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Beteiligung des BfS am "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ( APUG )"

Beteiligung des BfS am "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ( APUG )" Menschen brauchen eine Umwelt, in der sie gesund leben können. Um dieses Ziel zu unterstützen, kooperieren mehrere Ministerien und Bundesoberbehörden im Rahmen des "Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit" – kurz APUG . Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS) , das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ), das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ). Mit dem Aktionsprogramm werden Forschungsprojekte und Informationskampagnen in den Bereichen Umwelt-, Gesundheits- sowie Verbraucherschutz gefördert. Schwerpunkt des Programms sind Kinder und Jugendliche. Unter anderem erschien in diesem Zusammenhang der Ratgeber Umwelt und Kindergesundheit . Im Rahmen des Aktionsprogramms wird die Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") herausgegeben. UMID aktuell: Ausgabe 1/2024 APUG Ziele Aktivitäten UMID UMID aktuell: Ausgabe 1/2024 Aktuelle Ausgabe des UMID (Um die aktuelle Ausgabe als PDF herunterzuladen, bitte auf das Bild klicken. Sie werden zum Internetangebot des Umweltbundesamtes weitergeleitet.) Im radiologischen Notfall ist das Informationsbedürfnis der Bevölkerung besonders hoch. Die Anzahl der Anfragen würde das BfS jedoch vor Herausforderungen stellen, denen mit dem Einsatz eines Chatbots begegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die BfS -Mitarbeiterin Maren Gruß in ihrem Beitrag "Wir müssen reden! – Hilft ein Chatbot im radiologischen Notfall?" mit den Chancen und Herausforderungen automatisierter Krisenkommunikation im radiologischen Notfall. Weitere Themen in UMID 1/2024: Schadstoffe aus rostender Weltkriegsmunition im Meer – Eine Gefahr für Menschen und Meeresökosysteme? Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und Möbeln – aktuelle Entwicklungen in Deutschland und der EU Europäische Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC) – Deutschlands Beitrag im Überblick Die Zeitschrift UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID 1/2024 erhalten Sie kostenfrei zum Download. Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" APUG Das APUG wurde der Öffentlichkeit 1999 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) und vom Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) vorgestellt. Seit 2002 wirkt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ) . Die Geschäftsstelle ist im Umweltbundesamt angesiedelt. Das Aktionsprogramm vernetzt die Politikbereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz auf Ebene der beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden. Die APUG -Botschaft lautet "Umwelt und Gesundheit gehören zusammen - Umweltschutz ist nachhaltige Gesundheitsvorsorge!". APUG enthält Strategien, Maßnahmen und Ziele für die umfassende Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen Folgen von Umwelteinwirkungen auf den Menschen. Das Ziel Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms stehen Aufklärung: Die Bevölkerung soll über umweltbedingte Gesundheitsrisiken und gesunde Ernährungsweisen verstärkt informiert werden. Forschung: Forschungsprojekte, zum Beispiel zur Schadstoffbelastung und –empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen oder zur chemischen und biologischen Belastung von Innenräumen sowie zu Lärm, Strahlung , Umweltmedizin, beschäftigen sich mit umweltbedingten Gesundheitsrisiken, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene noch besser vor Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse zu schützen. Kinder und Jugendliche: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen soll vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt und der Einfluss vor Schadstoffen auf den kindlichen Organismus untersucht werden. Denn Maßnahmen, die Kinder schützen, kommen gleichzeitig dem Schutz der gesamten Bevölkerung zu Gute. Damit unterstützt das Aktionsprogramm eine Politik der nachhaltigen Entwicklung. Ziele Der Staat will die Bevölkerung vor Gesundheitsrisiken schützen. Dafür braucht er gesicherte Erkenntnisse über den Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie über die Wirkung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit. Er muss Risiken erkennen, Standards festsetzen und die Bevölkerung über Gesundheitsgefahren informieren. Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) fördert Strategien und Maßnahmen, um Gesundheitsrisiken, deren Ursache Umwelteinflüsse sind, erfassen, bewerten und vermitteln zu können. Ziel ist, die Datenlage für die Einschätzung der Belastungssituation zu verbessern und repräsentative Daten über die bestehende Schadstoffbelastung der Bevölkerung sowie deren häuslicher Umgebung (Referenzwerte) zu ermitteln. Erfassen – Gesundheitsbeobachtung und –berichterstattung Die gegenwärtig vorliegenden Umweltdaten und Daten zur Gesundheit sind meist nicht zusammen auswertbar. Dies erschwert eine angemessene Beurteilung der Umwelteinflüsse auf die Gesundheit, also eine Beurteilung, bei der Zusammenhänge weder unter- noch überschätzt werden. Forschungsprojekte im Rahmen des APUG sollen diese Lücke schließen: Diese sollen Wege aufzeigen, wie Verfahren und Methoden zur Abschätzung umweltbezogener Gesundheitsrisiken verbessert werden können. Bewerten – Umgang mit Risiken Die wissenschaftliche Bewertung und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse können auseinanderliegen. Dies kann zu Verunsicherung in der Bevölkerung und zu Vertrauensverlust gegenüber Behörden führen. Wichtig ist deswegen, die Prozesse der Risikobewertung transparenter, effektiver und effizienter zu gestalten. Die im Rahmen des Aktionsprogramms eingerichtete "Risikokommission" hat hierzu Vorschläge erarbeitet, die im Abschlussbericht vorgestellt werden. Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie selbst in der Umwelt sehen. Der zunehmende Bedarf an umweltmedizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten veranlasste die Ärztekammern, die Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" zu schaffen. Das Aktionsprogramm unterstützt umweltmedizinische Forschungsprojekte und Aktivitäten, die zur Qualitätssicherung in der Umweltmedizin beitragen, um die medizinische Versorgung und Betreuung betroffener Personen zu verbessern. Vermitteln – Information und Kommunikation Informationen zu umweltrelevanten Gesundheitsgefahren werden immer wichtiger. Um dem Bedarf nach allgemein verständlicher Information über die Wirkung von Umwelteinflüssen und Produkten auf die Gesundheit nachzukommen und das Vorsorgeverhalten der Bevölkerung zu unterstützen, verstärken die am APUG beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden ihre Öffentlichkeitsarbeit zu umweltbedingten Gesundheitsrisiken. Aktivitäten Die Forschungsprojekte sowie Informations- und Aufklärungsaktivitäten des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit befassen sich insbesondere mit den Themen Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor schadstoffbedingten Gesundheitsrisiken, Durchführung von umfangreichen Surveys zur Ermittlung der umweltbedingten Belastungen von Kindern und Jugendlichen, Förderung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensweise durch die Ermittlung und Darstellung von Risiken, zum Beispiel im Wohnbereich, sowie von Produkten, Ernährung oder Strahlung , Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, Handlungsempfehlungen und Aufklärungsmaterialien zum Schutz vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken sowie zur Information der Öffentlichkeit, Verbesserung der Risikobewertung und der Risikokommunikation , Erforschung umweltmedizinischer Zusammenhänge, Durchführung von Modellprojekten zu Umwelt und Gesundheit auf der lokalen Ebene. Die Finanzierung der Aktivitäten erfolgt aus Mitteln der beteiligten Bundesministerien und Bundesoberbehörden. Die internationale Einbindung Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ist eingebunden in den europäischen Prozess für Umwelt und Gesundheit. „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Umwelt, die ein höchstmögliches Maß an Gesundheit und Wohlbefinden ermöglicht“, so haben es die europäischen Staaten in der „Europäischen Charta Umwelt und Gesundheit“ formuliert. Die Charta wurde 1989 auf der von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) initiierten Ersten Europäischen Konferenz Umwelt und Gesundheit in Frankfurt am Main verabschiedet. Fünf Jahre später wurde auf der Zweiten Europäischen Ministerkonferenz für Umwelt und Gesundheit in Helsinki beschlossen, dass jedes Land einen nationalen Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit entwickeln soll. Diesen hat Deutschland auf der Dritten Konferenz für Umwelt und Gesundheit in London 1999 vorgelegt. Im Juni 2004 beschlossen auf der vierten Konferenz zu Umwelt und Gesundheit in Budapest die Gesundheits- und Umweltminister aus ganz Europa einen „Aktionsplan zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder in der europäischen Region". UMID Im " UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") werden Kurzfassungen neuer Forschungsresultate und Erfahrungsberichte zu umweltbedingten Risikofaktoren und Gesundheitsstörungen, Übersichtsreferate, Kommentare, Empfehlungen, Merkblätter, Pressemitteilungen, Ergebnisse von Umfragen, Kasuistiken, Hinweise auf Publikationen und Veranstaltungen sowie Rezensionen veröffentlicht. Jährlich erscheinen zwei Ausgaben, die sich an Behörden und Institutionen, die im Bereich Umwelt und Gesundheit arbeiten, sowie an Ärzte und andere auf dem Gebiet der Umweltmedizin tätige Fachkräfte richten. Von 1992 bis 1999 wurde der UMID vom "Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene" im Umweltbundesamt ( UBA ) betreut und herausgegeben. Seit Anfang 2000 übernimmt diese Aufgabe ein Redaktionsteam, das sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) beteiligten Bundesoberbehörden (Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , Robert Koch Institut ( RKI ) und Umweltbundesamt ( UBA ) ) zusammensetzt. Stand: 21.01.2025

