Das Projekt "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG NRW), Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) NRW" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Arbeitsgruppe: Prävention und Gesundheitsförderung.Das Thema 'Environmental health' erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen des Gesundheits- und des Umweltsektors. Um diesen Querschnittsbereich auch mit begrenzten Ressourcen erfolgreich zu bearbeiten, besteht - wie inzwischen weithin anerkannt - ein hoher Bedarf an neuen Formen des Informationsaustausches, der Abstimmung und Kooperation. Die sich entwickelnden Strukturen und Abläufe müssen evaluiert und optimiert werden. Vor diesem Hintergrund entstand auf europäischer Ebene eine Serie ministerieller Konferenzen 'Umwelt und Gesundheit'. Zur zweiten Europäischen Ministerkonferenz in Helsinki (1994) legte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (EHAPE) vor. Auf der Konferenz verpflichteten sich die teilnehmenden Mitgliedsstaaten, bis 1997 sogenannte Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit (National Environmental Health Action Plans, NEHAPs) zu erarbeiten. Im Jahre 1999 waren 40 der 51 Staaten dieser Verpflichtung nachgekommen. Das deutsche Aktionsprogramm - zu dem auch eine umfangreiche Dokumentation gehört - wurde unmittelbar vor der dritten Europakonferenz in London (1999) vom Bundesministerium für Umwelt und vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht. Gemäß NRW-Koalitionsvereinbarung 'Eine Allianz für Nordrhein-Westfalen' (Abschnitt I.3.11) vom Sommer 2000 wird nunmehr auch für NRW ein Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit entwickelt. Zur Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Programms auf Landesebene fördert das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 1.10.2000 das Kooperationsprojekt 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW', an dem die Universität Bielefeld und das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst beteiligt sind. Projektaufgabe ist es, bei der Vorbereitung und Betreuung des Aktionsprogramms mitzuwirken und als wissenschaftliche Geschäftsstelle für das Aktionsprogramm zu fungieren. Das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' soll sich an den WHO-Vorgaben, an bereits vorliegenden NEHAPs und am bundesdeutschen Aktionsprogramm orientieren. In Anlehnung an Modalitäten der Gesundheitsberichterstattung ist geplant, Teilaufträge vergeben werden, die der Erstellung schriftlicher Beiträge für das Aktionsprogramm dienen oder auf andere Weise die Erarbeitung der Aktionsprogrammes unterstützen. Es ist vorgesehen, daß das 'Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW' in einem breit angelegten Informations- und Diskussionsprozeß - z.B. in einem zu schaffenden Forum - erarbeitet und unter den Beteiligten mit dem Ziel weitgehender Konsensbildung abgestimmt wird. Eine Evaluation des Vorhabens ist ebenfalls geplant.
Das Projekt "Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Kinder forschen.
Das Projekt "Arbeitsstelle des Wissenschaftlichen Beraters des UNESCO BNE-Programms 'Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs (ESD for 2030)' - Wissenschaftliche Beratung und Monitoring" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Freie Universität Berlin, Institut Futur.
Das Projekt "Populationsmodell des Auerhuhns in den Schweizer Alpen: Grundlagen für den Artenschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.
Das Projekt "Identifizierung und Quantifizierung der Antibiotikaresistenzgen- Hintergrundbelastung von Böden in Österreich (MARGINS-I)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus / Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus / Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz / Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES). Es wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES).Zielsetzung: Im vorgestellten Projekt wird die Hintergrundbelastung von landwirtschaftlich genutzten Böden mit Antibiotikaresistenzgenen ermittelt. Für Österreich liegen diesbezüglich keine systematisch erhobenen Daten vor. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse sollen die Gefahr einer Übertragung von Antibiotikaresistenzen (AR) aus Umweltquellen auf human- und veterinärmedizinisch relevante Bakterien verringern helfen. Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für eine evidenzbasierte Beratung von Risikomanagern und ein eventuell in Zukunft routinemäßig durchführbares ARG-Monitoring in den getesteten Ökosystemen. Das vorgeschlagene Vorhaben steht im Einklang mit den Vorgaben der EU zum 'One Health' Konzept zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen (1-3), zur Schwerpunktsetzung im Nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR) in Österreich (4) und zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 901/J (XXVI.GP/890/AB). Die ermittelten ARG-Belastungen der Felder werden mit ARG Konzentrationen in Böden unter geringem anthropogenen Einfluss (Wiesen- und Waldböden) sowie mit den ARG Auftretensdaten in der Wassersäule (Quell-, Fluss- und Drainagewasser) im Einzugsbereich der getesteten landwirtschaftlichen Nutzflächen verglichen. Die Untersuchungen erfolgen unter natürlichen aber kontrollierten Bedingungen auf einem großflächigen Versuchsgelände (Hydrology Open Air Laboratory - HOAL, Petzenkirchen), das sich durch den Anbau unterschiedlicher Feldfrüchte, unterschiedliche Bewirtschaftungsmethoden und mehrere verschiedene Bodentypen auszeichnet. Durch die Miteinbeziehung von quantitativen ARG Daten aus Schweinekot und zur Bodendüngung eingesetzter Gülle aus dem vor Ort ansässigen Schweinezuchtbetrieb kann der Ausbreitungsweg von ARGs vom Tier über die Gülle in den Boden und von dort in die Wassersäule erfasst und modelliert werden. Die erhobenen Daten werden auch Auskunft über die mögliche Kapazität der exponierten Bodentypen zur Elimination anthropogen eingebrachter Antibiotikaresistenzen geben. Die aus dem Projekt gewonnen Erkenntnisse dienen als Grundlage für ein eventuell in Zukunft routinemäßig durchführbares ARG-Monitoring in den getesteten Ökosystemen. Folgende Fragen werden abgeklärt: 1. Welche Antibiotikaresistenzgene befinden sich in wichtigen Umweltkompartimenten (Feld, Drainage-, Quell-, Flusswasser, Wiesen-, Waldböden, Schweinekot, Schweinegülle)? 2. In welcher Menge kommen klinisch relevante ARGs in diesen Kompartimenten vor? 3. Welche Umweltkompartimente weisen eine besonders hohe Belastung mit Antibiotikaresistenzgenen und damit ein hohes Potential für die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen auf? 4. Welche Strategien können angewandt werden, um die Ausbreitung von ARGs in den unter Punkt 3 identifizierten Ökosystemen zu minimieren? (Text gekürzt)
Das Projekt "Identifizierung und Quantifizierung der Antibiotikaresistenzgen-Hintergrundbelastung von Abwasser und Oberflächengewässern in Österreich (MARGINS-II)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus / Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus / Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz / Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) / Technische Universität Wien. Es wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES).Zielsetzung: Im vorgestellten Projekt soll die Hintergrundbelastung von Abwässern und Oberflächengewässern mit Antibiotika resistenten Bakterien (ARBs) und Antibiotikaresistenzgenen (ARGs) ermittelt werden. Für Österreich liegen diesbezüglich zwar vereinzelte Untersuchungen aus Stichproben bzw. einzelnen Kläranlagen vor, jedoch keine systematisch erhobenen Daten vor, welche unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen: - Untersuchung repräsentativer Stellen (Oberflächengewässer & Kläranlagen) - Untersuchung eines Belastungsgradienten (z.B. Referenzstellen vrs. Überblicksmessstellen) - Berücksichtigung einer zeitlichen Dynamik (Fluktuation im Jahresverlauf) - Auswahl der Stellen bezüglich Verknüpfbarkeit mit thematisch anders gelagerten Untersuchungen (z.B. organische Spurenstoffe inkl. Antibiotikakonzentrationen) Das angestrebte Untersuchungsprogramm soll primär eine Ersterhebung der Situation für Österreich darstellen und steht im Einklang mit den Vorgaben der EU zum 'One Health' Konzept zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen und zur Schwerpunktsetzung im Nationalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz (NAP-AMR). Im Detail werden folgende Projektziele verfolgt: 1. Charakterisierung der Antibiotikaresistenzgenbelastung von gereinigten Abwässern und Oberflächengewässern (Bestimmung des Status-quo; qualitatives Screening). 2. Quantifizierung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs in den getesteten Umweltkompartimenten (Status-quo; ARG-spezifische Quantifizierung). 3. Evidenzbasierte Identifikation von Ökosystemen, die ein hohes Risiko für die Verbreitung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs darstellen (Risikobewertungselement). 4. Überlegungen zur Identifizierung von Critical Control Points und Strategien zur Minimierung der Ausbreitung von klinisch/veterinärmedizinisch relevanten ARGs in den Umwelthabitaten zur Unterstützung eines Risikomanagements in Österreich. Weitere Details sind der Anlage 'MARGINS-II' zu entnehmen. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Antibiotika-resistente Infektionserreger verursachen in der Lebensmittelproduktion und in der Landwirtschaft schwere finanzielle Schäden. Volkswirtschaftlich betrachtet sind die durch Übertragung von Umweltresistenzen verursachten Schäden in der Humanmedizin und im Bereich Öffentliche Gesundheit immens. Ohne Eindämmung der Ausbereitung von Resistenzen werden im Jahr 2050 10 Millionen Todesfälle prognostiziert, die direkt oder indirekt auf AR zurückzuführen sind. Abgesehen vom persönlichen Leid und den massiven national zu tragenden Kosten für das Öffentliche Gesundheitssystem wird für diesen Zeitraum ein weltwirtschaftlicher Gesamtschaden von bis zu 100 Trillionen Dollar erwartet. Koordinierte Gegenmaßnahmen zur Bekämpfung der gegenwärtig kursierenden Antibiotikaresistenzgen-Seuche auf nationaler sowie internationaler Ebene sind daher unabdingbar. (Text gekürzt)
