Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt sieht in Deutschland eine natürliche Entwicklung auf 5 % der Waldfläche vor. Um die Naturnähe von Wäldern besser definieren und bewerten zu können, wurden verschiedene Parameter aus den Bereichen Waldstruktur, Artenvielfalt und Waldfunktionen in 16 Waldgebieten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Baumartenzusammensetzung im Norddeutschen Tiefland untersucht. Als Referenz für die Naturnähe der Waldstruktur reifer Waldentwicklungsstadien dienten Daten aus ostslowakischen Buchen-Urwäldern. Anhand dieser Daten wurde ein Old-Growth-Indikator (OGI) als ein Maß für die Ähnlichkeit der Waldstruktur mit reifen Waldentwicklungsphasen entwickelt. Die Urwälder zeigten eine deutlich größere Spanne der Waldstrukturdaten als die untersuchten heimischen Waldbestände. Einige alte Laubwälder wiesen jedoch ähnliche Werte auf. Die Untersuchungen zeigten außerdem, dass alte Laubwälder im Mittel etwa doppelt so viel Kohlenstoff in der oberirdischen Biomasse speicherten wie junge Kiefernforste. Letztere wiesen jedoch deutlich höhere Kohlenstoffvorräte im Mineralboden auf. Weiterhin nahm die Gesamtartenzahl der Krautschicht in alten Laubwäldern im Vergleich zu Kiefern(misch)wäldern ab. Die Zahl der auf geschlossene Wälder spezialisierten Arten sowie der an Totholz gebundenen Käfer- und Pilzarten stieg dagegen mit zunehmender Ähnlichkeit der Waldstruktur mit reifen Waldentwicklungsphasen an. Geeignete Referenzdaten sind essenziell für die Beurteilung der natürlichen Waldentwicklung ohne direkten menschlichen Einfluss. Für die erfassten Biodiversitätskenngrößen fehlten diese jedoch. Dennoch können Daten zur Biodiversität unterstützend zum OGI in die Naturnähebewertung von Wäldern eingehen.
Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.
Nutzungsfreie Wälder spielen eine wichtige Rolle für Schutz und Erforschung der natürlichen Waldentwicklung. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt hat zum Ziel, den Flächenanteil nutzungsfreier Wälder auf 5 % der Gesamtwaldfläche bzw. auf 10 % des öffentlichen Walds zu erhöhen. Am Beispiel des Staatswalds Baden-Württemberg entwickelten wir ein Konzept zur Herleitung von Prioritätsflächen für Neuausweisungen, das ermöglicht, die bestehende Flächenkulisse so zu ergänzen, dass erstens die Repräsentativität in Hinblick auf Waldgesellschaften und standörtliche Bedingungen erhöht wird, und zweitens vor allem ökologisch besonders hochwertige Flächen bevorzugt werden. Da eine gleichzeitige, flächendeckende Optimierung aller Auswahlkriterien mit gutachterlichen Methoden unmöglich ist, nutzten wir Algorithmen zur systematischen Naturschutzplanung. Diese identifizieren, basierend auf räumlich expliziten Daten, die Waldflächen auf denen - einzeln und in Kombination - alle Kriterien bestmöglich erfüllt werden. Die resultierende Flächenkulisse stellt Suchräume bereit, innerhalb derer die genaue Flächenabgrenzung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten erfolgen kann.
Böden sind ein essentieller Teil terrestrischer Ökosysteme. Sie beherbergen hochdiverse Organismengemeinschaften, die, in sehr komplexen Nahrungsnetzen organisiert, erheblich zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen beitragen. Darüber hinaus beeinflussen sie auch weitere, für den Menschen bedeutende Bodenfunktionen wie z. B. die Bodenfruchtbarkeit oder die Regulation des Klimas, z. B. als Kohlenstoffspeicher. Sie leisten einen erheblichen, je nach Organismengruppe unterschiedlichen, Beitrag zu den ökosystemaren Leistungen des Bodens. Trotz dieser hohen Wertigkeit (die in Deutschland zuerst im Bodenschutzgesetz von Baden-Württemberg (LBodSchG-BW 1991) angemerkt ist und später auch Bundesrecht wurde, ist die strukturelle und funktionelle Diversität der Bodenorganismen – und damit die biologische Qualität von Böden - bisher nur unzureichend geschützt. Veröffentlicht in Texte | 34/2012.
Böden sind ein essentieller Teil terrestrischer Ökosysteme. Sie beherbergen hochdiverse Organismengemeinschaften, die, in sehr komplexen Nahrungsnetzen organisiert, erheblich zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen beitragen. Darüber hinaus beeinflussen sie auch weitere, für den Menschen bedeutende Bodenfunktionen wie z. B. die Bodenfruchtbarkeit oder die Regulation des Klimas, z. B. als Kohlenstoffspeicher. Sie leisten einen erheblichen, je nach Organismengruppe unterschiedlichen, Beitrag zu den ökosystemaren Leistungen des Bodens. Trotz dieser hohen Wertigkeit (die in Deutschland zuerst im Bodenschutzgesetz von Baden-Württemberg (LBodSchG-BW 1991) angemerkt ist und später auch Bundesrecht wurde, ist die strukturelle und funktionelle Diversität der Bodenorganismen – und damit die biologische Qualität von Böden - bisher nur unzureichend geschützt. Veröffentlicht in Texte | 33/2012.
