Mit der Ratifizierung des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (POP) hat die Bundesrepublik Deutschland Verpflichtungen über Berichtspflichten gemäß Artikel 5 und Annex C zur Freisetzung von polychlorierten Dibenzodioxinen und - furanen (PCDD/PCDF) (kurz „Dioxininventare“) übernommen. Berichte müssen alle fünf Jahre erstellt werden. In Entscheidung SC-6/9 ist das Format für die Berichterstattung festgelegt. Dieses Format beinhaltet zehn Hauptkategorien, die in verschiedene Quellenkategorien von Emissionen eingeteilt sind. Jede der Hauptkategorien ist wiederum in Unterkategorien unterteilt und berichtet Emissionen in fünf Vektoren (Luft, Wasser, Land, Produkte und Rückstände). Die erforderliche Berichterstattung gemäß Stockholm Konvention weicht erheblich von der aktuellen Berichtspraxis in Deutschland ab. Letztere richtet sich derzeit nach dem EMEP/EEALeitfaden für Emissionsinventare im Rahmen des UNECE-Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung und der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen. Mit dem Projekt werden die Emissionsdaten, die seitens des Umweltbundesamtes unter dem UNECE POPs Protokoll erhoben und berichtet werden, auf das Toolkit-Format des Stockholmer Übereinkommens übertragen und die fehlenden Vektoren (Wasser, Land, Produkte, Rückstände) unter Benutzung der Default-Emissionsfaktoren, ergänzt. Das Ergebnis soll für den 6. Nationalen Bericht zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens in Deutschland genutzt werden, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Zum Schließen von Informationslücken werden Lösungsvorschläge erarbeitet.
Die im nationalen Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland (Berichtspflicht gemäß Art. 6 und Art. 10 der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe sowie gemäß §§ 4 und 16 der 43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vorgesehenen Maßnahmen zur Reduktion der nationalen Emissionen von Luftschadstoffen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Luftqualität werden im Rahmen des Vorhabens so aufbereitet, dass sie von einer breiten Öffentlichkeit nachvollzogen und für die Öffentlichkeitsbeteiligung für eine fortgeführte Maßnahmenauswahl im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms verwendet werden können.
The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
a) Das Vorhaben 'Strukturen und Inhalte der nationalen Luftreinhalteprogramme' (FKZ 3716 51 2020) des UFOPLANs 2016 aktualisiert die projizierte Entwicklung der nationalen Luftschadstoffemissionen und schreibt diese bis ins Jahr 2030 fort. In einigen Quellgruppen (Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, Luftschadstoffemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen und Emissionen der nationalen Fahrzeugflotte (siehe HBEFA 3.3)) gibt es über den Aktualisierungsbedarf der Projektionen hinaus weiteren Bedarf der Aufarbeitung methodischer Schwächen sowie zur Bewertung von Minderungspotenzialen weiterer Emissionsminderungsmaßnahmen. Durch den modularen Aufbau der im genannten Forschungsvorhaben aktualisierten Emissionsszenarienrechnungen können Emissionsprojektionen einzelner Quellgruppen zukünftig gezielt durch die jeweilige Fachexpertise weiterentwickelt werden. Besonderer Fokus soll dabei zunächst im hier beschriebenen Vorhaben auf der Quellgruppe Landwirtschaft liegen. Die resultierenden verbesserten Szenarien können noch direkt in das erste nationale Luftreinhalteprogramm einfließen. b) Verbesserte Emissionsszenarien für das nationale Luftreinhalteprogramm.
Aufgabenbeschreibung: Für den Sommer 2016 und vorbehaltlich erfolgreich abgeschlossener Verhandlungsprozesse auf EU-Ebene, plant die EU-Kommission die Veröffentlichung der neuen 'National Emission Reduction Commitment' (NERC) Richtlinie, welche die bestehenden 'National Emission Ceilings' (NEC) Richtlinie aktualisiert und die Anforderungen an die Mitgliedsstaaten teils deutlich erhöht. Neben neuen Zielen für die Emissionsminderung bis 2030 enthält der (Entwurfs-)Text eine Reihe von erweiterten technischen Aufgaben, die sehr umfängliche Anforderungen an die Berichterstattung stellen. Diese müssen in Zukunft aus dem bestehenden System der Emissionsberechnung und -berichterstattung bedient werden, so dass hier eine entsprechende Ertüchtigung notwendig ist. Im Projekt soll eine umfassende Analyse des finalen Richtlinientexts vorgenommen werden, die zwischen verpflichtenden und optionalen Anforderungen deutlich unterscheiden. Anschließend erfolgt die Defizitbestimmung mittels des Vergleichs mit den aktuellen Fähigkeiten des deutschen Systems zur Emissionsberichterstattung. Schließlich stellt das Projekt Handlungsoptionen dar, die zur Beseitigung der Defizite bestehen. Dabei erfolgt eine detaillierte Betrachtung der zeitlichen Zwänge und der sich ggf. ergebenden Ressourcenbedarfe. Im Zentrum des Vorhabens steht die Ertüchtigung des Systems zur Emissionsberichterstattung. Die Bewertung und nationale Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie bezüglich der Minderung von Emissionen bzw. die Erstellung neuer Projektionen etc. ist nicht vorgesehen.
Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft tragen wesentlich zu negativen Umweltwirkungen bei. Ein wichtiger Gradmesser für die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft ist der Stickstoffbilanzüberschuss (N-Saldo der Gesamtbilanz für D in kg/ha LN*a) und seine räumliche Verteilung. Trotz langjähriger Anstrengungen wurden in den letzten Jahren stickstoffbezogene Umweltqualitäts- und -handlungsziele verfehlt (z. B. Nationale Emissionshöchstmengen gemäß NEC-Richtlinie und UNECE CLRTAP, Stickstoffüberschussziel der nationalen Nachhaltigkeits- und Biodiversitätsstrategie). Ein nachhaltiges Stickstoffmanagement auf regionaler und nationaler Ebene, auf Basis einer integrierten Stickstoffbilanzierung und effizienter Maßnahmen, ist deshalb nach wie vor von hoher Bedeutung. Im Rahmen des Vorhabens sollen deshalb, auf Grundlage einer detaillierten Analyse und weiterentwickelten Bilanzierung, landwirtschaftliche Instrumente und Maßnahmen abgeleitet werden. Ziel ist es, die Emission reaktiver Stickstoffverbindungen aus den relevanten Quellen der landwirtschaftlichen Produktion zu minimieren und damit zur Einhaltung und ambitionierten Setzung erreichbarer gesetzlicher Vorgaben beizutragen (z.B. NEC, Luftqualitätswerte, anlagenbezogene Regelungen, landwirtschaftliches Fachrecht). Dabei steht die Optimierung des regionalen und des betrieblichen Stoffmanagements im Vordergrund, um die Minderungspotentiale der einzelnen Maßnahmen in der Landwirtschaft besser auszuschöpfen. Bei der Ableitung effektiver Maßnahmen sollen insbesondere deren Kosten und Nutzen, mögliche Verlagerungseffekte, deren Wirksamkeit in der Emissionsberichterstattung, regionale Besonderheiten und die Umsetzbarkeit im Ordnungs- und Förderrecht beachtet werden.
The exceedance of critical loads is a measure to determine whether current political regulations and actions are sufficient to protect the environment from harmful effects of air pollutants. The pollution of ecosystems was one of the reasons for updating the legally-binding regulations on air pollution control in Europe, e.g. the Directive 2016/2284 on national emission ceilings for certain atmospheric pollutants (NEC Directive) adopted in 2016. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
<p>Die Wissenschaftsakademie Leopoldina hat im Auftrag der Bundesregierung Stellung zur Debatte um Grenzwerte für Luftschadstoffe genommen und den Untersuchungsbericht „Stickstoffoxide und Feinstaub in der Atemluft“ veröffentlicht. Der Bericht der Leopoldina bestätigt in weiten Teilen die Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Luftbelastung und deren Ursachen.</p><p>Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Ich freue mich, dass die Leopoldina klarstellt, dass die Gesundheitsrisiken durch NO2 keinesfalls zu vernachlässigen und die EU-Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung einzuhalten sind. Auch das Umweltbundesamt hält die aktuelle Feinstaubbelastung für ein größeres Risiko für die Gesundheit. Wir erarbeiten gegenwärtig einen Vorschlag für ein nationales Luftreinhalteprogramm, wie es auch die Leopoldina empfiehlt.“</p><p>Zu einigen weiteren Punkten aus dem Bericht:</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> stimmt der Aussage zu, dass die Gesundheitsrisiken durch NO2 keinesfalls zu vernachlässigen sind und eine Einhaltung des EU-Grenzwertes zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist, gleichzeitig die aktuelle Feinstaubbelastung aber dennoch ein größeres Risiko darstellt. Eine Verschärfung der Feinstaubgrenzwerte sieht das UBA als notwendig für den vorsorglichen Schutz der Gesundheit an.</p><p>Gleichfalls teilt das UBA die Einschätzung, dass sich Luftreinhalteplanung nicht zu kleinräumig auf einzelne Straßen beziehen sollte. Das UBA empfiehlt, weiträumige Umweltzonen einzurichten, die die gesamten Kerngebiete der Innenstädte umfassen.</p><p>Die Leopoldina empfiehlt ein Nationales Luftreinhalteprogramm: Dieses wird bereits vom UBA erarbeitet in Umsetzung der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (kurz <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NEC-Richtlinie#alphabar">NEC-Richtlinie</a>) und in Kürze veröffentlicht.</p><p>Das UBA begrüßt, dass die Leopoldina klar Dieselfahrzeuge, die noch nicht dem neuesten Abgasstandard entsprechen, als Verursacher der NO2-Grenzwertüberschreitung benennt, bzgl. des Feinstaub aber auch die wesentlichen anderen Verursacher wie Holzverbrennung und Landwirtschaft anführt.