In addition to the EU ETS 1, a separate emissions trading system (EU ETS 2) is to be created within the scope of the Effort Sharing Regulation (ESR) for the consumption of fossil fuels in buildings, road transport and additional sectors. This EU-ETS 2 is to start in 2027 and is designed as an upstream system analogous to the German national emissions trading system (nEHS). Veröffentlicht in Fact Sheet.
Nationaler Emissionshandel für Brennstoffe setzt mehr Anreize zum Klimaschutz bei Heizen und Mobilität Am 1. Januar 2021 startet in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe. „Deutschland muss bis 2050 treibhausgasneutral werden. Das klappt nur, wenn alle Sektoren dazu beitragen. Der nationale Emissionshandel für Brennstoffe in den Sektoren Verkehr und Wärme ist ein wichtiger Schritt, denn so bekommen auch dort die CO2-Emissionen einen Preis“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist wie für den EU-Emissionshandel, der bereits seit 2005 die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs begrenzt, auch zuständig für die Umsetzung des nEHS. Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, die mit fossilen Brennstoffen zum Beispiel heizen oder Auto fahren, nehmen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teil. Stattdessen sind diejenigen zur Teilnahme verpflichtet, die diese Brennstoffe in den steuerrechtlichen Wirtschaftsverkehr bringen. Zu diesen rechtlich sogenannten Inverkehrbringern zählen zum Beispiel Großhändler von Brennstoffen, Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die energiesteuerpflichtig sind. Für jede Tonne CO2 , die durch die Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen wird, muss ein Inverkehrbringer ein entsprechendes Emissionszertifikat erwerben und bei der DEHSt abgeben. Der nationale Emissionshandel startet mit einem fixen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021. Das entspricht rund 7 Cent mehr pro Liter Benzin, 8 Cent mehr pro Liter Diesel, 8 Cent mehr pro Liter Heizöl und 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde Erdgas (jeweils inkl. MwSt.). Der Festpreis für die Zertifikate wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 wird der CO2-Preis durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben ist. „Die Inverkehrbringer werden die Kosten für den Kauf der Zertifikate in der Regel an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, fossile Brennstoffe werden teurer. Energiesparen bei Heizung und Warmwasser, ein sparsameres Auto oder der Umstieg auf Rad, Bus oder Bahn lohnen sich dann auch finanziell noch mehr“, so Dirk Messner. Die Einnahmen aus dem nEHS fließen in den staatlichen „Energie- und Klimafonds“ (EKF), über den ein breites Spektrum an Maßnahmen für Klimaschutz , Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien finanziert wird. Ein großer Teil der Einnahmen wird zur Reduzierung der EEG-Umlage eingesetzt. Damit dämpft das nEHS die Stromkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt: „Ein CO2-Preis kann sehr wirkungsvoll dazu beitragen, Emissionen zu senken. Das sehen wir am Europäischen Emissionshandel. Im Jahr 2019 haben die deutschen Anlagen ihre Emissionen um rund 14 Prozent gemindert. Das liegt auch an den guten Preissignalen, die wir der jüngsten Reform des europäischen Systems verdanken.“ Redaktionelle Änderung im Zitat des Präsidenten (29.12., 12:00): Das Wort "weitestgehend" vor "treibhausgasneutral" wurde gestrichen.
Ambitious CO2 pricing via emissions trading is a key lever for achieving the statutory climate targets in the building and transport sectors. This makes climate protection measures economical, ensures target achievement through a binding upper limit on emissions and helps to keep the economic costs of climate protection low. However, it must be ensured that no social hardship arises. This study by the German Environment Agency ( UBA ) shows how this is possible. In essence, the UBA proposes redistributing the income from national emissions trading to the citizens via a climate bonus and supplementary support programs for vulnerable households. