Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
Umweltbundesamt veröffentlicht Jahresbericht Schwerpunkte 2017 Das Umweltbundesamt (UBA) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es den Mitgliedstaaten künftig nicht mehr erlaubt, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ob Parkett im Wohnzimmer oder Teppich im Kindergarten: Die EU darf bei Bauprodukten keine Abstriche bei der Gesundheit und beim Umweltschutz machen. Es muss auch weiterhin erkennbar bleiben, ob Bauprodukte der Gesundheit schaden oder nicht.“ Die gesunde Luft in Häusern und Wohnungen ist eines der Themen im heute veröffentlichten Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des UBA. Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen ( VOC ). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen. „Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr. Da wir uns über 80 Prozent der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen und nachprüfen können, ob Bauprodukte in Wohnung, Kindergarten und Büro gesund-heitlich unbedenklich sind“, so Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben. Ein weiterer UBA -Jahresschwerpunkt ist die Landwirtschaft. Maria Krautzberger: „Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sind durch die intensive Landwirtschaft belastet. Die durch die Landwirtschaft verursachten Umweltschäden zu beseitigen, kostet die Allgemeinheit Geld. Eine Untersuchung des UBA hatte jüngst gezeigt, dass Trinkwasser in einigen Regionen Deutschlands künftig deutlich teurer werden könnte, wenn die Nitrateinträge aus der Landwirtschaft nicht zurückgehen. „Mit der neuen Düngeverordnung werden wir allerdings Verbesserungen erreichen. So wird beispielsweise die Düngung im Herbst eingeschränkt, bei der die Gefahr besonders hoch ist, dass Nitrat ins Grundwasser gelangt“, so Krautzberger. Das UBA bezweifelt aber, ob mit den geänderten und neuen Regelungen im Düngerecht das Ziel aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von maximal 70 Kilogramm Stickstoffüberschuss pro Hektar bis 2030 erreicht werden kann. Klimaschutz zählt ebenfalls zu den UBA-Schwerpunkten 2017. Maria Krautzberger appellierte an die Politik, die eigenen Klimaschutzziele nicht aus den Augen zu verlieren. „Laut Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll die Energiewirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2014 um die Hälfte senken. Dazu müssen bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte der Stromerzeugungskapazitäten von Stein- und Braunkohlekraftwerken gekappt werden.“ Das UBA hat bereits im Januar 2017 mögliche Ausstiegspfade aus der Kohle vorgelegt, beispielsweise Preisaufschläge für fossile Brennstoffe wie Kohle oder begrenzte Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. Alle Vorschläge ließen sich national umsetzen, müssten aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. „In den betroffenen Regionen muss allerdings dringend ein geordneter Strukturwandel eingeleitet werden. Nur so haben Investoren Planungssicherheit, Beschäftigte neue Arbeitsplätze und Fehlinvestitionen durch neue oder erweiterte Tagebaue werden vermieden“, sagte Krautzberger. „Das deutsche Klimaschutzziel sind 80 bis 95 Prozent Minderung bis 2050 gegenüber 1990. Dies sollte in einem Klimagesetz verankert werden, das auch den Rahmen für eine Klimafolgenanpassung setzt“, so Krautzberger weiter.
Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschließen und so aktiven Klimaschutz betreiben. Intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann auch den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen. Die Fachleute diskutieren vor allem die Stärkung der Innenstädte mit Hilfe der Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung immer neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Grünen. Vermehrte interkommunale Zusammenarbeit steht ebenfalls weit oben auf der Wunschliste vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lasse sich das ambitionierte Ziel der Bundesregierung aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die derzeitige zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr im Umfang von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Kurz vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz der UN -Konvention über die biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn setzte das Symposium Akzente, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Auch hier kann Planungsrecht wesentlich helfen: beispielsweise über einen stärkeren Schutz wandernder großer und mittelgroßer Tiere bei der Planung der Bundesfernstraßen im Rahmen eines „Bundeswildwegeplans”. Zudem kann eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung helfen: Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt wesentlich zu einer Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt vor Ort bei. Die über hundert versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich sowohl über die verbesserte Anwendung der geltenden Planungsregeln als auch über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus. Vorschläge und Forderungen richteten sich dabei vor allem an Planer vor Ort - sie sollten etwa Brachflächenkataster erstellen, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber: Er sollte die Vorschriften in Bund und Ländern noch mehr als heute auf Umweltaspekte ausrichten. Eine Pflicht zur Erhebung der Brachflächenpotentiale könnte ebenso zielführend sein wie auch eine an der Bodenschutzklausel orientierte „Klimaschutzklausel”. Die Vorträge des Symposiums „Was kann das Planungsrecht für die Umwelt tun?” erscheinen demnächst als Buch. 14.04.2008
Umweltbundesamt veranstaltet "Tag der natürlichen Ressourcen" Die stetig wachsende Weltbevölkerung und der steigende Pro-Kopf-Verbrauch von Energie und materiellen Gütern fordern ein rasches Umdenken der Wirtschaft, der Politik und der Gesellschaft im Umgang mit natürlichen Ressourcen - also mit erneuerbaren und nicht erneuerbaren Rohstoffen, mit Wasser und Boden. Neben Klimaschutz gehört auch der Ressourcenschutz auf die Agenda der internationalen Umweltpolitik. Unter dem Motto „Factor X: Beyond Climate Change” organisiert das Umweltbundesamt (UBA) zum ersten Mal am 16. September 2009 in Berlin den „Tag der natürlichen Ressourcen” als Side Event des parallel in Davos stattfindenden World Resources Forum 2009. Diese internationale Plattform tagt ebenfalls zum ersten Mal und versteht sich als Brücke zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Gemeinsames Ziel beider Veranstaltungen ist es, den Fokus auf die intelligente, sparsame Nutzung und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu setzen. „Knapper werdende Rohstoffe machen Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz zum ökonomischen Gebot der Stunde. Schon heute liegen die Materialkosten im verarbeitenden Gewerbe im Schnitt bei 40 Prozent, und sie werden steigen”, sagte UBA -Präsident Jochen Flasbarth. „Wie bei der Energieeffizienz sollten wir auch hier Innovationen fördern und die bestehenden Einsparpotenziale ausschöpfen. Das stärkt unsere Wirtschaft und verschafft ihr Wettbewerbsvorteile”, so Flasbarth. Wir entreißen der Erde weit mehr natürliche Rohstoffe, als sie auf Dauer vertragen kann. OECD -Schätzungen zufolge steigt die weltweite Rohstoffentnahme 2020 von 53 Milliarden Tonnen im Jahr 2005 auf 80 Milliarden Tonnen an, da die Menge der produzierten Dienstleistungen und Waren weiter zunehmen wird. Dies bedeutet zugleich einen höheren Flächen-, und Energieverbrauch, begleitet von zusätzlichen Schadstoff- und Treibhausgas -Emissionen. Der Rohstoffverbrauch pro Kopf und Jahr beträgt für Deutschland etwa 60 Tonnen, für die Europäische Union etwa 50 Tonnen. Bereits heute zeichnen sich bei der Versorgung mit seltenen, strategisch wichtigen Metallen wie Platin oder Neodym Knappheiten ab. Eine Reihe von Zukunftstechniken - wie etwa die Elektromobilität - ist auf bestimmte seltene Metalle angewiesen. Platin ist beispielsweise Bestandteil der Brennstoffzelle, Neodym kommt neben Kupfer bei der Herstellung von Hybridfahrzeug-Elektromotoren zum Einsatz. Doch die Industriestaaten gehen nicht nur mit Rohstoffen, sondern auch mit Flächen verschwenderisch um.So beträgt die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke hierzulande immer noch rund 100 Hektar pro Tag. Damit ist Deutschland von dem in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Ziel, nämlich den Flächenbrauch auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, noch weit entfernt. Die Verschwendung unserer natürlichen Ressourcen ist auch das Thema des vom UBA produzierten Kurzfilms "Factor X: Beyond Climate Change - FLOW", der am 16. September in Berlin und in Davos uraufgeführt wird. In eindrücklicher Bildsprache vermittelt der Film die Zusammenhänge globaler Stoffströme und zeigt die Grenzen des konsumorientierten Lebensstils auf. Zahlen und Fakten mahnen den Zuschauer zur Verantwortung - ohne zu demotivieren. Neben der Filmvorführung umfasst das Programm der Berliner Veranstaltung Foto- und Designobjektausstellungen sowie Vorträge und Diskussionen. Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik diskutieren mit Michael Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, wie wir künftig mit wesentlich weniger Ressourcen auskommen. Zudem stellt sich das bundesweite „Netzwerk Ressourceneffizienz” vor. Vertreter von Nichtregierungsorganisationen machen auf die Fragen der gerechten Verteilung von natürlichen Ressourcen und auf ökologische und soziale Probleme im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung aufmerksam. Ein weiterer Schwerpunkt des Ressourcentages ist das Produktdesign. Die Besucherinnen und Besucher des „Tages der natürlichen Ressourcen” können live die Diskussionen auf dem parallel in Davos stattfindenden World Resources Forum verfolgen
Sustainability, by definition, is about maintaining future capability in one‘s own decisions. What happens, though, if the framework conditions change? What if the different political, economic and social actors have different ideas of sustainable solutions? Systematically developed future scenarios have been used to point out room for solution for sustainable action in spare time, living and building, as well as nutrition – and reviewed the necessity of resilience against changing framework conditions. Veröffentlicht in Broschüren.