Mit den Daten zur Umwelt bietet das Umweltbundesamt (UBA) bereits eine große Bandbreite an aktuellen Daten zum Zustand der Umwelt. Der UBA Data Cube macht diese noch besser nutzbar: Das neue System bietet maschinenlesbare Datensätze, offene Dateiformate, Schnittstellen (APIs) und Optionen zur Individualisierung. Das Portal ist verfügbar, wird aber noch intensiv optimiert – Feedback willkommen! Fit für die Zukunft: Das UBA veröffentlichte 1984 den ersten bundesweiten Bericht zum Zustand der Umwelt – die „Daten zur Umwelt“. Bis heute gehört dieses Angebot zu den beliebtesten Publikationen des UBA . Ursprünglich eine reine Berichtsreihe, sind die Daten mittlerweile längst dauerhaft online verfügbar. In Zeiten rasant wachsender Datenmengen und steigender Anforderungen an die Verfügbarkeit dieser Daten braucht es jedoch neue Lösungen, um mit diesem Service zeitgemäß zu bleiben. Der in diesem Kontext entstandene Data Cube ist ein entscheidender Schritt hin zu einer Kultur der offenen Daten (engl. Open Data ). Er verbessert den Zugang zu umweltrelevanten Daten, aber auch die Transparenz des Regierungs- und Verwaltungshandels. Das leistungsfähige System eröffnet vielfältige neue Möglichkeiten zur Suche, Erkundung, Analyse und Visualisierung von Daten. Der Data Cube richtet sich mit diesen Nutzungsmöglichkeiten an interessierte Bürger*innen und Medienvertreter*innen, aber auch an die Wissenschaft, Politiker*innen und Politikberatung sowie jegliche Arbeitsfelder mit Berührungspunkten zu Umweltfragen. Was bedeutet „Data Cube“? In einem Data Cube werden die Daten als Elemente eines mehrdimensionalen Datenwürfels angeordnet. Die Dimensionen des Würfels beschreiben die Daten, und ermöglichen eine Filterung der Daten nach den vorhandenen Kategorien. Zum Beispiel werden die Treibhausgas -Emissionen im Data Cube detailliert abgebildet: für Deutschland insgesamt (räumliche Dimension) 35 Jahre (Zeit-Dimension) 271 verschiedene Quellgruppen (Dimension der Quellgruppen) 256 Sektoren des Klimaschutzgesetzes (Dimension der KSG Sektoren) 27 verschiedene Gase (Dimension der Substanzen) in acht verschiedenen Einheiten (Dimension der Einheiten) Durch die einfach Filtermöglichkeiten können so mit einem Datensatz sowohl sehr allgemeine Fragestellungen ( sind die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland gesunken? ) als auch sehr spezifische Fragestellungen ( wie haben sich die Methan-Emissionen aus dem Wirtschaftsdüngermanagement für Legehennen im Vergleich zu Puten zwischen 2000 und 2024 entwickelt? ) beantwortet werden. Die Ergebnisdaten können mensch- und maschinenlesbar heruntergeladen, visualisiert und geteilt werden. Technische Umsetzung: Die .Stat Suite als Open-Source Lösung für den Data Cube Die .Stat Suite ist eine modulare Lösung für die flexible und skalierbare Bereitstellung von Daten. Die Software wurde von der Statistical Information System Collaboration Community ( SIS-CC ) als Open-Source-Lösung produziert. Sie bietet die Möglichkeit, Daten über verschiedene Komponenten zu speichern, zu teilen, darzustellen und zu orchestrieren. Die .Stat Suite wird von verschiedenen nationalen oder internationalen Organisationen und Data-Providern genutzt – darunter die FAO, UNICEF oder die OECD . Die Daten werden über das SDMX-Format bereitgestellt, einem technischen Standard für den Austausch von Daten und Metadaten . Die Infrastruktur des Data Cube ist in einer Cloud-Umgebung realisiert und durch das „Infrastructure as code“-Prinzip umgesetzt. So können Prozesse einfach und zentral skaliert werden. Die agilen Anpassungen der „Continuous Integration“-Methode gewährleistet die stetige Weiterentwicklung des Data Cube, zum Beispiel durch Einbindung von Nutzer*innen-Feedback. Die Daten werden maschinenlesbar bereitgestellt: Eine RestAPI erlaubt den Abruf von Daten, Metadaten und Datenstrukturen in maschinenlesbarer Form. Als Basis wird die SDMX RESTful API verwendet. Eine Dokumentation ist in Swagger hinterlegt. Ausprobieren und mitgestalten – wir freuen uns über Feedback! Das aktuell verfügbare Angebot ist ein Startpunkt. Es kommen ständig neue Datensätze dazu und die Inhalte werden kontinuierlich optimiert. Auch die Oberfläche und Nutzer*innenführung werden noch umfangreich weiterentwickelt, immer unter dem Gesichtspunkt der Nutzungsfreundlichkeit. Erfahrungen zu sammeln, die Anwendungsperspektive einzunehmen und mit Nutzer*innen in Austausch zu treten, hat für uns hohe Priorität! Wir freuen uns daher jederzeit über Rückmeldungen an datacube [at] uba [dot] de . Die Portalentwicklung findet als Open-Source-Projekt statt, der Code wird zukünftig auf der Plattform openCode öffentlich einsehbar sein. Wie es weitergeht: Der Data Cube startete 2024 als Pilotsystem und ging im April 2025 in den Produktivbetrieb über. Die Entwicklung ist auf dauerhaften Betrieb angelegt und zielt daher auf flexible Lösungen ab, die kontinuierlich an sich wandelnde Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst werden können. Alle im Projekt entwickelten Softwarekomponenten sollen Open Source zur Verfügung gestellt werden. Hintergrund Die Bundesregierung hat sich mit dem 4. Nationalen Aktionsplan Open Government (NAP) zur Einführung des Data Cube verpflichtet: Steckbrief der Verpflichtung zum Data Cube im 4. NAP