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Das Gutachten untersucht den Einfluss des CO2 -Preises auf die Nachfrage nach Biomasse . Das nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) steht dabei im Fokus der Untersuchung. Es hat zum Ziel, für definierte Fallbeispiele zu beurteilen, wann einen Energieträgerwechsel aus dem Zusammenspiel des CO2-Preises des nEHS und den Kostenstrukturen für Biomassebrennstoffen resultieren kann. Zu diesem Zweck wird für Fallbeispiele die Kostenstruktur für den Betrieb mit fossilen Brenn- oder Kraftstoffen sowie für deren Umstellung auf biomasse-basierte Energieträger aufgestellt und der Einfluss der CO₂-Bepreisung nach dem nEHS untersucht. Im Gutachten wird einen CO2-Preis bestimmt, der ein Kostengleichgewicht zwischen beiden Optionen schafft. Es prüft auch verschiedene Optionen für die Emissionsbemessung, einschließlich Null-Emissionen, realen Emissionen und RED II-Emissionen. Abschließend wird die Auswirkung der dynamischen Energiepreisentwicklung auf die spezifischen Brennstoffkosten analysiert. Veröffentlicht in Texte | 95/2023.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Umweltbundesamt rechnet für 2021 allerdings wieder mit Anstieg der CO₂-Emissionen 2020 wurden in Deutschland insgesamt 728,7 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Das sind rund 71 Millionen Tonnen bzw. 8,9 Prozent weniger als 2019 und 41,3 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen die Ergebnisse der finalen Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) an die Europäische Kommission übermittelt hat. Am deutlichsten sind die Emissionen in der Energiewirtschaft zurückgegangen. Mit 407,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Nicht-EU-Emissionshandelsbereich (v. a. Verkehr und Gebäude) hält Deutschland 2020 sein Budget aus der Lastenteilungsentscheidung (Effort-Sharing-Decision, ESD) wieder ein. Jedoch kann der geringe Überschuss von 3,5 Millionen Tonnen nicht das kumulierte Defizit der Vorjahre ausgleichen. Deutschland muss daher Emissionsberechtigungen von anderen Mitgliedstaaten zukaufen. Patrick Graichen, Staatssekretär Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz : "Wir stehen vor einer enormen klimapolitischen Herausforderung. Wir müssen das Tempo erhöhen und die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft aktiv gestalten. Die Klimaziele erfordern bis 2030 fast eine Verdreifachung der bisherigen Geschwindigkeit der Emissionsminderung. Zur künftigen Einhaltung der Jahresemissionsmengen im Klimaschutzgesetz sind zusätzliche Maßnahmen die alle Sektoren betreffen dringend erforderlich. Mit dem Start des Klimaschutz-Sofortprogramm bringen wir jetzt alle notwendigen Gesetze und Maßnahmen dafür auf den Weg." Dirk Messner, Präsident des UBA : „Die Coronakrise hat 2020 die Emissionen stark sinken lassen. Das wird aber nicht von Dauer sein, denn 2021 stiegen die Emissionen nach unseren ersten Prognosen wieder an. Um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, brauchen wir daher mehr Energie aus Wind und Sonne, mehr Elektromobilität und eine Wärmewende hin zu erneuerbaren Energien sowie eine grundlegende Transformation der Industrieproduktion. Die ersten Schritte sind dazu getan, jetzt müssen alle Ressorts an die Umsetzung gehen.“ Das UBA wird seine vollständige Prognose der CO₂-Emissionen 2021 am 15. März 2022 veröffentlichen. Im Jahr 2020 konnte die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen 2020 deutlich reduzieren, und zwar um 38,1 Millionen Tonnen oder 15,2 Prozent. Besonders stark ging der Einsatz von Stein- und Braunkohlen zurück. Die Nutzung von emissionsärmerem Erdgas nahm dagegen aufgrund von gesunkenen Gaspreisen und vergleichsweise hohen CO₂-Zertifikatspreisen leicht zu. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern stieg insbesondere durch die günstige Witterung für die Windenergie an Land ebenfalls an. Aufgrund der Corona-Krise sank der Stromverbrauch. Das führte in der Summe zu einem unerwartet hohen Emissionsrückgang, obwohl Ende 2019 das Kernkraftwerk Philippsburg 2 vom Netz ging und damit die aus Kernenergie erzeugte Strommenge sank. Den deutlichsten Emissionsrückgang verzeichnete die Braunkohle. Im Laufe des Jahres 2019 wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Das wirkte sich noch 2020 emissionsmindernd aus. Die Stromerzeugung aus Steinkohle ging trotz eines erheblichen Rückgangs im Vorjahr und der Inbetriebnahme des Kraftwerkes Datteln 4 in 2020 noch einmal deutlich zurück. Die Emissionen der Haushalte stiegen um 0,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 0,3 Prozent, während die Emissionen aus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen um zwei Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bzw. 