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„Lange Nächte der Kultur“

Die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, beabsichtigt eine Änderung der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien. Die angestrebte Änderung hat zum Ziel, jeweils am 30. April und 2. Oktober geräuschintensive Veranstaltungen im Freien bis Mitternacht zu ermöglichen. Gleiches gilt für den 21. Juni, soweit der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist. Senatorin Ute Bonde: „Der Tag der Arbeit am 1. Mai sowie der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober haben für ganz Deutschland – und dem Land Berlin im speziellen – eine sehr besondere Bedeutung. Mit der beabsichtigten Änderungsverordnung möchte der Senat in Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik ein ausgelassenes „Reinfeiern“ in diese Feiertage ermöglichen. Auch der 21. Juni ist für das Land Berlin aus musikkultureller Sicht von besonderer Wichtigkeit: An diesem Tag findet traditionell die unter den Berlinerinnen und Berlinern beliebte Fête de la Musique statt. Ein Feiern bis Mitternacht soll an diesem Tag jedoch nur dann ermöglicht werden, wenn der Folgetag kein Werktag ist. Diese Einschränkung dient dazu, den Ruheschutzinteressen der von der Veranstaltung betroffenen Nachbarschaft gerecht zu werden.“ Senator Joe Chialo: „Berliner Nächte sind lang – besonders zu traditionsreichen Feiertagen wie dem 1. Mai sowie dem Tag der Deutschen Einheit und am Tag der Fête de la Musique. Ich freue mich sehr, dass die Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen künftig ermöglichen soll, dass wir die Zeit dieser Feste gebührend bis in die Nacht feiern können. Diese Feste sind ein fester Bestandteil unserer Berliner Kultur.“

