Ob amtlicher oder ehrenamtlicher Naturschutz, Vereine, Verbände, überregionale und internationale Initiativen – das Akteursnetzwerk Biologische Vielfalt ist vielseitig. Hier eine Auswahl: Oberste Naturschutzbehörde Landschaftsplanung Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Berliner Forsten Fischereiamt Umweltportal Berlin Übersicht aller Umweltämter Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) Baumschutzgemeinschaft Berlin e.V. Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde DGHT GRÜNE LIGA Berlin Landesjagdverband Berlin e.V. NaturFreunde Berlin e.V. Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Berlin Naturschutzzentrum Ökowerk Berlin e.V. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. und Waldmuseum Volksbund Naturschutz e.V. Arbeits- und Schutzgemeinschaft (ASG) Fort Hahneberg e.V. Berliner Artenschutz-Team e.V. Botanischer Verein von Berlin und Brandenburg Berliner Ornithologische Arbeitsgemeinschaft e.V. (BOA) Museum im Wasserwerk Naturschutzstation Malchow Zitadelle Spandau Biodiversity in Good Company Initiative Biologische Vielfalt – Bundesamt für Naturschutz Biologische Vielfalt – Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt Naturkapital Deutschland – TEEB DE Netzwerk-Forum zur Biodiversitätsforschung Deutschland Business & Biodiversity Campaign Convention on Biological Diversity Europäische Biodiversitätsstrategie 2030 Europäischer Aktionsplan zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2010 Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) Museum für Naturkunde Berlin, Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung The Economics of Ecosystems and Biodiversity (TEEB)
Das bundesweite Netzwerk verstärkt seine Anstrengungen zum Schutz gefährdeter Wildpflanzen. Das Projekt kümmert sich um den Erhalt der genetischen Vielfalt und verfolgt so ein wichtiges Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS) entwickelt die Nationale Strategie für Biologische Vielfalt von 2007 weiter. Dabei setzt sie die globalen Ziele des Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework) auf der Ebene des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 um. Die Strategie nimmt gerade die Bereiche in den Blick, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Die NBS bündelt alle für den Biodiversitätsschutz wichtigen Themen. Sie verfolgt 64 Ziele in 21 Bereichen – und das nicht nur in zentralen Feldern des Natur- und Artenschutzes, sondern auch in verwandten Bereichen wie Stadtnatur, Klimaerwärmung, Ausbau von Erneuerbaren Energien oder Gesundheit. Außerdem integriert sie bereits bestehende Strategien, die für den Schutz der biologischen Vielfalt relevant sind, etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Ein erster Aktionsplan enthält rund 250 Maßnahmen, die von 2024 bis 2027 umgesetzt werden sollen. Ein zweiter Aktionsplan soll darauf aufbauen. Ob die Ziele erreicht wurden, wird über messbare Kennzahlen und Überprüfungsmechanismen kontrolliert. Dadurch wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Eine Geschäftsstelle soll die Umsetzung künftig konsequent begleiten. Beispiele für Ziele und Maßnahmen Neben dem Ausweisen von Schutzgebieten und Sichern von Wildnisgebieten ist es von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität, diese besser zu vernetzen. Bis 2030 soll der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz wird optimiert. Entwicklung eines Bodenbiodiversitäts-Monitorings zur Verbesserung der Datengrundlagen. Die Flächenanteile naturnaher, strukturreicher und klimaresilienter Wälder sollen erhöht und ein Einschlagsstopp in alten naturnahen Buchenwäldern auf Bundesflächen verhängt werden. Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent. Unter anderem durch Ausweitung des Ökologischen Landbaus und die Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes. In Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden bereits Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren gefördert. Die Kommunen werden bei der Aufstellung von Stadtnatur-Plänen unterstützt. Das Zentrum KlimaAnpassung berät über die Nutzung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Quelle: Website der Bundesregierung Klimaanpassungsstrategie 2024 Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 wurde im Kabinett beschlossen. In ihrem Zentrum stehen Vorkehrungen für die immer wichtiger werdende Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Denn Wetterextreme, wie die immer häufiger auftretenden Hitzewellen und Starkregenereignisse, haben oft desaströse Auswirkungen auf die Umwelt und beeinträchtigen das Leben der Menschen stark. Zum ersten Mal werden nun für die Vorsorge vor Klimafolgen klare Ziele und messbare Kennzahlen festgelegt. Durch die Messbarkeit wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Die Strategie legt besonderen Wert auf dringende Aufgaben. Dabei werden gerade die Bereiche in den Blick genommen, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Insgesamt enthält die Strategie 33 Ziele und 45 Unterziele in verschiedenen Aktionsfeldern, die bis 2030 beziehungsweise 2050 zu erreichen sind. Alle vier Jahre werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst. So soll es bundesweit beispielsweise gegen Hitze mehr kühlende Grünflächen oder auch sonstigen Sonnenschutz geben; gegen Hochwasser eine Anpassung der Flussläufe bzw. der Moore geben, damit sie das viele Wasser besser aufnehmen können; für ein funktionierendes Warnsystem eine Verbesserung der technischen Übermittlung von Warnmeldungen sowie eine deutliche Anhebung der Nutzerzahlen der Nina-Warn-App geben. Kommunen sollen ihre Klimaanpassungsmaßnahmen erweitern und verbessern. Unterstützt werden sie dabei vom Zentrum KlimaAnpassung. Bis 2030 sollen für 80 Prozent der Gemeinden Konzepte vorliegen. Bei etwa einem Zehntel der Kommunen und einem Viertel der Landkreise ist dies bereits der Fall. Quelle: Website der Bundesregierung
Indikator: Eutrophierung durch Stickstoff Die wichtigsten Fakten 69 % der Fläche empfindlicher Ökosysteme Deutschlands waren 2019 durch zu hohe Stickstoffeinträge bedroht. Die Bundesregierung strebt mit der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 an, den Anteil dieser Flächen zwischen 2005 und 2030 um 35 % zu senken. Dadurch ergibt sich nach den derzeitigen Berechnungsgrundlagen ein Wert von 52 % im Jahr 2030. Nur wenn die Anstrengungen verstärkt werden, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu senken, kann dieses Ziel erreicht werden. Welche Bedeutung hat der Indikator? Ökologische Belastungsgrenzen (sogenannte „Critical Loads“) sind ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems gegenüber dem Eintrag eines Schadstoffs. Liegen die Einträge von Luftschadstoffen unter diesen „Critical Loads“, ist nach heutigem Stand des Wissens nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen. Durch einen übermäßigen Eintrag von Stickstoffverbindungen aus der Luft in Land-Ökosysteme können Nährstoffungleichgewichte entstehen. In Folge des geänderten Nährstoffangebots ändert sich zum Beispiel die Artenzusammensetzung: Organismen, die stickstoffarme Standorte bevorzugen, werden zugunsten stickstoffliebender Arten verdrängt. Fast die Hälfte der in Deutschland in der Roten Liste aufgeführten Farn- und Blütenpflanzen sind durch Nährstoffeinträge gefährdet. Außerdem werden viele Pflanzen durch die Veränderung der Nährstoff-Verfügbarkeit anfälliger gegenüber Frost, Dürre und Schädlingen. Der Indikator fokussiert naturnahe Ökosysteme, insbesondere Wälder, Moore, Heiden und Magerrasen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Trotz rückläufiger Stickstoffeinträge wurden die Belastungsgrenzen für die Einträge von Stickstoff im Jahr 2019 immer noch auf 69 % der Fläche empfindlicher Ökosysteme überschritten. Im Jahr 2005 waren es noch 79 % der Fläche. Besonders problematisch sind die hohen Ammoniak-Emissionen durch Tierhaltung und Düngemittelausbringung. Diese sind bisher nur unwesentlich gesunken und auch in näherer Zukunft ist nicht mit einem starken Rückgang zu rechnen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie folgendes Ziel gesetzt: Der Anteil der Flächen, die von zu hohen Stickstoffeinträgen betroffen sind, soll zwischen 2005 und 2030 um 35 % sinken (BReg 2016). Somit ergibt sich mit derzeitigen Berechnungsgrundlagen ein Wert von 52 % im Jahr 2030. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Reduktionverpflichtungen für Ammoniak und Stickoxide der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe eingehalten werden. Diese sehen eine Minderung der Emissionen um 29 % (NH 3 ) bzw. um 65 % (NO x ) im Vergleich zum Basisjahr 2005 vor. Mit welchen Maßnahmen die Emissionen gesenkt werden können, beschreibt das nationale Luftreinhalteprogramm gemäß § 6 der Richtlinie (EU-RL 2016/2284). Vorschläge für Maßnahmen, mit denen das Problem der Eutrophierung durch Stickstoff gelöst werden kann, macht das Umweltbundesamt in der Publikation „Reaktiver Stickstoff in Deutschland“ ( UBA 2015). Wie wird der Indikator berechnet? Zunächst werden die kritischen Belastungsgrenzen ( Critical Loads ) für empfindliche Ökosystemtypen berechnet: Wieviel Stickstoff kann abgelagert werden, ohne dass das Ökosystem langfristig geschädigt wird? Den Critical Loads werden die Stoffeinträge in die Ökosysteme gegenübergestellt, die im Rahmen der nationalen Depositionsmodellierung ermittelt wurden. Nähere Informationen finden sich in den Berichten der Europäischen Umweltagentur und des Umweltbundesamtes ( EEA 2014 , UBA 2014 ). In der Nationalen Biodiversitätsstrategie wird ein verwandter Indikator publiziert (BMUB 2015) . Aufgrund abweichender Methoden kommt dieser Indikator zu anderen Werten. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel: "Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung" .
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hatte sich die Bundesregierung 2007 das Ziel gesetzt, dass 5 % der Waldfläche Deutschlands bis zum Jahr 2020 einer natürlichen Waldentwicklung (NWE) überlassen werden. Die aktuelle Bilanz der NWE-Flächen zeigt, dass das 5 %-Ziel trotz eines deutlichen Anstiegs auf 3,1 % noch nicht erreicht wurde. So standen zum Stichjahr 2020 rund 355.000 ha Waldfläche bzw. waldfähige Fläche unter einem dauerhaft und verbindlich gesicherten Prozessschutz. Die Wälder mit natürlicher Entwicklung in Deutschland zeichnen sich durch eine ausgewogene Verteilung auf verschiedene Flächengrößen und Altersklassen, einen hohen Anteil der Rotbuche (Fagus sylvatica) und die Abdeckung vielfältiger Standortbedingungen aus. Basierend auf Erkenntnissen aus Expertenworkshops werden die wichtigsten praxisrelevanten Problemstellungen bei der Umsetzung von NWE umrissen. Hier sind v. a. Fragen der Auswahl, Einrichtung und Betreuung von NWE-Flächen (z. B. Verkehrssicherungs- und Forstschutzmaßnahmen, Schalenwildmanagement) relevant.
Für die Mission 2 relevante internationale Abkommen (Pariser Abkommen, Global Biodiversity Framework GBF, EU Green Deal, Gesetz zu Wiederherstellung der Natur NRL, Wasserrahmenrichtlinie) und daraus abgeleitete Programme (u.a. Nationale Biodiversitätsstrategie, Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ANK, Erneuerbare Energien Gesetzt EEG) erfordern eine Anpassung der Flächennutzung in Deutschland. So sind beispielweise nach GBF bis 2030 30% der Landfläche unter Schutz zu stellen, davon ein Drittel unter strengen Schutz. Gemäß NRL sollen 20% der Fläche in einen natürlichen Zustand überführt werden. Das ANK wird in den kommenden Jahren 3.5 Mrd. Euro für Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes „in die Fläche bringen“. Die „Farm-to-Fork“-Strategie der EU strebt eine Erhöhung des Anteils an ökologischen Anteil bis 2030 auf 25% an. Gleichzeitig muss der Flächenbedarf für den Ausbau regenerativer Energien gedeckt werden (EEG). All dies kann nur gelingen, wenn vermeintliche Flächenkonflikte durch Synergien für Ernährung, Klimaschutz und Biodiversitätsschutz aufgelöst werden und wenn für die verbleibenden Flächennutzungskonflikte Lösungen gefunden werden. Dies erfordert Forschung und Innovation. Mehr Informationen finden Sie hier .
