um das Wasser der Nassabscheider anschließend zu reinigen. Gegenüber dem bisherigen Verfahren wird die Anlage voraussichtlich rund 640 Tausend Kilowattstunden weniger Strom benötigen und damit 341,6 Tonnen CO 2 (rund 54 Prozent) einsparen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Theo Steil GmbH Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: 2019 - 2020 Status: Abgeschlossen
Die Firma Lothar Bix GmbH ist ein in Meßkirch (Baden-Württemberg) angesiedeltes mittelständisches Unternehmen und ist als Oberflächenveredler auf hochwertige Beschichtungen von Kunststoff- und Metallteilen für die Automobil- und Elektrogeräteindustrie spezialisiert. Bisherige Lackieranlagen, wie 2-Kabinen-Anlagen, zeichnen sich durch ein Stetigförderkonzept aus: die zu beschichtenden Kunststoffteile müssen immer den durch ein Förderband vordefinierten Weg die komplette Prozesskette von Reinigung über Lackierung, Abdunsten und Trocknung bis hin zur Kühlung durchlaufen. Dieser unflexible Prozess lässt nicht zu, dass einzelne Verfahrensschritte ausgelassen werden können, wenn hierzu kein Bedarf ist. In den Abdunstzonen ergibt sich zudem immer das Risiko der Verschmutzung der Oberflächen durch emporgewirbelte Partikel, die zu fehlerhaft lackierten Teilen führen. Eine herkömmliche Lackieranlage benötigt mit ca. 1.140 Quadratmetern relativ viel Platz. Ziel des Projektes war die Realisierung eines automatisierten Systems für die Beschichtung von Kunststoffteilen, die flexibel auf begrenztem Raum mit geringem Energieeinsatz handhabbar ist. Die zu lackierenden Kunststoffteile durchlaufen innerhalb einer Rondelllackieranlage bedarfsgerecht alle notwendigen und modulartig in die Anlage eingebauten Prozesszonen. Diese Prozesszonen sind dabei so angeordnet, dass sie von einem einzigen Handlingroboter bedient werden können. Durch diese Anordnung benötigt die Anlage nur noch 240 Quadratmeter Platz. Durch die neue Anlage konnten eine Reihe wesentlicher Umweltentlastungen erreicht werden. Der Ausschuss verringerte sich um 52 Prozent, da Qualitätsmängel, die durch Verunreinigungen aus der Beschichtungsanlage hervorgerufen werden, wegen der verkürzten Wege deutlich reduziert werden konnten. Durch den Ersatz des Umlufttrockners durch einen elektrisch getriebenen Infrarot (IR)-Trockner konnte das bisher verwendete Erdgas komplett eingespart werden. Der Stromverbrauch, insbesondere für die Belüftung (Zu- und Umluft) der Abdunst-, Kühl- und Trocknerzone, wurde durch die kompakte Einheit der Rondelllackieranlage, in der die Abdunst-, Kühl- und Trockenzone übereinander angeordnet sind, um ca. 17 Prozent verringert. Der Frischluftbedarf sank deutlich von ca. 13.000 Kubikmeter pro Stunde auf 2.170 Kubikmeter pro Stunde. Durch das in der Anlage eingesetzte Trockenbürstenabscheideverfahren konnte der bisher übliche Nassabscheider zur Sammlung des Oversprays ersetzt werden. Hierdurch bedurfte es keines Verbrauchs an Wasser und Abwasser fällt nicht an. Vor allem durch den verringerten Energiebedarf ergibt sich eine jährliche Einsparung von 97,55 Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Die Rondelllackieranlage eignet sich zur mehrschichtigen Lackierung von fast allen Kunststoffen. Eine große technische und wirtschaftliche Bedeutung des neuen Verfahrens ist aufgrund der großen Verbreitung konkurrierender (konventioneller) Verfahren und des großen Marktes der zu lackierenden Produkte bei Anwendern der gleichen oder anderer Branchen (Automobil- und Automobilzulieferindustrie, Elektronikindustrie) gegeben. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Lothar Bix GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2018 - 2019 Status: Abgeschlossen