Die Kampagne

Berlin ist eine der grünsten Metropolen der Welt. Dafür sorgen auch die derzeit über 430.000 Bäume, die unsere Straßen säumen. In den vergangenen Jahren haben jedoch Krankheiten, Überalterung, Schädlingsbefall sowie Verletzungen an Rinde und Wurzelwerk dazu geführt, dass viele der Berliner Straßenbäume gefällt werden mussten. Ein Teil dieser Bäume konnte bislang aufgrund knapper Finanzmittel leider noch nicht nachgepflanzt werden. Das bedeutet eine gewaltige Lücke im Stadtbild – und einen deutlichen Verlust an Lebensqualität für uns alle. Zielsetzung Kampagnenprinzip Spendenbezirke Dauer der Kampagne Evaluation Um dieses Defizit zu mildern, hat der Berliner Senat im Jahr 2012 die Stadtbaumkampagne “Stadtbäume für Berlin” mit dem Ziel initiiert, zusätzliche Straßenbäume mit Hilfe von Spenden zu pflanzen. Die Richtlinien der Regierungspolitik für die 18. Wahlperiode von 2017 bestimmen, dass die Stadtbaumkampagne fortgesetzt und ausgeweitet werden soll. Insgesamt rund 3.000 Euro werden benötigt, damit ein Berliner Straßenbaum gepflanzt werden kann und die besonders intensive Pflege erhält, die er in den ersten Jahren benötigt. Mit einer Einzelbaumspende in Höhe von 500 Euro können Sie als Einzelperson oder Gemeinschaft für einen bestimmten Baum innerhalb einer Pflanzperiode spenden. Der Baum erhält dann ein Baumschild mit Ihrem Namen – wenn Sie es möchten. Beträge unter 500 Euro werden zu Sammelspenden zusammengefasst. Als Sammelspender können Sie den Bezirk bestimmen, in dem der von Ihnen bespendete Baum gepflanzt werden soll. Oder aber Sie spenden für einen Baum, der irgendwo in Berlin stehen wird. Generell gilt: Ganz gleich ob Einzelbaum- oder Sammelspende – sobald 500 Euro an Spendengeldern für einen Baum eingenommen wurden, gibt der Senat aus Mitteln des Landeshaushalts den Rest dazu. Auch in dieser Legislaturperiode werden im Rahmen der Stadtbaumkampagne zusätzliche Straßenbäume gepflanzt – jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die Pflanzungen fanden/finden in allen Berliner Bezirken in folgender Gruppierung statt. Die Kampagne wurde am 7. November 2012 gestartet. Mit dem Regierungsprogramm 2017 wurde sie vorerst bis 2026 verlängert. Die Stadtbaumkampagne wurde im Jahr 2012 initiiert, um den Bestand an Bäumen auf öffentlichem Straßenland zu sichern. Es handelt sich bei der Kampagne um ein gemeinsames Projekt der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung und der Berliner Bezirksämter. Eine Untersuchung des Büros Wüstenhagen im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (heute Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) zur „Evaluierung von 480 im Rahmen der Stadtbaumkampagne Berlin gepflanzten Jungbäume“ (2015) hat die gute Arbeit der Stadtbaumkampagne belegt. Nach weiteren sieben Jahren wurde 2022 erneut die Evaluierung der Kampagnenpflanzungen beauftragt. Dieses Mal an das Büro Arbo-tec. Untersucht wurden dabei rund 1.000 Bäume der rund 3.500 bis Herbst 2022 im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzten Bäume. Die betreffenden Standorte wurden von dem Büro vorausgewählt. Vorgabe der Senatsverwaltung war es, dass Pflanzungen aller bisherigen Bauabschnitte (1. bis 20.) in den 12 Berliner Bezirken untersucht werden. Pro Bezirk wurden dabei insgesamt 80 Bäume sämtlicher Bauabschnitte und Baulose evaluiert. Diese 80 Bäume pro Bezirk wurden möglichst zu gleichen Teilen auf die jeweiligen 20 Bauabschnitte und 160 Baulose aufgeteilt. Ferner war es wichtig, viele verschiedene Baumarten in die Betrachtung mit einzubeziehen. Vorgabe war, dass die Evaluation die Vitalität der betreffenden Straßenbäume auf Grundlage des äußeren Erscheinungsbildes (allgemeiner Zustand Krone, Wurzelbereich und Stamm, vorhandenes Totholz, vorhandene Schaderreger, sonstige Besonderheiten) und des Pflegezustandes (Trockenheitsmerkmale, Baumschnitt, Zustand Baumscheibe, Baumböcke, Weiß-Anstrich) zu beurteilen und anhand von Listen und Fotos zu dokumentieren hat. Im Ergebnis bescheinigt die Evaluation den Pflanzungen der Stadtbaumkampagne eine hohe fachliche Qualität, belegt durch die sehr gute Vitalität der in den letzten 10 Jahren gepflanzten Straßenbäume. Da sich die bisherige Vorgehensweise bewährt habe, sei eine grundsätzlich andere Herangehensweise nicht notwendig, so das Ergebnis der Evaluierung. Es wird betont, dass die permanente Weiterentwicklung der Pflanzweise im Laufe der Jahre – wie beispielsweise die Verwendung von Ziegelsplitt, die Verwendung von Gießringen aus Kunststoff, die Abdeckung mit Splitt etc. – sicherlich zum großen Erfolg beigetragen hat. Auch derzeit werden weitere Verfahren, wie die Verwendung von Pflanzenkohle, Algensubstrat und Hydrogel getestet.