Indikator: Nachhaltige Forstwirtschaft Die wichtigsten Fakten Nach einem starken Anstieg zwischen 2000 und 2003 stagnierte der Anteil nach PEFC zertifizierter Flächen bis 2019. Im Jahr 2023 lag der Anteil 10 Prozentpunkte über dem Wert von 2019. Der Anteil nach FSC zertifizierter Flächen entwickelt sich seit 2000 insgesamt sehr positiv. Er liegt jedoch weit unter dem der nach PEFC zertifizierten Flächen. Die Bundesregierung wollte die nach hochwertigen ökologischen Standards zertifizierte Waldfläche in Deutschland auf 80 % im Jahr 2010 ausweiten. Das Ziel für 2010 wurde jedoch verfehlt. 2023 wurden 79,4 % der Waldfläche nach PEFC beziehungsweise 14,6 % nach FSC bewirtschaftet. Welche Bedeutung hat der Indikator? Eine nachhaltige forstwirtschaftliche Nutzung der Wälder mit zertifizierten Waldflächen ist wichtig für den Umweltschutz. Ungefähr ein Drittel der Fläche Deutschlands ist von Wald bedeckt. Der größte Teil dieser Wälder wird forstwirtschaftlich genutzt. In der Vergangenheit stand bei der Bewirtschaftung überwiegend ein hoher Holzertrag im Vordergrund. Das Ergebnis: Es wurden vor allem Monokulturen mit schnellwachsenden Arten gepflanzt, die anfällig für Sturm, Trockenheit und Schädlingsbefall sind. Der Boden wird durch Monokulturen und den Einsatz von Maschinen beeinträchtigt. Die Artenvielfalt der Wälder ist insgesamt geringer als in naturnahen Forsten. Die bedeutendsten Standards für nachhaltige Forstwirtschaft, nach denen sich Forstbetriebe zertifizieren lassen können, sind PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) und FSC (Forest Stewardship Council). Die Betriebe müssen ökologische, ökonomische und soziale Kriterien erfüllen, die teilweise über den gesetzlichen Anforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze liegen. FSC steht dabei für strengere Vorgaben als PEFC. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Entwicklung der PEFC-Waldflächen stagnierte in den letzten Jahren auf hohem Niveau: Der Wert lag zwischen 2006 und 2019 bei etwas unter 70 %, stieg 2020 deutlich an und erreichte 2023 rund 79,4%. Der deutliche Anstieg kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie des Corona-Konjunkturprogramms der Bundesregierung an eine Zertifizierung zurückgeführt werden. Der Anteil der FSC-zertifizierten Flächen hat sich in den letzten Jahren auf niedrigerem Niveau sehr positiv entwickelt. Der Grund: In den letzten Jahren haben Landesforstbetriebe umfangreiche Flächen zertifizieren lassen, zuletzt vor allem in Rheinland-Pfalz und Hessen. Auch die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. Die Bundesregierung setzte sich 2007 in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel, den Anteil der nach „hochwertigen ökologischen Standards“ zertifizierten Flächen bis 2010 auf 80 % zu erhöhen. Dabei werden insbesondere die Standards PEFC und FSC berücksichtigt. Das Ziel scheint spätestens seit dem deutlichen Anstieg der PEFC zertifizierten Fläche auf über 70 % in 2020 erreicht. Jedoch kann der genau Wert derzeit nicht exakt bestimmt werden: Ein Teil der Waldflächen, insbesondere der Landesforste, ist nach beiden Systemen zertifiziert. Klar ist jedoch: Die Politik sollte eine nachhaltige Forstwirtschaft weiterhin fördern, auch wenn es wahrscheinlich ist, dass das Ziel jetzt erreicht wurde. Wie wird der Indikator berechnet? PEFC und FSC ermitteln den Umfang der zertifizierten Flächen im Zuge der Zertifizierungen der Forstunternehmen und veröffentlichen diese. Als Vergleichsgröße wird die Holzbodenfläche herangezogen, also die dauerhaft zur Holzerzeugung bestimmte Fläche. Diese Fläche wurde im Rahmen der zweiten und dritten Bundeswaldinventur (BWI) bestimmt. Um Sprünge beim Indikator -Wert zu vermeiden, wurde zwischen den Werten der zweiten und dritten BWI linear interpoliert. Allgemeine methodische Hinweise zur BWI finden sich beim Indikator „Mischwälder“ . Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Nachhaltige Waldwirtschaft" .