Die Verwirklichung der globalen Nachhaltigkeitsziele ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit, die auch in Berlin angestrebt wird. Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ist Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ein zentraler Lösungsansatz, der im Nationalen Aktionsplan verankert ist. Nachhaltigkeit braucht eine Bildung, die Menschen jeden Alters befähigt, nachhaltige Lebensstile zu entwickeln und in ihren Wirkungskreisen Verantwortung für eine gemeinsame Zukunft zu übernehmen. Historisch sind viele Projekte der Berliner Umweltverwaltung in den 90er Jahren unter dem Sammelbegriff der Umweltbildung gestartet, der viele unterschiedliche Ansätze in sich vereint. Je nach thematischen Schwerpunkten wird auch von Natur-, Klima-, oder Nachhaltigkeitsbildung gesprochen. Alle gemeinsam verfolgen das Ziel, Wissen, Einstellungen und Haltungen zu vermitteln, die es ermöglichen, sich mit den Folgen des eigenen Handelns für Natur und Umwelt zu beschäftigen, ein Bewusstsein für die Mitverantwortung gegenüber der Natur, anderen Menschen, folgenden Generationen und unserem Planeten zu entwickeln sowie zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung Berlins beizutragen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Bildungsarbeit für eine zukunftsfähige Entwicklung der Stadt wurde die Etablierung von bezirklichen Koordinierungsstellen für Bildung zu Natur, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit angestoßen und im Jahr 2021 im Berliner Senat das „Bildungsleitbild für ein grünes und nachhaltiges Berlin“ verabschiedet. Aktuell wird eine gemeinsame Strategie, der Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung, partizipativ erarbeitet. Bild: Dagmar Schwelle Der Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Berlin Die globalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Um diese Ziele in einer vielfältigen Metropole wie Berlin erfolgreich umzusetzen, braucht es eine klare und gemeinsame Strategie: Den Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Bildungsleitbild Mit dem Bildungsleitbild wird die Natur-, Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung in Berlin gestärkt und zur Gestaltung eines grünen und nachhaltigen Berlins beigetragen. Es wird in einem fortlaufenden und partizipativen Prozess weiter konkretisiert und fortgeschrieben. Weitere Informationen Bild: Carsten Knobloch Koordinierungsstellen Die Koordinierungsstellen unterstützen, beraten und vernetzen die lokalen Akteurinnen und Akteure, vermitteln zwischen Nutzenden und Anbietenden und setzen sich für die Belange der Bildung zu Natur, Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit in ihrem jeweiligen Bezirk ein. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Umweltbildungseinrichtungen, Angebote und Aktionen Ein Netzwerk von Umweltbildungseinrichtungen mit unverwechselbarem Profil hilft, der Natur in der Stadt auf die Spur zu kommen. Neben einem umfassenden Bildungs- und Erlebnisprogramm, engagiert es sich im Tier- und Pflanzenschutz, in der Landschaftspflege und Umweltbildung direkt in Stadtquartieren. Weitere Informationen
Nach geltender Rechtslage bekommen in Deutschland Pestizide Zulassungen, obwohl sie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Umwelt schaden. Den deutschen Behörden ist es derzeit nicht möglich, die Umwelt effektiv vor schädlichen Pestiziden zu schützen. Das sollte europarechtlich neu geregelt werden. Update vom 30.04.2025: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL ) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren. Landwirtschaftlich genutzte Pestizide – umgangssprachlich Pflanzenschutzmittel (PSM) - müssen in jedem Land der EU zugelassen sein, in dem sie vermarktet werden sollen. Wenn Pestizidhersteller eine Zulassung in mehreren EU-Ländern benötigen, können sie einen Staat auswählen, der das Mittel dann auf seine Wirksamkeit und seine Risiken für Umwelt und Gesundheit prüft. Diese Bewertung kann das Unternehmen dann in weiteren Staaten der EU einreichen. Diese müssen das Mittel ebenfalls zulassen, sofern keine landesspezifischen Gründe, wie bestimmte Landschafts- oder Klimabedingungen oder landwirtschaftliche Besonderheiten dagegensprechen. Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung ermöglicht es allerdings, den Rahmen dafür so eng auszulegen, dass praktisch keine Abweichung in der Zulassungsentscheidung möglich ist, auch wenn es handfeste fachliche Argumente dafür gibt. Laut aktueller Rechtsprechung in Deutschland läuft eine eigene nationale Bewertung, auch wenn sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, dem Ziel eines harmonisierten Binnenmarktes für Pflanzenschutzmittel zuwider. Die deutschen Behörden seien deshalb an das Fachurteil des erstbewertenden Mitgliedstaates gebunden – auch dann, wenn dieser erkennbar gegen Bewertungsleitlinien verstoßen habe oder seine Bewertung aus heutiger Sicht fehlerhaft sei. In mehreren Fällen wurde die Zulassung trotz hoher Risiken erteilt In Deutschland hat das Umweltbundesamt ( UBA ) die Aufgabe, die Umweltrisiken von Pestiziden zu bewerten. Für einige kürzlich beantragte Pflanzenschutzmittel stuft das UBA die Umweltrisiken so hoch ein, dass sie nach fachlichen Kriterien nicht oder nur mit strengen Auflagen zulassungsfähig wären. Dennoch konnten die Herstellerfirmen die Zulassungen für Deutschland ohne solche Auflagen vor Gericht durchsetzen. Beim Zerfall des Unkrautvernichters Flufenacet etwa entsteht Trifluoracetat (TFA) – ein Stoff , der sich nicht abbaut und schnell im gesamten Wasserkreislauf verteilt, wiewohl er bis jetzt toxikologisch unauffällig ist. Das Maisherbizid S-Metolachlor baut im Boden zu mehreren Stoffen ab, von denen einer sogar noch eine ähnliche Wirksamkeit besitzt wie der Wirkstoff selbst. Für beide Fälle hat das UBA ein hohes Eintragspotenzial in das Grundwasser nachgewiesen und bereits erhöhte Konzentrationen in vielen Grundwasserkörpern deutschlandweit festgestellt. Dennoch durften die deutschen Behörden nicht regulierend eingreifen: Sowohl eine Verweigerung der Zulassung als auch Maßnahmen zur Eintragsminderung wurden für unzulässig erklärt. Demnach hätte das UBA sich der Entscheidung des erstbewertenden Staats anschließen sollen, die allerdings nicht dem aktuellen Wissensstand entspricht und nicht die spezielle Belastungssituation in Deutschland berücksichtigt. In Deutschland schlagen Wasserversorger Alarm, denn die Abbauprodukte der oben genannten Stoffe überschreiten bereits jetzt die Schwellenwerte im Rohwasser und beeinträchtigen dessen Vermarktbarkeit. Die derzeitigen Zulassungsbedingungen für Flufenacet und S-Metolachlor stellen daher den hohen nationalen Schutzstandard für das Grundwasser infrage und können zu einer Verschlechterung der Grundwasserqualität insgesamt führen – auch mit Blick auf andere Stoffe. Der Konflikt um die landwirtschaftliche Nutzung von Trinkwassereinzugsgebieten wird verschärft, wenn der sachgemäße Einsatz von Pestiziden zu enormen Grund- und Trinkwasserbelastungen führt. Ein anderer Fall: Für Pestizidanwendungen mit dem Wirkstoff Fluazinam errechnete das UBA so hohe Wirkstoffgehalte im Boden, dass schädliche Effekte auf Regenwürmer zu erwarten waren. In die Berechnung bezog das UBA Studien ein, die die Regenwurmpopulationen direkt auf dem Acker untersuchten und einen starken Effekt durch die Anwendung der Mittel zeigten. Da diese Pilzmittel aber in anderen Mitgliedstaaten ohne Berücksichtigung dieser Studien zugelassen worden waren, musste die Zulassung auch in Deutschland erteilt werden. Regenwürmer werden stellvertretend für alle Bodenorganismen bewertet. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Ihr Schutz liegt daher auch stark im Interesse der Landwirtschaft. Die Agrarbetriebe können nun nicht mehr davon ausgehen, dass zugelassene Mittel unschädlich für ihre Böden sind. Deutschland ist immer weniger an wissenschaftlicher Bewertung beteiligt Die Herstellerfirmen können selbst auswählen, in welchem Staat sie ihr Produkt zur erstmaligen Bewertung und Zulassung einreichen. Dadurch können sie ihre Zulassungsanträge gezielt in solchen EU-Staaten einreichen, die in ihren Bewertungen einen niedrigeren Schutzstandard ansetzen als Deutschland. Da alle anderen EU-Staaten an die Schlussfolgerung aus dieser Bewertung gebunden sind, setzt sich in Europa nach und nach der niedrigste Standard durch. Dass die Herstellerfirmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, zeigt sich deutlich: Während 2011–2013 noch 46 Prozent aller Zulassungen in Deutschland bewertet wurden, waren es in den Jahren 2019/2020 nur noch 9 Prozent. Damit können bei über 90 Prozent aller Zulassungen in Deutschland die deutschen Behörden nicht mehr eigenständig über Bewertung und Zulassung entscheiden. Die Behörden der EU-Länder sind sehr unterschiedlich ausgestattet Die Arbeitsteilung im Zulassungsverfahren zielt darauf ab, gleich hohe Schutzstandards in der gesamten EU zu haben und den Aufwand für alle zu reduzieren. Praktisch sind die Behörden der einzelnen Staaten aber sehr unterschiedlich aufgestellt, was Personal und Arbeitsroutinen angeht. Manche Staaten entscheiden sich, nur die Daten und Studien zu verwenden, die zum Zeitpunkt der letzten Wirkstoffgenehmigung vorlagen – auch wenn zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gewonnen wurden, die deutlich höhere Risiken anzeigen. Als Basis für die Produktzulassungen in den Ländern wird jeder Wirkstoff alle 7 bis 15 Jahre auf EU-Ebene überprüft. Die Wiedergenehmigungsverfahren auf EU-Ebene werden allerdings oft über Jahre verzögert: Wenn das