Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt haben am 28. Januar 2011 in Magdeburg eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der das letzte rund 1.700 Hektar große Teilstück des Grünen Bandes dauerhaft für den Naturschutz gesichert wird. Mit dem Lückenschluss ist jetzt das gesamte Grüne Band von der Ostseeküste bis Bayern mit einer Gesamtgröße von ca. 7.000 Hektar und einer Länge von fast 1.400 km in das Nationale Naturerbe überführt. Auf dem früheren innerdeutschen Grenzstreifen hat sich über die Jahrzehnte der Teilung eine teilweise einzigartige Natur eingestellt. Eine Bestandsaufnahme Anfang der 90er Jahre verzeichnet 109 verschiedene Lebensraumtypen und 160 bedrohte Arten. Neben seiner Bedeutung für den Naturschutz stellt das Grüne Band auch ein wichtiges Mahnmal der jüngeren deutschen Geschichte dar.
Am 22. März 2017 präsentierte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das erstmals aufgestellte "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" der Öffentlichkeit. Das Konzept, das als Entscheidungshilfe für Planungen des Bundes angelegt ist, basiert auf einem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, das das BfN in Auftrag gegeben hatte. Auf dieser Grundlage hat das BfN schließlich Datengrundlagen, Informationen und bestehende Fachkonzepte zusammengetragen und in einem rund 70-seitigen Dokument gebündelt. Das Konzept macht all diejenigen grünen Flächen sichtbar, die es bei Planungen zu berücksichtigen gilt. Dem Begriff "Grüne Infrastruktur" liegt der Gedanke zugrunde, dass der Erhalt und die Verbesserung von Ökosystemen und ihren Leistungen für die Entwicklung eines Landes unverzichtbar sind. Denn von "grüner Infrastruktur" profitiert nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch, etwa wenn es um die Anpassung an den Klimawandel, den Hochwasserschutz oder um Erholung und Gesundheitsfürsorge geht. Schließlich ist es Ziel "grüner Infrastruktur" durch ein Netzwerk naturnaher Flächen die Umwelt für den Menschen effizient zu sichern und zu verbessern und zugleich die biologische Vielfalt zu bewahren. "Rückgrat" grüner Infrastruktur bilden die geschützten Flächen und der Verbund der Lebensräume. Dazu zählen folgende Schutzgebietskategorien: Natura-2000-Gebiete, Nationalparke, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate sowie die Nationalen Naturmonumente. Auch die Flächen des Nationalen Naturerbes sind Teil der grünen Infrastruktur. Daneben umfasst die grüne Infrastruktur unter anderem Flussauen, das Grün in Städten und Siedlungen sowie Bereiche von Nord- und Ostsee. Bestandteile grüner Infrastruktur sind zwar in erster Linie natürlichen Ursprungs, können aber auch künstlich geschaffene Elemente wie Grünbrücken über Autobahnen sein. Das "Bundeskonzept Grüne Infrastruktur" weist auf nationaler Ebene Bezüge zum Bundesnaturschutzgesetz auf. Seine Erarbeitung ist zudem als Auftrag im laufenden Koalitionsvertrag aufgeführt, auf europäischer Ebene ist es unter anderem in die EU-Biodiversitätsstrategie eingebettet.
Zum Internationalen Tag des Waldes am 21. März 2013 hat die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe den "Deutschen Waldschutzfonds im NABU" mit einem Startkapital von 50.000 Euro gegründet. Über den Fonds will die Stiftung des NABU-Bundesverbandes Wälder in Deutschland erwerben, um diese langfristig zu Urwäldern von morgen zu entwickeln. In den Waldschutzfonds können Unternehmen und Privatpersonen einzahlen, die bei dieser Aufgabe besondere Verantwortung übernehmen wollen.
Am 17. Juni 2015 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages 62 Gebiete in ganz Deutschland mit einer Gesamtfläche von 31.000 Hektar an den Naturschutz zu übergeben. Die Liegenschaften sind ehemalige Militärflächen des Bundes. Insgesamt sind damit 156.000 Hektar Bundesfläche dauerhaft für den Naturschutz gesichert.
Am 23. Februar 2016 wurde die Webseite „Wildnis-in-Deutschland.de“ offiziell vorgestellt. www.wildnis-in-deutschland.de ist ein Informationsportal, das gemeinsam von 16 Organisationen getragene wird. Da sPortal hat sich zum Ziel gesetzt, die Informationen rund um das Thema „Wildnis in Deutschland“ erstmals an einer Stelle zu bündeln. Die Zielsetzung ist es, Organisationen, Institutionen und Journalisten fundiertes Informations- und Arbeitsmaterial zur Verfügung zustellen und zusätzlich einen direkten Kontakt zu Wildnisexperten zu ermöglichen. Des Weiteren stellt das Portal große Wildnisgebiete vor und zeigt, dass Wildnisentwicklung auch in Deutschland möglich ist. Partner des Projektes wildnis-in-deutschland.de sind: BUND, Deutsche Umwelthilfe, EuroNatur, EUROPARC Deutschland, Greenpeace e. V., Gregor Louisoder Umweltstiftung, GRÜNE LIGA, Heinz Sielmann Stiftung, NABU, NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Naturstiftung DAVID, Stiftung Naturlandschaften Brandenburg, Michael Succow Stiftung, Vogelschutz-Komitee und WWF Deutschland. Die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) koordiniert die Aktivitäten. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fördert das Projekt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Die NRW-Stiftung hat vier Flächen aus dem Nationalen Naturerbe übernommen und wird sie nun dauerhaft für den Naturschutz sichern. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, NRW-Umweltminister Johannes Remmel, Axel Kunze, Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und NRW-Stiftungspräsident Harry Kurt Voigtsberger am 17. März in Königswinter. Die vier Liegenschaften aus der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes umfassen insgesamt 1100 Hektar. Es handelt sich um ehemals militärisch genutzte Liegenschaften in der Drover Heide im Kreis Düren, in der Trupbacher Heide im Kreis Siegen-Wittgenstein, in der Steinheide im Rhein-Erft-Kreis sowie um die Buchenwälder auf dem Petersberg in Königswinter.