Nachhaltige Waldwirtschaft Rund ein Drittel der Landfläche in Deutschland ist mit Wald bedeckt. Dieser erfüllt vielfältige Funktionen für Mensch und Umwelt. Eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Waldbewirtschaftung soll diese Funktion jetzt und zukünftig erhalten und sicherstellen. Die vielfältigen Funktionen des Waldes Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 ist Deutschland mit rund 11,4 Millionen Hektar (Mio. ha) etwa zu einem Drittel mit Wald bedeckt. Der Wald erfüllt zahlreiche Funktionen für Mensch und Natur – vielfach gleichzeitig und auf derselben Fläche (siehe Schaubild „Funktionen der Wälder“). Umweltbelastungen, Klimawandel und menschliche Nutzung können aber die natürliche Leistungsfähigkeit der Wälder überfordern. Insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels sind in den letzten Jahren deutlich sichtbar geworden und haben zu großflächigen Waldschäden und hohen Mengen an Schadholz in den Wäldern Deutschlands geführt. So fielen seit 2018 bis Mitte 2022 rund 245 Mio. Festmeter Schadholz vor allem aufgrund von Insektenkalamitäten an ( BMEL 2022). Um sowohl die Leistungen und die Produktivität der Waldökosysteme dauerhaft zu erhalten als auch den Erhalt der biologischen Vielfalt auf der ganzen Waldfläche zu gewährleisten, ist eine nachhaltige, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung Voraussetzung. Nachhaltige Waldbewirtschaftung Heute verstehen wir unter nachhaltiger Waldwirtschaft weit mehr als die Sicherstellung der Holzmengen. Die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (FOREST EUROPE) hat 1993 in der Helsinki-Deklaration eine nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als „die Betreuung und Nutzung von Wäldern und Waldflächen auf eine Weise und in einem Ausmaß, welche deren biologische Vielfalt, Produktivität, Regenerationsfähigkeit und Vitalität erhält und ihre Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, gewährleistet, ohne dass dies zu Schäden an anderen Ökosystemen führt“. FOREST EUROPE hat in diesem Zusammenhang sechs übergreifende Kriterien einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung erarbeitet: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und Sicherung ihres Beitrags zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen, Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen, Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder, sowohl für Holz als auch für Nicht-Holzprodukte, Erhaltung, Schutz und adäquate Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen, Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion bei der Waldbewirtschaftung, vor allem in den Bereichen Boden und Wasser, Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Konditionen. Dies wird aus Sicht des Umweltbundesamtes ( UBA ) nur durch eine umweltverträgliche, naturnahe und multifunktionale Waldbewirtschaftung ermöglicht. Naturnähe der Wälder Ziel der Bundesregierung ist eine naturnahe Waldbewirtschaftung auf möglichst der gesamten forstwirtschaftlichen Fläche zum Erhalt der vielfältigen Ökosystemleistungen des Waldes. Dieses Ziel hat sie sich bereits in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 gesetzt und mehrfach bekräftigt, zuletzt in der Waldstrategie 2050 . Ergänzend hat die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine Vielzahl weiterer waldbezogener Ziele formuliert, wie zum Beispiel 5 % der Wälder einer natürlichen Entwicklung zu überlassen. Mit der Naturschutz-Offensive 2020 sollte dieses Ziel bereits bis 2020 erreicht werden. Ende 2020 lag der Flächenanteil von Wäldern, für die die natürliche Entwicklung dauerhaft gesichert ist, bei 3,1 %, womit das Ziel nicht erreicht werden konnte. Eine Möglichkeit die Naturnähe der Wälder zu ermitteln, ist der Vergleich der aktuellen Bestockung der Waldfläche mit der natürlichen Waldgesellschaft. Dies gibt