Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der von der Europäischen Kommisson in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Liste) aufgenommenen Gebiete - FFH-Gebiete. (Entscheidung der Kommisssion vom 12. und 13. November 2007 veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.1.2008). Stand: Meldung Juni 2006 (letzte Korrektur: Februar 2012) Bemerkungen: 1. In Schleswig-Holstein sind alle Vogelschutzgebiete und Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB oder englisch:SCI) nach nationalem Recht (NSG, LSG oder Europäische Vogelschutzgebiete, soweit nicht als NSG oder LSG ausgewiesen, gem. § 4 LNatSchG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 24 Abs. 1 LNatSchG und den förmlich bekannt gemachten gebietsspezifischen Erhaltungszielen) zu Besonderen Schutzgebieten (SPA bzw. SAC) erklärt worden. Dementsprechend sind alle FFH- Gebiete in Schleswig-Holstein als Besonderes Schutzgebiet (SAC) zu bezeichnen. 2. Das Gebiet 0916-391 Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete reicht im Norden bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestl. von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt.
SPA = "Special protection area" entspricht dem deutschen Begriff "Europäisches Vogelschutzgebiet" der EU Vogelschutz- richtlinie vom 02. Mai 1979. FFH = Fauna - Flora - Habitat Richtlinie der EU vom 21. Mai 1992. Zusammen bilden SPA und FFH die rechtlichen Grundlagen für das euroäische Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Hiermit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Erhaltung dieses europäischen Naturerbes und zur Umsetzung des Schutzes in nationales Recht. Gebiet 0916-491 "Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Gebiet 0916-391 "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete": In Norden reicht das Gebiet bis an das Hoheitsgebiet Dänemarks. Der Verlauf der Hoheitsgebietsgrenze im marinen Bereich (insbesondere nordwestlich von Sylt) ist zwischen beiden Staaten bislang noch nicht verbindlich kartografisch festgelegt. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lnight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lnight erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit nächtlichem Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zu Hochwasserrisiken. Die rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des WHG vom 01.03.2010. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2013-2019) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 2. Berichtszyklus (2019-2025). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,62 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2019 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 2. Berichtszyklus (2019-2025) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen des internationalen, europäischen und nationalen Rechts für Ausweisung und Management mariner Schutzgebiete in der deutschen Nordsee und der ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Vorgaben des Seerechtsübereinkommens und des Rechts der Europäischen Union enthalten zahlreiche Anforderungen an eine effektive Unterschutzstellung und gleichermaßen Beschränkungen der Handlungsspielräume des nationalen Gesetzgebers, wenn es um die Lösung von Nutzungskonflikten des Naturschutzes insbesondere mit der Schifffahrt und der Fischerei geht.
Am 23. Oktober 2007 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009. Das Ziel der Richtlinie besteht in der Reduzierung des Hochwasserrisikos in Europa sowie in einem verbesserten Hochwasserrisikomanagement. Der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen in Fluss- und Küstengebieten wird dabei in der Richtlinie stets besonders hervorgehoben. Für die Umsetzung der HWRM-RL in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.
Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) für die erweiterte Lärmkartierung (ENDPlus). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das Straßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. (PLUS)“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 319 |
Land | 169 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 22 |
Förderprogramm | 171 |
Gesetzestext | 18 |
Text | 135 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 123 |
License | Count |
---|---|
closed | 181 |
open | 265 |
unknown | 24 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 451 |
Englisch | 38 |
unbekannt | 21 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 20 |
Bild | 10 |
Datei | 26 |
Dokument | 90 |
Keine | 220 |
Unbekannt | 12 |
Webdienst | 17 |
Webseite | 209 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 271 |
Lebewesen & Lebensräume | 312 |
Luft | 237 |
Mensch & Umwelt | 470 |
Wasser | 241 |
Weitere | 440 |