Deutsche Emissionshandelsstelle zieht positive Bilanz Rund 530 Millionen Zertifikate sind in der Handelsperiode 2005 bis 2007 im Deutschen Emissionshandelsregister transferiert worden. Damit hat mehr als ein Jahresbudget (rund 500 Millionen) der Emissionsberechtigungen in Deutschland den Besitzer gewechselt. Dies bedeutet, dass etwas mehr ein Drittel der ausgegebenen Zertifikate auch gehandelt wurden. Die übrigen Zertifikate wurden von den Anlagenbetreibern direkt zur Erfüllung ihrer Abgabepflichten verwendet. „Die Bilanz für die Pilotphase fällt positiv aus. Die Infrastruktur für den Emissionshandel funktioniert, die Anlagenbetreiber sind mit dem System vertraut und nutzen es”, sagt Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. „Jetzt kommt es darauf an, dass der Emissionshandel zeigt, was in ihm steckt, indem er Emissionsminderungen im großen Maßstab erwirtschaftet”, so Troge. Auf den Emissionshandel als flexibles Klimaschutzinstrument setzen international immer mehr Staaten und sogar einige Regionen der USA. Die europäischen und insbesondere die deutschen Erfahrungen der Jahre 2005 bis 2007 sind dabei besonders gefragt. Nach der Pilotphase begann am 1. Januar 2008 die zweite Handelsperiode im Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS). Nunmehr gelten europaweit kleinere nationale Emissionsbudgets. Für Deutschland sind es nur noch insgesamt 453 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr für die Sektoren Industrie und Energieerzeugung. Ein Teil der Emissionsberechtigungen wird nicht mehr kostenlos ausgegeben, sondern verkauft oder versteigert (40 Millionen pro Jahr). Die Orientierung an technischen Standards löst zunehmend die unentgeltliche Zuteilung auf Basis historischer Emissionen ab. Für die kommenden fünf Jahre gilt zudem eine Lastenteilung zwischen Energiewirtschaft und Industrie: Die Energiewirtschaft übernimmt den Großteil der erforderlichen Kohlendioxid-Emissionsminderungen, die Kraftwerke werden anhand von Effizienzstandards mit Emissionsberechtigungen ausgestattet. Zudem gelten für Industrieanlagen moderate Emissionsminderungsverpflichtungen in Höhe von 1,25 Prozent - bezogen auf die bisherigen Kohlendioxid-Emissionen. Für kleinere Anlagen mit Jahresemissionen von weniger als 25.000 Tonnen Kohlendioxid brauchen die Betreiber die Emissionen nicht zu mindern. Der europäische Emissionshandel zwischen Unternehmen ist damit für die zweite Handelsperiode so aufgestellt, dass das EU-Emissionsminderungsziel für Kohlendioxid und vor allem das deutsche Emissionsminderungsziel nach dem Kyoto-Protokoll im Umfang von 21 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990 erreicht wird. Einen deutlichen Beitrag können Unternehmen in Deutschland auch mit Minderungen aus bilateralen Klimaschutzprojekten mit Entwicklungsländern, dem Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls, leisten. Darüber hinaus sind Erfahrungen mit der Versteigerung von Emissionsberechtigungen und der Einbeziehung anderer Emissionssektoren - wie dem Flugverkehr – zu sammeln.
