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8 - Chemische Erzeugnisse

8 - Chemische Erzeugnisse 81 Chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und - hydroxid) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 811 Schwefelsäure 8110 Schwefelsäure (Oleum), Abfallschwefelsäure X X S 812 Ätznatron 8120 Ätznatron (Natriumhydroxid, fest), Ätznatronlauge (Natriumhydroxid) in Lösung, Natronlauge, Sodalauge A 813 Natriumcarbonat 8130 Natriumcarbonat (kohlensaures Natrium), Natron, Soda A 814 Calciumcarbid 8140 Calciumcarbid (Vorsicht: Bei Kontakt mit Wasser Explosionsgefahr!) X X S 819 Sonstige chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und -hydroxid) 8191 Acrylnitril, Alaune, Aluminiumfluorid, Äthylenoxid, verflüssigt, Bariumcarbonat, Bariumchlorid (Chlorbarium), Bariumnitrat, Bariumnitrit, Bariumsulfat, Bariumsulfid, Benzolkohlenwasserstoffderivate ( z. B. Äthylbenzol), Bleiglätte, Bleioxid, Bleiweiß (Bleicarbonat), Calciumhypochlorit (Chlorkalk), Caprolactam, Chlor, verflüssigt (Chlorlauge), Chlorbenzol, Chloressigsäure, Chlorkohlenwasserstoffe, nicht spezifiziert, Chlormethylglykol, Chloroform (Trichlormethan), Chlorothene, Chlorparaffin, Chromalaun, Chromlauge, Chromsulfat, Cumol, Cyanide (Cyansalz), Dimethyläther (Methyläther), Dichloräthylen, EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure), ETBE (Ethyl-tertButylether), Flusssäure, Glykole, nicht spezifiziert, Hexachloräthan, Hexamethylendiamin, Kaliumchlorat, Kaliumhypochloritlauge (Kalibleichlauge), Kaliumsilikat (Wasserglas), Kalkstickstoff (Calciumcyanamid), Kohlensäure, verdichtet, verflüssigt, Kresol, Mangansulfat, Melamin, Methylchlorid (Chlormethyl), Methylenchlorid, Monochlorbenzol, MTBE (Methyl-tertButylether), Natriumchlorat, Natriumfluorid, Natriumnitrit (salpetrigsaures Natrium), Natriumnitritlauge, Natriumsilikat (Wasserglas), Natriumsulfid (Schwefelnatrium), Natriumsulfit (schwefligsaures Natrium), Natronbleichlauge, NTA (Nitrilotriessigsäure), Perchloräthylen, Phenol, Phosphorsäure, Phtalsäureanhydrid, Retortenkohle, Ruß, Salpetersäure, -abfallsäure, Salzsäure, -abfallsäure, Schwefel, gereinigt, Schwefeldioxid, schwefelige Säure, Schwefelkohlenstoff, Styrol, Surfynol ( TMDD = 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol), Tallöl, Tallölerzeugnisse, Terpentinöl, Tetrachlorbenzol, Tetrachlorkohlenstoff, Trichloräthylen, Trichlorbenzol, Triphenylphosphin, Vinylchlorid, Waschrohstoffe, Zinkoxid, Zinksulfat X X S 8192 Aceton, Adipinsäure, Alkohol, rein (Weingeist), Aluminiumacetat (essigsaure Tonerde), Aluminiumformiat (ameisensaure Tonerde), Aluminiumsulfat (schwefelsaure Tonerde), Ameisensäure, Ammoniakgas (Salmiakgeist), Ammoniumchlorid (Salmiak), Ammonsalpeter (Ammoniumnitrat, salpetersaures Ammoniak), Ammoniumphosphat, Ammoniumphosphatlösung, Äthylacetat, Ätzkali (Kaliumhydroxid, Kalilauge), Branntwein (Spiritus), vergällt, Butanol, Butylacetat, Calciumchlorid (Chlorcalcium), Calciumformiat (ameisensaurer Kalk), Calciumnitrat (Kalksalpeter), Calciumphosphat, Calciumsulfat (Anhydrit, synthetisch), Citronensäure, Eisenoxid, Eisensulfat, Essigsäure, Essigsäureanhydrid, Fettalkohole, Glykole (Äthylenglykol, Butylenglykol, Propylenglykol), Glyzerin, Glyzerinlaugen, Glyzerinwasser, Harnstoff, künstlich (Carbamid), Holzessig, Isopropylalkohol (Isopropanol), Kaliumcarbonat (Pottasche), Kaliumnitrat, Kaliumsulfatlauge, Magnesiumcarbonat, Magnesiumsulfat (Bittersalz), Methanol (Holzgeist, Methylalkohol), Methylacetat, Natriumacetat, (essigsaures Natrium), Natriumbicarbonat (doppelkohlensaures Natrium), Natriumbisulfat (doppelschwefelsaures Natrium), Natriumformiat, Natriumnitrat (Natronsalpeter), Natriumphosphat, Propylacetat, Titandioxid (z. B. künstliches Rutil) X A 8193 Graphit, Graphitwaren, Silicium, Siliciumcarbid (Carborundum) A 8199 Sonstige chemische Grundstoffe und Gemische, nicht spezifiziert X X S 82 Aluminiumoxid und -hydroxid Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 820 Aluminiumoxid und -hydroxid 8201 Aluminiumoxid A 8202 Aluminiumhydroxid (Tonerdehydrat) A 83 Benzol, Teere u. ä. Destillationserzeugnisse Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 831 Benzol 8310 Benzol X X S 839 Peche, Teere, Teeröle u. ä. Destillationserzeugnisse 8391 Nitrobenzol, Benzolerzeugnisse, nicht spezifiziert X X S 8392 Öle und andere Erzeugnisse von Steinkohlenteer, z. B. Anthracen, Anthracenschlamm, Decalin, Naphthalin, raffiniert, Tetralin, Xylenol, Solventnaphtha, Toluol, Xylol (Ortho-, Meta- und Paraxylol und Mischungen davon) X X S 8393 Pech und Teerpech aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerpech, Holzteerpech, Mineralteerpech, Petroleumpech, Steinkohlenteerpech, Teerpech, Torfpech, Torfteerpech, Kreosot X X S 8394 Pech- und Teerkoks aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerkoks, Steinkohlenpechkoks, Steinkohlenteerkoks, Teerkoks X X S 8395 Gasreinigungsmasse X X S 8396 Steinkohlen-, Braunkohlen- und Torfteer, Holzteer, Holzteeröl, z. B. Imprägnieröl, Karbolineum, Kreosotöl, Mineralteer, Naphthalin, roh X X S 8399 Sonstige Destillationserzeugnisse, z. B. Rückstände von Braunkohlen- und Steinkohlenteerschweröl X X S 84 Zellstoff und Altpapier Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 841 Holzschliff und Zellstoff 8410 Holzstoff (Holzschliff), Holzzellulose, Zellulose, -abfälle X A 842 Altpapier und Papierabfälle 8420 Altpapier, Altpappe X A 89 Sonstige chemische Erzeugnisse ( einschl. Stärke) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 891 Kunststoffe 8910 Kunstharze, Kunstharzleim, Mischpolimerisat aus Acrylnitril, aus Butadien, aus Styrol, Polyester, Polyvinylacetat, Polyvinylchlorid X X S 8911 Kunststoffabfälle, Kunststoffrohstoffe, nicht spezifiziert X X S 892 Farbstoffe, Farben und Gerbstoffe 8921 Farbstoffe, Farben, Lacke, z. B. Eisenoxid zur Herstellung von Farben, Emailmasse, Erdfarben, zubereitet, Lithopone, Mennige, Zinkoxid X X S 8922 Kitte X X S 8923 Gerbstoffe, Gerbstoffauszüge, Gerbstoffextrakte X X S 893 Pharmazeutische Erzeugnisse, ätherische Öle, Reinigungs- und Körperpflegemittel 8930 Apothekerwaren (Arzneimittel), pharmazeutische Erzeugnisse X X S 8931 Kosmetische Erzeugnisse, Reinigungsmittel, Seife, Waschmittel, Waschpulver X A 894 Munition und Sprengstoffe 8940 Munition und Sprengstoffe X X S 896 Sonstige chemische Erzeugnisse 8961 Abfälle von Chemiefäden, -fasern, -garnen, von Kunststoffen, auch geschäumt, auch thermoplastisch, nicht spezifiziert, Abfallmischsäuren aus Schwefel- und Salpetersäure, Elektrodenkohlenabfälle, -reste, Kohlenstoffstampfmasse X X S 8962 Abfälle und Rückstände der chemischen Industrie, der Glasindustrie, eisenoxidhaltig, Sulfitablauge X X S 8963 Sonstige chemische Grundstoffe, Härtemittel für Eisen, für Stahl, Entkalkungsmittel für die Lederbereitung, Härtergemische für Kunststoffe, Kabelwachs, Leime, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, nicht spezifiziert, radioaktive Stoffe, nicht spezifiziert, Weichmachergemische für Kunststoffe X X S 8969 Chemikalien, chemische Erzeugnisse, nicht spezifiziert X X S Stand: 01. Januar 2018