- Zusatzwasser unter PW 2 - Änderungen - Stilllegung - Betreiberwechsel - Betriebstagebuch - Überprüfung alle 5 Jahre durch Sachverständige VK und NA Bestandsanlage Vor dem 19.8.2017 errichtet und vor dem 19.2.2018 betrieben VK und NA Neuanlage vor Wiederinbetriebnahme Anzeige der Anlage spät. 1 Monat nach 19.7.2018 vor Inbetriebnahme/ Wiederinbetriebnahme Anzeige der Anla- ge 1 Monat nach Erstbefüllung (ab 19. 7.2018) Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse und Risikobewertung) sowie Prüfschritte gemäß Checkliste Anlage 2 vor Inbetriebnahme Inbetriebnahme *1) Falls in 2 aufeinander folgenden Jahren PW 1 eingehalten wird, Bestimmung KBELeg. alle 6 Monate *2) Falls bei 3 aufeinander folgenden Untersuchungen PW 1 eingehalten wird, gelten die alten Fristen Erstuntersuchung = KBEallg. + KBELeg.betriebsinterne Überprüfung Bestimmung und Probenahme durch akkred. Stelle 4 Wochen nach Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme (spät. aber zum 16.9.2017)des Nutzwassers auf chemische, physikalische oder mikrobiologische Kenngrößen (min. alle zwei Wochen) *2) nun wöchentlich *3) Aus 6 aufeinander folgenden Untersuchungen (KBEallg.) (spätestens ab 19. August 2017) wird der Referenzwert gebildet. Bis dahin: Referenzwert = KBEallg,Erstuntersuchung (bis max 10.000 KBEallg./ml) *4) min. alle 3 Monate*1) nun monatlich*2) KBEallg. bestimmen KBELeg. bestimmen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb Nein Überschreitung? mehr als 100facher Referenzwert*3): Ursachenermittlung + Sofortmaßnahmen des Maßnahmenwertes Information der Behörde Zusätzliche Untersuchung zur Differenzierung der Legionellenarten und -stämme Zusatzuntersuchung auf den Parameter KBELeg. Ja Ja Zusatzuntersuchung auf den Parameter KBELeg. Bestätigung der Prüfwertüberschreitung? Bei Bestätigung der Überschreitung des Maßnahmenwertes PW 1 100 100 500 PW 2 1.000 1.000 5.000 Maßnahmenwert 10.000 10.000 50.000 Nein Ja PW 1 Anlage Verdunstungskühlanlagen Nassabscheider Kühltürme Legionellen/ 100ml der PW 1 oder 2 Gefahrenabwehrmaß- nahmen zur Vermeidung von Aerosolen PW 2 Technische Maßnahmen nach SdT zur Reduktion unter PW 2 Ursachen ermitteln und Maßnahmen*4) ergreifen
- Zusatzwasser unter PW 2 - Änderungen - Stilllegung - Betreiberwechsel - Betriebstagebuch - Überprüfung alle 5 Jahre durch Sachverständigen Kühlturm Bestandsanlage Vor dem 19.8.2017 errichtet und vor dem 19.2.2018 betrieben Anzeige der Anlage spät. 1 Monat nach 19.7.2018 bei der Behörde Kühlturm Neuanlage vor Inbetriebnahme/ Wiederinbetriebnahme vor Wiederinbetriebnahme Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse und Risikobewertung) sowie Prüfschritte gemäß Checkliste Anlage 2 Anzeige der Anlage spät. 1 Monat nach Erstbefüllung bei der Behörde (ab 19.7.2018) vor Inbetriebnahme Inbetriebnahme Erstuntersuchung = KBELegbetriebsinterne Überprüfung Bestimmung und Probenahme durch akkred. Stelle 4 Wochen nach Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme (spät. aber zum 16.9.2017)des Nutzwassers auf chemische, physikalische oder mikrobiologische Kenngrößen (min. alle zwei Wochen) *1) min. 1 x im Monat*1) Falls in 2 aufeinander folgenden Jahren der PW 1 eingehalten wird, Bestimmung alle 2 Monate KBELeg. bestimmen *2) Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung Bei Überschreitung PW 2 Maßnahmenwert Zusatzuntersuchung auf den Parameter KBELeg. Information der Behörde Zusätzliche Untersuchung zur Differenzierung der Legionellenarten und -stämme Bei Bestätigung der Prüfwertüberschreitung? Zusatzuntersuchung auf den Parameter KBELeg. Technische Maßnahmen nach SdT zur Reduktion unter PW 2 Anlage Verdunstungskühlanlagen Nassabscheider Kühltürme Legionellen/ 100ml PW 1 100 100 500 PW 2 1.000 1.000 5.000 Maßnahmenwert 10.000 10.000 50.000 Ursachen ermitteln und Maßnahmen*2) ergreifen Bei Bestätigung der Überschreitung des Maßnahmenwertes Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Vermeidung von Aerosolen
