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NECD policies and measures database ver. 3, Dec. 2024 (Tabular data)

This database contains policies and measures (PaMs) reported by EU Member States following European Commission Implementing Decision (EU) 2018/1522 of 11 October 2018 laying down a common format for national air pollution control programmes under Directive (EU) 2016/2284 of the European Parliament and of the Council on the reduction of national emissions of certain atmospheric pollutants. This database will be updated on a quarterly basis. It is important to note that the database only contains latest data that has been reported by Member States using the PAM-tool: https://webforms.eionet.europa.eu/. The completeness and accuracy of the data depends on the quality of reporting by each country. Release years: 2019 v1: Belgium, Croatia, Cyprus, Denmark, Germany, Italy, Portugal,Slovenia, Spain, Sweden 2020 v1: Czechia, Hungary, Latvia, Luxembourg, Malta, Slovakia 2021 v1: Greece, Ireland 2022 v1: Lithuania 2023 v1: Estonia, Romania, France, Ireland, Cyprus, Luxembourg, Poland 2024 v1: Austria, Spain, Sweden 2024 v2: Cyprus, Germany, Ireland, Lithuania, Slovenia 2024 v3: Austria, Cyrus, Germany, Ireland, Lithuania, Slovenia, Sweden

National Emission reduction Commitments Directive (NECD) policies and measures database

This database contain policies and measures (PaMs) reported by EU Member States following European Commission Implementing Decision (EU) 2018/1522 of 11 October 2018 laying down a common format for national air pollution control programmes under Directive (EU) 2016/2284 of the European Parliament and of the Council on the reduction of national emissions of certain atmospheric pollutants.

Inhaltliche Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Die Zusammenhänge zwischen Luftschadstoffemissionen aus verschiedenen natürlichen und anthropogenen Quellen und der Schadstoffbelastung der uns umgebenden Luft sowie die Vielzahl der Einflussfaktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Maßnahmen zur Emissionsminderung werden daher oft nicht rational entsprechend ihrer Wirksamkeit zur Verbesserung der Luftqualität und der damit verbundenen Minderung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung beurteilt und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Für die Politikberatung sowie zur umfassenden Information der Öffentlichkeit ist es notwendig, die Auswirkungen von Emissionsminderungsmaßnahmen auf die Verbesserung der Luftqualität und die Verminderung der Belastung von Mensch und Umwelt verständlich und anschaulich aufzubereiten. Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse der wissenschaftlichen Wirkungsbewertung, deren allgemeinverständliche Vereinfachung sowie deren zielgruppenspezifischen Kommunikation für ausgewählte Luftreinhaltemaßnahmen. Den Bewertungen dieser Maßnahmen vorangestellt sind allgemeine und maßnahmenübergreifende Hinweise zur wissenschaftlichen Wirkungsbewertung, zur allgemeinverständlichen Übersetzung von Wirkungsbewertungen sowie zu den allgemeinen Anforderungen an eine erfolgreiche Kommunikation. Zudem finden sich maßnahmenübergreifende und quellgruppenspezifische Hinweise zur Wirkungsbewertung, zur sachgemäßen Vereinfachung und zur Kommunikation für die Quellgruppenbereiche “Landwirtschaft”, “Verkehr” und „Stationäre Feuerungen“. Veröffentlicht in Texte | 155/2024.

