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Eier im Blick des Landeslabors Berlin-Brandenburg

Eier sind fester Bestandteil des Osterfests. Aber wie unbeschwert können Eier genossen werden? Als häufig verzehrte Lebensmittel stehen Eier im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) regelmäßig auf dem Prüfstand. Die Untersuchungsergebnisse geben – zumindest was die Sicherheit der Eier betrifft – grünes Licht für eifrige Eiersucher*innen. Im Jahr 2022 wurden im LLBB 288 Proben von rohen Hühnereiern sowie 17 Proben von gekochten und gefärbten Eiern untersucht. Lediglich acht Eierproben wurden beanstandet, davon sieben wegen Kennzeichnungsmängeln und eine aufgrund einer irreführenden Angabe zu Omega-3-Fettsäuren. Bei den gefärbten Eiern konnten keine nicht-zugelassenen Farbstoffe nachgewiesen werden. Die mikrobiologische Untersuchung von 183 Eierproben ergab keinen Befund. Auch wenn die Belastung von Eiern mit Salmonellen aufgrund von wirksamen Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen ist, sind nach wie vor im Umgang mit Eiern die Regeln der Küchenhygiene zu beachten. So sollten beispielsweise Speisen mit rohen Eiern nur mit frischen Eiern zubereitet, in kurzer Zeit verzehrt und bis dahin unter 7 °C gekühlt aufbewahrt werden. Da Salmonellen sich auch auf der Schale von Eiern befinden könnten, sollte beim Ausblasen von Eiern ein direkter Kontakt des Munds mit der Eierschale vermieden werden. Ein weiteres wichtiges Thema in Zusammenhang mit der Sicherheit von Eiern sind mögliche Rückstände. Eier werden sowohl im Rahmen der regulären Lebensmittelüberwachung als auch im Kontext von Programmen wie dem Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) regelmäßig im Landeslabor auf Rückstände von verschiedenen Stoffgruppen untersucht. Die Rückstandsanalytik ist sehr aufwändig, da ein breites Stoffspektrum in kleinsten Mengen präzise bestimmt werden muss. Die Größenordnung der Höchstgehalte bewegt sich in der Regel im Bereich Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg, 1 Mikrogramm entspricht einem Millionstel Gramm) oder noch geringeren Mengen wie beispielsweise bei Dioxinen. Auf Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 94 Proben untersucht (2021: 56 Proben und 2022: 38 Proben). Dabei handelte es sich um Eier von Hühnern unterschiedlicher Haltungsformen (Boden, Freiland, ökologisch sowie aus Hühnermobilen). Eine Probe aus Hühnermobil-Haltung wies eine erhöhte Konzentration auf, die unter Berücksichtigung der laborinternen Messunsicherheit den Höchstgehalt nicht überschritt (d.h. keine Beanstandungen). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs (NRKP) 25 Proben unter anderem auf Dioxine und PCB untersucht, von denen keine auffällig war. 36 Proben der Lebensmittelüberwachung wurden auf Pflanzenschutzmittel-Rückstände (260 verschiedene Wirkstoffe) analysiert. Hinzu kam die Untersuchung von 25 Proben aus dem NRKP auf Rückstände von chlororganische Pflanzenschutzmitteln. 22 NRKB-Proben wurden auf das Vorhandensein phosphororganischer Pflanzenschutzmittel-Rückstände geprüft. Es gab keine Auffälligkeiten. 2021 und 2022 wurden außerdem 147 Proben auf Rückstände von Tierarzneimitteln untersucht, wobei keine Rückstände bestimmt wurden. Hinzu kommt die Untersuchung von 110 Brandenburger Proben (2021: 51, 2022: 59) auf Tierarzneimittel-Rückstände im Rahmen des NRKP. Dabei waren Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze nur in vier Proben messbar, wovon eine Probe auffällig war (Gehalt oberhalb des Höchstgehaltes). Rückstände in Eiern waren im Jahr 2017 ein vielbeachtetes Thema, als unzulässige Gehalte des Insektizids Fipronil in Hühnereiern festgestellt wurden, obwohl dieser Wirkstoff bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, nicht angewendet werden darf. Auch wenn dieses Geschehen nun schon einige Jahre zurückliegt, wurden im LLBB im Rahmen des NRKP auch in den Jahren 2021 und 2022 wieder Hühnereier auf diesen Wirkstoff untersucht (22 Proben), die alle unauffällig waren. Das Fipronil wurde verbotenerweise zur Bekämpfung der Roten Vogelmilbe in den Hühnerställen angewendet. Die Rote Vogelmilbe ist ein blutsaugender Ektoparasit von Vögeln. Ebenso wirksam gegen diesen Parasiten ist neben Pyrethroiden, auf die im Rahmen der Untersuchung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen geprüft wird, der Wirkstoff Fluralaner. Er ist für Legegeflügel zugelassen und es wurde 2017 ein Rückstands-Höchstgehalt für Eier festgelegt. Fluralaner wurde in keiner der 13 untersuchten Proben nachgewiesen.

