Private Haushalte beanspruchen die Umweltressourcen durch ihre Konsumaktivitäten. Die steigende Zahl von Ein- und Zwei-Personen-Haushalten und hohe Ausstattungsgrade führen zu steigendem Konsum. Immer mehr Güter und Dienstleistungen werden produziert und in Anspruch genommen – damit steigen auch Energieverbrauch und Emissionen von Treibhausgasen. Konsumausgaben der privaten Haushalte steigen Die Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland lagen 2024 mit 2149,5 Milliarden Euro (Mrd. Euro) um 371,2 Mrd. höher als noch 2019. Das entspricht einer Zunahme von 21 % in fünf Jahren. Etwa ein Viertel der Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland wurden 2024 für Wohn- und Wohnnebenkosten, wie Energie (Strom, Gas) und Wasser verwendet (siehe Abb. „Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland nach Verwendungszwecken“). * vorläufige Daten ** Gesundheitspflege, Bildungswesen, Körperpflege, persönliche Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, sonstige Dienstleistungen. Je höher das Einkommen, desto höher der Konsum Mit höherem Einkommen steigen auch die Konsumausgaben und damit verbunden der Energieverbrauch der privaten Haushalte. Im Jahr 2022 gaben Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.2500 Euro durchschnittlich 1.066 Euro für den privaten Konsum aus. Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 5.000 Euro oder mehr wendeten im Durchschnitt mehr als viermal so viel auf. Mit steigendem Nettoeinkommen nimmt der Ausgabenanteil für viele Konsumbereiche zu. Nur die Ausgabenanteile für die Grundbedürfnisse Ernährung, Wohnen und teilweise für Information und Telekommunikation sinken mit wachsendem Einkommen (siehe Abb. „Konsumausgaben privater Haushalte nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen 2022“). Steigende Haushaltsnettoeinkommen haben steigende Umweltbelastungen zur Folge. Am Beispiel der Verkehrsausgaben lässt sich der Zusammenhang aufzeigen: Haushalte niedriger Einkommen gaben 2022 monatlich im Schnitt 57 Euro dafür aus, während Haushalte in der höchsten Einkommensklasse im Schnitt 12-mal so viel aufwendeten. Eine erhöhte Mobilität, häufigeres Reisen und hohe Fahrleistungen mit eigenen Kraftfahrzeugen tragen erheblich zu Umweltbelastungen, wie zum Beispiel klimaschädlichen Emissionen, bei. Direkte und indirekte Nutzung von Umweltressourcen Private Haushalte beanspruchen die Umweltressourcen durch ihre Konsumaktivitäten sowohl direkt als auch indirekt. Direkt bedeutet, dass die Beanspruchung der Umwelt unmittelbar als Folge von Aktivitäten der privaten Haushalte entsteht. Zum Beispiel wird Energie verbraucht und es entstehen Emissionen durch das Heizen oder beim Autofahren. Indirekt bedeutet, dass man hierzu die Umweltinanspruchnahme ermittelt, die durch die Herstellung der konsumierten Güter verursacht wurde. Man spricht auch vom „Energiegehalt“ oder „Kohlendioxid-Gehalt“ der Konsumgüter. Bestandteil der indirekten Nutzung ist auch der Ressourceneinsatz bei der Herstellung von importierten Konsumgütern im Ausland. Mit dem Energieverbrauch verbunden sind jeweils Kohlendioxid-Emissionen, die analog nach direkten und indirekten Emissionen unterschieden werden. Im Indikator „Globale Umweltinanspruchnahme des Konsums“ sind der Energieverbrauch, die CO₂-Emissionen und der Rohstoffeinsatz des Konsums der privaten Haushalte dargestellt (siehe Abb. „Globale Umweltinanspruchnahme durch den Konsum privater Haushalte“, neuere Daten sind nicht verfügbar): Der direkte und indirekte Energieverbrauch des Konsums der privaten Haushalte ist seit dem Jahr 2010 um 14,3% zurückgegangen. Etwa 26,6 % des Energieverbrauchs des Konsums der privaten Haushalte entsteht im Ausland bei der Produktion von Gütern, die nach Deutschland importiert werden. Eine ähnliche Entwicklung gibt es auch bei den