CO2-Preis für Emissionen aus Wärme und Verkehr – Verkauf der Zertifikate soll im Oktober 2021 starten Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat am 15. März 2021 den Zuschlag für die Veräußerung von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS) für Brennstoffe erhalten. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte diesen Auftrag als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS europaweit ausgeschrieben. Das Mandat der EEX umfasst den Verkauf der Emissionszertifikate während der gesamten Festpreisphase bis einschließlich 2025. Die Energiebörse wird jetzt unmittelbar mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Verkaufs beginnen. Der erste Verkaufstermin ist für Oktober 2021 geplant. Die Zulassung zum Kauf an der EEX ist voraussichtlich ab September möglich. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe. UBA -Präsident Dirk Messner: „Die neue CO 2 -Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr ist eine der zentralen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Der Zuschlag an die EEX ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung dieses Instruments. Jetzt bekommen auch dort die CO 2 -Emissionen einen Preis.“ Teilnehmer des nEHS sind die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft. Die Teilnehmer müssen erstmals bis zum 31.07.2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 berichten sowie zum 30.09.2022 im Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 abgeben und diese vorher an der EEX erwerben. Der Festpreis für ein Zertifikat und damit für eine Tonne CO 2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro und wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Die Rahmenbedingungen für den Verkauf hatte die Bundesregierung im Dezember 2020 in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) festgelegt. Das Konzept für den Verkauf setzt dabei weitgehend auf bereits vorhandene Marktinfrastrukturen. „Damit gehen wir einen effizienten, sicheren und kostengünstigen Weg und setzen Maßstäbe für das 2026 anschließende Versteigerungsverfahren“, sagt Jürgen Landgrebe, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt. An mindestens zwei Terminen pro Woche werden zwischen Oktober und Dezember 2021 Emissionszertifikate des Jahres 2021 zum Erwerb angeboten. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, wird mindestens sechs Wochen vor Start des Verkaufs durch die EEX veröffentlicht. Während der einzelnen Verkaufstermine steht den Teilnehmern ein Zeitfenster von mindestens sechs Stunden zur Übermittlung der Kaufaufträge zur Verfügung. Eine Begrenzung der Kaufmengen pro Teilnehmer zum geltenden Festpreis für Emissionszertifikate des Jahres 2021 (25 Euro) ist in den Verkaufsterminen nicht vorgesehen. Im Folgejahr ist der Kauf von 2021er Zertifikaten jedoch auf zehn Prozent der im Jahr 2021 erworbenen Menge begrenzt. Termine des Verkaufskalenders von Emissionszertifikaten des Jahres 2022, sowie Termine zum begrenzten Nachkauf von Emissionszertifikaten des Jahres 2021, werden rechtzeitig zum Jahresende durch die EEX bekanntgegeben. Pro erworbenem Emissionszertifikat fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe eines halben Cents (0,0049 EUR bzw. 0,0058 EUR einschließlich MWSt) an. Es wird keine fixen Entgelte oder Gebühren geben. Inverkehrbringer und andere nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zulassungsberechtigte Personen können voraussichtlich ab September 2021 einen Zulassungsantrag bei der EEX stellen. Die Zulassungsbedingungen wird die EEX rechtzeitig und transparent auf ihrer Website veröffentlichen. Neben der direkten Teilnahme am Verkauf besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Emissionszertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder „Intermediär“) zu erwerben. Eine Zulassung an der Verkaufsplattform ist damit nicht verpflichtend. Kosten für die Zulassung an der EEX zum Erwerb der Emissionszertifikate des nEHS fallen nicht an. Weitere Einzelheiten zum Verkauf und zur Zulassung werden den Teilnehmern im Laufe der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt.