Nachhaltigkeitsstrategie

Der Berliner Senat bekennt sich in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) der 2015 verabschiedeten Agenda 2030 der Vereinten Nationen und zur Entwicklung einer Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Die Strategie zielt darauf ab, die globalen 17 Nachhaltigkeitsziele lokal umzusetzen, indem Berlin-spezifische Handlungsfelder in den Blick genommen werden. Die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie ist ein Beitrag zum Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit . Berlin nimmt die Herausforderungen einer nachhaltigen Transformation ernst und behandelt Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe aller Politikbereiche. Im Rahmen der Strategieentwicklung werden ökologische, ökonomische und soziale Aspekte zusammengedacht, um die Lebensqualität in Berlin zu verbessern und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Ein wesentlicher Bestandteil des Strategieprozesses ist die Einbindung der Berliner Stadtgesellschaft über die Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin . Denn klar ist, eine nachhaltige Transformation gelingt nur zusammen. Bild: SenMVKU Strategieentwicklung Bis zum Jahresende 2025 soll die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie ausgearbeitet werden. Dazu hat das Land Berlin die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Berlin-spezifische Cluster überführt – die Transformationsfelder. Dies erleichtert es, den Fokus auf wesentliche Herausforderungen zu schärfen und Umsetzungskräfte zu bündeln. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Begleitgremium Das Begleitgremium der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie besteht aus politischen Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Senatsverwaltungen und Bezirke sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin und Engagierten der Zivilgesellschaft. Zusammen beraten sie den Strategieprozess und sprechen Empfehlungen aus. Weitere Informationen Das Land Berlin hat Handlungsbedarfe für das Erreichen der globalen Nachhaltigkeitsziele in den vergangenen Jahren bereits aus vielfältigen Perspektiven adressiert. Als Beispiele sind die Entwicklung des Berliner Nachhaltigkeitsprofils (2016), die Darstellung von vorhandenen Maßnahmen und Projekten zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele in Berlin (2021), die landesrechtliche Umsetzung der Schuldenbremse (2019), das Rahmenkonzept für die Berliner Sustainable Finance-Strategie (2022) und die datenbasierte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsbestrebungen im Rahmen regelmäßiger Indikatorenberichte ( 2012 , 2014 , 2021 ) zu nennen. Sie dienen als Ausgangspunkte für die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie. Mit der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt das Land Berlin einen Plan, der die konkrete Umsetzung der SDGs im Berliner Kontext darlegt. Damit schließt die Nachhaltigkeitsstrategie eine Lücke zwischen bestehenden Strategiedokumenten auf nationaler und bezirklicher Ebene. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt die Agenda 2030 auf Bundesebene um. Auf bezirklicher Ebene wird die der Agenda 2030 bereits umfassend vorangetrieben. Das Engagement der Berliner Bezirke zur Umsetzung der Agenda 2030 und der 17 Ziele ist vielfältig. Von Herbst 2022 bis Frühjahr 2023 wurde das Projekt Global Nachhaltige Bezirke Berlin durchgeführt, um eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele und ihrer strategischen Verankerung in den zwölf Berliner Bezirken vorzunehmen. Darin wurden die Aktivitäten und strategischen Handlungsfelder der Bezirksämter analysiert sowie ausgewählte Konzepte und Leuchtturmprojekte herausgestellt. Die Dokumentation stellt damit eine Grundlage für die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Sustainable Development Goals Knowledge Platform (in Englisch)