CO₂-Emissionen bzw. dem CO₂-Gehalt der Güter. Insgesamt lagen die CO₂-Emissionen des Konsums privater Haushalte 2021 um 16,9 % unter dem Wert von 2010. Etwa 23,8 % der Emissionen sind durch die Produktion von Importgütern im Ausland entstanden. Der Rohstoffeinsatz ist im Vergleich zu 2010 kaum zurückgegangen. Der Einsatz abiotischer Materialien (Erze, fossile Energieträger und sonstige Mineralien) ist um 2,1 % gesunken, bei der Biomasse hat es einen Anstieg um 3 % gegeben. Insgesamt wurden für den Konsum der privaten Haushalte 2021 ca. 659 Mio. t Rohstoffe eingesetzt. Berechnung der globalen Umweltinanspruchnahme des Konsums Der indirekte Energieverbrauch, die Kohlendioxid-Emissionen und der Rohstoffeinsatz werden mit Hilfe der Input-Output Analyse ermittelt. Dabei werden sämtliche Produktionsprozesse im In- und Ausland zur Herstellung der Endnachfragegüter einbezogen. Grundlage hierfür sind die Input-Output Tabellen des Statistischen Bundesamts, die die Produktionsverflechtung nach einzelnen Produktionsbereichen und die Endnachfrage nach Kategorien und Gütergruppen abbilden.
Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
Als Landschaftsschutzgebiete werden gemäß § 19 SächsNatSchG durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Within the GeoEra research project "3D Geomodeling for Europe” (3DGEO-EU, 2018-2021), a harmonized cross-border seismic velocity model for time-depth conversion was developed, covering main parts of the Danish, German, and northern Dutch North Sea. The model was created through collaboration between the Netherlands Organization for Applied Scientific Research (TNO, NL), the Geological Survey of Denmark and Greenland (GEUS, DK) and the Federal Institute for Geosciences and Natural Resources (BGR, GER). The transnational velocity model combines a V0-K layer-cake velocity model for Cenozoic and Mesozoic units with a Vint-DeltaT velocity model used for the Zechstein interval. In total, seven main stratigraphic layers were selected by the project partners to build the velocity model. As input data, velocity information gathered from 724 wells was used. For the Entenschnabel region covering the northwestern part of the German North Sea sector and adjacent areas in Denmark and the Netherlands, the original layer-cake velocity model compiled in Petrel (Doornenbal et al., 2021) was converted into two seismic velocity volumes with average velocities using Paradigm SeisEarth (Thöle et al., 2021). One volume was computed with salt structures modeled as vertical shapes, consistent with the original Petrel model, while the other was modeled without salt structures down to the base of the Triassic to correct for velocity pull-down effects beneath salt dome overhangs. For details on the creation of the transnational velocity model and the seismic velocity volumes, the reader is referred to Doornenbal et al. (2021), Thöle et al. (2021) and Bense et al. (2022). Doornenbal, H., den Dulk, M., Thöle, H., Jähne-Klingberg, F., Britze, P. & Jakobsen, F. (2021): Deliverable 3.7 – A harmonized cross-border velocity model. GEOERA 3DGEO-EU; 3D Geomodeling for Europe; project number GeoE.171.005, Report. Thöle, H., Jähne-Klingberg, F., Doornenbal, H., den Dulk, M., Britze, P. & Jakobsen F. (2021): Deliverable 3.8 – Harmonized depth models and structural framework of the NL-GER-DK North Sea. GEOERA 3DGEO-EU; 3D Geomodeling for Europe; project number GeoE.171.005, Report. Bense, F., Deutschmann, A., Dzieran, L., Hese, F., Höding, T., Jahnke, C., Lademann, K., Liebsch-Dörschner, T., Müller, C.O., Obst, K., Offermann, P., Schilling, M., Wächter, J. (2022): Potenziale des unterirdischen Speicher- und Wirtschaftsraumes im Norddeutschen Becken (TUNB) - Phase 2: Parametrisierung. Abschlussbericht. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), p. 193.