11. November 2005: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird das Grüne Band erstmalig als Nationales Naturerbe eingestuft. Die damit erfolgte Sicherung dieser Flächen für den Naturschutz ist von großer Bedeutung in Hinblick auf den Erhalt und die Entwicklung des Grünen Bandes als Teil des länderübergreifenden Biotopverbunds. Die inzwischen beschlossene Flächenübertragung erhält neuen Schwung und 2007 in der Nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt der Bundesregierung (NBS) als Leuchtturmprojekt hervorgehoben.
Der Einsatz für den Naturschutz zeigt Wirkung, muss aber gerade im Bereich der Agrarlandschaft noch deutlich verstärkt werden. Das geht aus dem zweiten Rechenschaftsbericht zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hervor, den das Bundeskabinett am 2. August 2017 beschlossen hat. Der Rechenschaftsbericht zur NBS stellt die Entwicklungen der biologischen Vielfalt von 2013 bis 2017 dar. Der zentrale Indikator "Artenvielfalt und Landschaftsqualität" zeigt einen negativen Trend. Ein wesentlicher Grund dafür sind die Intensivierung der Landbewirtschaftung und die Zunahme von intensiv genutzten Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Auch der anhaltende Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und das Wachstum von Siedlungen und Gewerbeflächen führen zu Zerschneidungen von Lebensräumen. Insgesamt wird die gesetzliche Verpflichtung der Länder, ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes einnimmt, noch zu langsam umgesetzt. Zu den positiven Entwicklungen zählt, dass 14 Bundesländer mittlerweile eigene Biodiversitätsstrategien oder-programme auf Grundlage der NBS entwickelt haben. Der Flächenanteil streng geschützter Biotope konnte gesteigert werden und lag im Jahr 2014 bei 4,4 Prozent der Landesfläche Deutschlands. Das Ziel, bis 2020 zehn Prozent des öffentlichen Waldes in Deutschland der Natur zurückzugeben, hat der Bund für seinen Waldbesitz im Rahmen des Nationalen Naturerbes bereits übertroffen. Auch für die Renaturierung von Auen und Flüssen wurden wichtige Grundlagen gelegt: Mit dem im Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesprogramm "Blaues Band" sind die Voraussetzungen für umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in den nächsten Jahrzehnten geschaffen. Beim zentralen Förderinstrument zur Umsetzung der NBS, dem "Bundesprogramm Biologische Vielfalt", konnte die Finanzierung des Bundes von zuvor 15 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro im Jahr 2017 gesteigert werden.
Das Programm „Sachsens Biologische Vielfalt 2030“ sieht eine natürliche Waldentwicklung auf zehn Prozent des Staatswaldes vor. Auf Basis der bisher ausgewiesenen nutzungsfreien Waldflächen im öffentlichen Wald stellt der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) einen Geodatenbestand mit der Bezeichnung „NWE10 Sachsen“ zur Verfügung, der aufbereitete Sachdaten zu diesen Flächen enthält. Unter Waldflächen werden hier sowohl Holzbodenflächen als auch dem Wald dienende Nichtholzbodenflächen verstanden. Die Flächen können einen verschiedenen Rechtshintergrund haben (u.a. Ruhebereich Nationalpark, Kernzone Biosphärenreservat, Naturwaldzelle nach § 29 Abs. 3 SächsWaldG, Naturentwicklungsfläche im Naturschutzgebiet, Nationales Naturerbe mit natürlicher Waldentwicklung).
Das Nationale Naturerbe ist eine herausragende Initiative des Bundes. Rund 156.000 Hektar wertvoller Naturflächen im Eigentum des Bundes wurden nicht privatisiert, sondern in die Hände des Naturschutzes gegeben. Hierzu zählen ehemals militärisch genutzte Gebiete, Flächen entlang der innerdeutschen Grenze ("Grünes Band"), Treuhandflächen aus dem DDR-Volksvermögen und stillgelegte DDR-Braunkohletagebaue. Viele Naturschutzakteure kümmern sich um das Nationale Naturerbe: der Bundesforst, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU Naturerbe GmbH), Naturschutzverwaltungen der Länder sowie große und kleine Naturschutzverbände und -stiftungen. Sie pflegen vielfältige Naturerbeflächen wie Wälder, Heiden, Moore und Gewässer. Am Wochenende des 9. bis 11. Juni 2017 öffneten eine Reihe von Akteuren ihre Pforten und luden auf ihren Naturerbeflächen zu einem "Tag des Nationalen Naturerbes" ein. Angeboten wurden zum Beispiel Exkursionen, Wanderungen und viele weitere Aktionen in verschiedenen Regionen Deutschlands. Der Auftakt fand auf der DBU-Naturerbefläche Wahner Heide statt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) feierten das Bundesamt für Naturschutz (BfN), die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemeinsam mit den verschiedenen Flächeneigentümern des Nationalen Naturerbes, Vertretern aus Naturschutzstiftungen und Umweltverbänden sowie aus Politik und Gesellschaft erstmalig den „Tag des Nationalen Naturerbes“.
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