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REFOPLAN 2026 - Ressortforschungsplan 2026, Potenziale der effizienten Wassernutzung in den Sektoren Industrie, Landwirtschaft, Öffentliche Wasserversorgung

Die Auswirkungen des Klimawandels lassen eine Zunahme der Wasserbedarfe in einigen Sektoren erwarten. In Kombination mit der Entwicklung der lokalen Wasserressourcen und insbesondere der in den Sommermonaten zunehmend auftretenden Trockenheit sind alle Wassernutzungen gefordert, die Wasserentnahmen auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Um Potenziale für eine effiziente Wassernutzung zu identifizieren und auszuschöpfen, soll im Rahmen des Projektes soll erforscht werden, welche technischen Lösungen und Ansätze für den effizienten Wassereinsatz in den Sektoren Industrie (einschließlich Energieversorgung), Landwirtschaft und öffentliche Wasserversorgung schon bestehen und in welchen Prozessen und Bereichen noch ungenutzte (technische) Potenziale zur Steigerung der Wassernutzungseffizienz bestehen. Es soll untersucht werden, welche rechtlichen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen förderlich bzw. hinderlich sind, um diese Potenziale auszuschöpfen, und welche unerwünschten negativen Umweltauswirkungen und ggf. sozioökonomischen Auswirkungen berücksichtigt werden sollten. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Das Forschungsvorhaben dient Aktion 10 "Maßnahmen zur nachhaltigen Wassermengennutzung" der Nationalen Wasserstrategie und leistet einen Beitrag zu EU Water Resilience Strategy sowie dem dort verankerten "Water Efficiency First" Prinzip. Aktuelle Aktivitäten der EU zu Wassereffizienz (EEA Bericht, Arbeiten der WG Scarcity and Drought) sollen berücksichtigt werden.

Umsetzungsstand Nationale Wasserstrategie

Seit 2023 gibt es für Deutschland die Nationale Wasserstrategie mit einem Aktionsprogramm, in dem detailliert 78 Aktionen beschrieben werden, die großteils kurzfristig starten sollten. Aus aktuellem Anlass (seit 10 Wochen extreme Dürre und Hitze in Deutschland, Grundwasserstände gefährlich niedrig, Flüsse nicht mehr schiffbar, Seen auf Niedrigststand, langfristige Besserung der Situation nicht zu erwarten..) die Frage: Welche Maßnahmen sind - umgesetzt, - in Umsetzung, - noch nicht begonnen? Besten Dank für Ihre Antwort

Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gem. § 3 UIG - Umsetzungsstand der Nationalen Wasserstrategie 2023 und Grundwasserschutz