Der erste Verkaufstermin für Zertifikate im nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) ist für den 5. Oktober 2021 vorgesehen. Dies zeigt der von der European Energy Exchange (EEX) in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte Zeitplan. Die Verkaufstermine an der European Energy Exchange (EEX) finden ab dann zweimal wöchentlich, Dienstag und Donnerstag statt für jeweils sechs Stunden von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr MEZ. Der letzte Verkaufstermin 2021 wird voraussichtlich der 7. Dezember sein. Weitere Einzelheiten sind dem Verkaufskalender der EEX zu entnehmen. Mit dem nEHS gilt in Deutschland seit 1. Januar 2021 ein CO 2 -Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr auf nationaler Ebene. Für jede Tonne CO 2 , die bei der Verbrennung von Brennstoff freigesetzt werden kann, muss ein Emissionszertifikat („nEHS-Zertifikat“) erworben und im Register für den Nationalen Emissionshandel (nEHS-Register) bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA abgegeben werden. Im Rahmen des nEHS gilt zunächst eine gesetzlich festgelegte Festpreisphase bis 2025. Der Festpreis für ein nEHS-Zertifikat und damit für eine Tonne CO 2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro, wird bis 2025 schrittweise auf 55 Euro ansteigen und ab 2026 in ein Auktionsverfahren übergehen. Während der Festpreisphase ist die Anzahl der verfügbaren nEHS-Zertifikate unbegrenzt. Im nEHS sind alle Brennstoffe des Energiesteuergesetzes einbezogen: Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 auch Kohle. Zur Teilnahme am nEHS verpflichtet sind Unternehmen und Organisationen, die solche Brennstoffe in Verkehr bringen, z. B. Erdgasversorger oder Unternehmen der Mineralölindustrie. Die direkte Zulassung für den Verkauf an der EEX ist seit 9. August 2021 unter http://www.nehs-zulassung.com möglich. Ein indirekter Zugang zum Verkauf wird über verschiedene Intermediäre angeboten, die auf der nEHS-Website der EEX veröffentlicht sind. Voraussetzung für den Erwerb der nEHS-Zertifikate an der EEX ist die rechtzeitige Kontoeröffnung im nEHS-Register. Um nEHS-Zertifikate für das laufende Jahr an der EEX zu erwerben, ist also bereits in diesem Jahr ein Konto im nEHS-Register nötig. Anträge zur Kontoeröffnung müssen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA gestellt werden. Die DEHSt empfiehlt allen BEHG-Verantwortlichen dringend, rechtzeitig ihren Antrag zu stellen, um in diesem Jahr am Verkaufsverfahren teilnehmen zu können. Die DEHSt im UBA ist für den Vollzug des nEHS zuständig und hat die EEX mit der Veräußerung der nEHS-Zertifikate beauftragt.
Am 28.Januar 2010 wurden Kontoinhaber zahlreicher Emissionshandelsregister in Europa und darüber hinaus durch gefälschte E-Mails aufgefordert, ihre Kontozugangsdaten an eine Website zu übermitteln. Von dieser so genannten „Phishing-Aktion” zur Ausspähung von Nutzernamen und Passwörtern waren auch die Nutzer des deutschen Emissionshandelsregisters, das von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt in Berlin geführt wird, betroffen. Nach bisheriger Kenntnis haben sieben von ca. 2.000 Nutzern des deutschen Emissionshandelsregisters ihre Kontozugangsdaten weitergegeben und so Betrügern den Zugriff auf ihre Konten ermöglicht. Durch die Betrüger wurden ca. 250.000 Emissionsberechtigungen (mit einem Wert von rund 12 Euro pro Emissionsberechtigung) von den Konten unberechtigt transferiert. Die betroffenen Unternehmen und das Umweltbundesamt ( UBA ) haben Strafanzeigen erstattet. Zum Schutz vor weiteren Betrügereien wurde die Möglichkeit zu Transaktionen aus dem deutschen Emissionshandelsregister am 29. Januar 2010 gesperrt. Der reguläre Betrieb wird voraussichtlich ab Donnerstag, 4. Februar 2010, wieder möglich sein. Die DEHSt im UBA hat bereits unmittelbar am 28. Januar 2010 die Nutzer des deutschen Emissionshandelsregisters auf die Phishing-Aktion hingewiesen und vor der Weitergabe der Kontozugangsdaten gewarnt sowie Hinweise zum Schutz der Konten bei bereits übermittelten Zugangsdaten gegeben. Ferner hat das UBA nochmals auf die im deutschen Emissionshandelsregister möglichen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen, wie das Vier-Augen-Prinzip bei der Auslösung von Transaktionen und die automatische Benachrichtigung bei der Einloggung im Register, hingewiesen. Klar ist jedoch, dass ein absoluter Schutz vor Betrug bei der freiwilligen Weitergabe von Kontozugangsdaten durch technische Maßnahmen des Registers nicht möglich ist, sondern immer auch der Mitwirkung durch die Nutzer bedarf.
