Das Projekt "Rechtliche Gestaltung und Vollzug des Verkaufs und der Auktionierung von Emissionsberechtigungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Ute Sacksofsky durchgeführt. A)Problemstellung: Nach den Vorgaben des EG-Rechts haben die Mitgliedstaaten bei den nationalen Allokationsplänen für die 2. Handelsperiode (2008-2012) die Möglichkeit, 10 Prozent der Emissionsberechtigungen zu verkaufen (anstelle der kostenlosen Verteilung). Auch für eine mögliche 3. Handelsperiode wird diese Option diskutiert. In der 2. Handelsperiode sollen laut Entwurf NAP II 2 Mio. Berechtigungen pro Jahr vom Reserveanteil zur Deckung von Verwaltungskosten am Markt angeboten werden. In einem ersten Schritt sollen zunächst die Rechtsfragen (inklusive interne Verfahrensregeln) untersucht werden, die für die konkrete Umsetzung des im NAP II geplanten Verkaufs und ggf. einer weiteren Auktionierung relevant sind. In einem zweiten Schritt sind allgemeine verfassungsrechtliche Fragen (rechtmäßige Veräußerung eines Auktions-Anteils (Art. 3, 12, 14 GG), Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Vorbehalt des Gesetzes) zu untersuchen. Es soll ggf. ein einfachgesetzlicher Rahmen mit möglichen Variationen für einen Verkauf oder eine Auktionierung entworfen werden, der in den bestehenden Gesetzesrahmen eingepasst werden kann. B) Handlungsbedarf: Die rechtlichen und administrativen Anforderungen an eine entgeltliche Abgabe von Emissionsberechtigungen müssen vor dem Beginn der 2. Handelsperiode geklärt sein und feststehen. C) Ziel des Vorhabens ist, die für den Klimaschutz im NAP II relevanten Vorgaben rechtlich umzusetzen. Es soll konkret herausgearbeitet werden, in welchem rechtlichen Rahmen ein Verkauf/Auktionierung von Emissionsberechtigungen durchgeführt werden kann und welche Variante am besten und effektivsten rechtlich umgesetzt werden kann. Bestehende Untersuchungen des NAP II - FuE-Projekts sollen berücksichtigt werden.
Das Projekt "Umsetzung internationaler Regelwerke im deutschen Regelwerk für kerntechnische Ver- und Entsorgungseinrichtungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Die Regelwerke für kerntechnische Einrichtungen werden auf internationaler Ebene durch IAEO und OECD/NEA weiterentwickelt. Schwerpunkt der Arbeiten der WENRA/WGWD im Bereich Zwischenlagerung ist die Harmonisierung der nationalen kerntechnischen Regelwerke in einem Nationalen Aktionsplan (NAP), den jedes Land auf der Basis der identifizierten Defizite des jeweiligen nationalen Regelwerks im Vergleich mit den Anforderungen der WENRA erstellt. Die Umsetzung der NAPs wird in einem internationalen Benchmarking überprüft. Das Ziel, diese Überprüfung Ende 2012 abzuschließen, wird nach derzeitigem Stand der Arbeiten nicht von allen Mitgliedsländern erreicht werden, sodass diese Arbeiten voraussichtlich auch 2013 noch andauern werden. Aktuell befasst sich die WGWD auch mit der Erstellung eines erläuternden und zusammenfassenden Berichts, der einen Rahmen für die behandelten Bereiche Zwischenlagerung, Stilllegung, Abfallbehandlung und Endlagerung bildet und das Konzept eines umfassenden Abfallmanagement-Systems darstellen soll ('Umbrella-Document'). Als zukünftige Aktivität plant die WGWD die Erstellung eines Anforderungskataloges und eine entsprechende Überprüfung der nationalen Regelwerke im Bereich Abfallkonditionierung. Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung des BMU bei der Umsetzung der von der WGWD vorgegebenen Arbeiten.
Das Projekt "Rechtliche und vollzugorientierte Umsetzung des Emissionshandels als selbstständiges Teilvorhaben (FKZ 206 41 510) im Rahmen des Globalansatzes 'Vollzugsorientierte Analyse von Einzelfragen des Emissionshandelsregimes' (FKZ 206 41 500)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. A) Problemstellung: Am 1. Januar 2008 beginnt die zweite Handelsperiode/Zuteilungsperiode (2008-2012) im Rahmen des europäischen Emissionshandelsystems. Die rechtliche Vorbereitung für die zweite Handelsperiode läuft in Deutschland zurzeit auf Hochtouren. In den nächsten Monaten müssen aufbauend auf den Vorgaben des NAP II, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die zweite Handelsperiode und den gemachten Vollzugserfahrungen in der ersten Handelsperiode, die für die Durchführung und Weiterentwicklung des Emissionshandelsystems erforderlichen rechtlichen Regelungen in Deutschland geschaffen werden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das BMU muss die erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen. C) Ziel des Vorhabens ist: Ziel des Forschungsprojekts ist es, die für die Durchführung des Emissionshandels in Deutschland in der zweiten Handelsperiode erforderlichen rechtlichen Regelungen vorzubereiten und das BMU bei der Erarbeitung der Gesetze und Verordnungen zu unterstützen. Hierbei geht es vor allem um folgende Rechtsetzungsarbeiten: - Erarbeitung des ZuG 2012 nebst erforderlicher Rechtsverordnungen; - Novellierung des TEHG und Schaffung weiterer Rechtsverordnungen; -Novellierung des ProMechG und Schaffung weiterer Rechtsverordnungen.
Das Projekt "Biodiversity of an Alpine Catchment - An Integrated Approach to Assess Microbial, Botanical and Faunistic Diversity of Terrestrial and Aquatic Habitats in the Rotmoos Valley II (ALP2000)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Innsbruck, Institut für Ökologie durchgeführt.