7,0 Prozent sanken. Emissionsmindernd wirkte sich der Lock-Down aus, als Restaurants, Theater, Schwimmbäder etc. geschlossen blieben. Dem entgegen wirkte ein leicht erhöhter Heizölabsatz, aufgrund der vergleichsweise günstigen Preise und des für 2021 angekündigten nationalen Brennstoffemissionshandels. Allerdings fiel dieser Lagerhaltungseffekt deutlich niedriger aus als im Jahr 2019. Die CO₂-Emissionen des Verkehrs sanken für das Jahr 2020 gegenüber 2019 deutlich, obwohl der Bestand an Pkw im 13. Jahr in Folge weiter zugenommen hat. Mit 147,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten liegen die Verkehrsemissionen um knapp elf Prozent unter 2019 und damit wieder unterhalb des Wertes von 1990. Die Emissionen des Pkw-Verkehrs sind gegenüber dem Vorjahr sogar um 13 Prozent gesunken. Der Großteil dieser Minderung ist darauf zurückzuführen, dass bedingt durch die Corona-Pandemie im Schnitt deutlich weniger gefahren wurde. In deutlich geringerem Umfang haben mehr Elektro-PKW und höhere Beimischungen von Biokraftstoffen zum Emissionsrückgang beigetragen. Die Fahrleistung der Lkw lag trotz Corona-Pandemie im Vergleich zum Vorjahr nur wenig niedriger und die Emissionen der Nutzfahrzeuge gingen um fünf Prozent zurück. Die Emissionen des inländischen Flugverkehrs gingen prozentual deutlich zurück (-53 Prozent). Die sogenannten „diffusen“ Treibhausgasemissionen, z. B. durch die Freisetzung von Grubengas, sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente oder 5,1 Prozent. Deutliche Rückgänge gab es auch bei industriellen Prozessen. Hier sanken die Emissionen um über sieben Prozent bzw. 4,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Hier spielen Konjunktureffekte in Folge der Corona-Krise eine wichtige Rolle, die in den Branchen allerdings unterschiedlich ausfielen. Die deutlichste Minderung gab es in der Stahlindustrie, wo die Rohstahlerzeugung stark zurückging. Im produzierenden Gewerbe gab es überwiegend leichte Emissionsrückgänge. In der Landwirtschaft sanken die Treibhausgasemissionen ebenfalls leicht um 0,8 Millionen Tonnen auf 56,1 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Hier setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Gründe dafür sind ein vergleichsweise geringer Einsatz von Mineraldünger, sinkende Rinderbestände und die erneut trockene Witterung. Mit fast 88 Prozent dominiert auch 2020 Kohlendioxid (CO₂) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH₄) mit 6,7 Prozent und Lachgas (N₂O) mit knapp vier Prozent, dominiert durch den Bereich der Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 39,2 Prozent, Methan um 58,7 Prozent und Lachgas um 51,4 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Seit 1995 sind die fluorierten Treibhausgasemissionen um 28,9 Prozent gesunken. Mit den Rechtsvorschriften zur Lastenteilung wurden für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Zeiträumen 2013-2020 und 2021-2030 festgelegt. Diese Ziele betreffen Emissionen aus den meisten Sektoren, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallen, so die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, aber auch Teile des Industriesektors. Die genaue Berechnung der für die ESD relevanten Emissionen und damit auch der nötigen Zukäufe von Zertifikaten aus anderen Mitgliedstaaten erfolgt durch die EU-Kommission. Neben Gutschriften aus Vorjahren und einem Zukauf von Zertifikaten kann eine Überschreitung auch mit den Einsparungen im Jahr 2020 verrechnet werden. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2020 (siehe Pressemitteilung 07/2021 vom 15.03.2020) gehen auf Aktualisierungen der damals nur vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die offizielle Schätzung für die Emissionen 2021 wird das UBA gemäß Klimaschutzgesetz Mitte März 2022 vorstellen.