Indikator: Eutrophierung durch Stickstoff

Indikator: Eutrophierung durch Stickstoff Die wichtigsten Fakten 69 % der Fläche empfindlicher Ökosysteme Deutschlands waren 2019 durch zu hohe Stickstoffeinträge bedroht. Die Bundesregierung strebt mit der Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 an, den Anteil dieser Flächen zwischen 2005 und 2030 um 35 % zu senken. Dadurch ergibt sich nach den derzeitigen Berechnungsgrundlagen ein Wert von 52 % im Jahr 2030. Nur wenn die Anstrengungen verstärkt werden, den Ausstoß von Luftschadstoffen zu senken, kann dieses Ziel erreicht werden. Welche Bedeutung hat der Indikator? ⁠ Ökologische Belastungsgrenzen ⁠ (sogenannte „Critical Loads“) sind ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems gegenüber dem Eintrag eines Schadstoffs. Liegen die Einträge von Luftschadstoffen unter diesen „Critical Loads“, ist nach heutigem Stand des Wissens nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen. Durch einen übermäßigen Eintrag von Stickstoffverbindungen aus der Luft in Land-Ökosysteme können Nährstoffungleichgewichte entstehen. In Folge des geänderten Nährstoffangebots ändert sich zum Beispiel die Artenzusammensetzung: Organismen, die stickstoffarme Standorte bevorzugen, werden zugunsten stickstoffliebender Arten verdrängt. Fast die Hälfte der in Deutschland in der Roten Liste aufgeführten Farn- und Blütenpflanzen sind durch Nährstoffeinträge gefährdet. Außerdem werden viele Pflanzen durch die Veränderung der Nährstoff-Verfügbarkeit anfälliger gegenüber Frost, ⁠ Dürre ⁠ und Schädlingen. Der ⁠ Indikator ⁠ fokussiert naturnahe Ökosysteme, insbesondere Wälder, Moore, Heiden und Magerrasen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Trotz rückläufiger Stickstoffeinträge wurden die Belastungsgrenzen für die Einträge von Stickstoff im Jahr 2019 immer noch auf 69 % der Fläche empfindlicher Ökosysteme überschritten. Im Jahr 2005 waren es noch 79 % der Fläche. Besonders problematisch sind die hohen Ammoniak-Emissionen durch Tierhaltung und Düngemittelausbringung. Diese sind bisher nur unwesentlich gesunken und auch in näherer Zukunft ist nicht mit einem starken Rückgang zu rechnen. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie folgendes Ziel gesetzt: Der Anteil der Flächen, die von zu hohen Stickstoffeinträgen betroffen sind, soll zwischen 2005 und 2030 um 35 % sinken (BReg 2016). Somit ergibt sich mit derzeitigen Berechnungsgrundlagen ein Wert von 52 % im Jahr 2030. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, müssen die Reduktionverpflichtungen für Ammoniak und Stickoxide der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe eingehalten werden. Diese sehen eine Minderung der Emissionen um 29 % (NH 3 ) bzw. um 65 % (NO x ) im Vergleich zum Basisjahr 2005 vor. Mit welchen Maßnahmen die Emissionen gesenkt werden können, beschreibt das nationale Luftreinhalteprogramm gemäß § 6 der Richtlinie (EU-RL 2016/2284). Vorschläge für Maßnahmen, mit denen das Problem der ⁠ Eutrophierung ⁠ durch Stickstoff gelöst werden kann, macht das Umweltbundesamt in der Publikation „Reaktiver Stickstoff in Deutschland“ (⁠ UBA ⁠ 2015). Wie wird der Indikator berechnet? Zunächst werden die kritischen Belastungsgrenzen (⁠ Critical Loads ⁠) für empfindliche Ökosystemtypen berechnet: Wieviel Stickstoff kann abgelagert werden, ohne dass das ⁠ Ökosystem ⁠ langfristig geschädigt wird? Den Critical Loads werden die Stoffeinträge in die Ökosysteme gegenübergestellt, die im Rahmen der nationalen Depositionsmodellierung ermittelt wurden. Nähere Informationen finden sich in den Berichten der Europäischen Umweltagentur und des Umweltbundesamtes ( EEA 2014 , UBA 2014 ). In der Nationalen Biodiversitätsstrategie wird ein verwandter ⁠ Indikator ⁠ publiziert (BMUB 2015) . Aufgrund abweichender Methoden kommt dieser Indikator zu anderen Werten. Ausführliche Informationen  zum Thema finden Sie im Daten-Artikel: "Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung" .

Nationales Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland 2023

Zur Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe müssen alle EU-Mitgliedstaaten nationale Reduktionsverpflichtungen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxiden (NO x ), flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH 3 ) und primärer Feinstaub (PM 2,5 ) bis 2030 erfüllen. Dazu ist von den Mitgliedstaaten alle vier Jahre ein Nationales Luftreinhalteprogramm (NLRP) an die Europäische Kommission zu übersenden, das nachvollziehbar darstellt, wie die Reduktionsverpflichtungen erreicht werden sollen. Das erste deutsche NLRP wurde im Mai 2019 übermittelt. Die nun in der Bundesregierung abgestimmte Fassung 2023 eines Nationalen Luftreinhalteprogrammes für Deutschland wurde federführend durch das Umweltbundesamt erarbeitet. Sie enthält verschiedene Maßnahmenoptionen, die Grundlage für den Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung sind. Struktur und Inhalte richten sich nach Vorgaben der Europäischen Kommission, die ein allgemeines Berichtsformat vorgibt. Es handelt sich um ein Gesetz auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das NLRP.