</p><p>Der im Gutachten aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Erreichung der NO2-Grenzwerte entspricht weitestgehend den Empfehlungen des UBA. Hier ist nach unserer Auffassung eine Priorisierung und Konkretisierung sowie die Beschreibung der Wege für eine konsequente Umsetzung erforderlich. </p><p>Die Leopoldina stellt zutreffend dar, dass die Wahl der Probenahmestandorte die Messwerte beeinflusst. Sie führt aber richtigerweise auch aus, dass sich diese Unschärfen grundsätzlich nicht vermeiden lassen. Das UBA hat bereits in der Vergangenheit betont, dass diese Variationen nur wenige Mikrogramm betragen und daher lediglich bei geringen Grenzwertüberschreitungen von Belang sind.</p>
Vor dem Hintergrund der novellierten „NEC“-Richtlinie (2016/2284/EU) hat Ökopol Verbesserungen des Inventars zu PCB-Emissionen aus dem Baubereich erarbeitet. PCB-Verwendung und Verbleib in Deutschland sowie der Stand der Forschung zu Emissionsfaktoren und Sekundärquellen wurden aufgearbeitet und auf dieser Basis Emissionen berechnet. Die Zeitreihe der PCB-Menge im Bestand wird mit einem jährlichen Emissionsfaktor von 0,07 % dieser Mengen bewertet. Zusätzlich wird vorgeschlagen, die Spanne von 0,05 % bis 0,1 % zu untersuchen. Im Ergebnis dieses Ansatzes zur Emissionsberechnung sind für das Jahr 2017 PCB-Emissionen zwischen 5,4 und 15,7 t plausibel.
Der Kurztitel des Projektes lautet 'Strategien zur Verminderung der Feinstaubbelastung'. A) Problemstellung: Die ab 1.1.2005 geltenden PM10-Grenzwerte der Richtlinie 1999/30/EG sind von den Bundesländern einzuhalten. Sie werden in Deutschland nach wie vor an zahlreichen Messorten überschritten. Die Ursachen sind aufzuklären und Vorschläge für die Grenzwerteinhaltung sind zu erarbeiten. Die Beurteilungsgrundlage bzgl. PM2,5 muss verbessert werden, da von der EU künftig stärkeres Gewicht auf PM2,5 gelegt wird. Zudem sind nationale Emissionshöchstmengen für Deutschland bei Feinstaub, erwachsend aus der Revision der NEC-Richtlinie, zu erwarten. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Bundesregierung ist gegenüber der EU für die Sicherstellung des Vollzugs der Richtlinien verantwortlich. Sie hat deshalb zu prüfen, weshalb die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung der PM10-Grenzwerte nicht ausreichen und muss gegebenenfalls weitergehende Maßnahmen vorschlagen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung Vorsorge treffen, damit die sich bereits abzeichnenden Herausforderungen durch die neue 'Thematischen Strategie Luftqualität' mitgestalten und bewältigen. C) Ziel des Vorhabens ist es, u.a. aufbauend auf den Ergebnissen der Vorhaben 204 42 - 202/02,-222 und 205 42 221, die das Thema 'Feinstaubminderung' betreffen, Ursachen für die Grenzwertüberschreitung zu ermitteln. Für eine zielgerichtete Maßnahmenplanung ist es zudem erforderlich, weiter gehende Maßnahmen vorzuschlagen, ihre Kosten zu ermitteln sowie ihre immissionsseitigen Auswirkungen modellgestützt zu bewerten. Alle Maßnahmen werden auch hinsichtlich ihrer Potentiale zur Minderung der PM2,5-Emissionen untersucht. Es werden Feinstaub-Emissionsprognosen auf der Basis eingeleiteter Maßnahmen und weiter gehender Maßnahmen erstellt. Die Darstellung der flächenhaften Immissionsbelastung in Deutschland mit Hilfe der Methode der Optimalen Interpolation soll fortgeführt werden (20143250). Zusammenfassung Abschlussbericht: Im PAREST-Projekt wurden Emissionsreferenzszenarien bis 2020 für Feinstaub (PM10 und PM2.5) und die Aerosol-Vorläufersubstanzen SO2, NOx, NH3 und NMVOC für Deutschland und Europa erstellt. Mit Hilfe chemischer Transportberechnungen wurde gezeigt, dass die im Referenzszenario berücksichtigten gesetzlichen Maßnahmen nicht ausreichen werden, um bis zum Jahre 2020 überall in Deutschland eine Einhaltung der Grenzwerte für PM10 und NO2 und des Zielwertes für PM2.5 zu gewährleisten. In einem zweiten Schritt wurden für Deutschland weitere, in der bereits beschlossenen umweltpolitischen Gesetzgebung noch nicht berücksichtigte, emissionsmindernde Einzelmaßnahmen und deren Kosten identifiziert und zu Maßnahmenbündeln zusammengefasst. Die immissionsseitigen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmenbündel wurden jeweils mit chemischen Transportberechnungen bestimmt. Auch mit diesen zusätzlichen Maßnahmenbündeln wird es aber kaum möglich sein, die PM10-, PM2.5-, usw.
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