Verkehrliches Innenstadtkonzept

Zwischen 2023 und 2025 entwickelt der Berliner Senat für die „Berliner Mitte“ ein neues planerisches Konzept. Dazu arbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) an einem Masterplan für die Berliner Mitte. Ausgangspunkt des Verfahrens sind verschiedene Einzelvorhaben und aus verkehrlicher Perspektive insbesondere die Friedrichstraße, die nun in einem übergreifenden Gesamtkonzept betrachtet werden soll. Dabei sind die Anforderungen in der Berliner Mitte zu berücksichtigen, die sich aus der Funktion als Wohn- und Einzelhandelsstandort und der Zentrumsfunktion insbesondere für den Verkehr, die Freiflächen- und Erdgeschossnutzung und der Klimaresilienz ergeben. Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik soll hierfür ein städtebaulicher und verkehrlicher Masterplan entwickelt werden, der die Entwicklung der Berliner Mitte zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor in den Blick nimmt, die Aufenthaltsqualität erhöht und einer modernen europäischen Metropole gerecht wird. Hierfür werden Handlungserfordernisse und Lösungsansätze für die zukünftige Straßenraum- und Verkehrsnetzgestaltung in der Berliner Mitte identifiziert bzw. entwickelt. Dabei steht eine integrierte Betrachtung aller Verkehrsmittel als auch die Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum im Fokus. Im Mai 2024 haben die konzeptionellen Arbeiten zum Masterplan-Teilprojekt der SenMVKU mit einer Bestandsanalyse begonnen. Hierzu wurde das Projektgebiet hinsichtlich der Netze für die verschiedenen Verkehrsträger, der städtebaulichen Nutzungsstrukturen sowie der Flächenbedarfe u.a. für das Thema ruhender Verkehr analysiert. Anschließend werden entlang von Leitlinien bestehende Konflikte und Defizite im Projektgebiet identifiziert. Dies bildet die Grundlage, um inhaltliche und räumliche Handlungsfelder festzulegen und erste Maßnahmen und Lösungsansätze zu entwickeln. Ende 2025 wird das Teilprojekt mit fachlich fundierten Aussagen zur weiteren verkehrlichen Entwicklung in der Berliner Mitte abgeschlossen. Neben den dargestellten Projektbausteinen sind zu verschiedenen Zeitpunkten im Erarbeitungsprozess bis zu drei Beteiligungsveranstaltungen mit unterschiedlichen räumlichen und zielgruppenspezifischen Schwerpunktsetzungen angedacht. Der genaue Zeitpunkt sowie Inhalt und Zielgruppe wird im Zuge der Arbeiten bestimmt. Vom 28.11.2023 bis 31.01.2024 konnten sich Interessierte bereits auf der Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de mit ihren Perspektiven, Ideen und Wünschen für die Berliner Mitte einbringen. Die Online-Beteiligung ist unter folgendem Link zu finden: meinBerlin: Masterplan für die Berliner Mitte Ziel der Online-Beteiligung war es, in einem ersten Schritt Orte und Teilräume zu identifizieren, die für die Planung besonders relevant sind, sowie Nutzungskonflikte und Lösungsmöglichkeiten aufzudecken. Dabei steht vor allem die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Fokus, sodass die Berliner Mitte einer modernen europäischen Metropole weiterhin gerecht wird. Gleichzeitig gilt es auch, die barrierefreie Erreichbarkeit von z.B. Bahnhöfen und das Bundesfernstraßennetz im Gebiet zur Abwicklung des Durchgangsverkehrs zu betrachten.