Handlungsdruck auf ineffiziente Kraftwerke wächst Die zweite Phase des Emissionshandels von 2008 bis 2012 beginnt: Ab sofort stehen den Unternehmen die Zertifikate für 2008 zur Verfügung. „Der Handlungsdruck zu mehr Klimaschutz wächst durch den Emissionshandel, weil Betreiber ineffizienter Braunkohlekraftwerke teilweise bis zu 50 Prozent weniger Zertifikate erhalten”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die Zertifikate für 2008 stehen ab sofort auf den Konten im nationalen Emissionshandelsregister zur Verfügung. Mit der technischen Anbindung an das weltweite Handelssystem unter dem Kyoto-Protokoll ist ein Emissionshandel nun auch mit Ländern außerhalb Europas möglich. Eine von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt veröffentlichte Liste aller am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen zeigt die Ausstattung mit Zertifikaten im Vergleich mit deren Kohlendioxidemissionen des Vorjahres. Danach erhalten die Unternehmen der Energiewirtschaft heute im Durchschnitt nur noch zwei Drittel der Zertifikate kostenlos. Bei Energieanlagen hat die DEHSt die gesetzliche Regel angewendet: Je schlechter der Brennstoff ausgenutzt und je mehr CO 2 frei gesetzt wird, desto geringer fällt die kostenlose Zuteilung aus. Die Unternehmen der Industriebranchen erhalten dagegen aufgrund des Gesetzes nahezu eine komplette Ausstattung mit kostenlosen Zertifikaten. Kleinemittenten - mit Emissionen bis zu 25.000 Tonnen CO 2 jährlich - erhalten 100 Prozent der benötigten Zertifikate kostenlos. Insgesamt wurden 451,81 Millionen Emissionsberechtigungen für 2008 an 1.625 Teilnehmer kostenlos ausgegeben. Der Emissionshandelssektor erfasst etwa 50 Prozent der nationalen Kohlendioxidemissionen. Mit der Ausgabe der Zertifikate für 2008 ist das europäische Emissionshandelssystem (CITL) nun auch mit dem internationalen System des Kyoto-Handels beim UN -Klimasekretariat (ITL) verbunden. Damit kann die zweite europäische Handelsperiode 2008 bis 2012, die gleichzeitig die erste UN-Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls ist, nach einigen technischen Verzögerungen nun endlich beginnen. Neben den Registern der europäischen Mitgliedstaaten sind die Register von Norwegen und Liechtenstein sowie der Schweiz, Russland, Neuseeland und Japan angeschlossen. Damit ist auch der internationale Emissionshandel vorbereitet.
Umweltbundesamt bucht Emissionsberechtigungen auf die Konten der Teilnehmer Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt gibt die so genannten Emissionsberechtigungen für das Jahr 2009 aus: Bis zum 28. Februar stehen sie den Unternehmen auf ihren Konten im Deutschen Emissionshandelsregister zur Verfügung. Das Gesamtbudget in Deutschland für 2009 beträgt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen, davon verteilt die DEHSt rund 390 Millionen Emissionsberechtigungen unentgeltlich für 1.625 teilnehmende Anlagen an deren Betreiber. Bei der Ausgabe berücksichtigt die DEHSt auch Änderungen - wie Stilllegungen der Anlagen oder Kapazitätserweiterungen - seit der Bescheid an die Unternehmen über die Zuteilung Anfang 2008 erfolgte. Die Unternehmen haben für die gesamte Handelsperiode 2008 bis 2012 Emissionsberechtigungen beantragt. Die DEHSt hat nach den Regeln des Zuteilungsgesetzes eine Entscheidung getroffen, wie viele Emissionsberechtigungen die jeweilige Kohlendioxid ausstoßende Anlage bis einschließlich 2012 erhält. Tatsächlich zur Verfügung gestellt bekommen die Anlagenbetreiber die Berechtigungen aber nicht sofort für die gesamte Handelsperiode. Die DEHSt bucht die Berechtigungen in jährlichen Tranchen zum jeweiligen 28. Februar eines Jahres auf die Konten der Anlagenbetreiber im Deutschen Emissionshandelsregister. Seit 2005 müssen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie jährlich Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen CO 2 -Emissionen bei der DEHSt abgeben. Der Emissionshandel verbindet Ziele zum Schutz der Umwelt mit ökonomischer Effizienz: Er ist ein ökonomisches Instrument, das Treibhausgasminderungsziele festlegt und den Unternehmen Flexibilität einräumt, um die Klimaschutzziele kostengünstig zu erreichen. Die DEHSt ist die zuständige Stelle zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie teilt den Teilnehmern zunächst eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen unentgeltlich zu und verringert die Menge im Lauf der Zeit nach den gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen, die Anstrengungen im Klimaschutz leisten oder besonders innovativ sind und damit ihre CO 2 -Emissionen vermindern, können überschüssige Berechtigungen verkaufen. Sie haben damit eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Unternehmen müssen Emissionsberechtigungen zukaufen, sofern ihnen die zugeteilte Menge zur Deckung ihrer CO 2 -Emissionen nicht ausreicht. Andernfalls drohen zusätzliche Zahlungen an die DEHSt in Höhe von 100 Euro pro Tonne CO 2 . Die Unternehmen müssen die fehlenden Emissionsberechtigungen nachträglich erwerben und im Emissionshandelsregister der DEHSt abgeben. Mit dem Emissionshandel erfolgen die Emissionsminderungen letztlich bei den Unternehmen, bei denen die Vermeidungskosten am niedrigsten sind. Das Emissionshandelsregister der DEHSt - in seinen Funktionen eine Kombination aus Grundbuch und Online Banking - ist eine für die Teilnehmer zugängliche Datenbank, in der die Berechtigungen ihren Eigentümern zugeordnet sind. Über das Internet können die Anlagenbetreiber die Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Unter anderem ist das Register notwendig, um die Emissionsberechtigungen jährlich abrechnen zu können. Außerdem erfüllt das Emissionshandelsregister die Aufgaben des nationalen Kontos für die Bundesrepublik Deutschland nach dem UN -Kyoto-Protokoll. Das Emissionshandelsregister ist keine Handelsplattform und bildet keine Kaufs- und Verkaufsaufträge (Orders) oder Preise ab.
Sicherheitsprüfung der Europäischen Kommission in Deutschland ohne jede Beanstandung Deutschland ist eines der ersten Länder in Europa, in denen ab morgen wieder Emissionszertifikate transferiert werden können. Die Europäische Kommission (KOM) hatte am 19. Januar 2011 alle nationalen und internationalen Transaktionen unterbunden, nachdem es zu Sicherheitsvorfällen in einigen europäischen Registern gekommen war. Deutschland war nicht betroffen. Nationale Register sollten erst nach Prüfung der Sicherheitsstandards der IT-Systeme wieder vollständig online gehen. „Wir freuen uns, dass das deutsche Register die europäischen Sicherheitstests ohne jede Beanstandungen erfüllt und ab dem 4. Februar 2011 wieder für alle Transaktionen zur Verfügung stehen wird. Der Emissionshandel ist und bleibt eines der wichtigsten Instrumente im nationalen und europäischen Klimaschutz. Kriminellen Aktivitäten müssen alle EU-Mitgliedstaaten mit erhöhten Sicherheitsstandards begegnen. Daher unterstützen wir die Europäische Union in ihren Bemühungen für mehr Sicherheit“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamts. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hatte für sein nationales Register bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bereits im November 2010 ein smsTAN-Verfahren als Zwei-Faktor-Authentifikation eingeführt: Kontobevollmächtigte benötigen für alle sicherheitsrelevanten Aktionen im Register eine Transaktionsnummer (TAN), die sie von der DEHSt per Kurzmitteilung (sms) auf ein zuvor dort registriertes Mobiltelefon erhalten. Dieses Verfahren schützt vor Daten-Diebstahl und wird sowohl von der Europäischen Kommission als auch dem UN -Klimasekretariat ( UNFCCC ) als Sicherheitsstandard gefordert. Auch viele Banken arbeiten mit dieser Methode. Stichwort „Emissionshandelsregister“: Nationale Emissionshandelsregister sind ein wesentlicher Bestandteil des Emissionshandels. Sie geben Auskunft darüber, wer im Besitz welcher Emissionszertifikate ist. Dies ist möglich, weil jedes Zertifikat eine eindeutige Seriennummer besitzt, die bei Transaktionen übermittelt wird. Jede Transaktion, die in einem nationalen Register durchgeführt werden soll, muss von dem europäischen Zentralregister, dem Community Independent Transaction Log (CITL), sowie dem Zentralregister der Vereinten Nationen (ITL) überprüft und bestätigt werden. Das nationale Register führt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt); sie ist Teil des Umweltbundesamtes. Der Handel von Emissionsberechtigungen hingegen findet unabhängig davon an Börsen oder direkt zwischen Käufer und Verkäufer statt. Die Parteien legen individuell Preise und Rahmenbedingungen für die Transaktionen fest.