Daten zur Umwelt: UBA startet Pilotsystem „Data Cube“

Daten zur Umwelt: UBA startet Pilotsystem „Data Cube“ Mit den Daten zur Umwelt stellt das UBA ein großes Angebot an aktuellen Daten zum Zustand der Umwelt bereit. Ein neues System – der UBA Data Cube – verbessert die Nutzbarkeit dieser Daten. Wichtige Vorteile sind maschinenlesbare Daten, offene Dateiformate, Schnittstellen (APIs) und Möglichkeiten zur Individualisierung. Der Testbetrieb ist nun gestartet – wir freuen uns auf Ihr Feedback. Fit für die Zukunft: Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) veröffentlichte 1984 den ersten bundesweiten Bericht zum Zustand der Umwelt – die „Daten zur Umwelt“. Bis heute gehört dieses Angebot zu den beliebtesten Publikationen des UBA. Ursprünglich eine reine Berichtsreihe, sind die Daten mittlerweile längst dauerhaft online verfügbar. In Zeiten rasant wachsender Datenmengen und steigender Anforderungen an die Verfügbarkeit dieser Daten braucht es jedoch neue Lösungen, um mit diesem Service zeitgemäß zu bleiben. Der in diesem Kontext entstehende Data Cube ist ein entscheidender Schritt hin zu einer Kultur der offenen Daten (engl. Open Data). Er verbessert den Zugang zu umweltrelevanten Daten, aber auch die Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandels. Das leistungsfähige System eröffnet vielfältige neue Möglichkeiten zur Suche, Erkundung, Analyse und Visualisierung von Daten. Der Data Cube richtet sich mit diesen Nutzungsmöglichkeiten an interessierte Bürger*innen und Medienvertreter*innen, aber auch an die Wissenschaft, Politiker*innen und Politikberatung sowie jegliche Arbeitsfelder mit Berührungspunkten zu Umweltfragen. Was bedeutet „Data Cube“? In einem Data Cube werden die Daten als Elemente eines mehrdimensionalen Datenwürfels angeordnet. Die Dimensionen des Würfels beschreiben die Daten und ermöglichen eine Betrachtung aus verschiedensten Perspektiven. Bei der klassischen Bereitstellung einzelner Ansichten gehen bisher viele dieser Perspektiven verloren. Ausprobieren und mitgestalten – wir freuen uns über Feedback! Das aktuell verfügbare Angebot ist ein Testsystem. Die Inhalte sind zum jetzigen Zeitpunkt noch unvollständig und möglicherweise nicht fehlerfrei, werden aber kontinuierlich optimiert. Auch die Oberfläche und Nutzer*innenführung werden noch umfangreich weiterentwickelt, immer unter dem Gesichtspunkt der Nutzungsfreundlichkeit. Die Pilotphase dient der intensiven Erprobung des Systems aus den Blickwinkeln der Nutzer*innen. Um Erfahrungen zu sammeln und in Austausch zu treten, freuen wir uns daher über Rückmeldungen an datacube [at] uba [dot] de . Wie es weitergeht: Der Data Cube wird 2025 vom Pilot- in den Produktivbetrieb übergehen. Die Entwicklung ist auf dauerhaften Betrieb angelegt und zielt daher auf flexible Lösungen ab, die kontinuierlich an sich wandelnde Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst werden können. Alle im Projekt entwickelten Softwarekomponenten sollen Open Source zur Verfügung gestellt werden. Die technische und prozessorientierte Konzeption sowie die Implementierung wurden im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts durch den Aufragnehmer con terra GmbH realisiert. Die Verpflichtung zur Einführung des Data Cube hat sich die Bundesregierung im Vierten Nationalen Aktionsplan 2023-2025 im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) selbst gesetzt. In der OGP treten 77 Staaten für Open Government ein, wobei die Stärkung von Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit im Mittelpunkt steht.

Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht Veranlassung Aktionsplan Zeitplan Maßnahmenplan Dokumente