1. Ich bitte um Übermittlung des finalisierten Umsetzungsplans für das Aktionsprogramm Wasser der Nationalen Wasserstrategie. Sollte der Plan noch nicht finalisiert sein, bitte ich um Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand und die Gründe der Verzögerung. 2. Ich bitte um Auskunft, ob die in der Nationalen Wasserstrategie vorgesehene Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) unter Beteiligung der Länder eingesetzt wurde. Falls ja, bitte ich um Übermittlung der Zusammensetzung (beteiligte Ressorts und Ländervertreter), der bisherigen Sitzungstermine sowie etwaiger Beschlüsse, Protokolle oder Arbeitspapiere. 3. Ich bitte um eine Übersicht, welche der 78 im Aktionsprogramm Wasser enthaltenen Maßnahmen bis zum heutigen Datum (a) begonnen, (b) abgeschlossen oder (c) noch nicht begonnen wurden. Falls eine solche Übersicht nicht vorliegt, bitte ich um Auskunft, in welcher Form das BMUKN den Umsetzungsfortschritt intern dokumentiert. 4. Welche Haushaltsmittel (aufgeschlüsselt nach Haushaltstiteln und Jahren) wurden seit Verabschiedung der Nationalen Wasserstrategie im März 2023 für die Umsetzung des Aktionsprogramms Wasser bereitgestellt? Wurden zwischenzeitlich Finanzierungslücken identifiziert, wie im strategischen Thema 7 der Strategie vorgesehen? 5. Welche der 78 Maßnahmen des Aktionsprogramms Wasser betreffen unmittelbar den Schutz, die Überwachung oder die nachhaltige Bewirtschaftung von Grundwasserressourcen? Ich bitte für diese grundwasserbezogenen Maßnahmen um eine gesonderte Darstellung des Umsetzungsstandes. 6. In der Nationalen Wasserstrategie ist eine Erfolgskontrolle als Teil des Veränderungsprozesses vorgesehen. Welche Indikatoren oder Evaluierungskriterien wurden bislang für die Bewertung der Wirksamkeit der Strategie festgelegt? Ich bitte um Übermittlung etwaiger Evaluierungsberichte, Zwischenberichte oder interner Sachstandsvermerke. 7. In welcher Form hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie seit März 2023 begleitet? Ich bitte um Übermittlung einschlägiger LAWA-Beschlüsse, Stellungnahmen oder Sachstandsberichte, die sich auf die Wasserstrategie beziehen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Kohärenz zwischen den Zielen der Nationalen Wasserstrategie und dem in Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1781 (European Chips Act) vorgesehenen Tatbestand des „überwiegenden öffentlichen Interesses”, der Ausnahmen von den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie für Halbleiterprojekte ermöglicht? Wurde hierzu eine Kohärenzprüfung durchgeführt? Falls ja, bitte ich um Übermittlung der Ergebnisse. 9. Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Oberflächen- und Grundwasserkörper bis spätestens Ende 2027 in einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand zu bringen. Laut der Bestandsaufnahme des Umweltbundesamtes (2021) erreichen derzeit nur rund 9 Prozent der deutschen Oberflächenwasserkörper den guten ökologischen Zustand; den guten chemischen Zustand erreicht kein einziger. Im Rahmen des sogenannten Transparenzansatzes wurden 82 Prozent der erforderlichen Maßnahmen auf die Zeit nach 2027 verschoben. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten: a) Welchen ökologischen und chemischen Zustand weisen die Oberflächenwasserkörper der Elbe in der Flussgebietseinheit Elbe nach dem aktuellen Bewirtschaftungsplan (2022-2027) auf? Für wie viele dieser Wasserkörper wird die Erreichung des guten Zustands bis Ende 2027 prognostiziert? b) Welchen mengenmäßigen und chemischen Zustand weisen die Grundwasserkörper im Bereich des Dresdner Nordens (Einzugsgebiet der für die Halbleiterindustrie relevanten Entnahmestellen) nach dem aktuellen Bewirtschaftungsplan auf? c) Welche konkreten Maßnahmen des dritten Bewirtschaftungszeitraums (2022-2027) betreffen die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Elbe im Bereich Dresden? Welche davon sind bisher umgesetzt, welche verschoben? d) Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten Verdoppelung des Dresdner Wasserbedarfs (von derzeit rund 125.000 auf geschätzt 235.000 m³/Tag, davon ein erheblicher Anteil für die Halbleiterindustrie) mit dem Verschlechterungsverbot nach Art. 4 Abs. 1 der Wasserrahmenrichtlinie und der Pflicht zur Zielerreichung bis 2027? Ich bitte um Zustellung der Antwort in elektronischer Form an die in diesem Schreiben angegebene E-Mail-Adresse. Sollten einzelne der erbetenen Informationen nicht vorliegen oder einem Ablehnungsgrund nach §§ 8, 9 UIG unterfallen, bitte ich um teilweise Zugangsgewährung nach § 5 Abs. 3 UIG und um Mitteilung, welche Informationen aus welchen Gründen nicht herausgegeben werden.

Ermittlung des Potenzials schädlicher Phytoplankton-Massenentwicklungen in Bundeswasserstraßen