Untersuchung von über 824.000 Proben – Landeslabor Berlin-Brandenburg übergibt Jahresbericht 2021

Der Direktor des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB), Dr. Mike Neumann, übergab bei einem Pressetermin am 12.10.2022 den Jahresbericht 2021 an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und den Berliner Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad. Vertiefend wurde die Arbeit des Labors zum Schutz vor Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) am Beispiel der analytischen Überprüfung von als „Waldheidelbeeren“ deklarierten Heidelbeeren vorgestellt. Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste, wird im Rahmen der Überwachung im LLBB geprüft und beurteilt. Der vorgelegte Jahresbericht zeigt das breite Untersuchungsspektrum und gibt interessante Einblicke hinter die Kulissen des gemeinsamen Landeslabors der Länder Berlin und Brandenburg. In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 654.602 Proben analysiert. Eine besondere Herausforderung ist dabei nach wie vor die im September 2020 über die Oder nach Brandenburg gekommene Afrikanische Schweinepest (ASP). Hinzu kommt eine große Bandbreite an Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten und anzeigepflichtiger Tierseuchen, deren schneller Nachweis ein wichtiges Instrument bei deren Bekämpfung und Eindämmung ist. Große Probenzahlen entfallen beispielsweise auf serologische Massenuntersuchungen bei Rindern zur Aufrechterhaltung des Status als BHV1- und BVD-freie Region. Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 30.615 Proben . Hinzu kommen 5.938 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut. 2021 sind im Landeslabor 25.522 Lebensmittelproben , 507 Proben von Wein und Weinerzeugnissen, 2.562 Proben von Bedarfsgegenständen und Kosmetika, 228 Proben von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie 731 Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen. Diese werden jeweils individuell einer umfassenden Untersuchung auf verschiedene Parameter unterzogen – von der Überprüfung der Kennzeichnung bis zu aufwändigen Rückstandsanalysen. Darüber hinaus wurden 8.592 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. „Mit seinem breiten Untersuchungsspektrum und der hohen Zuverlässigkeit der ermittelten Messwerte leistet das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tierschutz. Ich bedanke mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle und zuverlässige Arbeit sowohl in der Routineüberwachung als auch bei Krisengeschehen wie dem seit nunmehr zwei Jahren währenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Staatssekretärin Heyer-Stuffer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats ist. Neben Lebensmittelsicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bis hin zu Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Entsprechend finden sich zu dieser Fragestellung auch Fachbeiträge im LLBB-Jahresbericht. Die Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln ist oftmals analytisch sehr anspruchsvoll, beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob als „Waldheidelbeeren“ deklarierte Tiefkühlprodukte oder Obstkonserven wirklich diese Heidelbeerart enthalten . Im Jahr 2021 nahm das Landeslabor eine Beschwerdeprobe aus einem Privathaushalt zum Anlass, hierfür eine zuverlässige Analysemethode zu entwickeln, die bei der Übergabe des Jahresberichts vertiefend vorgestellt wurde (siehe gesonderte Presseinformation dazu). „Die Warenströme in der globalisierten Welt sind äußert komplex und erschweren die Aufdeckung von Lebensmittelkriminalität. Wir sind froh, in diesem Bereich mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an der Seite zu haben, der Täuschung und Irreführungen der Verbraucher*innen feststellt und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden offenlegt“, hob der stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretär Kamrad hervor. Der Jahresbericht kann online heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind über die Öffentlichkeitsarbeit des LLBB ( oeffentlichkeitsarbeit@landeslabor-bbb.de ) erhältlich. Landeslabor Berlin-Brandenburg Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt Dr. Kathrin Buchholz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen