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert
The KOR250 (INSPIRE) in the scale of 1:250,000 shows occurrences and deposits of mineral resources in Germany, which lie close to the Earth’s surface, i.e. can be mined in open-pits, quarries or near-surface mines. These mineral resources include industrial minerals, aggregates, peat, lignite, oil shales, and natural brines. The map is derived from the KOR250, the digital successor of the map series KOR200 „Map of Near-Surface Deposits of the Federal Republic of Germany 1:200,000”, which has been published since 1984. The KOR200 and KOR250 have been published by the Federal Institute for Geosciences and Natural Resources together with the State Geological Surveys of the federal states on behalf of the Federal Ministry for Economic Affairs and Energy. Primary purpose of the KOR250 is to display Germany’s potential of domestic raw materials in a comparable way. The explanations given in the printed booklets accompanying the KOR200 are not available in the digital KOR250. In the KOR250 besides the defined deposits and differently coloured areas of raw materials, "active mines" (= operations) at time of publication or "focal points of several active mines" are marked with one symbol each. These mines are not included in the KOR250 (INSPIRE) as often the headquarters of the mining company and not the mining site itself is displayed as well as in many regions the dataset is outdated. As the map sheets of the KOR200 have been generated over more than three decades the timeliness of data is extremely different. For more detail, the current large-scale raw material maps of the Federal State Geological Surveys should always be consulted. The point data displayed in KOR250 (INSPIRE) indicate very small, but worth mentioning prospects of certain raw materials. According to the Data Specification on Mineral Resources (D2.8.III.21) the content of the map is stored in two INSPIRE-compliant GML files: KOR250_EarthResource_polygon.gml comprises the mineral resources as polygons. KOR250_EarthResource_point.gml comprises the mineral resources as points. The GML files together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (KOR250-INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML files content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements. Notes: It should be noted that according to the INSPIRE commodity code list, most magmatites and metamorphites were assigned to the two values "granite" and "basalt". From a geological point of view and with regard to its origin, this assignment is often misleading. For more information on the outcropping rock of a specific raw material occurrence, the German name from the original KOR250 was mapped to the attribute name of the class GeologicFeature. Link KOR200: https://www.bgr.bund.de/EN/Themen/Min_rohstoffe/Projekte/Rohstoffverfuegbarkeit_laufend_en/KOR_200_en.html
The BSK1000 (INSPIRE) provides the basic information on the spatial distribution of energy resources and mineral raw materials (‘stones and earth’, industrial minerals and ores) in Germany on a scale of 1:1,000,000. The BSK1000 is published by the Federal Institute for Geosciences and Natural Resources in cooperation with the State Geological Surveys of Germany. According to the Data Specification on Mineral Resources (D2.8.III.21) the content of the map is stored in five INSPIRE-compliant GML files: BSK1000_Mine.gml contains important mines as points. BSK1000_EarthResource_point_Energy_resources_and_mineral_raw_materials.gml contains small-scale energy resources and mineral raw materials as points. BSK1000_EarthResource_polygon_Distribution_of_salt.gml contains the distribution of salt as polygons. BSK1000_EarthResource_polygon_Energy_resources.gml contains large-scale energy resources as polygons. BSK1000_EarthResource_polygon_Mineral_raw_materials.gml contains large-scale mineral raw materials as polygons. The GML files together with a Readme.txt file are provided in ZIP format (BSK1000-INSPIRE.zip). The Readme.text file (German/English) contains detailed information on the GML files content. Data transformation was proceeded by using the INSPIRE Solution Pack for FME according to the INSPIRE requirements.
Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg) . Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden, diese Attribute sind noch vorläufig und werden sich in absehbarer Zeit nochmals ändern: OBJECTID; SHAPE: Fläche, Linie, Punkt; OIDEXT : GISPADID; KENNUNG : GISPAD Kennung; KENNUNG ALT :Kennung; NAME: Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; INKRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AUSSERKRAFT :Außer Kraft; ANZAHL FL : Anzahl Flächen; PROJEKT: Osiris Saarland; UNTERLAGEN : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Applikation Schema; FLAECHE HA : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT: Einspeicherungsdatum; RECHTSGR: Link zur Verordnung; PROJEKT: Projektname; VSG:;FFH;
Origin | Count |
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Bund | 1404 |
Kommune | 12 |
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Umweltprüfung | 18 |
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Lebewesen & Lebensräume | 1398 |
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