Veranlassung Die aktuellen, trockenen Jahre haben gezeigt, dass an den Bundeswasserstraßen im Binnenland und den Ästuaren in Zeiten des Klimawandels wieder vermehrt mit Eutrophierungs-Phänomenen zu rechnen ist. Das Fischsterben in der Oder, ausgelöst durch das verstärkte Wachstum der Alge Prymnesium parvum und der von ihr gebildeten Toxine, die mittlerweile regelmäßig auftretenden Cyanobakterienblüten an der Mosel oder auch die wieder verstärkt auftretende Sauerstoffproblematik in vielen Fließgewässern wie z. B. der Elbe sind die prominentesten Beispiele dieser Entwicklung (Abb. 1). Nicht nur in den Medien, der Öffentlichkeit und in der nationalen und internationalen Politik, auch bei den verwaltenden Behörden wie den Landesämtern oder der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erregt dieses Thema große Aufmerksamkeit und Besorgnis. Eutrophierung ist eines der zentralen Wasserqualitätsprobleme, die in der Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung benannt werden. Ihre Vermeidung, insbesondere im Ästuar- und Küstenbereich, ist „Vision“ der Nationalen Wasserstrategie und entspricht dem nationalen Umweltziel 1 aus der Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Die Gründe für diese Eutrophierungsphänomene liegen in den ungewöhnlich langen, trockenen und warmen Wetterperioden in den Frühjahrs- und Sommermonaten der vergangenen Jahre. Diese führen nicht nur zu einem Anstieg der Wassertemperatur und ausreichender Lichtverfügbarkeit, auch der Abfluss in den Bundeswasserstraßen nimmt ab, während die Aufenthaltszeit des Wassers gerade in staugeregelten Bereichen ansteigt. All diese Faktoren sind wachstumsfördernd für Algen und Cyanobakterien. Durch den geringen Abfluss werden zudem eingeleitete Substanzen nicht mehr ausreichend verdünnt. Im Falle der Oder führten durch den Bergbau eingeleitete Salze erst dazu, dass die Brackwasseralge Prymnesium parvum ein ideales Habitat vorfand. Es besteht daher starker Bedarf, solche Kipppunkte von Gewässern frühzeitig zu erkennen und über ein Monitoringprogramm im Krisenfall die Handlungsfähigkeit der zuständigen Behörden zu verbessern. Dazu ist es zunächst notwendig, das Potenzial der Bundeswasserstraßen für die Massenentwicklung von schädlichen Algen und Cyanobakterien zu evaluieren und damit zu klären, an welchen Bundeswasserstraßen das Risiko für schädliche Algenblüten besteht. Es gibt verschiedene Algen, andere Protisten und Cyanobakterien, die das Potenzial schädlicher Auswirkungen auf das Ökosystem und die menschliche Gesundheit haben. Die Nischen oder Habitate, in denen diese Arten vorkommen sind zwar begrenzt, es ist jedoch nachgewiesen, dass durch den Menschen verursachte Phänomene (Klimawandel, Einleitung von Nährstoffen und Salzen) die Ausbreitung schädlicher Algen befördern und es dadurch zu massenhaften Entwicklungen dieser kommt. Es ist nicht bekannt, in welchen der Bundeswasserstraßen mögliche Habitate für diese schädlichen Organismen derzeit bestehen oder auch in Zukunft unter einem Klimawandelszenario entstehen könnten. Diese Lücke soll in diesem Projekt geschlossen werden. Ziele - Identifizierung der TOP10 HABs (engl. „Harmful Algae Blooms“ = schädliche Algenblüten), also der 10 Arten, die am wahrscheinlichsten in großen Fließgewässern eine schädliche Algenblüte bilden und Charakterisierung ihrer Umweltanforderungen - Erstellung und Veröffentlichung von Steckbriefen der TOP10 HABs - Zusammenstellung von Umweltdaten für eine Risikoanalyse schädlicher Phytoplankton-Massenentwicklungen - Analyse des trophischen Potenzials der Bundeswasserstraßen, d. h. der theoretischen Möglichkeit für eine Phytoplankton-Massenentwicklung in den Bundeswasserstraßen.

Ressortforschungsplan 2024, Entwicklung von Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit

Ziel des Projektes ist die Analyse und Bewertung der fachlich-wissenschaftlichen Grundlagen sowie des rechtlichen Rahmens für die Ableitung von Priorisierungsentscheidungen – zum einen im Fall akuter, regionaler temporärer Wasserknappheit und Bodentrockenheit und zum anderen für vorausschauende strategisch-vorsorgende Entscheidungen bei der Bewilligung von Wasserentnahmen. Die für eine Priorisierung von konkurrierenden Wassernutzungen erforderlichen Regeln und Kriterien sind zu entwickeln. Zudem unterstützt und begleitet das Vorhaben die Bund-Länder-Aktivitäten zur Entwicklung der Leitlinien für den Umgang mit Wasserknappheit und bindet durch begleitende Veranstaltungen weitere Akteure ein.