Umweltbundesamt gibt Emissionsberechtigungen für das neue Handelsjahr aus Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat die Emissionsberechtigungen für das Jahr 2010 termingerecht vor dem 28. Februar ausgegeben. Rund 1.600 Anlagenbetreiber erhalten in diesem Jahr kostenlos ca. 390 Millionen Emissionsberechtigungen aus dem jährlichen deutschen Budget von insgesamt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen. Basierend auf der Zuteilung für die Handelsperiode 2008 bis 2012 gibt die DEHSt jährlich zum 28. Februar die Emissionsberechtigungen für das laufende Handelsjahr aus. Anlagenbetreiber erhalten ihre Emissionsberechtigungen für eine Handelsperiode also nicht vollständig im ersten Jahr, sondern in jährlichen Tranchen. So können Änderungen der Zuteilungsentscheidung, die auf aktuellen Kapazitätserweiterungen, Fusionen oder auch Stilllegungen von Anlagen beruhen, bei der Ausgabe berücksichtigt werden. Die Unternehmen erhalten die ihnen zustehenden Emissionsberechtigungen über eine Buchung auf ihr Konto im Deutschen Emissionshandelsregister. Seit 2005 müssen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie jährlich Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen CO 2 -Emissionen bei der DEHSt abgeben. Der Emissionshandel verbindet Ziele zum Schutz der Umwelt mit ökonomischer Effizienz: Er legt Treibhausgasminderungsziele fest und räumt den Unternehmen dabei Flexibilität ein, die Klimaschutzziele kostengünstig zu erreichen. Die DEHSt ist die zuständige Stelle zur Umsetzung des EU-Emissionshandels in Deutschland. Sie teilt den Anlagen nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen eine bestimmte Menge an Emissionsberechtigungen unentgeltlich zu. Anlagenbetreiber, die Klimaschutzmaßnahmen umsetzen oder besonders innovativ sind und so ihre CO 2 -Emissionen vermindern, können überschüssige Emissionsberechtigungen verkaufen. Sie haben damit eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Unternehmen müssen Emissionsberechtigungen zukaufen, sofern ihnen die zugeteilte Menge zur Deckung ihrer CO 2 -Emissionen nicht ausreicht. Andernfalls drohen zusätzliche Zahlungen an die DEHSt in Höhe von 100 Euro pro Tonne CO 2 . Die Anlagenbetreiber müssen die fehlenden Emissionsberechtigungen nachträglich erwerben und im Emissionshandelsregister der DEHSt abgeben. Das Register ist ein wesentlicher Bestandteil des Emissionshandels. In ihm wird festgehalten, wer im Besitz welcher Emissionsberechtigungen ist. Über das Internet können die Anlagenbetreiber Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Unter anderem erfolgt im Register der jährliche Abgleich, ob ein Anlagenbetreiber im Umfang seiner CO 2 -Emissionen auch Emissionsberechtigungen abgegeben hat. Außerdem erfüllt das Emissionshandelsregister grundlegende Aufgaben für die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des UN -Kyoto-Protokolls. Das Emissionshandelsregister ist keine Handelsplattform und bildet keine Kaufs- und Verkaufsaufträge oder Preise ab.