Sehr geehrte Abonnentin, sehr geehrter Abonnent, die neue Ausgabe des telegramm umwelt + gesundheit ist erschienen. Ausgabe 02/2017 informiert über die 42. Bundesimmisionsschutzverordnung, mit der eine Melde- und Überwachungspflicht für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider eingeführt wird. Ziel ist die Vermeidung von Gesundheitsrisiken, speziell Legionellen. Ergänzend zur Verordnung hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung mit Hinweisen zum Nachweis von Legionellen veröffentlicht. Mit diesen Hinweisen zu Probenahme, Analytik, Auswertung und Ergebnisangabe soll die Vergleichbarkeit der Messdaten gewährleistet werden. Frühere Ausgaben des telegramm finden Sie im Archiv auf unserer Internetseite . Mit freundlichen Grüßen Ihre telegramm-Redaktion
Webportal KaVKA-42.BV (Kataster der Verdunstungskühlanlagen gem. 42. BImSchV) Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. KaVKA-42BV ist eine webbasierte Anwendung, mit der Anzeigen, Meldungen und Prüfergebnisse entsprechend der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV) durch Betreiber entsprechender Anlagen online erfasst und an die zuständige Behörde auf elektronischem Wege übermittelt werden. Das Internetportal KaVKA-42BV wird als Kooperation der 16 Bundesländer unter der Verwaltungsvereinbarung zum Aufbau und Betrieb von Umweltinformationssystemen (VKoopUIS) betrieben. Insbesondere handelt es sich um folgende Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten: Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV Meldungen über erhöhte Legionellenkonzentrationen (sogenannte Maßnahmenwertüberschreitungen) entsprechend § 10 der 42. BImSchV Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV Durch die elektronische Übermittlung der Daten zum Anlagenbestand und zum Zustand der Anlagen wird ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand ein Anlagenkataster aufgebaut, das im Fall von Legionellose-Ausbrüchen zur Recherche nach möglichen Quellen genutzt werden kann. Im Ausbruchsfall führt dies zu einer enormen Zeitersparnis bis zum Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheitskeimen. Hinweise für Zugang/Anmeldung/Registrierung Für den Zugang zu dem Webportal 'KaVKA-42.BV' müssen sich die Anwender mit einem Benutzernamen (Zugangskennung) und einem Passwort anmelden. Die Betreiber anzeigepflichtiger Anlagen müssen zunächst eine Registrierung durchführen. Für die Registrierung sind folgende Angaben erforderlich: Vorname, Nachname, E-Mail Adresse, Benutzername, Passwort und Passwort Wiederholung. Nach Absenden der Registrierdaten wird eine E-Mail generiert und an die bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse versendet. In dieser E-Mail befindet sich ein Link zur Verifizierung der Registrierung. Dieser Link hat eine Gültigkeit von 240 min. Mit einem Klick auf den Link in der E-Mail erfolgt direkt der erstmalige Zugang zu KaVKA-42BV. Die Zugänge für die Behördenmitarbeiter/-innen werden beim LANUV - der zuständigen Stelle in NRW - zentral eingerichtet und dem jeweiligen Nutzer bekannt gegeben. Haben Sie Ihr persönliches Passwort nicht mehr zur Hand, steht Ihnen auf der Anmeldeseite die Funktion Passwort vergessen zur Verfügung. Nach Eingabe Ihres Benutzernamens oder Ihrer E-Mail Adresse und Absenden der Daten wird eine E-Mail generiert und an die zu dem Benutzer hinterlegten E-Mail Adresse versendet. In der E-Mail befindet sich ein Link zum Zurücksetzen von Anmeldeinformationen. Dieser Link hat eine Gültigkeit von 240 min. Mit einem Klick auf den Link in der E-Mail wird ein Formular angezeigt, in dem ein neues Passwort vergeben kann. Nach Eingabe und Wiederholung des neuen Passwortes und Absenden der Daten, erhalten Sie direkt Zugang zu KaVKA-42BV. Bewahren Sie bitte die Zugangskennung und das persönliche Passwort sorgfältig auf!