Vorstellung des Jahresberichts Veterinärmedizin 2019

Bisher kein Nachweis des ASP-Virus – erfolgreiche Bekämpfung einer Rinderseuche – Amerikanische Faulbrut im Monitoring Magdeburg/Halle (Saale) . Bei der Tierseuchensituation in Sachsen-Anhalt gibt es neben der zunehmenden Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest viele Fortschritte zu verzeichnen. Das geht aus dem „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ hervor, den Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert heute gemeinsam mit Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz, vorgestellt hat. ASP-Virus bisher in keiner Probe nachgewiesen Die Afrikanische Schweinepest (ASP) verläuft für infizierte Tiere fast immer tödlich. „Es ist wichtig, dass wir infizierte Wildschweine frühzeitig erkennen. Deshalb zahlen wir für jede eingesendete Probe von tot aufgefundenen Wildschweinen 50 Euro. Ich rufe alle Jägerinnen und Jäger auf, sich zu beteiligen. Je mehr dieser gezielten Beprobungen wir durchführen können, desto besser greift die Früherkennung“, appellierte die Ministerin. Im gesamten Jahr 2019 wurden Proben von insgesamt 205 als „auffällig“ geltenden Wildschweinen auf ASP untersucht. Die meisten Proben (98) stammten von Unfallwild im Straßenverkehr. Das ASP-Virus konnte in keiner der Proben nachgewiesen werden. Im Jahr 2020 wurden deutlich mehr Proben eingeschickt: 359 Proben wurden bis 31.12.2020 untersucht. Es war kein ASP-Virus-Fall dabei. Darüber hinaus hatte der Landtag die Landesregierung gebeten, einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Schwarzwild zu schaffen. Zur Gewährung einer Prämie für jagdlich erlegtes Schwarzwild in Form einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro pro Stück wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten abgeschlossen werden. Die Vereinbarung und die Konditionen der Umsetzung sind mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Nach Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Ministerium der Finanzen wird diese Verwaltungsvereinbarung in Kraft treten. Bei Rindern zeichnet sich Freiheit von einer weiteren Tierseuche ab Anders als die Situation bei Schweinen war die Tierseuchenlage bei Rindern im Jahr 2019 ruhig. Das liegt an den in den letzten Jahren mit viel Einsatz durchgeführten Tilgungsprogrammen für bestimmte Seuchen. „Diese Programme dienen in erster Linie der Gesunderhaltung von Tieren und landwirtschaftlichen Tierbeständen; darüber hinaus aber auch der Wirtschaftlichkeit der Nutztierhaltung. Ihre Durchführung erfordert von den Betrieben einen hohen, auch finanziellen, Aufwand“, stellte Dr. Wolfgang Gaede, Fachbereichsleiter Veterinärmedizin im Landesamt für Verbraucherschutz fest. In den 1990er bis 2000er Jahren war die Bovine Virusdiarrhoe, bekannt unter dem Kürzel BVD, mit hohen Verlusten und Schäden verbunden. Seit 2004 laufen in Sachsen-Anhalt und seit 2011 in der gesamten Bundesrepublik verbindliche Bekämpfungsprogramme. „Es zeichnet sich das Erreichen der Seuchenfreiheit für unser Bundesland ab. Wir haben keine Geburten BVD-infizierter Rinder mehr seit 2018“, freute sich Dr. Gaede und erläuterte weiter: „Dies war für das Landesamt für Verbraucherschutz der Anlass, gemeinsam mit dem Ministerium, der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt und dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH Leipzig (UFZ) in einem umfassenden epidemiologischen Modellprojekt alternative Strategien zur Ohrstanzendiagnostik zu bewerten. Es wurde festgestellt, dass in Abhängigkeit von der Betriebsstruktur und ab bestimmten Betriebsgrößen eine Umstellung von der Ohrstanzendiagnostik auf serologische Überwachungsverfahren ohne Sicherheitseinbußen kostensparend möglich ist.