Vom Ballast unnötiger Infrastrukturen und Gebäude befreien und Erhaltenswertes wetterfest machen Der demographische Wandel mit seinen Folgen könnte zum Verfall der Immobilienwerte in zahlreichen Regionen Deutschlands führen und damit zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Das Umweltbundesamt (UBA) ruft Bund, Länder und Kommunen auf, den Folgen des demographischen Wandels jetzt zu begegnen um sie zu mildern. „Dazu gilt es als wichtigste Maßnahme als erstes die Zersiedelung zu bremsen. Im zweiten Schritt gilt es, zusätzliche Infrastrukturen und Gebäude nur noch in Wachstumsregionen zu errichten. Drittens gilt es, in Städten und Regionen mit abnehmender Bevölkerung nicht mehr benötigte Infrastrukturen und Gebäude zurückzubauen. Grundsätzlich ist erhaltenswerte Bausubstanz energetisch zu sanieren und somit wirtschaftlicher zu machen”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Mietfreies Wohnen im Alter, sichere Mieteinnahmen oder die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen, um die Pflege zu finanzieren: Das sind die Chancen, die sich Wohnungseigentümer für die Zukunft ausrechnen. In Regionen mit abnehmender Bevölkerungszahl führen Leerstände jedoch zu Überangeboten und damit zum Preisverfall im Wohnungsmarkt. Im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung das Gespräch mit Vertretern der Bundesländer und Kommunen aufgenommen, um die absehbaren Folgen des demographischen Wandels zu mildern. Wichtigste Maßnahme ist dabei, die Zersiedelung wirksam zu bremsen. Denn jeder Neubau, der heute noch in schrumpfenden oder stagnierenden Regionen entsteht, erzeugt mittelbar neue Leerstände und beschleunigt den Wertverfall in den Immobilienbeständen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Flächeninanspruchnahme mit Siedlungen und Verkehr bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen und den Zuwachs in den Wachstumsregionen zu konzentrieren. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Siedlungen in so genannten Schrumpfungsregionen zügig zurückzubauen. Ehemalige Siedlungsflächen könnten etwa der Erzeugung erneuerbarer Energien - wie Solarenergie und Biomasse - dienen oder als Naturfläche. Nur mit Investitionen der öffentlichen Hand kann das verbleibende Immobilienvermögen trotz schrumpfender Bevölkerung einen Wert behalten. Die Gelder aus den Konjunkturprogrammen könnten in diesem Sinne wirken. So sollten Kommunen die Mittel zum Städtebau dafür verwenden öffentliche Gebäude energetisch zu sanieren. Außerdem sollten sie in Gebieten mit abnehmender Bevölkerung die Rückbaumaßnahmen beschleunigt in Angriff nehmen. Je mehr überflüssige Bausubstanz beseitigt wird, desto besser stehen die Chancen für den Werterhalt der übrigen Gebäude. Mit den Mitteln des Konjunkturprogramms zum Lärmschutz sollten die Kommen Lärmschutzmaßnahmen an ihren Straßen auf die Abschnitte konzentrieren, an denen erhaltenswerte Bausubstanz existiert, für die auch künftig Nachfrage zu erwarten ist. Menschen, die sich heute mit dem Gedanken tragen, ihre Altersicherung in Form einer Immobilie zu betreiben, sollten das ausgewählte Objekt sorgfältig auf die langfristige Wertstabilität prüfen. Kritisch zu fragen ist nach der demographischen Prognose der Region und innerhalb der Region nach der Lage in einem „lebensfähigen Kern”. Wichtig sind auch die Energieeffizienz des Gebäudes und der Aufwand, das Gebäude energieeffizient zu gestalten sowie die Alterstauglichkeit der Wohnung. Falls auch nur eins dieser Kriterien ungünstig zu bewerten ist, rät das Umweltbundesamt vom Kauf ab. Dessau-Roßlau, 03.04.2009
UBA startet Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten Der Flächenverbrauch gehört nach wie vor zu den bislang ungelösten Umweltproblemen in Deutschland. Hintergrund: Gewerbe und Einwohner verlassen die Städte, neue Einkaufszentren und Einfamilienhaussiedlungen entstehen auf der „Grünen Wiese“. Die Folge insbesondere in vielen Klein- und Mittelstädten: Zersiedelung der Landschaft und Flächenverbrauch sowie innerstädtischer Leerstand und Wertverfall. Ein Handel mit Flächenzertifikaten könnte dem entgegenwirken – so die Auffassung vieler Fachleute. Den Kommunen werden dabei Flächenausweisungsrechte in Form von Zertifikaten kostenlos zugeteilt. Diese benötigen sie, um außerhalb der Städte neue Fläche für die Bebauung auszuweisen. Die Fläche, die für Bauland im Außenbereich zur Verfügung steht, wird so von vornherein begrenzt. Heute am 16. September startet dazu ein bundesweiter Modellversuch, das „Planspiel Flächenhandel“. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Wir wollen den Flächenzertifikatehandel jetzt gemeinsam mit den Kommunen bundesweit in einem Modellversuch erproben, um Erfahrungen zu sammeln. Das Ziel ist klar: Wir wollen den Flächenverbrauch reduzieren.“ Die Begrenzung des Baulandes auf der „Grünen Wiese“ soll sich auch positiv auf die Innenstädte auswirken und Stadtzentren wieder attraktiver für die dort wohnenden Menschen sowie Handel und Gewerbe machen. Ein weiterer Vorteil: Mit den Zertifikaten könnten sie Geld einnehmen, zum Beispiel um Flächenrecycling zu finanzieren. Flasbarth: „Auch elf Jahre nach der Verabschiedung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sind wir noch weit davon entfernt, unser Ziel zur Verminderung des Flächenverbrauchs zu erreichen.“ Täglich nicht mehr als 30 Hektar zusätzliche Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 hat die Bunderegierung 2002 als einen der Indikatoren für die Nachhaltigkeit ausgerufen. Dennoch wurden in Deutschland im Erhebungszeitraum 2008 bis 2011 immer noch 81 ha pro Tag – das sind etwa 113 Fußballfelder täglich – erstmalig für die Bebauung freigegeben. Meist handelt es sich dabei um Ackerflächen, auf denen nun Straßen, Einfamilienhäuser oder Einkaufszentren entstehen. Damit geht nicht nur Fläche für die heutige Nahrungsmittelproduktion verloren. Auf den von 2008 bis 2011 umgewidmeten rund 120.000 ha – eine Fläche, die ungefähr so groß ist wie Berlin und München zusammen – könnte man beispielsweise den Jahresbedarf an Brot für mehr als 13 Millionen Menschen produzieren. Die Zerstörung wertvollen Bodens hat auch Folgen für künftige Generationen. „Um gewachsenen Boden mit seinen natürlichen Bodenfunktionen wieder herzustellen, bedarf es Jahrtausende“, so UBA -Präsident Flasbarth. Abhilfe könnte ein Handel mit Flächenzertifikaten schaffen. Viele Fachleute in Deutschland sehen darin ein wirksames Instrument, um das 30-ha-Ziel zuverlässig und treffsicher einzuhalten. Allerdings gibt es auch noch viele Fragen, wie ein solcher Handelsmechanismus genau gestaltet sein sollte. Deshalb haben die Koalitionsparteien der Bundesregierung vor vier Jahren im Koalitionsvertrag beschlossen, den Handel mit Flächenzertifikaten zunächst bundesweit gemeinsam mit den Kommunen im Modellversuch im Rahmen eines Planspiels „Flächenhandel“ zu erproben. Den Kommunen werden dabei Flächenausweisungsrechte in Form von Zertifikaten kostenlos zugeteilt. Diese Flächenzertifikate benötigen sie, wenn sie außerhalb der Städte neue Fläche für die Bebauung ausweisen wollen. Wer nicht genug Zertifikate hat, muss sie von anderen Kommunen, die nicht im Außenbereich bauen wollen und Zertifikate übrig haben, kaufen. Insgesamt werden nur so viel Zertifikate auf die Kommunen verteilt, wie Flächen verbraucht werden. Für die Kommunen kann sich bei sparsamen Wirtschaften der Handel mit den Zertifikaten lohnen, weil sie dann Geld einnehmen können, um zum Beispiel Flächenrecycling oder Energiesparmaßnahmen zu finanzieren. Der Modellversuch wurde vom UBA gründlich vorbereitet und ist nun in der ersten Phase mit 15 Kommunen gestartet. Das sind: Dessau-Roßlau, Mönchengladbach, Bad Säckingen, Ostfildern, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Rendsburg, Büdelsdorf, Schacht-Audorf, Osterrönfeld, Hoya, Warpe, Hassel, Meerane und die Stadt Spremberg. Nach der Startphase können noch weitere 50 bis 100 Kommunen an dem „Planspiel Flächenhandel“ teilnehmen. Etliche haben bereits ihr Interesse signalisiert. Sie erhalten neben einer Aufwandsentschädigung wertvolle Unterstützung bei der Erfassung ihrer städtebaulichen Entwicklungspotenziale sowie beim Erstellen von Kosten-Nutzen-Analysen. Das Projektkonsortium „Planspiel Flächenhandel“, das den Modellversuch durchführt, hilft außerdem bei der Beantragung von weiteren Fördergeldern. Der Zertifikate-Rechner auf der Projekt-Website www.flaechenhandel.de gibt mit einem Mausklick darüber Auskunft, wie sich die Situation jeder deutschen Kommune in einem Flächenhandelssystem darstellt.