Auskunft über die Naturnähe der Baumartenzusammensetzung und ermöglicht Aussagen zur ökologischen Stabilität des Waldes. Nach den Ergebnissen der dritten Bundeswaldinventur 2011/2012 sind rund 36 % der Waldfläche als sehr naturnah (14,5 %) oder als naturnah (21,3 %) einzustufen (siehe Abb. „Naturnähe der Baumartenzusammensetzung“). Der Anteil naturnaher Waldflächen liegt dabei im Staatswald mit 40 % deutlich über dem Anteil der naturnahen Waldflächen im Privatwald (30,5 %). Besonderen Anteil an der sehr naturnahen oder naturnahen Bestockung haben ungleichaltrige Wälder und Bestände der höheren Altersklassen. Während Bestände mit einem Alter ab 120 Jahren zum überwiegenden Anteil eine naturnahe Bestockung aufweisen (zwischen 60 und 80 %), weisen junge und jüngere Bestände mit einem Alter unter 60 Jahren nicht einmal zu einem Drittel eine naturnahe Bestockung auf (zwischen 23 und 32 %) (siehe Abb. „Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse“). Es ist jedoch festzustellen, dass die jüngste Altersklasse den Trend eines Rückgangs der Naturnähe bei Abnahme des Alters durchbricht. Dies kann als ein Indiz für erste Erfolge beim Umbau der Wälder hin zu naturnahen Beständen gewertet werden. Naturnähe der Baumartenzusammensetzung Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Anteil sehr naturnaher und naturnaher Bestockung an der Waldfläche nach Altersklasse Quelle: BMEL Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Holznutzung nahe am Zuwachs Mit dem Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung 2021 konkrete Ziele zur Kohlenstoffspeicherung im Sektor Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( LULUCF ) festgelegt. Der Wald in Deutschland spielt hierfür eine herausragende Rolle. Gleichzeitig sieht die Waldstrategie 2050 , die Bioökonomiestrategie sowie die Charta für Holz 2.0 eine Steigerung der Holznutzung, vor allem im Baubereich, vor. Die Waldgesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes macht deutlich, dass bereits seit 2002 die Holzentnahme deutlich angestiegen ist und bereits ein Großteil des nutzbaren Zuwachses auch eingeschlagen wird. Wurden im Jahr 1993 mit rund 51 Millionen Kubikmetern (Mio. m³) nur rund 49 % des nutzbaren Zuwachses auch tatsächlich genutzt, stieg die Holzentnahme bis zum Jahr 2007 auf 113 Mio. m³ an, was 112 % des nutzbaren Holzzuwachses entspricht. Dies war auch der bisherige Höchststand der Holzentnahme, bevor sich der genutzte Zuwachs nach 2009 auf Werte zwischen 80 und 90 Mio. m³ einpendelte (was in etwa 80 % des nutzbaren Zuwachses entspricht). Im Jahr 2010 wurden größere Waldflächenanteile im Rahmen der Übergabe „Nationales Naturerbe“ an die Bundesländer, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt oder Naturschutzorganisationen übergeben und damit aus der Nutzung herausgenommen. Der Zuwachs dieser Flächen stand somit 2010 theoretisch zur Holzproduktion zur Verfügung, war aber aufgrund des in diesem Jahr vereinbarten Nutzungsverzichts real nicht mehr nutzbar. Hierdurch erklärt sich die große Diskrepanz zwischen Bruttozuwachs und nutzbarem Zuwachs und somit auch die Nutzung von rund 135 % des Zuwachses in diesem Jahr (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Mit dem Berichtsjahr 2014 erfolgte eine methodische Umstellung bei der Erfassung des Holzuwachses und seiner Nutzung von der „Waldgesamtrechnung“ auf die sogenannten „European Forest Accounts“. Hierdurch ist die bisherige Zeitreihe nicht mehr unmittelbar mit der Zeitreihe ab 2014 vergleichbar. Während die bisherige Zeitreihe den Bruttozuwachs darstellt, zeigt die Zeitreihe ab 2014 den Nettozuwachs. Der Nettozuwachs wird aus dem Bruttozuwachs abzüglich der Mortalität berechnet. Der Bruttozuwachs ist in diesem Zusammenhang das Ergebnis der natürlichen Wachstumsprozesse und entspricht der biologischen Produktion. Der nutzbare Zuwachs