“ Eine Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis erfordert Anpassungen im nationalen Recht. Die Bienenseuche ist in Sachsen-Anhalt noch relativ selten Zu den Nutztieren gehören auch die Bienen. Eine gefürchtete Bienenseuche ist die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. An AFB erkrankt nur die Bienenbrut, jedoch nicht die erwachsenen Bienen. Verursacher ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae, das bislang in Sachsen-Anhalt noch relativ selten auftritt. Durch eine gezielte Früherkennung von Infektions- und Seuchenherden kann einer Weiterverbreitung wirksam begegnet werden. In Sachsen-Anhalt wird deshalb seit 2013 ein AFB-Monitoring auf der Grundlage bakteriologischer Untersuchungen von Futterkranzproben (FKP) durchgeführt. Ergänzend dazu werden amtliche Abklärungsuntersuchungen von Verdachtsfällen und freiwillig durch Imkerinnen und Imker veranlasste Untersuchungen durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1.516 FKP aus 766 Bienenhaltungen analysiert. Dabei erwiesen sich 11 Proben aus 5 Bienenhaltungen als positiv. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr (2018: 24 Proben aus 12 Bienenhaltungen). Im Jahr 2020 wurden bis 30.11.2020 1.371 Proben genommen und zwei Fälle von AFB festgestellt. Hintergrund Der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz Im Jahr 2019 führten die Labormitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Fachbereich Veterinärmedizin mehr als 600.000 diagnostische Untersuchungen zu Tierseuchen, Zoonosen und Tierschutzfragestellungen durch. Daneben wurden 21.181 Proben im biologischen Hemmstofftest auf Antibiotikarückstände und weitere 3.173 Proben im Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht. Die Gesunderhaltung der Tierbestände, darin eingeschlossen der Schutz vor Tierseuchen und Zoonosen sowie die Einhaltung von Tierschutznormen, sind ein integraler Bestandteil des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. Als solche gehören sie zu den Kernelementen staatlicher Daseinsvorsorge. Hierbei nimmt das Landesamt für Verbraucherschutz vielfältige Aufgaben im Rahmen der Überwachung, Vermeidung und ggf. Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen wahr. Zudem obliegen ihm zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Tierschutz, Rückstandsanalytik und technische Überwachung von Maschinen und Einrichtungen entlang der Lebensmittelkette. Zu diesen Aufgabenfeldern liegt nunmehr der „Jahresbericht Veterinärmedizin 2019“ mit ausgewählten Schwerpunkten vor, der im Verbraucherschutzportal unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/ zur Verfügung steht. Antworten zu zahlreichen Fragen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf den FAQ-Seiten des Ministeriums zu finden: https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/afrikanische-schweinepest/ Impressum: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de Facebook: Umwelt.LSA Twitter: UmweltLSA YouTube: Umwelt_LSA Instagram: Umwelt.LSA

Erfassung der tatsächlichen Belastung ausgewählter wichtiger Lebensmittel tierischer Herkunft mit antibiotisch wirksamen Rückständen

Das Projekt "Erfassung der tatsächlichen Belastung ausgewählter wichtiger Lebensmittel tierischer Herkunft mit antibiotisch wirksamen Rückständen" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.Werden Lebensmittel liefernde Tiere aus kurativen oder prophylaktischen Gründen mit Tierarzneimitteln behandelt, können Rückstände dieser Arzneistoffe in den von diesen Tieren gewonnenen Lebensmitteln zurückbleiben. Bisher in Bayern vorliegende Angaben zu Antibiotikarückständen in tierischen Lebensmitteln stammen im Wesentlichen aus Untersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans oder aus Monitoringprojekten. Da in diesen Systemen jede Probe nur auf eine kleine, vorher definierte Auswahl von Stoffen oder nur auf einen Einzelrückstand untersucht wird, kann aus diesen Daten kein gesicherter Rückschluss auf die tatsächlich vorhandene Belastung der Verbraucher abgeleitet werden. Ziel des Projektes ist es, erstmals belastbare Daten zur Gesamtbelastung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit antibiotisch wirksamen Rückständen zu erheben. Hierzu sollen in ausgewählten Lebensmitteln (Rind-, Schweine-, Hähnchen- und Entenfleisch sowie Eier, Milch, Honig) verschiedener Herkünfte die Rückstände aller relevanten Antibiotika (80 - 100 Einzelstoffe) erfasst werden. Vorhandene Multimethoden sind dazu auf ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die Vielzahl der chemisch sehr unterschiedlichen Stoffe zu testen und gegebenenfalls anzupassen. Soweit technisch ohne erheblichen Aufwand möglich, sollen Rückstände auch unterhalb geltender Höchstmengen erfasst werden.