Die Methoden und Verfahren der klassischen kulturellen Mikrobiologie bilden das Fundament der Umweltmikrobiologie im LANUV. Die Kultivierung von Mikroorganismen auf festen Agar-Nährmedien in Petrischalen oder in Flüssigkulturen sind Grundvoraussetzungen, um unterschiedliche Mikroorganismen aus der aquatischen Umwelt nachweisen, isolieren und weitergehend charakterisieren zu können. Die hierfür notwendigen analytischen Werkzeuge werden kontinuierlich auf dem aktuellen Stand gehalten und bei Ausbruchsgeschehen, zur amtlichen Überwachung und für Projektarbeiten eingesetzt. Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: KNSY Photography Im Fokus steht neben der Analytik rund um Legionellen der zusätzliche Ausbau der Fachkompetenz bezüglich anderer hygienerelevanter Mikroorganismen aus der aquatischen Umwelt. Hierbei sind die Mikroorganismen von Interesse, die bereits jetzt ein mögliches Problem in der Umwelt darstellen oder solche, die zu den sogenannten „ emerging pathogens “ zählen. Bei den „ emerging pathogens “ handelt es sich um neue oder neu auftretende Krankheiten verursachende Mikroorganismen mit zunehmender Ausbreitung, Virulenz oder Resistenz. In Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie dem Umweltbundesamt (UBA), dem Nationalen Referenzzentrum für gramnegative Krankenhauserreger (NRZ) oder dem Robert-Koch-Institut (RKI) wird das vorhandene Fachwissen erweitert und ausgetauscht. Die Erkenntnisse fließen unter anderem in DIN-, ISO-, VDI- und UBA-Arbeitskreise ein und unterstützen im Rahmen von NRW-geförderten Forschungsprojekten die Entwicklung und Validierung neuer Analysemethoden. Unser Ziel: Qualitätsgesicherte, reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse bei der Analyse von herausfordernden komplexen Umweltmatrices in und für NRW. Unser erarbeitetes Fachwissen wird dauerhaft in Form von Arbeitsblättern und selbst konzipierten Seminaren (siehe NEWS ) am Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft (BEW) oder am LANUV-Standort Duisburg an andere Labore, interessierte Kreise und Behörden vermittelt. Unser Ziel ist es, den im LANUV erzielten Wissensmehrwert an Interessierte weiterzugeben. Die Herstellung von mikrobiologischen Prüfgegenständen und die fachliche Bewertung der Teilnehmerergebnisse der seit 2017 fortlaufend angebotenen mikrobiologischen LANUV-Eignungsprüfungen (Ringversuche) runden das Portfolio der Mikrobiologie im LANUV ab. Nachweis von Legionellen Umweltproben können verschiedene anspruchsvolle Herausforderungen an die mikrobiologische Analytik stellen. Neben der Fragestellung zur Homogenität der Proben ist insbesondere der Einfluss interferierender Mikroorganismen (Begleitflora) auf den Nachweis von Legionellen sowie das sichere Differenzieren zwischen Legionellen-verdächtiger und Legionellen-ähnlicher Koloniemorphologie von Bedeutung. Die Untersuchungsmethode der Wahl ist die kulturelle Analytik entsprechend DIN EN ISO 11731:2019-03. Diese Norm ist die Grundlage für reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse. Die speziellen Herausforderungen bei der Untersuchung von Umweltproben stellen dabei einen deutlichen Unterschied zur Trinkwasseranalytik dar. Zur Harmonisierung der kulturellen Legionellenanalytik in Oberflächen- und Abwasser flossen die langjährigen Erfahrungen des LANUV in das Arbeitsblatt 44 ein. Das Arbeitsblatt dient dem Ziel einer einheitlichen Probenahme, Analytik, Auswertung und Ergebnisangabe. In den Anwendungsbereich der Empfehlung fallen dabei sämtliche Oberflächenwässer und Abwässer bzw. wässrige Proben aus dem Bereich Abwasserableitung und Abwasserbehandlung. Eine Empfehlung für die Probenahme und den Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung. Neben dem Kulturverfahren finden sowohl Immunoseparationsverfahren als auch molekularbiologische Verfahren , wie die quantitative Polymerase-Kettenreaktion (qPCR), Anwendung. Das molekularbiologische qPCR-Verfahren für den Nachweis von Legionella spp. und Legionella pneumophila in komplexen Umweltmatrices