Das Projekt "Maßnahmen zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bietergemeinschaft: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg UND Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung - Uni Stuttgart durchgeführt. A) Problemstellung und Hintergrund: In Umsetzung von Vorgaben der NEC und Ozon-Richtlinie der EG verpflichtet Paragraph 8 der 33. BImSchV die Bundesregierung ein Programm mit dauerhaften Maßnahmen zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen - kurz: NEC - zu erstellen und jährlich zu überprüfen. Gemäß NEC-Richtlinie besteht eine Berichtspflicht zur Programmaktualisierung bis 31.12.2006. B) Handlungsbedarf: Mit dem Vorhaben soll ein Vorschlag für die Fortentwicklung des Programms aus 2003 aus wissenschaftlicher Sicht beschaffen werden. Insbesondere geht es um - eine Aktualisierung der Emissionsdaten für die 4 Schadstoffe der NEC-Richtlinie - darauf aufbauende Referenzprognose für 2010 - Vorschläge mit welchen weiteren Reduzierungsmaßnahmen auf nationaler oder europäischer Ebene die prognostizierten Deckungslücken bis 2010 zu schließen sind, sowie Abschätzung der damit verbundenen von Deutschland zu tragenden Kosten. Hierbei ist das Vorhaben FKZ 20542120 'E-Minderung bei tiergerechten Haltungsverfahren' zu berücksichtigen und Doppelarbeit zu vermeiden. Festlegung von Emissionsminderungszwischenzielen für die 4 Stoffe (NOx, SO2, NH3 und VOC). Zur Förderung der Öffentlichkeits- und Verbändearbeit sollte im Rahmen des Vorhabens eine Broschüre (nach Vorbild der Sommersmogbroschüre) erstellt werden. C) Ziel des Vorhabens ist, die erforderlichen Voraussetzungen bis spätestens März 2006 vorliegen zu haben, um der Europäischen Kommission den abgestimmten Bericht bis Ende 2006 zuzuleiten und so schnell als möglich die ggf. notwendigen und durchsetzbaren weiteren Maßnahmen einleiten zu können. Das jeweilige nationale Programm fließt auch in die Szenarienerstellung im CAFE Programm der EG ein.