Veranstaltungen der Fachstelle Freiwilliges Ökologisches Jahr

Der jährliche Neujahrsempfang der FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist eines der Highlights im FÖJ-Projektjahr. Am 17. Januar 2024 begrüßte die Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt Britta Behrendt die Sprechenden des FÖJ-Jahrgangs 2024/2025 und bedankte sich bei den Freiwilligen für ihren Einsatz für ein nachhaltiges Berlin. Die Mitarbeiterinnen der Fachstelle FÖJ haben die Sprecherinnen und Sprecher und Vertreter und Vertreterinnen der Träger in die Senatsverwaltung eingeladen, um miteinander Ideen auszutauschen und über Projekte und Ziele für das weitere FÖJ-Jahr zu sprechen. Nach der Begrüßung und einer Vorstellungsrunde präsentierten die Sprechenden ihre Aktionen, Arbeitskreise und Ideen, die sie in ihrem FÖJ-Jahr geplant, bzw. auch schon umgesetzt haben. Anschließend stellte sich die Fachstelle vor und informierte über ihre Arbeit in der Verwaltung, die Finanzierung des FÖJ und geplante Highlights im Projektjahr. In den insgesamt 13 Seminargruppen werden jedes Jahr zwei Sprecherinnen und Sprecher und ein bis zwei Stellvertretende pro Seminargruppe gewählt. Sie vertreten die Interessen des gesamten Berliner Freiwilligenjahrgangs im FÖJ auf Landes- als auch durch die fünf Landessprechenden auf Bundesebene. Mit dem Neujahrsempfang wird dieses zusätzliche Engagement, mit dem die Sprechenden wertvolle Arbeit für die Weiterentwicklung und Bekanntmachung des FÖJ leisten gewürdigt. Zusätzlich ist er aber auch eine Gelegenheit sich über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszutauschen. An vier Thementischen haben alle Anwesenden unter den Überschriften „Einsatzstellen“, „Träger/Seminarfahrten“, „Zusammenarbeit mit der Fachstelle“ und „Eure Ideen“ rege diskutiert. Das Feedback in der Abschlussrunde hat gezeigt, wie wichtig es ist, sich zusammenzusetzen und die anstehenden Themen gemeinsam zu besprechen. Danke an die Freiwilligen für ihr großes Engagement. Der neue Jahrgang des Freiwilligen Ökologischen Jahrs startete am 02.09.24 mit einem stimmungsvollen Programm im Atze Musiktheater. Dazu begrüßte Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die 360 jungen Menschen zum Auftakt ihres FÖJs. Neben den neuen Freiwilligen waren Pädagoginnen und Pädagogen, Mitarbeitende der Trägerorganisationen, ehemalige Freiwillige, Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie dem FÖJ verbundene Gäste eingeladen. Senatorin Bonde würdigte das Engagement der Sprecherinnen und Sprecher des vorherigen Jahrgangs und überreichte ihnen eine Urkunde als Auszeichnung. Sie bedankte sich bei allen Projektbeteiligten, insbesondere den drei FÖJ-Trägern im Land Berlin: Vereinigung Junger Freiwilliger e.V., Stiftung Naturschutz Berlin und JAO gGmbH. Die Anzahl der Teilnehmenden konnte dank der finanziellen Unterstützung von EU (Europäischer Sozialfonds – ESF+) und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stabil gehalten werden. Die Veranstaltung wurde von Daniel Unsöld moderiert. Das musikalische Rahmenprogramm kam dieses Jahr von Leonel Toruño & Band, wobei Bassist:in Minh Kloth das FÖJ 2019-20 selbst absolviert hat. Neben einem kleinen Mitmachpart für die neuen Freiwilligen, stellten Frau Ulrike Heibel als Vertreterin der Fachstelle des FÖJs und Herr William Pethe von der Handwerkskammer Berlin eine Neuerung vor. So gibt es ab diesem Projektjahr die Möglichkeit während des FÖJs ein zweiwöchiges Praktikum in einem Handwerksbetrieb zu machen. Zahlreiche Interessierte konnten sich direkt vor Ort am Stand der Handwerkskammer informieren. Eine weitere Infoveranstaltung für die Freiwilligen dazu folgt. Zum Ausklang tauschten sich die Freiwilligen und Gäste aus und lernten sich kennen. Pressemitteilung vom 02.09.2024 Nach mehrjähriger Pause, bedingt durch Corona, konnte die erstmals in 2019 durchgeführte und sehr erfolgreiche Seminarreise „Europa erleben“ wieder stattfinden. Am 5. Mai ging es für 25 junge FÖJ-Teilnehmende auf eine dreitägige „Expedition“ in Richtung Brüssel. Ziel war es, den Freiwilligen die Europäische Union und deren Bedeutung für die nationale Politik der einzelnen Mitgliedsstaaten sowie für jede Europäerin und jeden Europäer näher zu bringen. Auch der Frage, woher ein Teil der Fördergelder zur Finanzierung des FÖJ kommen, wurde nachgegangen: so wird das