Inhaltliche Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Die Zusammenhänge zwischen Luftschadstoffemissionen aus verschiedenen natürlichen und anthropogenen Quellen und der Schadstoffbelastung der uns umgebenden Luft sowie die Vielzahl der Einflussfaktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Maßnahmen zur Emissionsminderung werden daher oft nicht rational entsprechend ihrer Wirksamkeit zur Verbesserung der Luftqualität und der damit verbundenen Minderung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung beurteilt und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Für die Politikberatung sowie zur umfassenden Information der Öffentlichkeit ist es notwendig, die Auswirkungen von Emissionsminderungsmaßnahmen auf die Verbesserung der Luftqualität und die Verminderung der Belastung von Mensch und Umwelt verständlich und anschaulich aufzubereiten.Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse der wissenschaftlichen Wirkungsbewertung, deren allgemeinverständliche Vereinfachung sowie deren zielgruppenspezifischen Kommunikation für ausgewählte Luftreinhaltemaßnahmen. Den Bewertungen dieser Maßnahmen vorangestellt sind allgemeine und maßnahmenübergreifende Hinweise zur wissenschaftlichen Wirkungsbewertung, zur allgemeinverständlichen Übersetzung von Wirkungsbewertungen sowie zu den allgemeinen Anforderungen an eine erfolgreiche Kommunikation. Zudem finden sich maßnahmenübergreifende und quellgruppenspezifische Hinweise zur Wirkungsbewertung, zur sachgemäßen Vereinfachung und zur Kommunikation für die Quellgruppenbereiche “Landwirtschaft”, “Verkehr” und „Stationäre Feuerungen“.

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM2,5)

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM2,5) Die wichtigsten Fakten Die ⁠ PM2,5 ⁠-Belastung der Bevölkerung oberhalb von 10 µg/m³ im Jahresmittel (Zwischenziel 4 der neuen Richtwerte der Weltgesundheitsorgansiation (⁠ WHO ⁠) aus dem Jahr 2021, entspricht dem alten Richtwert der WHO aus dem Jahr 2005) ist in Deutschland seit 2010 deutlich zurückgegangen. Jedoch war zwischen 2010 und 2021 nahezu die gesamte Bevölkerung einer Feinstaubbelastung oberhalb des aktuellen WHO-Richtwertes für PM2,5 (von 5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Für einen verbesserten Gesundheitsschutz sind daher national und europaweit weitere Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland erforderlich. Welche Bedeutung hat der Indikator? Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe „Feinstaub“ ). Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der ⁠ Atmosphäre ⁠ durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet. Der ⁠ Indikator ⁠ erfasst die durchschnittliche jährliche ⁠ PM2,5 ⁠-Belastung in Deutschland im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher dürfte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Zeitraum von 2010 bis 2021 war annähernd die gesamte Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen ⁠ WHO ⁠-Richtwertes für ⁠ PM2,5 ⁠ (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen ist in dieser Zeit leicht von 81,7 Mio. auf 83,2 Mio. Personen angestiegen, allein zurückzuführen auf das Bevölkerungswachstum im selben Zeitraum. Gleichzeitig ging der Anteil der Bevölkerung mit einer PM2,5-⁠ Exposition ⁠ oberhalb des Zwischenziels 4 der WHO (10 µg/m³ im Jahresmittel) von 81,7 Mio. in 2010 auf 23,5 Mio. Personen in 2021 zurück (entsprechend ca. 28,2 % der Bevölkerung). Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt haben. Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in Deutschland u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität)) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitreichendere Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter abzusenken. Aktuell wird die EU-Luftqualitäts-Richtlinie (EU-RL 2008/50/EG) überarbeitet mit dem Ziel, sich zukünftig enger an den WHO-Empfehlungen zu orientieren. Derzeit wird der Vorschlag für einen neuen EU-Grenzwert für PM2,5 ab 2030 von 10 µg/m³ im Jahresmittel diskutert, der dem Zwischenziel 4 der WHO entsprechen würde. Wie wird der Indikator berechnet? Für den ⁠ Indikator ⁠ werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit ⁠ PM2,5 ⁠-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des ⁠ UBA ⁠ kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM2,5-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist in Kienzler et al. 2024 (UMID 1/2024; im Druck) beschrieben.