Gebäude- und Verkehrssektor verfehlen aber Ziele des Klimaschutzgesetzes Im zweiten Jahr des nationalen Emissionshandels (nEHS) betrugen die Emissionen in dessen Anwendungsbereich 288,5 Millionen Tonnen CO₂. Das sind 17,9 Millionen Tonnen CO₂ oder rund 5,9 Prozent weniger als im Jahr zuvor (306,5 Millionen Tonnen CO₂). Dies geht aus dem ersten Auswertungsbericht der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) zur Emissionssituation im nEHS hervor. Verglichen mit dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) fiel der Emissionsrückgang im Anwendungsbereich des nEHS im Jahr 2022 deutlich stärker aus – im EU-ETS 1 sanken die Emissionen lediglich geringfügig von 355,2 auf 354,0 Millionen Tonnen CO₂-Äquvialente (Äq) und blieben damit nahezu unverändert. Allerdings werden die Sektorziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Gebäude- und Verkehrsbereich trotz des Emissionsrückgangs weiterhin verfehlt. Der nEHS umfasst grundsätzlich alle deutschen Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS 1. Maßgeblich für die Emissionsentwicklung im nEHS sind der Verkehrs- und der Gebäudebereich. Die Emissionen des Verkehrs stiegen in der Sektorabgrenzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) gegenüber 2021 um 2 Prozent. Dagegen sanken die Emissionen im Gebäudebereich um 7,4 Prozent. Trotzdem wurde das Sektorziel des KSG für den Gebäudesektor überschritten. Der Rückgang liegt vor allem an Einsparungen aufgrund der hohen Gaspreise 2022 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, aber auch am geringeren Heizbedarf aufgrund der milden Witterung . So ist bei Erdgas innerhalb des nEHS ein deutlicher Rückgang um circa 14 Prozent zu verzeichnen. Erdgas und Diesel haben mit jeweils etwa einem Drittel die größten Anteile an den berichteten Emissionen im nEHS. Ihnen folgen Benzin und Heizöl mit jeweils circa einem Sechstel der Emissionen. Außerdem sind in den Jahren 2021 und 2022 die Brennstoffe Flüssiggas und Flugbenzin vom nEHS erfasst. Sie haben jedoch nur einen geringen Anteil an den Emissionen. „Obwohl die Emissionen im nationalen Emissionshandel aufgrund externer Faktoren rückläufig waren, gibt es noch erheblichen Handlungsbedarf im Gebäude- und Verkehrsbereich“, sagt UBA -Präsident Dirk Messner. Der Emissionshandel werde hier künftig eine noch maßgeblichere Rolle spielen. Dafür müssten die aktuellen Festpreise im nationalen Emissionshandel aber deutlich angehoben werden. Messner weiter: „Entscheidend ist, dass die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse genutzt werden. Ambitionierter Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stehen in keinem Widerspruch zueinander, sondern können durch den Emissionshandel in Einklang gebracht werden.“ Bezogen auf die gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, die 2022 bei rund 750 Millionen Tonnen CO₂-Äq lagen, entspricht der Anteil des nEHS circa 38,3 Prozent, der Anteil des EU-ETS 1 liegt bei 47,2 Prozent. Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2022 rund 85,5 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer CO₂-Bepreisung durch den nEHS oder den EU-ETS 1. Nicht erfasst sind insbesondere Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen. Außerdem fehlen weitere, erst ab den Berichtsjahren 2023 bzw. 2024 im nEHS erfasste Brennstoffemissionen (zum Beispiel Kohle und Abfälle). Bereits im laufenden Jahr startet zudem die dreijährige Vorbereitungsphase auf den neuen Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2), der im Jahr 2027 vollumfänglich beginnen soll. Diese Vorbereitungsphase ist eine reine Berichtsphase, in der noch keine Abgabeverpflichtung besteht. Der EU-ETS 2 ist ähnlich konzipiert wie der nEHS, es gibt jedoch auch wesentliche Unterschiede wie die Einschränkung des Anwendungsbereichs auf bestimmte Endabnehmer von Brennstoffen, unterschiedliche Vollzugsfristen und dass die Preisbildung von Beginn an direkt über den Markt erfolgt. „Mit der Einführung des nEHS im Jahr 2021 hat Deutschland eine wichtige Pionierrolle in Europa übernommen und war damit Wegbereiter für den EU-ETS 2“, erläutert Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im UBA. „Aus klimapolitischer Perspektive birgt der Übergang in den EU-ETS 2 große Chancen, weil die bindenden Emissionsobergrenzen auf EU-Ebene endlich die vereinbarten Minderungsziele absichern. Beim Übergang vom nEHS in das europäische System setzen wir uns für einen effizienten, gleichermaßen integren und schlanken Vollzug für alle beteiligten Akteure ein.“ Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Reform des Europäischen Emissionshandels wirkt Im Jahr 2019 emittierten die rund 1.850 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland etwa 363 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 14 Prozent gegenüber 2018. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) detailliert in ihrem diesjährigen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2019 (VET-Bericht 2019). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aber auch die Emissionen der energieintensiven Industrie gingen erstmalig im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die erfolgreiche Reform des europäischen Emissionshandels zeigt Wirkung. Der stark gestiegene Preis für CO 2 -Zertifikate hat zu einem deutlichen Rückgang der Emissionen geführt. Kohlestrom verschwindet zunehmend aus dem Markt und macht so Platz für Strom aus Wind und Sonne. Das zeigt: Wo die Politik den Übergang zu den Zukunftstechnologien aktiv gestaltet, haben wir Erfolg. Das macht Mut für die großen Aufgaben, die noch vor uns liegen.“ Dirk Messner, Präsident des UBA : „Die aktuellen Entwicklungen im Energiesektor zeigen eindrucksvoll, dass ein gestärkter Emissionshandel die in ihn gesetzten Erwartungen als Klimaschutzinstrument voll erfüllt. Gleichwohl muss insbesondere im Industriesektor noch mehr erreicht werden. Dafür brauchen wir eine intelligente Dekarbonisierungsstrategie. Der neue europäische Innovationsfonds ist hierfür ein zentraler Baustein. Denn er fördert künftige europaweit innovative klimaschonende Technologien im Industriesektor mit Auktionserlösen aus dem Emissionshandel.“ Energie: Im Jahr 2019 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen um etwa 18 Prozent auf 244 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit verstärkt sich der rückläufige Trend des Vorjahres noch einmal deutlich (2018: minus 4,5 Prozent). In Folge stark gestiegener Preise im EU-ETS und gleichzeitig gesunkener Erdgaspreise war der Betrieb von Gaskraftwerken 2019 häufig wirtschaftlicher als der von Kohlekraftwerken. Ein weiterer Treiber ist der deutlich gestiegene Beitrag der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion. Zudem wurden weitere Kraftwerksblöcke in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie bewegten sich in den Jahren 2013 bis 2018 kaum und schwankten jeweils zwischen rund 123 und 126 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. 2019 sanken sie erstmals in der dritten Handelsperiode des EU-ETS deutlich um 4 Prozent auf 119 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und lagen damit unter dem Niveau von 2013. Die Emissionen waren 2019 in fast allen Industriebranchen rückläufig, lediglich die Emissionen der Zementindustrie zeigen sich im Jahresvergleich nahezu unverändert. Dies spiegelt in etwa auch die Produktionsentwicklung in den einzelnen Branchen wider. Emissionen im Luftverkehr: Für 2019 meldeten die von Deutschland verwalteten emissionshandelspflichtigen Luftfahrzeugbetreiber Emissionen in Höhe von 9,0 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Damit sind die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Prozent gesunken. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 28 EU- Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2019 ebenfalls, jedoch in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen im Jahr 2019 um neun Prozent zurück und beliefen sich auf rund 1,53 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit mit rund 36 Prozent allerdings stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 30 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit bereits erreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 54 Millionen Tonnen CO 2 -Äq bzw. 6,3 Prozent aus. Mit den nun vorliegenden Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2019 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte im Jahrn 2019 um rund 21,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq überschritten. Auch die in den Vorjahren angesparten Emissionsrechte reichen voraussichtlich nicht mehr aus, um diese Lücke für 2019 zu decken. Die Mitgliedstaaten sind zwar rechtlich nicht verpflichtet, ihr jeweiliges Ziel punktgenau zu erreichen. Sie müssen aber nachweisen, dass sie für jedes Jahr zwischen 2013 und 2020 über ausreichende Emissionszuteilungen aus der EU-Lastenteilungsentscheidung verfügen. Hierfür können nicht genutzte Zuteilungen aus früheren Jahren des Geltungszeitraums oder von anderen Mitgliedstaaten übertragene Emissionsrechte genutzt werden. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 startenden nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Einnahmen fördern Klimaschutz und entlasten Verbraucher mit 4,7 Mrd. € beim Strompreis Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) hat dem Bund im Jahr 2021 Auktionserlöse in Höhe von 5,3 Milliarden Euro generiert. Die Einnahmen sind damit doppelt so hoch wie im Jahr 2020. Zusätzlich wurden durch den Zertifikateverkauf beim neuen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS), das seit 2021 die Sektoren Wärme und Verkehr umfasst, rund 7,2 Milliarden Euro eingenommen. Die Gesamteinnahmen aus beiden Systemen belaufen sich damit für 2021 auf rund 12,5 Milliarden Euro und fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Sie eröffnen so neue Spielräume zur staatlichen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen und werden außerdem genutzt, um anteilig die Stromkosten in Deutschland zu stabilisieren. „Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung leisten einen wichtigen Beitrag für die Umsetzung der Energiewende, finanzieren Klimaschutzprojekte und werden außerdem zur Entlastung der Verbraucher genutzt. Damit zeigen wir, dass Klimaschutz und sozialer Ausgleich Hand in Hand gehen können. Dies kann und muss auch mit weiter steigenden CO₂-Preisen möglich sein“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Der EU-ETS zielt seit 2005 darauf ab, die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und seit 2012 auch des innereuropäischen Luftverkehrs zu begrenzen. Im Jahr 2021 wurden insgesamt rund 101 Millionen Emissionsberechtigungen im Gesamtwert von über 5,3 Milliarden Euro für Deutschland an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig versteigert. Aufgrund der sinkenden Maximalmenge insgesamt handelbarer Zertifikate (dem „Cap“) im Emissionshandel sind das sechs Millionen Emissionsberechtigungen weniger als im Vorjahr (2020: ca. 107 Mio.). Gleichzeitig stiegen die Einnahmen jedoch um mehr als zwei Milliarden Euro (2020: 2,66 Mrd. €), was an dem gestiegenen Durchschnittserlös pro Berechtigung liegt. Dieser stieg von 24,61 Euro im Jahr 2020 auf 52,50 Euro im Jahr 2021 und hat sich damit mehr als verdoppelt. Seit Beginn der Versteigerungen im Jahr 2010 wurde dabei am 17. Dezember mit 82,25 Euro der höchste Preis bei einer deutschen Auktion erzielt. Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für die Bereiche Wärme und Verkehr, um dort den klimaschädlichen CO₂-Ausstoß zu senken. Bis 2022 sind zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS, ab 2023 alle weiteren Brennstoffe, darunter auch Kohle. Im Rahmen des nEHS gilt zunächst ein gesetzlich festgelegter Festpreis bis 2025. Der Festpreis für ein nEHS-Zertifikat und damit für eine Tonne CO₂ startete in 2021 mit 25 Euro, wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Seit Verkaufsbeginn im Oktober 2021 wurden insgesamt rund 287 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 25 Euro im Gesamtwert von rund 7,2 Milliarden Euro an der EEX verkauft. Sämtliche Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen in den Energie- und Klimafonds (EKF). Der Fonds fördert Klimaschutzmaßnahmen, darunter erneuerbare Energien, Energieeffizienzinvestitionen, nationale und internationale Klimaschutzprojekte, Elektromobilität und die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans für Energieeffizienz. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden außerdem über den EKF 4,7 Mrd. Euro aus Erlösen des nEHS zur Absenkung der EEG-Umlage verwendet. Durch den Zuschuss konnte der Strompreisanstieg in Deutschland gedrosselt werden. Die unmittelbar aus den Erlösen resultierende Entlastung der EEG-Umlage lag für das Jahr 2021 bei 1,37 ct/kWh. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX ist mit der Veräußerung von entsprechenden Berechtigungen und nEHS-Zertifikaten beauftragt.
Dieses Kurzpapier erläutert die Vorgehensweise zur Erstellung der Endenergiepreise im Rahmen der Treibhausgas -Projektionen am Beispiel aus dem Jahr 2024. Es wird zunächst erklärt, wie Preisaufschläge durch Zwischenhändler sowie die Margen ermittelt werden. Zudem wird dargestellt, wie die Belastung unterschiedlicher Endverbrauchergruppen durch den CO 2 -Preis des nationalen Emissionshandels und des späteren EU-ETS2 erfolgt. Abschließend werden weitere Annahmen erläutert. Anhand des Projektionsberichts 2024 werden anschließend die spezifischen Maßnahmen und deren Umsetzung mit Auswirkungen auf die Endverbraucherpreise beschrieben. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Erlöse aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel steigen um 40 Prozent. Die Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandelssystem sind in Deutschland im Jahr 2023 auf einen neuen Höchstwert von über 18 Milliarden Euro gestiegen. Im Vergleich zum bisherigen Rekordjahr 2022 mit Einnahmen von 13 Milliarden Euro ist das ein Wachstum von rund 40 Prozent. Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Die Erlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet. Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) umfasst die Treibhausgasemissionen aus Energie- und energieintensiven Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs. Im EU-ETS wurden im Jahr 2023 Auktionserlöse von rund 7,7 Milliarden Euro erzielt. Damit stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um rund 12 Prozent (2022: 6,8 Milliarden Euro). Maßgeblicher Treiber für das Wachstum der Gesamterlöse aus der CO 2 -Bepreisung war das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Im nEHS stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 67 Prozent auf rund 10,7 Milliarden Euro (2022: 6,4 Milliarden Euro). „Die CO 2 -Bepreisung über den Emissionshandel ist ein entscheidender Hebel, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen. Das kürzlich verabschiedete europäische Klimapaket unterstreicht die Bedeutung dieses Instruments nachdrücklich. In Deutschland sind bereits über 85 Prozent der Emissionen vom Emissionshandel erfasst, was maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft setzt. Entscheidend ist, dass die Einnahmen aus der CO 2 -Bepreisung vollständig für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der klimaneutralen Transformation eingesetzt werden. So kann der Emissionshandel ambitionierten Klimaschutz , Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit vereinen. Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte auch bei weiter steigenden CO 2 -Preisen sicherzustellen, sollte die Politik jetzt zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld einführen“, sagt UBA -Präsident Dirk Messner. EU-ETS: Anstieg der Auktionsmengen und höherer Preis als 2022 Im europäischen Emissionshandel wird die Menge der zugeteilten Emissionsberechtigungen jährlich gesenkt, um die Emissionen schrittweise immer stärker zu begrenzen. Aufgrund zunehmender Knappheiten auf dem europäischen Kohlenstoffmarkt wurde die versteigerte Zertifikatsmenge 2023 weniger stark gekürzt als im Vorjahr. Aufgrund dieses Effekts wuchs die Zahl der versteigerten Berechtigungen im Jahr 2023 auf 92 Millionen an (2022: 85 Millionen). Gleichzeitig stieg auch der durchschnittliche Preis der Emissionsberechtigungen an: Er lag 2023 mit 83,66 Euro leicht oberhalb des Vorjahres (2022: 80,32 Euro). Im Vergleich zu 2020 (24,61 Euro) hat sich der durchschnittliche Erlös mehr als verdreifacht. Nachholbedarf von Unternehmen sorgt für Rekordeinnahmen Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Bis 2022 waren zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS. Ab 2023 kamen alle weiteren fossilen Brennstoffe, darunter auch Kohle, dazu. Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 358 Millionen nEHS-Zertifikate (nEZ) zu einem Festpreis von je 30 Euro pro nEZ an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verkauft. Die Gesamteinnahmen des nEHS beliefen sich damit im Jahr 2023 auf mehr als 10,7 Milliarden Euro. Davon wurden rund 349 Millionen Berechtigungen für das Jahr 2023 und rund 9 Millionen weitere Zertifikate für das Jahr 2022 im Rahmen einer begrenzten Nachkaufmöglichkeit von Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres veräußert. Insgesamt wurden damit im vergangenen Jahr deutlich mehr Zertifikate als im Vorjahr veräußert, was zu deutlich höheren Einnahmen führte (2022: 217 Millionen nEZ mit den Jahreskennungen 2022 und 2021 im Gesamtwert von 6,4 Milliarden Euro). „Uns liegen zwar noch keine vollständigen Emissionsdaten für 2023 vor, wir gehen aber auf Basis vorläufiger Schätzungen von sinkenden Emissionen gegenüber 2022 aus. Der massive Anstieg bei den verkauften Zertifikaten im nEHS ist also erfreulicherweise nicht auf gestiegene Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich zurückzuführen. Ursächlich war vielmehr der große Nachholbedarf von Unternehmen, die den Erwerb ihrer Zertifikate auf 2023 verschoben hatten, da der Festpreis in den Jahren 2022 und 2023 einheitlich bei 30 Euro je nEZ lag“, erläutert Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX veräußert und versteigert Emissionszertifikate im Auftrag der DEHSt.
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