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Ermittlung der prozessbedingten Emissionen aus der Nahrungsmittelindustrie (hauptsächlich NMVOC-Emissionen aus der Produktion) zur Erfüllung internationaler Berichtspflichten)

A) Problemstellung: Deutschland muss gemäß folgender internationaler Konventionen über seine Emissionen aus der Nahrungsmittelindustrie berichten: Nach Vorgaben der Klimarahmenkonvention UNFCCC, einschließlich dem Kyoto-Protokoll, sind die direkten und die indirekten Treibhausgase in der Quellgruppe CFR 2.D.2 gefordert; nach dem Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (UNECE/CLRTAP, einschließlich der acht Protokolle) sind Emissionsdaten von versauernden Schadstoffen, Ozonvorläufersubstanzen, Schwermetallen und POP zu berichten; nach dem Übereinkommen der Aarhus-Konvention (UNECE/PRTR) sind anlagenbezogene Emissionsdaten zu liefern. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Für die Nahrungsmittelindustrie müssen, unter besonderer Berücksichtigung der NMVOC, Emissionen im Inventar aufgenommen, modelliert, qualitätsgesichert und sowohl technisch als auch schriftlich belegt (Bericht) werden, um den Anforderungen aus den internationalen Überprüfungsprozessen und dem Qualitätsmanagement zu genügen. Im Rahmen der internationalen Berichtspflichten müssen Emissionsfaktoren sowie Produktions-/Aktivitätsraten mit den Unsicherheiten seit 1990 ermittelt und Emissionen berechnet werden. C) Ziel des Vorhabens: Im Vorhaben sollen durch Recherchen bei Landesbehörden, Verbänden und einzelnen Firmen sowie Literaturrecherchen die erforderlichen Daten ermittelt, aus Messergebnissen abgeleitet oder fehlende Daten nach den Expertenverfahren geschätzt und auf ihre Plausibilität geprüft werden. Zusätzlich muss die Nahrungsmittelindustrie auf ihre Emissionsrelevanz überprüft und daraufhin untersucht werden, ob Stoffe wie z.B. NOx, Methan oder Feinstaub in relevanten Mengen emittiert werden. Die angewandten Methoden müssen nach den Regeln der guten fachlichen Praxis im Qualitätssystem Emissionen dokumentiert werden. Durch das Vorhaben sollen externe Akteure in die Emissionsberichterstattung des Nationalen Systems eingebunden werden.

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