Am 18. Mai 2010 haben neun Umweltschutzorganisationen mit 21 führenden Papier- und Holzherstellern - Mitglieder des Verbands der kanadischen Forstindustrie (FPAC) - das bislang größte Waldschutzabkommen Kanadas unterzeichnet. Das Canadian Boreal Conservation Agreement umfasst 72 Mio. Hektar borealen Waldes. Für 28 Millionen Hektar wurde ein sofortiger Einschlagstopp zugesagt, von dem in den unberührten Lebensräumen unter anderem bedrohte Arten wie Bären, Wölfe und Karibus profitieren. Das Abkommen ermöglicht einen dreijährigen Planungsprozess mit dem Ziel, 72 Millionen Hektar borealen Wald in geschützte Flächen umzuwandeln und eine ökologisch nachhaltige Forstwirtschaft einzuführen. Das bisher größte kanadische Waldabkommen umfasst eine Fläche, etwa doppelt so groß wie Deutschland, die über 25 Milliarden Tonnen Kohlenstoff speichert.
Das Projekt "Waldqualität in Süd-West Mexiko Stadt: Beurteilung im Sinne der Renaturierung von Ökosystem-Services" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. 1998 haben der WWF (World Wide Fund for Nature) und IUCN (International Union for the Conservation of Nature) eine Initiative zur Evaluierung von Waldqualität auf Landschaftsniveau entwickelt. Das von WWF und IUCN (1999) vorgeschlagene Konzept nutzt Waldqualität als Prinzip und unterteilt Kriterien in drei überlappende Kategorien: forest authenticity, environmental benefits und social and economic benefits. Diese Kriterien liefern zugleich Indikatoren und Verifier dessen, was im Feld evaluiert werden kann, um die Qualität und den gegenwärtigen Zustand eines gegebenen Waldökosystems zu beurteilen. Waldqualität wird definiert als 'significance and value of all ecological, social and econoinic components of the forest landscape'. Sie misst den Zustand des Waldes auf Landschaftsniveau, wobei sie mehr Freiraum lässt, um die Art und Weise zu beleuchten, in der Menschen, Wald und Ökologie miteinander interagieren. Dieses Projekt zielt darauf ab, dem Konzept der Waldqualität folgend eine Beurteilung der Wälder im Südwesten von Mexiko-Stadt zu geben. Die Ziele dieses Projektes sind, wie folgt: 1. Eine Methode zur Einschätzung der Waldqualität auf Landschaftsniveau zu entwerfen. 2. Eine Einschätzungen der Waldqualität im Südwesten Mexiko-Stadts zu generieren. 3. Managementvorschläge im Sinne von Renaturierung und Schutz von Wald und dessen Ökosystemservices zu geben. Dafür ist eine Feldarbeit vorgenommen worden und sollen noch folgend Interviews gemacht und Fragebögen entworfen werden. Außerdem ist die Analyse und Synthese der gesammelten Informationen unter Verwendung einer multivariaten und Multikriteriendatenanalyse vorgesehen.
Das Projekt "Mensch und Wald - Social Marketing und Bildung für eine nachhaltige Waldwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung GmbH (gemeinnützig) durchgeführt. Die Umsetzung des Leitbildes Nachhaltige Waldwirtschaft erfordert nicht nur die Kooperationsbereitschaft der Akteure im Nationalen Waldprogramm, sondern es ist ein breiter gesellschaftlicher Rückhalt für das Konzept notwendig. Das geplante, transdisziplinär angelegte Vorhaben des Forschungsverbundes Mensch und Wald soll dazu beitragen, das Verständnis für die ökologischen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Funktionen des Waldes zu verbessern, die Akzeptanz für die Ziele einer Nachhaltigen Waldwirtschaft zu erhöhen und die Nachfrage nach dem nachhaltigen Roh-, Bau- und Werkstoff Holz zu stärken. Dazu sind geplant: Untersuchungen zur gesellschaftlichen Anschlussfähigkeit des Leitbilds Nachhaltige Waldwirtschaft unter Berücksichtigung der Pluralisierung der Lebensstile, des generationellen Wertewandels und der Gender-Perspektive, Bestandsaufnahmen zu den durch Bildung vermittelten Wald-Bildern und 'Wissensinhalten, Entwicklung von Konzepten für integrierte Social Marketing- und Bildungsstrategien zur Unterstützung einer Nachhaltigen Waldwirtschaft. U.a. Erstellung praktischer Arbeitshilfen für eine zielgruppengerechte Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Projekt "5-Länder-Evaluierung: Forstliche Förderung - Begleitung und Bewertung der Programme zur Entwicklung der ländlichen Räume nach der VO (EG) 1305/2013 der Länder Hessen, Niedersachsen/Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein - Evaluierung der forstlichen Förderung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei - Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie durchgeführt. Am Thünen-Institut für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie werden die forstlichen Fördermaßnahmen der ländlichen Entwicklungsprogramme von drei Bundesländern evaluiert. Wir betrachten die Effekte der Maßnahmen auf die Biodiversität sowie den Wasser-, Boden- und Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit von Forstbetrieben. Darüber hinaus betrachten wir die Strukturen der Umsetzung, um mögliche Umsetzungshemmnisse zu erkennen. Hintergrund und Zielsetzung: Mit der forstlichen Förderung im Rahmen der ländlichen Entwicklungsprogramme sollen Waldbesitzer bei der naturnahen und nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Wälder unterstützt werden. Die wichtigsten Maßnahmen der Länder, um dieses Ziel zu erreichen, sind der Waldumbau, die Bodenschutzkalkung und der forstliche Wegebau. Daneben werden u.a. verschiedene Naturschutzschutzmaßnahmen und die Holzverarbeitung gefördert. Im Rahmen der Evaluierung wird geprüft, ob die Maßnahmen geeignet sind, die festgestellten Probleme zu beseitigen (Relevanz), ob die gesetzten Ziele erreicht werden (Zielerreichung) und ob die Maßnahmen so umgesetzt werden, dass die angestrebten Wirkungen erreicht werden können (Wirkung und Kausalität). Die Evaluierung der forstlichen Förderung ist eingebunden in die Gesamtevaluierung der ländlichen Entwicklungsprogramme. Zielgruppe: Zielgruppe der Evaluation sind zunächst die an der Förderung der ländlichen Entwicklung beteiligten Ebenen EU, Bund und Land (Programm- und Maßnahmenverantwortliche), darüber hinaus die Fachöffentlichkeit und Wissenschaft. Vorgehensweise: Am Anfang steht der Maßnahmencheck: Wer erhält für was welche Zuwendungsbeträge? Was soll die Maßnahme erreichen? Ist ihr Design grundsätzlich so gestaltet, dass sie die angestrebten Ziele erreichen kann? Es folgt die Vollzugsanalyse: Wie wurde die Maßnahme in Anspruch genommen? Gibt es grundlegende Hemmnisse in der Ausgestaltung, die potentielle Antragsteller abhalten, eine Förderung in Anspruch zu nehmen? Zum Ende der Programmlaufzeit stehen dann v.a. die Wirkungen der Maßnahmen im Mittelpunkt. Daten und Methoden: Genutzt werden Daten der Förderverwaltung und des allgemeinen waldbezogenen Monitorings wie der Bundeswaldinventur. Daneben erfolgen Auswertungen weiterer Sekundärdaten sowie eigene Befragungen und Fallstudien.
Das Projekt "Analyse des internationalen Handels und einer daraus resultierenden Gefährdung afrikanischer Tropenholzarten und Prüfung, welche dieser Arten sich prioritär für eine CITES-Listung eignen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WWF Deutschland durchgeführt. Viele afrikanische Baumarten sind handelsrelevant, das Holz dieser Baumarten wird insbesondere in die EU, u.a. nach Deutschland ausgeführt. Bei einigen dieser Arten trägt der internationale Handel maßgeblich zur Gefährdung dieser Arten bei. Neben anderen wichtigen Handelsfeldern wie z.B. Zertifizierung, Aufbau nationaler Forstprogramme etc. kann auch CITES einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Baumarten sowie zur Verringerung des illegalen Tropenholzhandels leisten. Das Vorhaben soll die wichtigsten, durch den internationalen Handel gefährdeten afrikanischen Holzarten identifizieren und für diese Arten sollen mittels Literatur-, Experten- und Behördenrecherche Daten zu Verbreitung, Gefährdung, forstwirtschaftlicher Nutzung, Management und internationalem Handel ermittelt werden. Anschließend sollen in einem regionalen Workshop mit Vertretern der wichtigsten Verbreitungsstaaten sowie relevanter Institutionen (ITTO, ATITB, IUCN) diese Arten gegen die CITES-Leistungskriterien geprüft und hinsichtlich einer möglichen CITES-Listung bewertet werden.