Der Grad der Substitution von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe ist im Rohstoffproduktivitätsindikator der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie nicht explizit abgebildet. Die vorliegende Studie soll daher eine fortschreibbare Darstellung der Materialströme verwertbarer Abfälle entwickeln und damit eine Grundlage liefern, um den Beitrag der Abfallwirtschaft zur Rohstoffproduktivität quantifizieren zu können. Sie umfasst die Materialströme der Metall-, Kunststoff-, Bau-, Abbruch- und der biologisch abbaubaren Abfälle, sowie einige ausgewählte Stoffgruppen in größerer Detailtiefe. Durch den Vergleich der ermittelten Sekundärrohstoffmengen mit den dadurch substituierbaren Primärrohstoffen erfolgte die Quantifizierung von rohstofflichen, energetischen und ökonomischen Einsparungen durch das Recycling. Die direkten Effekte der Verwertung von Stahl, Kupfer, Gold sowie der Kunststoffe PE, PVC und PET für die Bundesrepublik im Jahr 2007 beliefen sich auf 49,5 Mio. Mg an Rohstoffen, die zur Bereitstel¬lung der substituierten Primärrohstoffe und Energieträger zusätzlich hätten aufge¬bracht werden müssen. Der DMI im Rohstoffproduktivitätsindikator der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hätte sich dadurch um 3,7 % erhöht. Werden zusätzlich zu den direkten auch die indirekten Effekte der Verwertung durch Einbeziehung der Prozessketten importierter Güter im Ausland berücksichtigt, so hätte sich der Rohstoffbedarf der Bundesrepublik 2007 sogar um 242 Mio. Mg erhöht. Rein energetisch wurden 2007 durch die Sekundärrohstoffnutzung 394 PJ, ca. 2 % des Kumulierten Energieaufwandes ( KEA ) eingespart. Dies entspricht 3 % des inländischen Primärenergieverbrauchs der Bundesrepublik. Veröffentlicht in Texte | 14/2012.
Im Jahr 2002 formulierte die Bundesregierung erstmals mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ein quantitatives Ziel zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha pro Tag im Jahr 2020. Doch ungeachtet der vielseitigen Initiativen mit dem Ziel der Verminderung der Flächenneuinanspruchnahme ist das Wachstum an Siedlungs- und Verkehrsfläche weiterhin auf einem beunruhigend hohen Niveau. Wenngleich das Wachstum der Gebäudefläche mittlerweile verlangsamt werden konnte, wächst die Verkehrsfläche weiterhin nahezu ungebremst (vgl. Abbildung 3). Ein Erreichen der Zielvorgaben der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erscheint vor diesem Hintergrund nur schwer zu realisieren. Es ist daher an der Zeit, die notwendigen Veränderungen vonseiten der beteiligten Akteure in Angriff zu nehmen. Veröffentlicht in Texte | 35/2010.
Die nach wie vor mit rund 100 ha pro Tag zu hohe Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Infrastrukturmaßnahmen in Deutschland stellt eines der bedeutendsten Umweltprobleme der heutigen Zeit dar. Die an diesem Positionspapier beteiligten Verbände und Institutionen unterstützen die Zielrichtung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, diesen Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 ha pro Tag zu senken. Veröffentlicht in Broschüren | 2006.
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