Zur Haltung kupierter Schweine ist seit 1. Juli 2019 eine Tierhaltererklärung erforderlich! Das routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen zur Verhinderung von Schwanzbeißen ist durch EU-Recht bereits seit 1991 verboten. Der Eingriff ist nur im Einzelfall zulässig, wenn er für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist. Dies muss dem jeweils zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt auf Verlangen glaubhaft dargelegt werden. Gemäß der Richtlinie 2008/120/EG darf der Eingriff nur dann vorgenommen werden, wenn Bissverletzungen an den Schwänzen und Ohren von Schweinen nachweisbar sind, obwohl im Vorfeld bereits andere Maßnahmen durchgeführt wurden, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden. Bei einem Audit der EU im Jahr 2018 in Deutschland wurde festgestellt, dass in Deutschland wie auch in vielen anderen Mitgliedsstaaten flächendeckend gegen diese Vorschriften verstoßen wird. Deutschland und die betroffenen Mitgliedsstaaten wurden daher verpflichtet, einen Aktionsplan vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Vorschriften künftig eingehalten werden. Der nationale Aktionsplan für Deutschland wurde im September 2018 von der Agrarministerkonferenz beschlossen. Zentrale Vorgabe des Planes ist die sogenannte Tierhaltererklärung, mit der der Tierhalter nachweisen kann, dass er aufgrund der Bedingungen in seinem Betrieb derzeit nicht auf das Kupieren verzichten kann. Damit wird für den Tierhalter Rechtssicherheit geschaffen, unter welchen Bedingungen das Kupieren gegenwärtig noch zulässig ist. Der Aktionsplan sieht ein schrittweises Vorgehen bis zu einem Verzicht auf das Kupieren vor. Der Aktionsplan betrifft alle Produktionsstufen. Das heißt Ferkelerzeuger, Aufzüchter und Mäster sind gleichermaßen erfasst. Ein Betrieb mit mehreren Produktionsstufen muss den Aktionsplan für jede Stufe getrennt umsetzen. Der Aktionsplan bietet zwei Optionen für den Tierhalter an: Option 1 für Tierhalter, die weiterhin kupierte Tiere halten und Option 2 für Tierhalter, die mit der Haltung unkupierter Tiere beginnen. Nähere Erläuterungen zu den zwei Optionen und den damit verbundenen Maßnahmen finden sich im Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und in Anlage 1 (Ablaufplan) und Anlage 5 (Handreichung zur Umsetzung). Hinweis: Die unkupierten Tiere sind dauerhaft zu kennzeichnen, zum Beispiel über ein andersfarbiges Teilstück der Ohrmarke. Beim Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt e.V. können hierfür amtliche Ohrmarken bezogen werden. Die Tierhaltererklärung ist seit dem 01. Juli 2019 erforderlich. Die Tierhaltererklärung muss jährlich neu ausgestellt werden. Hierfür ist die Risikoanalyse jährlich zu wiederholen. Die Erhebung und Dokumentation von Schwanz- und Ohrverletzungen (deutlich sichtbare Wunde, Kruste oder Verletzungen nach KTBL-Leitfaden Tierschutzindikatoren) erfolgt kontinuierlich im gesamten Bestand bei der Ein-, Aus- und Umstallung und Auswertung alle sechs Monate. Seit Mitte 2021 muss der zuständigen Behörde ein schriftlicher Maßnahmenplan vorgelegt werden, sofern weiterhin gemäß Option 1 des Aktionsplans kupierte Tiere gehalten werden. Dieser ist durch den Tierhalter zu erstellen und der zuständigen Behörde vorzulegen, wenn in einem Betrieb in einem Zeitraum von zwei Jahren immer wieder Schwanzbeißen auftritt. Der Aktionsplan sieht hier den 1. Juli 2021 für eine rückblickende Betrachtung vor. Betroffen von der Erstellung spezifischer Maßnahmenpläne sind in einem ersten Schritt Betriebe, die in den Jahren 2020 und 2021 das Vorkommen von mehr als zwei Prozent Ohr- und Schwanzverletzungen über die "2a-Tierhalter-Erklärung" dokumentiert haben . Daraus folgt, dass diese Betriebe ab sofort auch einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Darlegung der Unerlässlichkeit des Eingriffs benötigen. Neben dem Ferkelerzeuger gilt dies auch für Aufzüchter und Mäster. Tierhalter, die von der Erstellung des Maßnahmenplans betroffen sind, haben spätestens bis zum 15.10.2021 einen erweiterten Maßnahmenplan vorzulegen. Dies wird ihnen schriftlich mitgeteilt, sofern eine Übermittlung an die untere Veterinärbehörde nicht bereits von selbst erfolgte. Ob der Eingriff des Kupierens tatsächlich unerlässlich ist, kann nur durch amtliche Tierschutzkontrollen im Betrieb verifiziert werden. Das schließt eine systematische Überprüfung und Bewertung des Managements und der geplanten und bereits durchgeführten Optimierungsmaßnahmen des Tierhalters mit ein. Eingehende Maßnahmenpläne zum Nachweis der anhaltenden Unerlässlichkeit werden deshalb durch die zuständigen Behörden sukzessive in den Betrieben auf Plausibilität geprüft. Insgesamt betreffen die Maßgabe zuerst die Tierhaltungen, die in den Anwendungsbereich der TierSchNutzV fallen. Die nicht erwerbsmäßigen Schweinehaltungen folgen in einem zweiten Schritt. Die AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat für Tierhalter zur Auswahl und Unterstützung zwei Muster für Maßnahmenpläne entwickelt. Beide Dokumente können verwendet werden. Dazu gehört auch eine "Maßnahmentabelle zur Hilfestellung bei der Umsetzung der Rechtsanforderungen bezüglich des Schwanzkupierens". Alle drei Dokumente sind in der Dokumentenbox abrufbar.