geschieht, wird die Genehmigung über die gesetzlichen Fristen hinaus immer wieder verlängert. Dadurch können neue Daten und Erkenntnisse mitunter schon jahrelang vorliegen, werden aber von vielen Mitgliedstaaten trotzdem nicht verwendet – obwohl die Pflanzenschutzmittelverordnung klar vorsieht, dass der prüfende Mitgliedstaat eine Bewertung unter Berücksichtigung des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik vorzunehmen hat. Der bereits genannte Wirkstoff Flufenacet beispielsweise wurde zuletzt 2004 genehmigt. Bis heute ist die Neuprüfung nicht formal abgeschlossen und wird frühestens 2024 erwartet. Viele Zulassungen Flufenacet-haltiger Mittel basieren dadurch auf einem Wissensstand von vor 20 Jahren. Die Gerichtsurteile untersagen dennoch die Verwendung neuerer Erkenntnisse, wenn sie nicht vom erstbewertenden Mitgliedstaat verwendet wurden. Das UBA bewertet die Risiken von Pestiziden nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, so wie es auch in der Pflanzenschutzmittelverordnung vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass alle relevanten Daten und Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. In Deutschland gemessene Pestizidrückstände im Grundwasser bilden eine wertvolle Datenbasis, um die Risiken dieser Pestizide zu beziffern. Dass sowohl neue Studien, als auch Messdaten aus Deutschland laut der Gerichtsurteile nicht genutzt werden dürfen, wenn ein Produkt schon in einem anderen Staat zugelassen worden war, ist problematisch, denn es steht im Widerspruch zu dem wissenschaftlichen Anspruch einer Risikobewertung. Keine Bewertungsmethode – keine Risiken Oft werden neue Bewertungsleitlinien in der EU mit zeitlicher Verzögerung erarbeitet, nachdem entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse schon länger vorliegen. Und auch die anschließende Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten ist langwierig. Es dauert im Regelfall viele Jahre, bis ein neuer Leitfaden gültig wird. Der aktuellen Rechtsprechung nach können neue wissenschaftliche Erkenntnisse aber erst dann für die Risikobewertung verwendet werden, wenn eine EU-anerkannte Bewertungsmethode vorliegt. Das UBA hat auf diese Bewertungslücke in Bezug auf die biologische Vielfalt schon länger hingewiesen. Die großflächige Anwendung von z. B. Unkrautvernichtungsmitteln führt zu einem deutlichen Rückgang der Pflanzen in der Agrarlandschaft. Dies führt wiederum zu einem Rückgang von Insekten, was letztlich Vögel wie die Feldlerche gefährdet, die diese Insekten fressen. Es gibt noch immer keine abgestimmte Bewertungsmethode für Auswirkungen auf das Nahrungsnetz – und das, obwohl das europäische Pflanzenschutzmittelrecht sogar ausdrücklich vorschreibt, dass Auswirkungen auf das Nahrungsnetz und die Biodiversität bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln betrachtet werden sollen. Deshalb kann das UBA seinem Auftrag, der umfassenden Umweltbewertung von Pestiziden, derzeit nicht nachkommen. Zulassungspraxis widerspricht Nachhaltigkeitsstrategien Mit dem „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“, der Farm-to-Fork-Strategie und der Zero Pollution Ambition der EU-Kommission sowie weiteren Programmen wurde der gesetzliche und politische Auftrag formuliert, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und deren Risiken für Mensch und Umwelt zu verringern. Dennoch drohen derzeit mehr gefährliche Pestizide auf den Markt und in die Umwelt zu gelangen. Dies stellt einen Rückschlag für die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Umweltschutz dar. Die in der Pflanzenschutzmittelverordnung und im deutschen Pflanzenschutzgesetz festgeschriebenen Ziele zum Schutz der Umwelt können so nicht erreicht werden. Aus Sicht des UBA können die dargestellten Problemfelder nur auf europäischer Ebene geregelt werden. Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung muss so umgesetzt werden, dass das Schutzniveau steigt anstatt zu sinken. Ein großer Schritt wäre getan, wenn alle Wirkstoffe in ihrer vorgegebenen Frist neu geprüft und genehmigt würden und damit ein relativ aktueller Stand verpflichtend für die Zulassung von Produkten wäre. Zulassungsanträge sollten außerdem zukünftig von unabhängiger Stelle auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Auf europäischer Ebene muss geklärt werden, in welchem Maße es den Mitgliedstaaten möglich ist, in ihrer nationalen Zulassung auf besonders empfindliche Ökosysteme und nachgewiesene Vorbelastungen einzugehen. Auch sollte auf EU-Ebene entschieden werden, ob die Mitgliedstaaten die Anwendung der jeweiligen Produkte an Maßnahmen der Risikominderung binden können, wenn dies fachlich notwendig ist. Nicht zuletzt sind bestehende Bewertungslücken, wie Auswirkungen auf das Nahrungsnetz und die Biodiversität, zu schließen. Die Bundesregierung hat dieses Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die vom UBA entwickelte Bewertungsmethode für Effekte auf die Biodiversität soll nun auf europäischer Ebene diskutiert und verankert werden.
