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Toxizitaet hoher Fluoriddosen (Natriumfluorid) bei Ratten

Orale Dosen von Natriumfluorid (a. Einzeldosis von 100 mg/kg, b. tgl. Dosen von 30 mg/kg ueber eine Woche) werden an Ratten verabreicht. Wirkungen auf den Sauerstoffverbrauch und verschiedene Parameter des Fettstoffwechsels werden untersucht. Bisherige Hauptergebnisse: Die oben angegebenen Dosen hemmen die Lipolyse, steigern die Fettsaeuresynthese in der Leber und setzen den Grundumsatz signifikant herab.

Informationen zur chemischen Verbindung: NATRIUMFLUORID, LÖSUNG

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung NATRIUMFLUORID, LÖSUNG.<br> Stoffart: Stoffklasse.<br> Aggregatzustand: flüssig.<br> Farbe: weiß - grün. Es gelten folgende Umweltgefahren: Sonstige Umweltgefahren: Aufgrund von zu wenig Informationen kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob die Komponente(n) die Kriterien für PBT und vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/ 2006 erfüllt bzw. erfüllen

Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 1925/ 2006; Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln" für chemischen Verbindung: Natriumfluorid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 1925/ 2006; Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln" für die chemische Verbindung "Natriumfluorid". Der Name nach Regelwerk ist "Natriumfluorid".

Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009; kosmetische Mittel" für chemischen Verbindung: Natriumfluorid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009; kosmetische Mittel" für die chemische Verbindung "Natriumfluorid". Der Name nach Regelwerk ist "Natriumfluorid".

Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für chemischen Verbindung: Natriumfluorid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)" für die chemische Verbindung "Natriumfluorid". Der Name nach Regelwerk ist "Natriumfluorid".

Regelwerk "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht, GUV SR" für chemischen Verbindung: Natriumfluorid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht, GUV SR" für die chemische Verbindung "Natriumfluorid".

Regelwerk "Verordnung (EG) 1272/ 2008 (CLP, GHS); zur Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von Stoffen und Gemischen" für chemischen Verbindung: Natriumfluorid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EG) 1272/ 2008 (CLP, GHS); zur Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von Stoffen und Gemischen" für die chemische Verbindung "Natriumfluorid". Der Inhalt des Regelwerks ist "Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.".

Ökotoxikologische Informationen zur Verbindung: Natriumfluorid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "ETOX: Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele" des Umweltbundesamtes zur ökotoxikologischen Verbindung Natriumfluorid.<br> Stoffart: Einzelinhaltsstoff.<br> Aggregatzustand: fest.

Informationen zur chemischen Verbindung: Natriumfluorid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Natriumfluorid.<br> Stoffart: Einzelinhaltsstoff.<br> Aggregatzustand: fest.<br> Stoffbeschaffenheit: Kristalle, Pulver.<br> Farbe: weiß - grün.

Regelwerk "Verordnung (EU) Nr. 609/ 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung - Unionsliste" für chemischen Verbindung: Natriumfluorid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "chemikalieninfo.de" des Umweltbundesamtes zum Regelwerk "Verordnung (EU) Nr. 609/ 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung - Unionsliste" für die chemische Verbindung "Natriumfluorid".

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