FÖJ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Die Reise wurde von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr Klimaschutz und Umwelt organisiert, finanziert und begleitet. Auch von den drei Berliner FÖJ-Trägern war jeweils eine Pädagogin mit dabei. Die Freiwilligen erwartete ein umfang- und abwechslungsreiches Programm: Neben dem Besuch des EU-Parlaments, gab es Eindrücke von der Arbeit unseres Berliner Büros in Brüssel, Einblicke in die Arbeit und Struktur der EU-Kommission durch die für den ESF in Berlin zuständige Mitarbeiterin Frau Tremmel sowie einen Austausch mit einer Mitarbeiterin der EU-Abgeordneten Hildegard Bentele. Auch das Thema Lobbyismus wurde durch den Vortrag einer Vertreterin des NABU aufgegriffen. Verteilt auf die drei Reisetage haben sich zudem die Freiwilligen mit eigenständig recherchierten Beiträgen zu verschiedenen Themen rund um das Thema EU beteiligt. Aufgrund des regen Interesses der Freiwilligen fand jeweils ein lebendiger Austausch mit vielen Fragen und Antworten statt. Die bei dieser Seminarreise spürbar gewordene Bedeutung der EU und auch die Einflussnahme von Wirtschaft und Zivilgesellschaft hat einen nachhaltigen Eindruck bei den Mitreisenden hinterlassen, den nun die jungen Menschen in den Seminaren an die anderen FÖJ-Freiwilligen weitergeben können. Dies bringt möglicherweise mehr junge Menschen dazu, sich am 9. Juni bei der EU-Wahl zu beteiligen und unsere Demokratie zu stärken. Die Begegnung von FÖJ-Sprecherinnen und Sprecher und Mitarbeiterinnen der FÖJ-Fachstelle ist jedes Jahr eine besondere Gelegenheit direkt in den gemeinsamen Austausch zu gehen. Am 19. Januar 2024 begrüßten Mitarbeiterinnen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die FÖJ-Sprecherinnen und Sprecher (Sprechis – wie sie sich selbst nennen) und Trägervertreter:innen des aktuellen Jahrgang 2023/24 in ihren Räumlichkeiten. Die knapp 40 Sprecherinnen und Sprecher werden in den jeweiligen Seminargruppen gewählt und vertreten die Interessen des gesamten Berliner Freiwilligenjahrgangs im FÖJ sowohl auf Landes- als auch durch die 5 gewählten Landessprechenden auf Bundesebene. Mit diesem zusätzlichen Engagement leisten sie wertvolle Arbeit für die Weiterentwicklung und Bekanntmachung des FÖJs. In verschiedenen Arbeitskreisen organisieren die Sprecherinnen und Sprecher Aktivitäten und Vernetzungstreffen für und mit dem aktuellen FÖJ-Jahrgang. Die Freiwilligen wurden stellvertretend für die Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt Britta Behrendt durch die Abteilungsleitung für Umweltpolitik, Kreislaufwirtschaft und Immissionsschutz Frau Schultz-Hüskes begrüßt. Nach einer Vorstellungsrunde stellten die Mitarbeitenden der FÖJ-Fachstelle den Freiwilligen ihre Arbeit in der Verwaltung und die Finanzierungsstruktur des FÖJs vor. Bei einem kleinen Snack und Getränken tauschten sich die Sprecherinnen und Sprecher und die Mitarbeiterinnen der Senatsverwaltung zu den Themen Zusammenarbeit mit der FÖJ-Fachstelle, Rolle der Sprecherinnen und Sprecher, Einsatzstellen und Seminare aus. Die FÖJ-Freiwilligen und ihre Sprecherinnen und Sprecher zeigen mit ihrem Freiwilligendienst wie sehr sie sich dem Umwelt- und Klimaschutz verschrieben haben. Die FÖJ-Fachstelle bedankt sich für den Austausch. Am 08.09.2023 begrüßte Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, 360 junge Menschen in ihrem soeben begonnenen Freiwilligen Ökologischen Jahr. Zum 30. Jubiläum des FÖJ in Berlin waren dazu im Atze Musiktheater auch ehemalige Freiwillige, Pädagoginnen und Pädagogen sowie dem FÖJ besonders verbundene Gäste eingeladen. Staatssekretärin Behrendt dankte den Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz den Umwelt- und Klimaschutz, die Klimaanpassung und die Nachhaltigkeit im Land Berlin in den kommenden zwölf Monaten tatkräftig unterstützen werden. Daneben würdigte sie das Engagement aller, die in den letzten 30 Jahren zum großen Erfolg des Freiwilligenprogramms beigetragen haben. Mit einem bunten Rahmenprogramm wurde ein Rückblick in die Vergangenheit des FÖJ sowie ein Ausblick in die Zukunft gegeben, um den neuen Jahrgang auf seinen zukünftigen Freiwilligendienst einzustimmen. Neben reichlich Musik, einer Aufführung der Berliner Waldschulen und Erfahrungsberichte von Ehemaligen und Einsatzstellen, sorgte das anschließende Buffet für Kennenlernen und Austausch.