Für die Anpassung an den Klimawandel sind einige Berufsgruppen, beispielsweise aus der Bauwirtschaft, besonders relevant. Welche veränderten Kompetenzen in wichtigen Berufen für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen nötig sind, hat ein Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht. Im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) haben das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) untersucht, welche Bedeutung der beruflichen Bildung im Transformationsprozess zu einer klimaangepassten Gesellschaft zukommt. Dabei standen folgende drei Fragen im Mittelpunkt: Welche Branchen und Berufe sind für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen besonders relevant? Welche neuen Kompetenzen sind in ausgewählten Berufen im Hinblick auf Klimaanpassung gefordert? Wie können diese neuen Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung integriert werden? Die Projektpartner haben mittels Modellrechnungen, basierend auf dem Qualifikations- und Berufsprojektionen (QuBe) Modell (BIBB 2025), die volkswirtschaftlichen Wirkungen von zwölf ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahmen auf Branchen und Berufsgruppen gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB) ermittelt (BA 2021). Dabei konnten 21 besonders für die Klimaanpassung relevante Berufsgruppen identifiziert werden, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind. Aus den 21 besonders für die Klimaanpassung relevanten Berufsgruppen wählte das Projektkonsortium kriteriengestützt vier Berufe für eine genauere Untersuchung des veränderten Kompetenzbedarfs hinsichtlich der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen aus. Bei der Auswahl war es unter anderem entscheidend, dass die Fachkräfte in ihrer beruflichen Tätigkeit über ausreichend Handlungsspielraum und Verantwortung verfügen, um sich für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen einsetzen zu können. Ausgewählt wurden die drei Ausbildungsberufe Dachdecker*in, Umwelttechnologe*Umwelttechnologin (UT) für Wasserversorgung und Umwelttechnologe*Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung sowie der Studienberuf des/der Landschaftsarchitekten*Landschaftsarchitektin . Für diese Berufe identifizierte das Projektteam, ob die Umsetzung der zuvor definierten Anpassungsmaßnahmen berufliche Kompetenzen, im Sinne von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Klieme et al. 2007; Hartig 2008), erfordert, die die berufliche Bildung bislang nicht vermittelt. Je nach Betroffenheit von Klimawandelfolgen und durchzuführender Anpassungsmaßnahme unterscheiden sich die konkreten fachlichen und personalen Kompetenzanforderungen in den Berufen. Zur Fachkompetenz gehören Wissen und praktische sowie kognitive Fertigkeiten. Demgegenüber umfasst die personale Kompetenz Sozialkompetenz und Selbstständigkeit ( BMBF / KMK 2013, 53f). Während sich die fachlichen Kompetenzen je nach Beruf unterscheiden, zeigt die Studie bei den erforderlichen personalen Kompetenzen größere Gemeinsamkeiten über die Berufe hinweg. Dazu zählt insbesondere, dass die Umsetzung komplexer Anpassungsmaßnahmen, wie die wassersensible Stadtentwicklung, erfordern, dass verschiedene Berufe interdisziplinär zusammenarbeiten. Weitere berufsübergreifend erforderliche personale Kompetenzen sind Beratung und Kommunikation, Datenaustausch und Digitalisierung, kritisches Denken und Reflexion bestehender Regeln, ein Grundverständnis zu Nachhaltigkeit und Klimawandelanpassung sowie Krisenreaktionsfähigkeit. Die folgende Abbildung stellt für die untersuchten Ausbildungsberufe dar, welche Klimaanpassungskompetenzen zukünftig benötigt werden. Die Autoren*Autorinnen der Studie zeigen verschiedene Ansatzpunkte und Empfehlungen zur Integration von Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Bildung auf (Rausch-Berhie et al. 2025). Da eine ganze Reihe von Akteuren die berufliche Bildung gemeinsam gestaltet, können sie entsprechend ihrer Rolle und Einflussmöglichkeiten neue Inhalte wie Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung einbringen. Hierbei sollte neben der Modernisierung der Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen auch die Praxis der beruflichen Bildung mitgedacht werden. Zudem sollten die konkreten Bedingungen eines Berufsfelds berücksichtigt werden. Beispielsweise kann die in einigen Berufen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ein guter Ansatzpunkt für die Vermittlung neuer Kompetenzen sein. Die Experten*Expertinnen empfehlen, berufliche Akteure zu sensibilisieren und ihnen etwa in Workshops oder Fachveranstaltungen individuelle Handlungsspielräume aufzuzeigen. Dabei sollten insbesondere folgende Akteure adressiert werden, die an der Modernisierung von Ausbildungsordnungen beteiligt sind: Sozialpartner und ehrenamtliche Sachverständige Ausbilder*innen und Lehrkräfte koordinierend und begleitende beteiligte Institutionen wie BIBB, Heinz-Piest-Institut (HPI), Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk (FBH) ggf. die beteiligten Ministerien Eine Priorität sollte auf jene Kompetenzen gelegt werden, die eine berufliche Handlungsfähigkeit im Sinne der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen ermöglichen. Über diese zwingend erforderlichen Umsetzungskompetenzen hinaus sollte ebenso deren gesellschaftliche