ist seit 2019 nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Mit diesen Methoden können innerhalb eines Tages Aussagen über das Vorkommen von Legionellen in Umweltmatrices erhalten werden. Foto: LANUV/D. Krauthausen Fotos: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/S. Grobe Fotos: LANUV/M. Niggemann Nachweis klinisch relevanter antibiotikaresistenter Bakterien Da wässrige Umweltproben immer ein gewisses Maß an Heterogenität bezüglich der nachzuweisenden Mikroorganismen aufweisen, stellt die Analytik von wasserbürtigen Bakterien - und dementsprechend auch von antibiotikaresistenten Bakterien - eine Herausforderung dar. Daher ist nicht nur die Auswahl der zu verwendenden kulturellen Methoden, sondern auch eine sachgerechte und valide Homogenisierung der Proben eine wichtige Grundlage zur Erhebung reproduzierbarer und statistisch gesicherter quantitativer Ergebnisse. Im LANUV werden Oberflächengewässer-, Badegewässer-, Abwasser- und Biofilmproben unter Verwendung von selektiven chromogenen Agar-Nährmedien auf antibiotikaresistente Bakterien untersucht. Im Fokus stehen neben den V ancomycin- R esistenten E nterokokken(VRE) insbesondere Enterobakterien mit bestätigtem Nachweis von E xtended S pectrum β - L actamasen (ESBL) und C arbapenemase- P roduzierende E nterobakterien (CPE). Zusätzlich zu der Identifizierung und Charakterisierung dieser Bakterien enthält unser Portfolio den Nachweis Carbapenemase-produzierender Acinetobacter baumannii sowie Pseudomonas aeruginosa. Neben der sicheren Identifizierung der Bakteriengattung bzw. -art mittels MALDI-TOF MS und/oder stoffwechselphysiologischer Kenndaten erfolgt der Nachweis von Resistenzen und Resistenzmechanismen mit Verfahren zur Bestimmung des Phänotyps und des Genotyps. Seit 2024 stehen uns zusätzlich die Methoden der Typisierung und die Überprüfung von bakteriellen Verwandtschaftsverhältnissen unter Verwendung des Next-Generation Sequencing (NGS ) zur Verfügung. Eine umfangreiche methodische Darstellung kann dem LANUV-Fachbericht 155 "Klinisch-relevante antibiotikaresistente Bakterien in Abwasser und Fließgewässern in NRW" entnommen werden. Zusätzlich stellt das LANUV ein Glossar mit wichtigen Begriffen zum Thema „Antibiotikaresistenzen" zur Verfügung. Foto: KNSY Photography Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Bakterienidentifizierung mittels MALDI-TOF MS Eine sehr schnelle Identifizierungsmethode für Mikroorganismen stellt die MALDI-TOF MS ( M atrix A ssisted L aser D esorption I onization- T ime O f F light M ass S pectrometry) dar. Das Verfahren erlaubt eine Identifizierung von Bakterien anhand ihrer Biomoleküle, meist anhand von ribosomalen Proteinen. Durch das Verfahren werden molekulare Fingerabdrücke (Proteinfingerprints) erzeugt und zur Identifizierung mit Referenzspektren abgeglichen. Das LANUV ist durch den Einsatz des MALDI-TOF-Gerätes in der Lage, Reinkulturen innerhalb weniger Minuten bis auf Art-Ebene zu identifizieren. Eingesetzt wird das MALDI-TOF MS insbesondere bei der Identifizierung von Enterobakterien, Enterokokken, Pseudomonaden, Acinetobacter, Vibrionen, Francisellen und natürlich auch Legionellen. Dies bietet insbesondere in Ausbruchsfällen ein schnelles diagnostisches Hilfsmittel und stellt ein notwendiges Instrument der Spezies-Identifizierung antibiotikaresistenter Bakterien dar. Foto: LANUV/D. Krauthausen Foto: LANUV/D. Krauthausen Umweltproben können verschiedene anspruchsvolle Herausforderungen an die mikrobiologische Analytik stellen. Neben der Fragestellung zur Homogenität der Proben ist insbesondere der Einfluss interferierender Mikroorganismen (Begleitflora) auf den Nachweis von Legionellen sowie das sichere Differenzieren zwischen Legionellen-verdächtiger und Legionellen-ähnlicher Koloniemorphologie von Bedeutung. Die Untersuchungsmethode der Wahl ist die kulturelle Analytik entsprechend DIN EN ISO 11731:2019-03. Diese Norm ist die Grundlage für reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse. Die speziellen Herausforderungen bei der