Bewertung von Emissionsminderungspotenzialen zusätzlicher Verkehrsmaßnahmen

Zur Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen der ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ (EU) 2016/2284 ab 2030 sind weitere Emissionsminderungen notwendig. Im Verkehrssektor stehen dabei insbesondere Stickstoffoxide und Partikelemissionen im Fokus. Das Projekt bewertet die erwartete Entwicklung in einem aktualisierten Trend-⁠ Szenario ⁠ bis 2040 auf Basis der Minderungspotenziale bereits umgesetzter Maßnahmen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. In zwei Paketen schlägt das Vorhaben einerseits Maßnahmen zur Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen vor und bewertet andererseits ein umfängliches Paket weiterer Minderungsoptionen im Verkehr. Das Projekt lieferte im Verkehrssektor die Grundlagen für die Erstellung des Entwurfs des nationalen Luftreinhalteprogrammes in 2023 durch das Umweltbundesamt. Veröffentlicht in Texte | 110/2023.

Aktualisierung des deutschen Inventars für NMVOC-Emissionen aus der Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltiger Produkte für die Berichtsjahre 2019, 2020 und 2021

Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen, außer Methan, aus der Herstellung und Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten werden als Summenwert im deutschen Emissionsinventar geführt und berichtet (⁠ NMVOC ⁠ – non-methane volatile organic compounds). Im Vorhaben wurden die NMVOC-Emissionen aus der Herstellung und Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf Basis aktueller Statistiken berechnet. Zusätzlich wurden die Projektionen der NMVOC-Emissionen für die Jahre 2025, 2030 und 2035 aktualisiert berechnet. Diese Projektionen wurden für die Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogrammes in 2023 verwendet. Veröffentlicht in Texte | 99/2023.

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM10)

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM10) Die wichtigsten Fakten Zwischen 2010 und 2021 ging der Anteil der Bevölkerung, der ⁠ PM10 ⁠-Konzentrationen oberhalb des ⁠ WHO ⁠-Richtwertes ausgesetzt war, von 90,5 % auf 20,3 % zurück. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter zu reduzieren. Neue EU-Grenzwerte für Feinstaub, die im Rahmen der Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie ab 2030 gelten sollen, sollen sich an den neuen Richtwerten der WHO orientieren. Welche Bedeutung hat der Indikator? Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über das Atemwegssystem aufgenommen. Je nach Größe dringen sie unterschiedlich tief in die Atemwege ein. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten(siehe „Feinstaub“ ). Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsvorgängen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der ⁠ Atmosphäre ⁠ durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet. Der ⁠ Indikator ⁠ erfasst die Belastungssituation in Deutschland auf Basis der Messstationen im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher ist davon auszugehen, dass der hier verwendete Ansatz die Belastungssituation tendenziell unterschätzt. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im gesamten Betrachtungszeitraum war ein nennenswerter Teil der Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen ⁠ WHO ⁠-Richtwertes für die ⁠ PM10 ⁠-Fraktion ausgesetzt. Dieser beträgt 15 µg/m³ im Jahresmittel. Allerdings ist die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen im Vergleich von 2010 und 2021 deutlich von rund 74 Mio. auf 16,9 Mio. Personen zurückgegangen. Maßnahmen zur Emissionsminderung , insbesondere im Verkehr, haben während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt. Ein weiterer Rückgang der Belastung ist vor allem durch die Maßnahmen des nationalen Luftreinhalteprogrammes der Bundesregierung zu erwarten ( BReg 2019 ). Bei Umsetzung dieser Maßnahmen (insbesondere dem „Kohleausstieg“ und Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 deutlich reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitgreifendere Maßnahmen erforderlich, um die Feinstaubkonzentrationen erheblich stärker abzusenken und den Richtwert der WHO für PM10 flächendeckend einzuhalten. Mit der EU-Luftqualitäts-Richtlinie wurde für die Feinstaubfraktion PM10 ein Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresdurchschnitt zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgeschrieben (EU-RL 2008/50/EG). Dieser Wert wurde in Deutschland in den letzten Jahren nicht mehr überschritten. Aktuell wird die Richtlinie jedoch überarbeitet mit dem Ziel, sich zukünftig enger an den WHO-Empfehlungen zu orientieren. Derzeit wird der Vorschlag für einen neuen EU-Grenzwert für PM10 ab 2030 von 20 µg/m³ im Jahresmittel diskutiert. Wie wird der Indikator berechnet? Für den ⁠ Indikator ⁠ werden Modelldaten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit ⁠ PM10 ⁠-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des ⁠ UBA ⁠ kombiniert und auf die gesamte Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden für den Indikator nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM10-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsdichte kombiniert. Der methodische Ansatz ist in Kallweit et al. 2013 beschrieben.

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