Im Rahmen dieses Projekts wird modelliert, wie sich verschiedene CO2-Preise im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie weitere Annahmen auf die Zielerreichung im Jahr 2030 auswirken. Dies wird mit einer iterativen Modellierung der Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude umgesetzt. Im Rahmen dieses Modellierungsansatzes werden den Sektormodellen CO2-Preispfade im BEHG exogen vorgegeben. Ausgangspunkt ist das Klimaschutzprogramm 2030 einschließlich aller zuvor eingeführten klima- und energiepolitischen Instrumente. Diese und sonstige Annahmen bleiben im Vergleich zur Bewertung der Treibhausgasminderung des Klimaschutzprogramms 2030 unverändert. Neben der Wahl des CO2-Preispfades unterscheiden sich die Sensitivitäten in Bezug auf ihren Planungshorizont bei Neuinvestitionen. So können Akteure bei Ihrer Investitionsentscheidung lediglich die aktuellen CO2-Preise berücksichtigen. Es wird jedoch auch die Auswirkung von Planungshorizonten von bis zu 20 Jahren untersucht. Darüber hinaus wird in einigen Sensitivitäten ein vorzeitiger Austausch von Investitionsgütern (z.B. Heizungssysteme oder Fahrzeuge), d.h. vor Ablauf der Lebensdauer, angenommen. In sechs der zehn CO2-Preissensitivitäten wird die BEHG-Höchstmenge im Jahr 2030 (abgeleitet aus dem zum Zeitpunkt der Modellierung geltenden ESR-Minderungsziel von -38 % bis 2030 ggü. 2005) eingehalten. Jedoch garantiert eine Einhaltung der Höchstmenge im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) allein nicht gleichzeitig die Einhaltung der zulässigen Emissionen der EU-Klimaschutzverordnung (ESR), da die ESR weitere Emissionen umfasst, wie beispielsweise Emissionen aus Tierhaltung, Abfallwirtschaft oder F-Gasen. In keiner Sensitivität wird die gesamt zulässige Emissionsmenge gemäß des seit 2021 geltenden Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erreicht. In zwei Sensitivitäten erreicht der Gebäudesektor sein neues KSG-Sektorziel für 2030. Die Sektoren Verkehr und Industrie erreichen hingegen in keiner der CO2-Preissensitivitäten ihr neues Sektorziel im Jahr 2030. Des Weiteren ist zu beachten, dass den Emissionsrückgängen in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr ein nicht unerheblicher Anstieg der Emissionen der Energiewirtschaft gegenübersteht, insbesondere durch erhöhte Strom- und Fernwärmenachfragen in öffentlichen Kraftwerken und Heizwerken. Durch diesen Effekt werden je nach Sensitivität bis zu 50 % der in den Sektoren Industrie, Gebäude und Verkehr eingesparten Emissionen in der Energiewirtschaft zusätzlich ausgestoßen. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Graduiertenkolleg 724 'Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft: institutionelle und epistemische Transformationen der Wissensproduktion und ihre gesellschaftlichen Rückwirkungen' durchgeführt. Die Dissertation der Bearbeiterin basiert auf einem Vergleich von zwei Abfallregulierungssystemen: dem italienischen und dem deutschen. Die Arbeit geht von der Hypothese aus, dass es keinen goldenen Weg gibt, ein Entsorgungssystem zu implementieren, aber unterschiedliche nationale gleichwertige Regelwerke. Die Unterschiede lassen sich auch anhand von Politik, Organisation und Regulation in den Kulturen erklären. Mit ihrer Dissertation möchte die Bearbeiterin untersuchen, ob Verständnis des Verantwortungsprinzips (bei der Übertragung von Verantwortung) eine Veränderung stattfindet, von seiner Definition in EU Gesetzgebung zu seiner Implementierung in nationalen Gesetzen bis zu den Praxen. Die italienische und die deutsche Gesetzgebung haben nämlich unterschiedliche Facetten dieses Prinzips in ihrer Regulierung angewendet (geteilte- vs. Produktverantwortung). Diese Facetten haben die nationalen Regulierungssysteme so geprägt, dass sich unterschiedliche Praxen und Wege der Regulierung etabliert haben. In den letzten Jahren scheint, dass unter dem Begriff der 'extended producer responsibility' (die von der EU Gesetzgebung übernommen wurde) beide Facetten zusammengeführt wurden. Die Frage die am Ende der Arbeit entsteht ist, ob es im Laufe der Jahre zu einer Transformation des Verantwortungsprinzips geführt hat.
Origin | Count |
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Bund | 14 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 3 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 9 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 14 |
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Boden | 10 |
Lebewesen & Lebensräume | 8 |
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