ist der Teil des Bruttozuwachses (bzw. ab dem Berichtsjahr 2014 des Nettozuwachses) auf den für die Holzproduktion verfügbaren Flächen, der nach Abzug von nicht verwertbarem Holz, Mortalität und des Zuwachses auf ungenutzten Flächen verbleibt. Betrachtet man explizit den Nettozuwachs, dann ist noch deutlicher erkennbar, dass bereits nahezu der gesamte nutzbare Zuwachs in Deutschlands Wäldern auch genutzt wird. So wurden im Jahr 2015 rund 96 % des nutzbaren Nettozuwachses für die Holzproduktion verwendet. Bis zum Jahr 2017 sank er auf 88 % des Nettozuwachses, um 2018 deutlich auf 101 % und 2019 auf 109 % zu steigen. Im Jahr 2020 stieg die Nutzung des nutzbaren Zuwachses sogar auf 147 %, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass unter anderem aufgrund Beschlüsse mehrerer Landesregierungen (z.B. Hessen und Sachsen) Waldflächen aus der forstlichen Nutzung genommen wurden, im Jahr 2020 insgesamt rund 63.000 Hektar ( Destatis 2022, Tabelle 1 ). Dennoch lässt sich feststellen, dass seit dem Jahr 2018 mehr Holz genutzt als rechnerisch netto zugewachsen ist (siehe Abb. „Anteil der Nutzung des nutzbaren Zuwachses“). Dies kann zu großen Teilen auf die seit diesem Zeitpunkt gestiegene Zwangsnutzung wegen Sturm, Trockenheit und vermehrten Insektenbefall zurückgeführt werden (siehe Artikel „ Forstwirtschaft “). Zertifizierung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung Die Zertifizierung ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Forstbetriebe, über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Wald- und Naturschutzgesetze hinaus weitere Mindestnormen im ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereich einzuhalten. Mit der Zertifizierung nach einem anspruchsvollen Zertifizierungssystem dokumentieren die Waldbesitzer ihre Bereitschaft, bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen Erfordernisse der Nachhaltigkeit sowie des Natur- und Artenschutzes über den gesetzlich vorgegebenen Standard hinaus zu berücksichtigen. Daher hat auch die Bundesregierung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel festgelegt, dass 80 % der Waldfläche bis 2010 nach hochwertigen ökologischen Standards zertifiziert sein sollen (siehe Abb. „Anteil nach PEFC bzw. FSC zertifizierter Waldfläche“). Dieses Ziel wurde 2010 jedoch verfehlt, mittlerweile aber erreicht. In der aktuellen Koalitionsvereinbarung hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Wälder im Bundesbesitz mittelfristig mindestens nach FSC- oder Naturland-Standards zu bewirtschaften. In Deutschland sind derzeit drei forstliche Zertifizierungssysteme etabliert: Das Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) ist mit einer Fläche von aktuell rund 8,77 Millionen Hektar (Mio. ha) das System mit der größten zertifizierten Fläche (PEFC-Website 2024). Der deutliche Anstieg der nach PEFC zertifizierten Fläche im Jahr 2021 kann u.a. auf die Bindung der Waldprämie an eine Zertifizierung zurückgeführt werden ( FNR 2021 ). Nach dem System des Forest Stewardship Council (FSC) sind aktuell rund 1,61 Mio. ha zertifiziert (FSC International-Website 2024). Nach den Kriterien zur ökologischen Waldnutzung von Naturland sind derzeit 53.000 ha zertifiziert ( Naturland-Website 2022 ). Diese sind zugleich auch FSC-zertifiziert. Der Anteil der nach PEFC und FSC zertifizierten Waldfläche an der Gesamtwaldfläche wird als Indikator der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verwendet. Es ist dabei zu beachten, dass Waldflächen sowohl nach PEFC als auch nach FSC zertifiziert sein können und das Ausmaß der Überschneidung nicht ermittelbar ist. Ferner sind die nach Naturland zertifizierten Flächen in den Zahlen des FSC enthalten.
Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.
Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.
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