Agrar-Staatssekretär Aeikens lobt Arbeit der Veterinärmediziner

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 089/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 089/04 Magdeburg, den 8. September 2004 Agrar-Staatssekretär Aeikens lobt Arbeit der Veterinärmediziner Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens hat sich am Mittwoch bei einem Arbeitsbesuch am Standort Stendal des Landesamtes für Verbraucherschutz ein Bild über die Leistungsfähigkeit des Bereiches Veterinärmedizin gemacht. Aeikens erklärte: "Hoch spezialisierte und leistungsbereite Mitarbeiter sowie die Ausstattung mit modernster Labortechnik bieten die Gewähr für eine effiziente und am internationalen Wissensstand ausgerichtete Diagnostik von Tierseuchen und von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten." Die Kombination von Tierseuchen-Labordiagnostik, Datenauswertungsmöglichkeiten und Koordination der Seuchenbekämpfung innerhalb eines Organisationsbereiches gibt so nirgendwo anders in Deutschland. Aeikens erklärte: "Damit hat sich das Land eine gute Ausgangsposition geschaffen, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung oder mit der Umsetzung der EU-Agrarreform zu meistern." Andere Bundesländer nutzen gern die Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt. Im Fachbereich 4 ¿ Veterinärmedizin - des Landesamtes für Verbraucherschutz arbeiten rund 100 Beschäftigte. Neben der Diagnostik von Tierseuchen und auf den Menschen übertragbaren Krankheiten werden Monitoringuntersuchungen innerhalb des Nationalen Rückstandskontrollplanes zu pharmakologisch wirksamen Substanzen und anderen Rückständen durchgeführt. Die mikrobiologische Untersuchung von Fleisch und Geflügelfleisch sowie die Mastitisdiagnostik runden das Untersuchungsspektrum des Fachbereiches ab. Darüber hinaus ist ein Bereich mit der epidemiologischen Auswertung von Labordaten und mit dem Tierseuchenmanagement im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung beschäftigt. In die räumliche und gerätetechnische Ausstattung der Veterinärmediziner wurden in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Landesmittel investiert. Für die Tierseuchendiagnostik konnte im Jahr 2000 ein moderner, allen Anforderungen gerecht werdender Neubau bezogen werden. Das in diesem Bereich lokalisierte elektronenmikroskopische Labor ist das landesweit einzige Labor, das in der Lage ist, beispielsweise Pockenviren innerhalb von Minuten zu diagnostizieren. Ein deutschlandweit anerkanntes, selbst entwickeltes hocheffizientes Laborinformationssystem ermöglicht den schnellen Datenübertrag. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln

Im LUA untersuchen spezialisierten Sachverständige Lebensmittel quer durch den Warenkorb auf ihre Zusammensetzung und eine mögliche Belastungen mit Keimen oder Rückständen. Die Ergebnisse werden mit den Anforderungen des Lebensmittelrechts verglichen, das in vielen Bereichen europaweit harmonisiert ist. Dazu zählen Gesetze wie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Verordnungen wie beispielsweise die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches und Richtlinien für bestimmte Lebensmittel. Bei der mikrobiologischen Untersuchung von Lebensmitteln richtet sich das Augenmerk auf unterschiedlich zu bewertende Keimgruppen. Nicht alle Keime im Lebensmittel sind schädlich oder unerwünscht. Viele Lebensmittel enthalten von Natur aus große Mengen an Mikroorganismen. Die Herstellung von beispielsweise Käse, Joghurt und Salami wäre ohne den Einsatz spezieller Reifungskulturen gar nicht möglich. Verderbniserreger Unerwünscht, aber für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind die sogenannten Verderbniserreger. Sie spielen eine große Rolle für die Haltbarkeit von Lebensmitteln. Es handelt sich vor allem um Bakterien und Pilze, die im Verlauf der Gewinnung und Herstellung unbeabsichtigt auf oder in das Lebensmittel gelangen. Bei allen unbearbeiteten, rohen Lebensmitteln lässt sich dies nie vollständig verhindern; Ziel einer guten Hygiene ist es aber, die Zahl der Mikroorganismen auf ein Minimum zu reduzieren. Da sich diese Mikroorganismen selbst bei ausreichender Kühlung langsam weiter vermehren, beschränken sie die Haltbarkeit der