Ausgezeichnet: Schulnetzwerk aus Sachsen-Anhalt ist Vorbild für Nachhaltigkeit

Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Deutschen UNESCO-Kommission verliehen Am 26. Januar haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Deutsche UNESCO-Kommission die „Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung“ vergeben. Bundesweit wurden insgesamt 20 Akteurinnen und Akteure für ihr herausragendes Engagement ausgezeichnet. Die Veranstaltung fand online statt. Die ausgezeichneten Initiativen erreichen Menschen mit innovativen Bildungsangeboten, Inhalten und Ideen und befähigen Lernende, aktiv und verantwortungsvoll an der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft mitzuwirken. Das Netzwerk Nachhaltigkeitsschulen Sachsen-Anhalt, koordiniert durch die Pädagogische Arbeitsstelle BNE am LISA, überzeugte die Jury durch ein beispielhaftes Engagement für BNE und einen besonderen Einsatz für die Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Die im Netzwerk der Nachhaltigkeitsschulen kooperierenden (nachfolgend aufgeführten) Einrichtungen sind geeint in der besonderen Zielstellung, Belange der Bildung für nachhaltige Entwicklung sowohl konzeptionell in ihren Schulprogrammen zu verankern, als auch in weit über den Unterricht hinausreichenden Aktivitäten der Nachhaltigkeit zu verfolgen. Ein selbstreflektiertes, nachhaltiges Handeln der Einzelnen, wie auch der gesamten Schulgemeinschaft entwickeln sich zum Selbstverständnis. Dazu gehören z.B. Aktionen des Energiesparens, der Schulumfeldgestaltung, des nachhaltigen Konsums und Kooperationen mit außerschulischen Partnern. Die unterstützende Schulprogrammarbeit sowie die pädagogische Betreuung und Beratung erfolgt durch eine pädagogische Arbeitsstelle am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA). Bildungsministerin Eva Feußner würdigt das Wirken der Nachhaltigkeitsschulen und begrüßte die Vergabe der „Nationalen Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung“ an das schulische Netzwerk in Sachsen-Anhalt: „ Bildung für nachhaltige Entwicklung steht für ein Bildungsverständnis, das Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt. Die Auseinandersetzung mit den globalen Herausforderungen verlangt fächerübergreifendes Denken und komplexe Problemlösestrategien. Zukunftsorientierte Bildung heißt, bei Schülerinnen und Schülern Kreativität, kritisches Denken sowie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten zu stärken. Dieser Herausforderung stellen sich unsere Nachhaltigkeitsschulen in besonderem Maße und in einem ganzheitlichen schulischen Ansatz. Ich freue mich, dass diese Leistung und das damit verbundene gemeinschaftliche Engagement von Schulgemeinschaften in Sachsen-Anhalt heute in besonderer Form gewürdigt werden. Dazu gratuliere ich herzlich.“ Hintergrund : Die „Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung“ würdigt Organisationen, Netzwerke und Kommunen, die sich im Rahmen des UNESCO-Programms BNE 2030 für eine lebenswerte, nachhaltige Gestaltung unserer Gesellschaft einsetzen. BNE 2030 steht für „Bildung für nachhaltige Entwicklung: die globalen Nachhaltigkeitsziele verwirklichen“. Nachhaltige Entwicklung heißt, Menschenwürde und Chancengerechtigkeit für alle in einer intakten Umwelt sicherzustellen. Bildung ist für eine nachhaltige Entwicklung zentral. Sie versetzt Menschen in die Lage, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und abzuschätzen, wie sich eigene Handlungen auf künftige Generationen oder das Leben in anderen Weltregionen auswirken. In der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist die Umsetzung von Bildung für nachhaltige Entwicklung als Ziel für die Weltgemeinschaft festgeschrieben. Das 2020 gestartete UNESCO-Programm BNE 2030 zielt darauf ab, die strukturelle Verankerung von BNE im gesamten Bildungssystem voranzubringen. In Deutschland wird BNE auf der Grundlage des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung umgesetzt. Impressum: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3695 mb-presse@sachsen-anhalt.de www.mb.sachsen-anhalt.de

Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin

Das Pflanzenschutzamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde, die europäisches und nationales Recht im Pflanzenschutz und in der Pflanzengesundheit im Land Berlin vollzieht. Die Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus den Anforderungen, die sich aus der Nutzung und Bewirtschaftung der Pflanzen und Pflanzenbestände in den Ökosystemen einer Kulturlandschaft ergeben, in der sich unter den natürlichen klimatischen und geologischen Gegebenheiten und Bedingungen der Mark Brandenburg, die Großstadt Berlin entwickelt hat. Im Stadtgebiet Berlin findet man heute nur noch eine kleine landwirtschaftliche Nutzfläche. Nicht unterschätzt werden kann und darf jedoch der Aufgabenkreis, der dem Pflanzenschutzamt aus dem Bereich des Stadtgrüns erwächst. Ein Hauptanliegen der Tätigkeit des Pflanzenschutzamtes Berlin ist die verantwortungsbewusste Beratung von Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger über den Umgang mit ihren Pflanzen und über die Möglichkeiten, Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen des Schutzes vor Schaderregern. die Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden soll, die entweder auf Unionsebene oder von den Mitgliedstaaten zur Anwendung von Unionsrecht in den Bereichen Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit erlassen wurden: Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen: die Bestimmung der Pflanzengesundheitsrisiken, die von Arten, Stämmen oder Biotypen von Krankheitserregern, Tieren oder parasitären Pflanzen ausgehen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können, sowie Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken auf ein hinnehmbares Maß, das Inverkehrbringen, die Verwendung sowie die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das bedeutet im Einzelnen: die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen des Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen, die Überwachung des Inverkehrbringens, des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie des Verbringens im Inland und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes, auch mit Ausrichtung auf eine Verminderung der Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche, Mitwirkung an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken, die Durchführung der für diese Aufgaben erforderlichen Untersuchungen und Versuche, die Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen, über durchgeführte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach entsprechenden Vorgaben, die Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. außerhalb landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Flächen.