Strategieentwicklung

Im Koalitionsvertrag 2023-2026 des schwarz-roten Senats und den Richtlinien der Regierungspolitik ist für Berlin die Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehen. Zum Themenfeld Nachhaltigkeit heißt es unter anderem: „Berlin unterstützt die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Dafür werden wir eine Berliner Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln.“ Ziel ist, dass der Berliner Senat die Berliner Nachhaltigkeitsstrategie Ende 2025 beschließt. Die Entwicklung der Berliner Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Sie wurden in Berlin-spezifische Cluster überführt – die Transformationsfelder. Dies erleichtert es, den Fokus auf wesentliche Herausforderungen zu richten und Umsetzungskräfte zu bündeln. Zugleich bilden die Transformationsfelder den strukturellen Rahmen für den Austausch in der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin und für den Diskussionsprozess der Strategieentwicklung. Alle Berliner/innen sollen ihren individuellen Lebensentwurf selbstbestimmt, in Würde und im gegenseitigen Respekt in einer an Nachhaltigkeit orientierten Stadtgesellschaft realisieren können. Wir schaffen dafür die notwendigen gesellschaftlichen Grundlagen, Strukturen, Anlaufstellen und Rahmenbedingungen. Hierzu zählt die Überwindung von Armut in allen Formen, die Sicherung von ausreichender und gesunder Ernährung sowie die Schaffung von Voraussetzungen für Gesundheit und Wohlergehen. Wir gewährleisten inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und fördern Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle. Berlin steht für Offenheit, Vielfalt und Toleranz. Wir wollen eine Stadtgesellschaft fördern, in der Unterschiede nicht zu Ungerechtigkeiten führen, an der alle Menschen teilhaben und diese im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mitgestalten können – unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Die Grundlage hierfür bilden leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen. Als Weltstadt denken wir über die Landesgrenzen hinaus und stärken globale Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung. Viele Faktoren machen Berlin zu einer Stadt mit hoher Lebensqualität. Um hierauf aufzubauen, fördern wir für das gesamte Stadtgebiet die Entwicklung inklusiver, sicherer sowie resilienter Wohn- und Lebensräume. Wir schützen unsere natürlichen Lebensgrundlagen und werden der Verantwortung Berlins gerecht, einen Beitrag zur Eindämmung der globalen Klimakrise zu leisten. Wir verbinden soziale, ökologische und technische Faktoren und schaffen ein zukunftsfähiges urbanes Ökosystem für Mensch und Natur. Von der Ansiedelung von Start-ups bis zu Dax-Konzernen – Berlin ist eine pulsierende Wirtschaftsmetropole. Wir wollen Modellstadt sein für nachhaltiges Wirtschaften. Wir fördern soziale und ökologische Innovationen und menschenwürdige „Gute Arbeit“. Wir nutzen die vorhandenen materiellen sowie immateriellen Ressourcen nachhaltig und setzen auf klimafreundliche, ressourcenschonende Wirtschaftskreisläufe – als verantwortungsvolle Unternehmen, Konsumentinnen und Konsumenten und öffentliche Institutionen. Der Haushalt des Landes ist im Einklang mit der Schuldenbremse auszugleichen; die Verschuldung reduzieren wir auf ein nachhaltig tragfähiges und generationengerechtes Maß. Haushalt, Finanzierungsinstrumente und unsere Anlage- und Beteiligungspolitik unterstützen Ziele aus den Bereichen Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG-Ziele). Zukunftsorientierte Infrastruktur ist die Grundlage für die Modernisierung der Stadt – dies gilt sowohl für die Bereiche der Ressourcen- und Energieversorgung als auch für den Umwelt- und Mobilitätssektor. Wir möchten daher die verlässliche Verfügbarkeit, den bezahlbaren Zugang und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser- und Energieversorgung für alle gewährleisten. Klimaneutralität ist hierbei unverzichtbare Leitmaxime. Gleichermaßen wollen wir die Mobilitäts- und Antriebswende weiter vorantreiben. Hierzu schaffen wir Strukturen, die klimafreundliche Mobilitätslösungen fördern und innovative Verkehrskonzepte ermöglichen. Dabei denken wir individuelle Bedarfe und öffentliche Angebote Hand in Hand. Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin

Parkerleichterungen für Hebammen und Pflegedienste

Verkehrssenatorin Manja Schreiner hat entschieden, freien Hebammen und Hebammenpraxen sowie ambulanten Pflegediensten kostenfreies Parken in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung zu erleichtern. Der Berliner Senat setzt damit einen weiteren Punkt seiner Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik um. Die oberste Straßenverkehrsbehörde hat dazu bereits eine entsprechende Bekanntmachung an die Bezirksämter herausgegeben, die den Vollzug im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung regelt. Die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Manja Schreiner: „Die neue Regelung bietet freien Hebammen und Hebammenpraxen sowie auch ambulanten Pflegediensten eine vereinfachte Freistellung von der Parkgebührenpflicht für die Durchführung ihrer wichtigen Aufgaben. Gegenüber dem bisherigen Verfahren müssen Antragstellende künftig nur noch glaubhaft versichern, die Freistellung von der Parkgebührenpflicht dringend beziehungsweise in bestimmten Gebieten zu benötigen. Dieser Schritt bedeutet weniger Bürokratie als beim bisherigen Verfahren.“ Außerdem erhalten jede freie Hebamme und jede Hebammenpraxis sowie auch jeder ambulante Pflegedienst – auf Antrag – zusätzlich eine einzelne pauschale und kennzeichenlose Freiparkenregelung für das ganze Land Berlin.

Weitere allgemeine Informationen rund um das Arbeitsgebiet

Links zu verschiedenen Strategien auf Landes- Bundes- und EU-Ebene: Digitalstrategie des Bundes Datenstrategie des Bundes Gemeinsam:Digital Berlin Richtlinien der Regierungspolitik Berlin Veröffentlichungen im Themengebiet: Natürlich.Digital.Nachhaltig. des BMBF Kompetenzzentrum Öffentliche IT: KI im Behördeneinsatz und Wertebasierte Digitalisierung für nachhaltige Entwicklung im öffentlichen Sektor

Ausweitung des EU-ETS auf den Seeverkehr

Dieses Factsheet gibt einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Ausweitung des Europäischen Emissionshandels EU-ETS 1 auf den Seeverkehr und die damit verbundenen Wechselwirkungen mit anderen EU-, internationalen und nationalen Politiken, die den Seeverkehrssektor betreffen. Außerdem wird ein Ausblick im Hinblick auf die Bewertung und Weiterentwicklung des Systems gegeben. Das EU-ETS für den Seeverkehr deckt ab 2024 Kohlendioxidemissionen und ab 2026 auch Methan- und Lachgasemissionen ab. Methan- und Lachgasemissionen werden bereits ab 2024 zusätzlich zu den Kohlendioxidemissionen in der EU-MRV-Seeverkehrsverordnung einbezogen. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Priorisierung der Radverkehrsprojekte für funktionierenden Verkehrsfluss in Berlin

Die Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 in Berlin sehen vor, dass die Fußgängerfreundlichkeit Berlins deutlich erhöht wird, Radverkehrsprojekte priorisiert werden, bestehende Radwege saniert und sichere Radfahrstreifen eingerichtet werden. Unter Beachtung örtlicher Gegebenheiten sollen auch getrennte Radwege eingerichtet werden. In der Umsetzung dieser Ziele und mit Blick auf die haushalterischen Restriktionen ist es notwendig, die bestehende Jahresplanung für Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Sanierung und der Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorangetrieben werden. Alle anderen geplanten Maßnahmen für die Radwegeinfrastruktur werden unter Berücksichtigung nachfolgender Gesichtspunkte überprüft und priorisiert: Alle nicht oben genannten Projekte und noch nicht begonnenen Maßnahmen ruhen bis zur Billigung der weiterentwickelten Jahresplanung nach Maßgabe der Richtlinien der Regierungspolitik. Jegliche Finanzierungsachverhalte, welche in Zusammenhang mit noch nicht beauftragten Radverkehrsmaßnahmen stehen, ruhen vorerst bis zur Billigung der neuen Jahresplanung. Dr. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir möchten mehr, aber vor allem funktionierende und bedarfsgerechte Radwege. Ziel der Priorisierung der Maßnahmen der Radfahrinfrastruktur ist ein insgesamt funktionierender Verkehrsmix für alle Berlinerinnen und Berliner und damit auch ein funktionierendes Radverkehrsnetz. Dafür schauen wir uns alle Radverkehrsprojekte genau an. Wir gehen nicht mit der Schablone vor, sondern orientieren uns am Bedarf aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. So müssen große Straßen in der Stadt für den Pendler-, Wirtschafts- und Lieferverkehr leistungsfähig bleiben. Ein weiteres Ziel ist eine bessere Anbindung der Außenbezirke mit Radwegen an den ÖPNV.“

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