Das Projekt "The waste dilemma: the attempt of Germany and Italy to deal with the waste management regulation in two European countries" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bielefeld, Graduiertenkolleg 724 'Auf dem Weg in die Wissensgesellschaft: institutionelle und epistemische Transformationen der Wissensproduktion und ihre gesellschaftlichen Rückwirkungen' durchgeführt. Die Dissertation der Bearbeiterin basiert auf einem Vergleich von zwei Abfallregulierungssystemen: dem italienischen und dem deutschen. Die Arbeit geht von der Hypothese aus, dass es keinen goldenen Weg gibt, ein Entsorgungssystem zu implementieren, aber unterschiedliche nationale gleichwertige Regelwerke. Die Unterschiede lassen sich auch anhand von Politik, Organisation und Regulation in den Kulturen erklären. Mit ihrer Dissertation möchte die Bearbeiterin untersuchen, ob Verständnis des Verantwortungsprinzips (bei der Übertragung von Verantwortung) eine Veränderung stattfindet, von seiner Definition in EU Gesetzgebung zu seiner Implementierung in nationalen Gesetzen bis zu den Praxen. Die italienische und die deutsche Gesetzgebung haben nämlich unterschiedliche Facetten dieses Prinzips in ihrer Regulierung angewendet (geteilte- vs. Produktverantwortung). Diese Facetten haben die nationalen Regulierungssysteme so geprägt, dass sich unterschiedliche Praxen und Wege der Regulierung etabliert haben. In den letzten Jahren scheint, dass unter dem Begriff der 'extended producer responsibility' (die von der EU Gesetzgebung übernommen wurde) beide Facetten zusammengeführt wurden. Die Frage die am Ende der Arbeit entsteht ist, ob es im Laufe der Jahre zu einer Transformation des Verantwortungsprinzips geführt hat.
Das Projekt "Rechtlicher und politischer Rahmen einer zukunftsorientierten nachhaltigen Forstwirtschaft in Bayern (G26)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, Department für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Lehrstuhl für Forstpolitik und Forstgeschichte durchgeführt. 1. Die Arbeiten richten sich darauf, für Bayern die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Forstwirtschaft vertieft zu untersuchen. Daraus sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, wie Waldbesitzer aller Waldbesitzarten mit diesen Regelungen umgehen und auf künftige Entwicklungen reagieren können, um ihre Interessen bezüglich nachhaltiger Waldbewirtschaftung effizient in den umweltpolitischen Diskurs einzubringen. Dabei soll untersucht werden: - wie das geltende Umweltrecht die Waldbewirtschaftung beeinflusst und wie die bestehenden Regelungen von den Behörden umgesetzt werden. Die Untersuchung zeigt, dass das geltende Umwelt- und Planungsrecht die Belange der der Forstwirtschaft in zahlreichen Bereichen berührt. Die Untersuchungen zum Gesetzesvollzug haben dabei deutlich gemacht, dass vor allem naturschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Umsetzung Natura 2000-Gebietsschutzes konfliktträchtig und regelungsbedürftig sind. Die forst- und umweltpolitischen Prozesse auf internationaler, nationaler und bayerischer Ebene entfalten im Grundsatz eine große Breitenwirkung, da sie die umfassende Beteiligung aller staatlichen und zivilen Interessengruppen ermöglichen. Eine wesentliche Anstoßfunktion für die Gesetzgebung kommt ihnen dagegen bislang noch nicht oder allenfalls punktuell, etwa mit Blick auf den Prozess des Nationalen Waldprogramms Deutschland und der geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes, zu. Im Wesentlichen werden bereits etablierte rechtliche Instrumente wie z.B. auf europäischer Ebene die Naturschutzrichtlinien zum Aufbau des ökologischen Netzwerks Natura 2000 auch als maßgebliche Umsetzungs- und Steuerungsinstrumente der umweltpolitischen Aktivitäten betrachtet.