Relevanz im Kontext von Klimawandel und Nachhaltigkeit betrachtet werden. Insbesondere bei Berufen, die an komplexeren Anpassungsmaßnahmen wie Solargründächern oder einer wassersensiblen Stadtentwicklung beteiligt sind, sollte eine gewerkeübergreifende bzw. interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Berufe intensiviert werden. Eine Analyse von politischen Dokumenten wie Gesetzen, Strategien und Aktionsplänen zeigt, dass Politikdokumente die berufliche Bildung im Kontext von Klimaanpassung nur teilweise explizit adressieren. Konkrete Ziele, Strategien und Maßnahmen werden dabei bislang nicht formuliert. So weist z.B. der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NPBNE 2017) darauf hin, dass der Berufsbildung „aufgrund ihrer betrieblichen Verortung in besonderer Weise eine transformative Rolle für eine auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Wirtschaftsweise mit Blick auf die Agenda 2030 und die dort angestrebten nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) zu[kommt]“ (ebd. 41). Über die SDGs könnte Klimaanpassung im Rahmen von Beruflicher Bildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) thematisiert werden, wird jedoch im Nationalen Aktionsplan BNE nicht explizit angesprochen. Die Deutsche Anpassungsstrategie 2024 ( BMUV 2024) spricht sich explizit für die Stärkung von formaler beruflicher Bildung zu Themen der Klimaanpassung in relevanten Berufen sowie in der Schulbildung aus. Auch in Gesprächen mit Akteuren sowie bei Fachworkshops, Tagungen und Konferenzen zeigte sich, dass viele Akteure noch dafür sensibilisiert werden müssen, welchen wichtigen Beitrag die berufliche Bildung für die Klimaanpassung leisten kann. Eine zentrale Aufgabe der beruflichen Bildung ist es, Auszubildende und Fachkräfte mit Kompetenzen für die Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeiten auszustatten. Wenn sich Kompetenzanforderungen durch die Folgen des Klimawandels und benötigten Klimaanpassungsmaßnahmen ändern, müssen die Berufsbildungsakteure reagieren und Aus-, Fort- und Weiterbildungen anpassen. Berufliche Bildung kann somit einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Das Projekt zeigt erstmalig systematisch die Arbeitsmarktlage von für die Klimaanpassung besonders relevanten Berufsgruppen und den Stand der Kompetenzvermittlung zu Klimaanpassungsthemen in ausgewählten Berufsausbildungen auf. Das Projekt empfiehlt in seinem Bericht „Kompetenzen für Klimaanpassung – Die Rolle der beruflichen Bildung“, u.a. auch für weitere klimaanpassungsrelevante Berufe, beispielsweise im Gesundheitssektor, erforderliche Klimaanpassungskompetenzen zu untersuchen und den Transfer in die Praxis zu fördern. Autorinnen: Friederieke Rausch-Berhie (BIBB), Kirsten Sander ( UBA ) Den vollständigen Abschlussbericht "Kompetenzen für Klimaanpassung. Die Rolle der beruflichen Bildung" des Projekts finden Sie hier . Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 95 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren. Quellenverzeichnis Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2025): Das Projekt QuBe - Qualifikation und Beruf in der Zukunft. Online: www.qube-projekt.de (21.03.2025) Bundesagentur für Arbeit (BA) (2021): Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020. Band 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen. Nürnberg. Online: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010-Fassung2020/Printausgabe-KldB-2010-Fassung2020/Generische-Publikationen/KldB2010-PDF-Version-Band1-Fassung2020.pdf?__blob=publicationFile&v=22 (18.03.2025) Bundesministerium für Bildung und Forschung ( BMBF ); Kultusministerkonferenz (KMK) (2013): Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Deutscher EQR-Referenzierungsbericht. Online: https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/downloads/media/content/deutscher_eqr_referenzierungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (18.03.2025) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 - Vorsorge gemeinsam gestalten. Online: https://www.bmuv.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024 (18.03.2025) Hartig, J. (2008): Kompetenzen als Ergebnisse von Bildungsprozessen. In: Jude, N.; Hartig, J.; Klieme, E. (Hrsg.): Kompetenzerfassung in pädagogischen Handlungsfeldern. Theorien, Konzepte und Methoden. Bonn, Berlin, S. 15-26. Klieme, E.; Maag-Merki, K.; Hartig, J. (2007): Kompetenzbegriff und Bedeutung von Kompetenzen im Bildungswesen. In: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Möglichkeiten und Voraussetzungen technologiebasierter Kompetenzdiagnostik. S. 5-15. Nationale Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung (NPBNE) (2017): Nationaler Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung. Der deutsche Beitrag zum UNESCO -Weltaktionsprogramm. Online: https://www.bne-portal.de/bne/shareddocs/downloads/files/nationaler_aktionsplan_bildung-er_nachhaltige_entwicklung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (18.03.2025) Rausch-Berhie, F.; Benke, N.; Telieps, J.; Schneider, V.; Rupp, J.; Hoffmann, E. (2025): Kompetenzen für Klimaanpassung. Die Rolle der beruflichen Bildung. Hrsg. v. Umweltbundesamt, Climate Change 21/2025, Dessau-Roßlau. Kompetenzen für Klimaanpassung | Umweltbundesamt (14.04.2025)
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