Zukunftsfähiges Wassermanagement kommunaler Wasserversorger in Zeiten des Klimawandels, Teilprojekt 4

Zukunftsfähiges Wassermanagement kommunaler Wasserversorger in Zeiten des Klimawandels, Teilprojekt 3

REFOPLAN 2026 - Ressortforschungsplan 2026, Implementierung eines bundesweiten Grundwassermonitorings als Frühwarnsystem und Instrument für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln - Machbarkeitsstudie zu Anforderungen, Ausstattung und Finanzierung

Ziel der Studie ist es, die Machbarkeit eines bundesweiten Grundwassermonitorings als effizientes Frühwarnsystem und Instrument für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu untersuchen. Dazu sollen die für die Etablierung notwendigen Anforderungen sowie notwendige Ausstattung und Finanzierung betrachtet werden. Vorbild ist das Monitoringsystem in Dänemark (PLAP – Pesticide Leaching Assessment Programme), das seit 1999 erfolgreich für Zulassungsentscheidungen von Pflanzenschutzmitteln genutzt wird. Mit einem bundesweiten Grundwassermonitoring können wissenschaftlich fundierte und unabhängige Daten über das Umweltverhalten von Stoffen (insbesondere Pestizide) erhoben werden. Dies kann u.a. dazu beitragen etwaigen Schäden sowie teuren Sanierungsmaßnahmen vorzubeugen. Durch eine hohe Standardisierung und die wiederholte Nutzung von Monitoringstandorten können effizient, gut interpretierbare Daten erzeugt und ausgewertet werden. Hintergrund ist, dass (1) die EFSA empfiehlt, im Rahmen der Risikobewertung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und Metaboliten im Grundwasser, zielgerichtete Monitoringstudien heranzuziehen (EFSA 2023; doi: 10.2903/j.efsa.2023.7990). Die Bewertung der bislang vorliegenden Industriestudien erfordert umfangreiche Kapazitäten und Expertenwissen. Daher hält die EFSA eine Weiterentwicklung und Festlegung von Kriterien für notwendig und empfiehlt zu prüfen, ob ein Überwachungsnetz mit festen Standorten unter kontrollierten klimatischen, hydrogeologischen und landwirtschaftlichen Bedingungen auf EU-Ebene unter Mitwirkung der Mitgliedstaaten eingerichtet werden könnte. Auch ist (2) im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie (Aktion 33 "Schaffung eines Forschungs- und Demonstrationsfelds für stoffliche Eintragsrisiken in Gewässer") die Prüfung zur Einrichtung eines Frühwarnsystems im Feldmaßstab für Deutschland geplant, die mit einem solchen bundesweiten Grundwassermonitoring umgesetzt werden könnte.

Technische Ausgestaltung und digital-gestützte Bewirtschaftung von 3 qualitätsgesicherten Wasserkreisläufen zur langfristigen Sicherstellung der städtischen Wasserversorgung als Beitrag zur Entwicklung klimaangepasster Städte, Teilprojekt 3

REFOPLAN 2025 - Ressortforschungsplan 2025, Entwicklung und Umsetzung einer Methodik zur Evaluierung des Umsetzungsprozesses der Nationalen Wasserstrategie einschließlich Stakeholderbeteiligung

Die Nationale Wasserstrategie (NWS) zählt zu den zentralen wasserpolitischen Vorhaben der kommenden Jahre. Sie wurde als Strategie der Bundesregierung am 15. März 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Bereits in der NWS ist festgehalten, dass eine Erfolgskontrolle integraler Bestandteil des Umsetzungsprozesses sein wird. Dazu ist vorgesehen, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Länder ab 2029 alle sechs Jahre einen Bericht zur Umsetzung der NWS vorlegt. In dem Vorhaben soll eine transparente Methodik (Indikatorensystem) für das Monitoring des Umsetzungsprozesses der NWS erarbeitet und in Beteiligungsformaten abgesichert werden. Ziel ist es, Grundlagen für einen kontinuierlichen Umsetzungsradar mit geeigneten Informationsangeboten zu entwickeln und allen beteiligten Akteuren am 'Gemeinschaftsprojekt NWS' eine kontinuierliche Übersicht und Beteiligung zu ermöglichen. Als Grundlage dafür soll im Rahmen des Vorhabens eine geeignete Datenbank/-plattform konzipiert werden, in der die Umsetzungsbeiträge zur NWS sichtbar gemacht werden können. Um die Methodik zu erproben, die Umsetzungsfortschritte darzustellen und die weitere Umsetzung voranzubringen, ist eine Statuskonferenz vorgesehen. Dafür wird ein Statusbericht erarbeitet.

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