Das Projekt "Rechtlicher und politischer Rahmen einer zukunftsorientierten nachhaltigen Forstwirtschaft in Bayern - Pilotprojekt (ST104)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Fachgebiet Raumordnung und Umweltrecht durchgeführt. Ziel ist es, in Form einer Vorstudie die forstlich relevanten Regelungen des Umweltrechts einzugrenzen sowie eine Evaluation des maßgeblichen forst- und umweltpolitischen Diskurses vorzunehmen. Der Umfang und die Regelungsintensität umweltgesetzlicher Vorschriften steigt seit Jahren kontinuierlich an. Die Forstwirtschaft hat sich gegenwärtig nicht mehr nur mit den Anforderungen der Waldgesetze zu befassen, auch andere Regelwerke des öffentlichen Umweltrechts, z.B. das Naturschutz-, Wasser- und Bodenschutzrecht sowie das gesamte Recht der Projekt- und Programmplanung stellen Leitvorgaben für die Bewirtschaftung der Wälder auf. Vor diesem Hintergrund gibt der Bericht zunächst einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaft. Es werden die Anforderungen und forstlich bedeutsamen Inhalte der Fauna-Habitat-Richtlinie, der Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen (Plan-UVP-Richtlinie) sowie der Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (so genannte Wasserrechts-Rahmenrichtlinie) dargestellt. Hieran schließt sich eine Kurzkommentierung der wichtigsten nationalen Rechtsetzungsaktivitäten im Bereich des forstlich relevanten Umweltrechts an, wie sie sich aus dem unlängst in Kraft getretenen neuen Bundesnaturschutzgesetz, dem im Jahr 2001 novellierten Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie dem im März 2002 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ergeben. Obwohl das geltende Umweltrecht in der Vergangenheit häufig den Abschluss politischer Diskussionsprozesse bildete, die zu einer Vielzahl von weltweiten, europäischen und nationalen Übereinkommen und Programmen führten, hat sich die forstwissenschaftliche Forschung bislang weder mit den Inhalten noch mit den bedeutsamen Wechselwirkungen zwischen umwelt- und forstpolitischem Diskurs auf der einen sowie der verbindlichen rechtlichen Normierung zur Umsetzung des politischen Rahmens auf der anderen Seite befasst. Um dem abzuhelfen, gibt der Bericht einen Überblick über die wichtigsten internationalen Übereinkommen und Programme zum Schutz der Wälder und zur Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Biodiversitäts-Konvention, das UM-Waldforum, der Gesamteuropäische Prozess zum Schutz der Wälder, das Konzept der Nationalen Forstprogramme sowie die auf EU-Ebene zu beobachtenden forstpolitischen Aktivitäten. Aus diesen und aus weiteren prognostizierbaren Entwicklungen werden Handlungsempfehlungen für eine pro-aktive Forstpolitik abgeleitet, die sich u. a. auf den Aufbau eines langfristigen Monitoring-Programms, die gezielte Verknüpfung von Bewirtschaftungsanforderungen in europäischen Schutzgebieten mit der Zertifizierung forstlichen Managements sowie die Schaffung neuer bzw. den Ausbau bestehender Fördersysteme beziehen.
Das Projekt "Teilprojekt B05: Landnutzungsmuster in Jambi - Quantifizierung von Variabilität und Änderungen als Grundlage funktionaler Analysen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Burckhardt-Institut, Abteilung Waldinventur und Fernerkundung durchgeführt. B05 hat zum Ziel, Muster in der räumlichen Landnutzungs- und Transformations-Struktur zu identifizieren und zu quantifizieren und Regionen ähnlicher Muster abzugrenzen, um quantitative Beziehungen zwischen Landschaft und Funktionen formulieren und Treiber der Land-Transformation identifizieren zu können. B05 arbeitet mit Methoden der Fernerkundung (Satellitenbilder, Drohnenbilder) und mit stichprobenbasierten Feldaufnahmen auf verschiedenen Skalenebenen und mit unterschiedlichen räumlichen Auflösungen: (1) in der gesamten Provinz Jambi, (2) in Gebieten um die Harapan Restoration Konzession, um ausgewählte Dörfer und um die CRC core plots, sowie (4) in kleineren Bereichen (Ausschnitten) der unter (3) genannten Referenzflächen.
Das Projekt "Entwicklung naturschutzfachlicher Grundlagen zur Honorierung ökologischer Leistungen der Forstwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Problemstellung: Der Begriff der 'Guten fachlichen Praxis (GfP) in der Land- und Forstwirtschaft definiert rechtlich verankerte ökologische und naturschutzfachliche Mindestanforderungen an die Bewirtschaftung. In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die GfP für die Landwirtschaft über Grundsätze mit konkreten Anforderungen verbunden. Die Chance der Integration naturschutzfachlicher Zielsetzungen in die Landbewirtschaftung soll auch für eine multifunktionale Forstwirtschaft genutzt werden. Dabei gewinnt die Ausgestaltung von weiterführenden finanziellen Anreiz- und Ausgleichssystemen zunehmend an Bedeutung. Sowohl die Vertreter des Waldbesitzes wie auch des Naturschutzes verweisen darauf, dass die Ziele des Waldnaturschutzes mit regulativen Instrumenten allein nur unzureichend sichergestellt werden können (siehe Nationales Waldprogramm, Erster Deutscher Waldgipfel). Deshalb sollten neben der legalen Definition der GfP naturschutzfachliche Grundlagen für den Einsatz finanzieller Instrumente zur ökologischen Honorierung naturschutzrelevanter Leistungen als ergänzender Baustein einer naturschutzpolitischen Gesamtstrategie für den Wald entwickelt werden.
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Bund | 10 |
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