425 007 PDF

Stand: Mai 2022 Handreichung zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht“ in Ergänzung zu den zusätzlichen Erläuterungen in Kapitel 3 der Risikoanalyse und zur Tierhalter-Erklärung A. Zur Risikoanalyse Allgemeines Nr. 1 2 FrageAntwort Muss ich zwingend die hier vorgeschlagenen Formblätter für die Risikoanalyse verwenden?Nein. Die vorgeschlagene Risikoanalyse dient der Beurteilung der betriebsindividuellen Risikofaktoren in Bezug auf das Auftreten von Schwanzbeißen. Sie entspricht den Anforderungen der Empfehlung der EU KOM 2016/336. Alternativ kann auch das SchwIP (Schwanzbeiß-Interventionsprogramm) verwendet werden oder eine andere gleichwertige Risikoanalyse, die die Anforderungen der Empfehlung der EU KOM 2016/336 mit den dort unter 3 a bis 3 f genannten Parametern ebenfalls erfüllt. Wenn ein Betrieb mehrere Produktionsstufen umfasst, muss er dann für jede Produktionsstufe eine Risikoanalyse durchführen?Ja, es muss getrennt für Saugferkel, Aufzuchtferkel und Mastschweine eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Schwanz- /Ohrverletzungen müssen ebenfalls für jede Produktionsstufe getrennt erfasst werden. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. 425 007 PDF 06.2023 3Wenn ein Betrieb unterschiedliche Aufstallungssysteme (z. B. Teil-, Vollspaltenboden) in den Abteilen einer Produktionsstufe hat, muss er dann für jedes Aufstallungssystem eine eigene Risikoanalyse machen?Die Auswahl der Abteile/Stallgebäude liegt in der Verantwortung des Tierhalters; sie soll repräsentativ für die Problematik im Bestand sein. Grundsätzlich sind bei der Auswahl die Gegebenheiten vor Ort (verschiedene Aufstallungssysteme/Stallgebäude) und das bisherige Kannibalismusgeschehen im Betrieb (vermehrt betroffene Bereiche) zu berücksichtigen. 4Wenn ein Betrieb mehrere Stallgebäude umfasst, muss dann für jedes Stallgebäude eine Risikoanalyse durchgeführt werden?Die Risikoanalyse hat als Ziel, die Haltungsbedingungen und das Management im gesamten Bestand dahingehend zu optimieren, dass die Haltung von unkupierten Schweinen zukünftig möglich ist. In welchen Stallgebäuden die Risikoanalyse getrennt durchzuführen ist, ergibt sich aus den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort und den je Stallgebäude tatsächlich geeigneten Optimierungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist für jede Produktionsstufe die Risikoanalyse getrennt durchzuführen. 5Wie häufig muss die Risikoanalyse durchgeführt werden?Die Risikoanalyse ist mindestens einmal pro Jahr für jede Produktionsstufe und entsprechend der Auswahl nach Nr. 3 und 4 sowie immer anlassbezogen beim Auftreten von Ohr- /Schwanzverletzungen in den betroffenen Stallgebäuden/Abteilungen durchzuführen. Zu 1 Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen Nr. 1 FrageAntwort Wie ist eine Schwanz- und Ohrverletzung definiert?Schwanzverletzung: Schwanz mit deutlich sichtbarer blutender Wunde, Kruste oder Schwellung. Ohrverletzung: deutlich sichtbare, meist blutende Wunden und Krusten am Ohr (siehe Dokument „Risikoanalyse Kupierverzicht“ Nr. 3 Zusätzliche Erläuterungen, zu 1. Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen) 2 2Müssen die Schwanz-/Ohrverletzungen in einem Abteil oder in allen Ställen eines Produktionszweiges erfasst werden? Wie häufig muss die Erhebung durchgeführt werden?Zur Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Ausführliche Beschreibung siehe Dokument „Risikoanalyse Kupierverzicht“ Nr. 3 Zusätzliche Erläuterungen, zu 1. Erhebung von Schwanz- /Ohrverletzungen. Darüber hinaus sind Schwanz-/Ohrverletzungen im Rahmen der täglichen Inaugenscheinnahme der Tiere besonders zu beachten und zu dokumentieren. Es wird empfohlen, an allen Tieren eines Betriebes Schwanz- und Ohrverletzungen zu erheben. Empfohlen wird die regelmäßige Erfassung zum Beispiel bei der Ein- und Ausstallung und insbesondere bei „Ausbrüchen“ von Schwanz- und Ohrbeißen. 3Sind die Schlachtbefunde für die Ermittlung der Schwanz-/Ohrverletzungen bereits belastbar und mit den im Betrieb erhobenen Befunden vergleichbar?Durch eine Anpassung der Maßstäbe für die Bewertung relevanter Befunde zur Erfassung von Schwanzveränderungen bei Schlachtschweinen an die Kriterien des KTBL-Leitfadens kann eine systematische Erfassung von Schwanzverletzungen einschließlich Schwanzveränderungen in Folge von Schwanzverletzungen gewährleistet werden. Die amtlichen Einzelbefunde von Schlachtpartien können über die Datenerfassungssysteme der Schlachthöfe, QS Qualität und Sicherheit GmbH vom Tierhalter bei allen Schlachthöfen mit über 200 Schweineschlachtungen pro Woche abgerufen und ausgewertet werden und damit als Grundlage für die Erhebung von Verletzungen bei kupierten Schweinen im Rahmen der betriebsindividuellen Risikoanalyse herangezogen werden. Zu 2 Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb Zu 2.1 Beschäftigung Nr. 1 FrageAntwort Was ist in die Leerfelder der ersten Frage einzutragen?Die in den ausgewählten Abteilen verwendeten Beschäftigungsmaterialien/-objekte. 3

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen

In der Pilotstudie Kleingewässermonitoring wurden in ganz Deutschland Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen untersucht. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) regelmäßig bei Regen in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden: Veröffentlicht in Texte | 07/2022.