Lebensmittel. Nur in geschlossenen Verpackungen erhitzte Lebensmittel wie Vollkonserven oder H-Milch sind keimfrei und können daher ungekühlt und über längere Zeit gelagert werden. Für viele Verderbniserreger hat der Gesetzgeber Richtwerte oder Grenzwerte festgelegt, die im LUA überprüft werden. Krankheitserreger (pathogene Keime) Krank machende Keime dürfen in verzehrsfertigen Lebensmitteln nicht nachweisbar sein. Der Nachweis pathogener Keime stellt eine der wichtigsten Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. Werden Keime wie Salmonellen, Campylobacter, E. coli oder Listerien nachgewiesen, hat das Konsequenzen für den Lebensmittelhersteller. Allerdings wird der Nachweis von Krankheitserregern in Lebensmitteln unterschiedlich bewertet. In rohen Lebensmitteln (Rohmilch, Geflügelfleisch, Fisch), lässt sich das Auftreten dieser Keime selbst bei guter Hygiene nicht zu 100 % verhindern. Diese Lebensmittel sind allerdings nicht dazu bestimmt, roh gegessen zu werden - sie müssen vor dem Verzehr noch erhitzt werden. Dennoch führt die vor Ort zuständige Behörde beim Nachweis dieser Keime eine Kontrolle im Betrieb durch, um eventuell vorhandene Hygienemängel aufzudecken und abzustellen. Werden pathogene Keime in Lebensmitteln nachgewiesen, die für den direkten Verzehr bestimmt sind (pasteurisierte Milch, Eis, Torten, Käse, Wurst), müssen diese Lebensmittel sofort vom Markt genommen werden. Auch hier werden die Behörden vor Ort sofort informiert, damit sie die Ursache für die Verunreinigung ausfindig machen und beseitigen können. Erwünschte Keime in Lebensmitteln Nicht alle Keime in Lebensmitteln sind unerwünscht. Viele Lebensmittel werden mit Hilfe von speziellen Keimen, sogenannten Starterkulturen oder Reifungskulturen hergestellt. Diese speziell gezüchteten Kulturen werden bei der Herstellung zugesetzt und bewirken eine Umwandlung vom Rohstoff zum fertigen Lebensmittel. Sie beeinflussen dabei Aussehen, Geruch, Geschmack und auch die Haltbarkeit der Erzeugnisse positiv. Beispiele für den Einsatz von Starterkulturen sind die Herstellung von Käse und Joghurt aus Milch, Wein aus Traubenmost, Hefeteig aus Mehl und Salami aus Fleisch. Als Rückstände bezeichnet man Reste von Stoffen, die während der Produktion von Lebensmitteln bewusst eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Pflanzenschutzmittel oder Tierarzneimittel. Kontaminanten sind Verunreinigungen mit Substanzen, die nicht bewusst eingesetzt werden, sondern unabsichtlich in Lebensmittel gelangen und aus der Umwelt oder dem Verarbeitungsprozess stammen können. Kontaminanten aus der Umwelt können natürlichen Ursprungs sein (Schimmelpilzgifte in Getreide oder Fruchtsäften) oder aufgrund der menschlichen Aktivität in die Umwelt gelangt sein (PCB, Dioxine oder Schwermetalle). Es ist grundsätzlich die Forderung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Kontaminanten so weit wie möglich zu minimieren (Minimierungsgebot). Für Rückstände von bestimmten Kontaminanten wie Nitrat, Aflatoxine, Blei, Cadmium, Quecksilber und 3-Monochlorpropan-1,2-diol gelten Höchstmengen. Pflanzenschutzmittel Im LUA werden eine Reihe von pflanzlichen Lebensmitteln auf Pestizidrückstände untersucht, wie zum Beispiel frisches und tiefgefrorenes Obst und Gemüse, Wein, aber auch Kleinkindernahrung wie Gemüse- und Obstbreie. Der Einsatz von Pestizidwirkstoffen wird immer spezifischer: Landwirte setzen gezielt Mittel ein, die für die Bekämpfung bestimmter Schädlinge entwickelt wurden und bestimmte Pflanzensorten schützen. Zu beobachten ist allerdings auch ein Trend zu Mehrfachrückständen. Die Gehalte der einzelnen Stoffe werden zwar nur zu einem geringen Prozentsatz des Erlaubten ausgeschöpft, dafür kommen gerade beim konventionellen Anbau häufig mehrere verschiedene Wirkstoffe zum Einsatz. Die Lebensmittelüberwachung berücksichtigt diese spezifische Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei ihrer risikoorientierten Probennahme und der Untersuchung im Labor. Nicht jede Probe muss auf alle vorhandenen Wirkstoffe überprüft werden. So macht es keinen Sinn, Oberflächenbehandlungsmittel für Zitrusfrüchte in Kartoffeln zu untersuchen; oder Fungizide, die spezifisch bei Kern- und Steinobst wirken, im Blattgemüse zu prüfen. Wird im LUA ein nicht zugelassener Wirkstoff nachgewiesen, wird das betroffene Lebensmittel beanstandet. Wenn nachgewiesene Rückstände die vertretbare Tagesdosis deutlich überschreiten und eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher besteht, wird eine Meldung an das Europäische Schnellwarnsystem übermittelt. Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln vom Tier Rückstandsuntersuchungen bei Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft werden bundesweit auf der Basis des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP) durchgeführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt jährlich einen Plan über Art und Umfang der Untersuchungen. Die Beprobung findet bereits im landwirtschaftlichen Betrieb und im Schlachtbetrieb statt und umfasst alle für die Lebensmittelproduktion in Frage kommenden Tierarten: Rinder (inkl. Milch), Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel (inkl. Eier), (Gehege-)Wild, Fische aus Aquakulturen und Bienenhonig. Dabei sollen keine repräsentativen Daten über Rückstandsbelastungen einzelner Lebensmittel erhoben werden; vielmehr wird der gezielte Einsatz von Untersuchungskapazitäten zur Aufdeckung und Verhinderung von Verstößen gegen arzneimittelrechtliche, fleischhygienerechtliche und lebensmittelrechtliche Vorschriften im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes angestrebt. Die Probennahme ist ausgerichtet auf das Aufdecken der illegalen Anwendung von verbotenen Substanzen (z.B. Chloramphenicol) bzw. die missbräuchliche Anwendung von beschränkt zugelassenen Substanzen (z.B. Clenbuterol), die Überprüfung der Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände sowie die Aufklärung der Ursachen für die Rückstandsbelastungen. Radioaktivitätsuntersuchungen Das LUA überwacht die Umweltradioaktivität in Lebensmitteln. Ein Teil der Messungen erfolgt dabei im Rahmen des "Integrierten Mess- und Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS)", das auf dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) beruht (Bundesroutinemessprogramm). Um eine bestmögliche Übersicht über die Radioaktivitätsgehalte aller in Rheinland-Pfalz in Verkehr gebrachten Lebensmittel zu erhalten, führt das Land in Eigeninitative Messungen im Landesmessprogramm durch. Darüber hinaus überwacht das LUA die Umgebung der in Rheinland-Pfalz und den umliegenden Bundesländern bzw. Frankreich befindlichen kerntechnischen Anlagen entsprechend der bundeseinheitlichen Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Hierzu zählt die Untersuchung von tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln, die in der näheren Umgebung der Kernkraftwerke Philippsburg, Biblis, Mülheim-Kärlich und der grenznahen französischen Anlage Cattenom regelmäßig entnommen werden. Lebensmittel aus der Umgebung dieser Anlagen weisen Radionuklidgehalte in der gleichen Größenordnung auf wie die im Rahmen der allgemeinen Überwachung in Rheinland-Pfalz untersuchten Lebensmittel. Gentechnische Veränderungen Gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen in der Europäischen Union nicht ohne Weiteres in den Verkehr gebracht werden. Sie unterliegen einem präventiven Zulassungsverfahren, in dem toxikologische, ernährungsphysiologische und umweltgefährdende Aspekte der neu erzeugten Lebensmittel eingehend zu prüfen sind. Die Aufgabe des Gentechnik-Labors des LUA besteht in erster Linie darin zu prüfen, ob zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln ordnungsgemäß in der Etikettierung des Erzeugnisses deklariert sind. Um gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln sicher nachweisen zu können, nutzt das LUA molekularbiologische Nachweisverfahren, die als Kernstück die sogenannte Polymerasekettenreaktion (PCR) beinhalten. Nach Isolation der DNA (Desoxiribo-Nucleic-Acid = Substanz, die für die Weitergabe der Erbinformation verantwortlich ist) aus dem betreffenden Lebensmittel wird mit dieser Analysentechnik spezifisch der gentechnisch veränderte Abschnitt der Erbinformation ausgewählt und im Reagenzglas millionenfach vervielfältigt. Die vervielfältigten DNA-Abschnitte werden anschließend mit einem fluoreszierenden Farbstoff identifiziert.

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