Untersuchung von Umweltproben stellen dabei einen deutlichen Unterschied zur Trinkwasseranalytik dar. Zur Harmonisierung der kulturellen Legionellenanalytik in Oberflächen- und Abwasser flossen die langjährigen Erfahrungen des LANUV in das Arbeitsblatt 44 ein. Das Arbeitsblatt dient dem Ziel einer einheitlichen Probenahme, Analytik, Auswertung und Ergebnisangabe. In den Anwendungsbereich der Empfehlung fallen dabei sämtliche Oberflächenwässer und Abwässer bzw. wässrige Proben aus dem Bereich Abwasserableitung und Abwasserbehandlung. Eine Empfehlung für die Probenahme und den Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern stellt das Umweltbundesamt zur Verfügung. Neben dem Kulturverfahren finden sowohl Immunoseparationsverfahren als auch molekularbiologische Verfahren , wie die quantitative Polymerase-Kettenreaktion (qPCR), Anwendung. Das molekularbiologische qPCR-Verfahren für den Nachweis von Legionella spp. und Legionella pneumophila in komplexen Umweltmatrices ist seit 2019 nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert. Mit diesen Methoden können innerhalb eines Tages Aussagen über das Vorkommen von Legionellen in Umweltmatrices erhalten werden. Da wässrige Umweltproben immer ein gewisses Maß an Heterogenität bezüglich der nachzuweisenden Mikroorganismen aufweisen, stellt die Analytik von wasserbürtigen Bakterien - und dementsprechend auch von antibiotikaresistenten Bakterien - eine Herausforderung dar. Daher ist nicht nur die Auswahl der zu verwendenden kulturellen Methoden, sondern auch eine sachgerechte und valide Homogenisierung der Proben eine wichtige Grundlage zur Erhebung reproduzierbarer und statistisch gesicherter quantitativer Ergebnisse. Im LANUV werden Oberflächengewässer-, Badegewässer-, Abwasser- und Biofilmproben unter Verwendung von selektiven chromogenen Agar-Nährmedien auf antibiotikaresistente Bakterien untersucht. Im Fokus stehen neben den V ancomycin- R esistenten E nterokokken(VRE) insbesondere Enterobakterien mit bestätigtem Nachweis von E xtended S pectrum β - L actamasen (ESBL) und C arbapenemase- P roduzierende E nterobakterien (CPE). Zusätzlich zu der Identifizierung und Charakterisierung dieser Bakterien enthält unser Portfolio den Nachweis Carbapenemase-produzierender Acinetobacter baumannii sowie Pseudomonas aeruginosa. Neben der sicheren Identifizierung der Bakteriengattung bzw. -art mittels MALDI-TOF MS und/oder stoffwechselphysiologischer Kenndaten erfolgt der Nachweis von Resistenzen und Resistenzmechanismen mit Verfahren zur Bestimmung des Phänotyps und des Genotyps. Seit 2024 stehen uns zusätzlich die Methoden der Typisierung und die Überprüfung von bakteriellen Verwandtschaftsverhältnissen unter Verwendung des Next-Generation Sequencing (NGS ) zur Verfügung. Eine umfangreiche methodische Darstellung kann dem LANUV-Fachbericht 155 "Klinisch-relevante antibiotikaresistente Bakterien in Abwasser und Fließgewässern in NRW" entnommen werden. Zusätzlich stellt das LANUV ein Glossar mit wichtigen Begriffen zum Thema „Antibiotikaresistenzen" zur Verfügung. Eine sehr schnelle Identifizierungsmethode für Mikroorganismen stellt die MALDI-TOF MS ( M atrix A ssisted L aser D esorption I onization- T ime O f F light M ass S pectrometry) dar. Das Verfahren erlaubt eine Identifizierung von Bakterien anhand ihrer Biomoleküle, meist anhand von ribosomalen Proteinen. Durch das Verfahren werden molekulare Fingerabdrücke (Proteinfingerprints) erzeugt und zur Identifizierung mit Referenzspektren abgeglichen. Das LANUV ist durch den Einsatz des MALDI-TOF-Gerätes in der Lage, Reinkulturen innerhalb weniger Minuten bis auf Art-Ebene zu identifizieren. Eingesetzt wird das MALDI-TOF MS insbesondere bei der Identifizierung von Enterobakterien, Enterokokken, Pseudomonaden, Acinetobacter, Vibrionen, Francisellen und natürlich auch Legionellen. Dies bietet insbesondere in Ausbruchsfällen ein schnelles diagnostisches Hilfsmittel und stellt ein notwendiges Instrument der Spezies-Identifizierung antibiotikaresistenter Bakterien dar.
Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Am 19. Juli 2017 wurde die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2017, Teil I, S. 2379) verkündet. Daraus ergeben sich für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Pflichten, die im Folgenden skizziert werden. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren. Das Einatmen dieser Aerosole kann zu schweren Lungenentzündungen führen, die in bis zu 15 % aller Erkrankungsfälle auch zum Tode führen können. Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in geringen Konzentrationen in technische Wassersysteme gelangen. Unter für sie günstigen Bedingungen können sie sich in diesen Systemen stark vermehren. Soweit über Wasserdampf Aerosole aus diesen Systemen in die Umgebungsluft austreten können, besteht das Risiko, dass Legionellen in die Außenluft getragen werden und somit zu einer gesundheitlichen Gefährdung in der Umgebung dieser technischen Systeme führen können. Verdunstungskühlanlagen werden in verschiedenen Branchen zur Kühlung eingesetzt, z.B. in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und auch in Rechenzentren. Außerhalb der Industrie und Energiewirtschaft werden sie auch im Handel, in der Gastronomie sowie an Hotel- und Bürogebäuden genutzt. Vor dem Hintergrund mehrerer eingetretener Legionellenausbrüche aus technischen Wassersystemen in den letzten Jahren hat der Gesetzgeber nunmehr bundesweit eine Verordnung verabschiedet, mit der die Anwendung des Standes der Technik sowie unmittelbar anwendbare technische und organisatorische Pflichten bei der Errichtung und dem Betrieb von betroffenen technischen Wassersystemen, wie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider verbindlich geregelt werden sollen. Die Verordnung orientiert sich u.a. an den VDI-Richtlinien für Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen (VDI 2047 Blatt 2 und VDI 3679 Blatt 1). Ziel ist es, Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände zu mindern und somit das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren. Es handelt sich um eine Verordnung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, die sowohl Anforderungen an die jeweiligen Anlagen als auch konkrete Betreiberpflichten regelt. Sie enthält verpflichtende Regelungen zur Anzeige der Anlagen, zu Anforderungen an die Errichtung und Beschaffenheit und den Betrieb, zur Eigenüberwachung und Dokumentation in Betreiberverantwortung, zu regelmäßigen mikrobiologischen Laboruntersuchungen durch akkreditierte Prüflabore, zu Maßnahmen bei Anstieg der allgemeinen Koloniezahl sowie bei Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten, zu Pflichten bei Störungen des Betriebs, zur Informationspflicht bei Überschreitung von Maßnahmenwerten und zur Überprüfung der Anlagen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Verordnung trat einen Monat nach der Verkündung in Kraft (am 19. August 2017 ). Abweichend davon traten die Anzeigepflichten für Neu- bzw. Bestandsanlagen gemäß § 13 in Verbindung mit § 20 der Verordnung zwölf Monate nach der Verkündung und somit am 19. Juli 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt war die jeweilige Anlage der zuständigen Behörde binnen eines Monats ( also bis zum 19. August 2018) anzuzeigen. Wichtig für die Betreiber, bei denen noch keine Laboruntersuchung (§§ 4 und 7) durchgeführt wurde, war die Frist 16. September 2017 . Bis zu diesem Termin war die Erstuntersuchung des Nutzwassers durch ein akkreditiertes Prüflabor durchführen zu lassen (§ 3 Abs. 7). Weitere Fristen ergeben sich u. a. aus den regelmäßig wiederkehrend zu veranlassenden Laboruntersuchungen (§ 4 Abs. 2 und 3 oder § 7 Abs. 2) und der regelmäßig durchzuführenden Sachverständigenprüfung (frühestens ab 19. Aug. 2019, § 14). Zur Datenerfassung wurde eine bundesweites WEB-Anwendung KaVKA-42.BV erstellt, mit deren Hilfe der Betreiber Anzeigepflichten nach § 13 der 42. BImSchV Meldungen der Überschreitung des Maßnahmenwertes nach § 10 der 42. BImSchV Überprüfungen des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage nach § 14 der 42. BImSchV elektronisch erfasst. Das Erfassungswerkzeug wurde zum 19. Juli 2018 freigeschaltet. Für die Anzeige der Bestandsanlagen hatte der Betreiber gemäß § 13 (2) der 42. BImSchV einen Monat Zeit – also bis zum 19. August 2018. Technische und fachliche Ansprechpartner in den hessischen Regierungspräsidien finden Sie hier . Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. Juni 2017) Zuständige Behörden für den Vollzug der 42. BImSchV sind die jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidien in Hessen ( rp-darmstadt.hessen.de , rp-giessen.hessen.de , rp-kassel.hessen.de ). Akkreditierte Prüflabore für Laboruntersuchungen sind in der Datenbank der akkreditierten Stellen der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) aufgelistet. Bei der Auswahl eines Prüflabors ist darauf zu achten, dass als Akkreditierungsgebiete nicht nur „Trinkwasser“ sondern beispielsweise „Wässer aller Art“ oder auch explizit „Kühlwässer“ genannt sind. Nur diese Labore sind speziell auch für Laboruntersuchungen in Nutzwässern im Sinne der Regelungen nach der 42. BImSchV akkreditiert. Sachverständige nach § 14 der 42. BImSchV werden durch die IHKen bestellt. Weitere Informationen zur 42. BImSchV sind z.B. auch den Veröffentlichungen des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zu entnehmen. Abteilung: Umwelt Darmstadt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Darmstadt, Kreis Bergstraße, Kreis Darmstadt-Dieburg Ansprechpartner: Markus Pyschik Tel.: 06151/126391 Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Kreis Groß-Gerau, Kreis Offenbach, Odenwaldkreis Ansprechpartner: Dominik Seipel Tel.: 06151/123727 Abteilung: Umwelt Frankfurt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Frankfurt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach, Wetteraukreis Ansprechpartner: Anita Becker Tel.: 069/2714-4954 Dr. Astrid Tschapek Tel.: 069/2714-4979 Abteilung: Umwelt Wiesbaden auch Bergrecht für RP Darmstadt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis Bergaufsicht für den RP Darmstadt Ansprechpartner: Jan Dobrick Tel.: 0611/3309-2433 Julia Schmidt Tel.: 0611/3309-2425 Abteilung : Umwelt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Land-Dill-Kreis, Kreis Gießen, Kreis Limburg-Weilburg, Kreis Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis Ansprechpartner: E-Mail senden Tel.: 0641/303-0 Abteilung: Umweltschutz; Standort Kassel Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Kassel, Kreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Kreis Waldeck-Frankenberg Ansprechpartner: Reinhard Fischer Tel.: 0561/106-4762 Abteilung: Umweltschutz; Standort Bad Hersfeld Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Kreis Fulda, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis Ansprechpartner: Michaela Zabel Tel.: 0561/106-2893 Abteilung: Umwelt Darmstadt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Darmstadt, Kreis Bergstraße, Kreis Darmstadt-Dieburg Ansprechpartner: Markus Pyschik Tel.: 06151/126391 Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Kreis Groß-Gerau, Kreis Offenbach, Odenwaldkreis Ansprechpartner: Dominik Seipel Tel.: 06151/123727 Abteilung: Umwelt Frankfurt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Frankfurt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach, Wetteraukreis Ansprechpartner: Anita Becker Tel.: 069/2714-4954 Dr. Astrid Tschapek Tel.: 069/2714-4979 Abteilung: Umwelt Wiesbaden auch Bergrecht für RP Darmstadt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis Bergaufsicht für den RP Darmstadt Ansprechpartner: Jan Dobrick Tel.: 0611/3309-2433 Julia Schmidt Tel.: 0611/3309-2425 Abteilung : Umwelt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Land-Dill-Kreis, Kreis Gießen, Kreis Limburg-Weilburg, Kreis Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis Ansprechpartner: E-Mail senden Tel.: 0641/303-0 Abteilung: Umweltschutz; Standort Kassel Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Kassel, Kreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Kreis Waldeck-Frankenberg Ansprechpartner: Yannic Neumann Tel.: 0561/106-4743 Abteilung: Umweltschutz; Standort Bad Hersfeld Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Kreis Fulda, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis Ansprechpartner: Michaela Zabel Tel.: 0561/106-2893 Stefanie Stifter Tel.: 0611-6939 265 Dr. Dieter Lehne Tel.: 0611-6939 267 E-Mail senden Web-Anwendung für Betreiber zur KaVKA 42. BV Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. Juni 2017) Datenbank der akkreditierten Stellen Verein Deutscher Ingenieure
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