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen

Die Pilotphase Kleingewässermonitoring konnte als drittes Teilvorhaben zur "Umsetzung des Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM)" erfolgreich als zweijähriges Monitoring umgesetzt werden. Es wurden für mehr als 100 Fließgewässerabschnitte in 13 Bundesländern umfassend der chemische und biologische Zustand kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft zwischen April und Juli erfasst. Zusätzlich zu Schöpfproben analog zu dem behördlichen Monitoring nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden ereignisbasierte Wasserproben genommen, um kurzfristige Peakkonzentrationen infolge von Niederschlägen zu erfassen. Zudem wurden anthropogene Stressoren wie Gewässerstruktur, Nährstoffe und Sauerstoffdefizite hochaufgelöst aufgenommen. Die biologische Untersuchung umfasste die Beprobung der aquatischen Invertebraten- und Algengemeinschaft sowie eine Untersuchung der Ökosystemfunktion in den Kleingewässern. Die Ergebnisse zeigen, dass die im Rahmen des Zulassungsverfahrens von PSM festgelegten RAK-Werte (Regulatorisch Akzeptablen Konzentrationen) an über 73 % der untersuchten Standorte für mindestens einen PSM-Wirkstoff überschritten wurden. Besonders die Ereignisproben infolge von Regenereignissen wiesen erhöhte Konzentrationen auf, die durch Schöpfproben nicht erfasst wurden. Diese Belastungen korrelieren auch mit der ökologischen Situation der Gewässer. So erfüllt der Großteil (über 80 %) der untersuchten Fließgewässerabschnitte anhand des SPEARpesticides-Index nicht die Qualitätskriterien für einen guten Zustand. Die Pilotphase Kleingewässermonitoring zeigt, dass eine realistische Bewertung und regulatorische Nutzung eines Monitorings von PSM-Rückständen in kleinen Gewässern nur dann erfolgen kann, wenn auch erhöhte Einträge infolge von Niederschlagsereignissen berücksichtigt werden. Weiterhin treten auch unterhalb der bestehenden RAK-Werte ökologische Effekte im Gewässer auf, so dass sich die Frage nach der Protektivität der aus Labordaten abgeleiteten RAK-Werte stellt. Die Daten der ermittelten PSM-Belastung der kleinen Gewässer in der Agrarlandschaft werden dazu beitragen, Ursachen für die regelmäßige Überschreitung der bestehenden Grenzwerte zu ermitteln und Schwächen der bisherigen Risikobewertung aufzudecken. Ziel wird sein, auf dieser Basis Möglichkeiten zur Reduzierung der Einträge zu erarbeiten und regulatorische Konsequenzen zu ziehen. Siehe dazu auch Liess et al. (2021) und Weisner et al. (2021). Quelle: Forschungsbericht

Entwicklung von Kriterien zur Beurteilung der Wirksamkeit der Minamata-Konvention zu Quecksilber

Nach der Verabschiedung der Quecksilberverordnung (EU) 2017/852 im Frühjahr 2017 durch Rat und Parlament fanden nunmehr die zweite (2018) und dritte (2019) Vertragsstaatenkonferenz der Minamata Konvention statt. Hier waren einige wichtige Festlegungen zu treffen, um das Übereinkommen mit Leben zu füllen und das Sekretariat arbeitsfähig zu machen. Besonderes Augenmerk galt dabei den Verabredungen hinsichtlich Wirksamkeitsüberprüfung und ⁠ Monitoring ⁠, der Ausfuhr bestimmter mit Quecksilber versetzter Produkte, der Leitfadenerstellung in Bezug auf die Freisetzung von Quecksilber, Entsorgung und Vermeidung bzw. Behandlung quecksilberhaltiger Abfälle, Leitfadenerstellung zum Management von Altlasten und die Überarbeitung der Anhänge A und B (Produkte und Prozesse). Für diese Themen wurden vor und während der Verhandlungen Optionen für ihre Ausgestaltung geprüft und Textvorschläge für die Gestaltung von Beschlussvorlagen entwickelt. Darüber hinaus wurde im Rahmen des Projekt auf nationaler Ebene ein Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan der BReg zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam vorgelegt, der von der BReg als Grundlage genutzt und im Juli 2019 durch den Bundestag angenommen wurde. Veröffentlicht in Texte | 110/2021.