Einträge von Luftschadstoffen können zu unerwünschter Eutrophierung (Anreicherung von Nährstoffen) und Versauerung von Ökosystemen führen. In diesem Bericht wird die Modellierung ökosystemspezifischer kritischer Eintragsraten (SMB- Critical Loads ) beschrieben. Die in Berichtsteil 1 ermittelten Einträge stickstoff- und schwefelhaltiger Luftschadstoffe werden den Critical Loads gegenübergestellt. Die ermittelten Datensätze der Critical Load Überschreitungen liefern ergänzende Informationen zu den Datengrundlagen des Indikators "Eutrophierende Stickstoffeinträge" der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Nationalen Biodiversitätsstrategie und des Kernindikatorensystems des Umweltbundesamtes. Veröffentlicht in Texte | 63/2017.
In dem Forschungsvorhaben wurde untersucht, wie nichtnaturschutzrechtliche Planungsinstrumente aus den Bereichen der Umweltfachplanungen, Fachplanungen anderer Sektoren sowie der räumlichen Gesamtplanung zur Sicherung, Verbesserung der Umweltqualität und angepassten Nutzung von Flächen der Lebensraumkorridore beitragen können. In der Studie werden sowohl akteursbezogene Potenziale als auch regelungsbezogene Verbesserungsmöglichkeiten aus Sicht der Bundesebene aufgezeigt. Veröffentlicht in Texte | 07/2018.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMU Ursula Heinen-Esser stellte am 28. September 2010 auf dem 30. Deutschen Naturschutztag in Stralsund die neue Website der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) vor. Unter der Internetadresse www.biologischevielfalt.de sind alle Informationen zur NBS zusammengeführt. Als zentrale Informationsplattform berichtet die Website umfassend über die Prozesse, Initiativen und Entwicklungen im Umsetzungsprozess der NBS. Fachlich betreut wird die Website vom Bundesamt für Naturschutz (BfN). Zusammen mit der neuen Internetplattform wurde das neue Logo der NBS vorgestellt. Unter dem Motto „leben.natur.vielfalt“ kennzeichnet es künftig alle Projekte und Maßnahmen, die zur Umsetzung der NBS beitragen.
Am 3. Juli 2017 gab die Initiative „Wildnis in Deutschland“, die von 18 Naturschutzorganisationen getragen wird, die Broschüre „Wir für Wildnis“ heraus. Mit diesem „Wegweiser zu mehr Wildnis in Deutschland“ unterstreichen die Verbände und Stiftungen ihre Geschlossenheit mit elf gemeinsamen Positionen. Die Zoologischen Gesellschaft Frankfurt ist Koordinator der Initiative. In der Broschüre geben die Experten Handlungsempfehlungen für mehr Wildnis und nennen Argumente, warum Wildnisgebiete in Deutschland für die Natur und für den Menschen von so großer Bedeutung sind. Deshalb fordern die Naturschutzorganisationen von der Bundesregierung einen Fonds, der Anreize schafft, neue Wildnisgebiete auszuweisen. Unterstützung für die Idee eines solchen Finanzierungsinstrumentes kommt auch von den Umweltministern der Bundesländer, die sich im Mai 2017 auf ihrer Konferenz in Bad Saarow geschlossen für die Einrichtung eines nationalen Wildnisfonds ausgesprochen haben. Mindestens zwei Prozent der deutschen Landesfläche sollen bis 2020 zu Wildnisgebieten werden, fordert die Initiative „Wildnis in Deutschland“, und so sieht es auch die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung von 2007 vor. Bisher sind allerdings erst 0,6 Prozent erreicht. Mit einem Wildnisfonds soll für Privatpersonen, Kirchen und Kommunen ein Anreiz geschaffen werden, Flächen für Wildnisentwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Flächenbesitzer könnten damit für ihren freiwilligen Dienst an der Umwelt einen adäquaten Ausgleich erhalten.
Der NABU hat Philipp Freiherr zu Guttenberg mit dem „Dinosaurier des Jahres 2015“ ausgezeichnet. Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) erhält vom NABU den Negativpreis für seinen erbitterten Widerstand gegen eine natürliche Waldentwicklung und die Lobbyarbeit gegen das EU-Naturschutzrecht. Nach Auffassung des NABU vertritt und verbreitet Philipp zu Guttenberg eine anachronistische Sicht des Waldes, die sich alleine auf die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Holzressourcen beschränkt. Der NABU kritisiert zudem, dass der Chef der Waldeigentümer immer noch die Ziele der bereits 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt angreift. Kritik übte NABU-Präsident Olaf Tschimpke auch an zu Guttenbergs Versuche, die geltende EU-Naturschutzgesetzgebung auszuhebeln. Besonders in diesem Jahr trat er regelmäßig als Cheflobbyist einer lautstarken Minderheit in Erscheinung, die für eine Abschwächung der erfolgreichen EU-Naturschutzrichtlinien kämpft.
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