Bäche in der Agrarlandschaft durch Pflanzenschutzmittel belastet

Bäche in der Agrarlandschaft durch Pflanzenschutzmittel belastet Pflanzenschutzmittel (PSM) werden nach Regen von landwirtschaftlichen Flächen in angrenzende Bäche gespült. Eine Studie liefert erstmals ein Bild der realen Belastung kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft: In über 80 Prozent der im Kleingewässermonitoring untersuchten Bäche wurden zu hohe PSM-Rückstände nachgewiesen. Diese Einträge schaden dort Insekten und Pflanzen. Mit der Pilotstudie „Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠-Rückständen“  (Kleingewässermonitoring) hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in ganz Deutschland jeweils im Frühjahr 2018 und 2019 Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. Die Funde belegen, dass Rückstände von PSM regelmäßig in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden. In jeder zweiten Wasserprobe wurden Stoffe in zu hohen Konzentrationen gefunden, das heißt, die im Zulassungsverfahren von PSM abgeleiteten maximal tolerierbaren Konzentrationen waren überschritten. Dabei waren 20 Wirkstoffe besonders auffällig und für über 90 Prozent der Überschreitungen verantwortlich. Anhand biologischer Untersuchung von beispielsweise Libellen, Köcherfliegen und anderen im Gewässer lebenden Insekten wurde außerdem gezeigt, dass sich auch die Lebensgemeinschaft im Wasser in vier von fünf untersuchten Bächen in einem nur mäßigen bis schlechten Zustand befindet. Dieser Realitätscheck macht deutlich, dass das mit der Zulassung von PSM angestrebte hohe Schutzniveau für kleine Gewässer verfehlt wird. Die meisten PSM sind nicht nur hoch giftig für die zu bekämpfenden Schädlinge, sondern auch für andere Tier- und Pflanzenarten. Somit ist die Anwendung zugelassener PSM grundsätzlich mit Risiken für die Umwelt verbunden. Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt vorab geprüft. Auch ein vermeintlich strenges Zulassungsverfahren kann Einträge in und Auswirkungen auf Gewässer nicht immer verhindern. Vor allem die für den Naturhaushalt besonders bedeutsamen kleinen Gewässer im Einflussbereich landwirtschaftlich genutzter Flächen sind PSM-Einträgen durch ⁠ Abfluss ⁠ nach Regenereignissen oft stoßweise ausgesetzt. Aber die Funde aus dem Kleingewässermonitoring belegen, dass Rückstände von PSM regelmäßig in bedenklichen Mengen von landwirtschaftlich genutzten Flächen in die angrenzenden Gewässer gespült werden, die so in der Risikobewertung im Rahmen der Zulassung nicht vorhergesehen wurden und nicht hingenommen werden können. Außerdem waren unter den Funden auch solche Wirkstoffe aus PSM, für deren Verwendung schon verpflichtende Schutzmaßnahmen wie Mindestabstände zu Gewässern oder das Anlegen von ⁠ Gewässerrandstreifen ⁠ festgeschrieben sind, die genau solche Einträge verringern sollten. Dies zeigt, dass die bisher festgelegten Maßnahmen zum Schutz kleiner Fließgewässer nicht ausreichen. PSM, die besonders häufig gefundene Wirkstoffe enthalten, werden vom Umweltbundesamt nun dahingehend außerplanmäßig geprüft. Festgestellt werden soll, ob die bestehenden Altzulassungen auch vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Wirkstoff weiterhin die Zulassungskriterien erfüllen oder ob gegebenenfalls Anpassungen der bei der Anwendung zu befolgenden Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind. Neue Erkenntnisse sollten sich auch auf bestehende Altzulassungen auswirken und dafür erforderliche Risikominderungsmaßnahmen sollten dann auch zeitnah festgesetzt werden, um den in der Pilotstudie erkannten Belastungen gezielt entgegenzuwirken. Verzögerungen bei der turnusmäßigen Überprüfung von Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen müssen unbedingt vermieden werden, um die Kleingewässer vor offenkundigen negativen Auswirkungen zu schützen. Auch die Aktualisierung europäischer Bewertungsmethoden müsste zügig durch die EU angegangen werden. Zudem sollte die Effektivität von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer von den Mitgliedstaaten überprüft werden. Um den Einsatz von Pestiziden reduzieren zu können, braucht es Anwendungsdaten zur Art und Menge der PSM, die in den verschiedenen Zweigen der Landwirtschaft tatsächlich eingesetzt werden. Der Zugang zu realen PSM-Anwendungsdaten sollte für die Wissenschaft und Behörden im Rahmen einer Transparenzinitiative ermöglicht werden, denkbar wäre beispielsweise ein Bundesprogramm „Digitale Spritztagebücher“. Denn ohne konkrete Informationen, welche PSM im Umfeld der Messtellen angewendet worden sind, ist es kaum möglich zu überprüfen, ob die bei der Anwendung des Produktes einzuhaltenden Maßnahmen zur Minderung des Eintrages in Gewässer tatsächlich wirksam sind. Die in der Studie ermittelte systematische Belastung der Bäche in Deutschland zeigt außerdem, dass der Einsatz von PSM in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, bedarf daher eines ambitionierten Maßnahmenpaketes.

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