Informationen zur chemischen Verbindung: Natriumhypochlorit, Lösung (15% oder weniger)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Natriumhypochlorit, Lösung (15% oder weniger). Stoffart: Stoffklasse. Aggregatzustand: flüssig. Farbe: gelb - grün. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Natronbleichlauge

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Natronbleichlauge. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Kristalle oder Flüssigkeit. Farbe: farblos - gelb grün. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Es gelten folgende Umweltgefahren: Verhalten / Gefahr Wasser: Sehr giftig für Wasserorganismen. Sonstige Umweltgefahren: Sehr giftig für Wasserorganismen. Schädigende Wirkung durch pH-Verschiebung. Auch in Verdünnung noch ätzend. Kann das Trinkwasser verunreinigen.

Informationen zur chemischen Verbindung: Natriumhypochlorit

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Natriumhypochlorit. Stoffart: Stoffklasse.

Ökotoxikologische Informationen zur Verbindung: Natronbleichlauge

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "ETOX: Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele" des Umweltbundesamtes zur ökotoxikologischen Verbindung Natronbleichlauge. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Farbe: farblos - gelb grün.

Überwachung LNG-Terminal Wilhelmshaven/FSRU 1

Für verschiedene Prozesszwecke (Kühlung und insb. zur Herleitung von Prozesswärme zur Verdampfung des LNG wird von der eingesetzten FSRU „Höegh Esperanza“ Seewasser aufgenommen, aufbereitet und über 13 getrennte Auslässe zurück in die Jade geleitet. Zur Verhinderung von organischem Bewuchs des Systems (sog. „Biofouling“) wird das Seewasser mittels Elektrochlorierung behandelt. Dabei wird das im Seewasser enthaltene Natriumchlorid mittels elektrischer Energie zu aktivem Chlor (Cl 2 ) in Form von Natriumhypochlorit umgewandelt und dem Seewasserkreislauf der FSRU "Höegh Esperanza" in den Einlassbecken zugesetzt. Vereinfacht beschrieben reagiert das aktive Chlor mit organischem Material (u.a. Mikroorganismen, Algen und Muscheln) innerhalb der Rohrleitungen der FSRU. Die Reaktion von Chlor mit im Seewasser natürlicherweise vorkommendem Bromid und organischem Material kann auch zu Desinfektionsnebenprodukten (DNP) führen, deren Entstehung und Ausbreitung im Vorfeld der Erlaubnis gutachterlich untersucht bzw. prognostiziert wurden. Gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 16.12.2022 ist daher die Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers zu überwachen. Dazu wurden dem Betreiber eine behördliche Überwachung (Abschnitt 1.4.8), eine Eigenüberwachung (Abschnitt 1.4.9) sowie eine Beweissicherung / Monitoring (Abschnitt 1.4.14) auferlegt. Nachstehend stehen die aktuellen Ergebnisse der behördlichen Überwachung sowie ein Kurzbericht zum Download bereit. Informationen zur Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern in die Jade durch die FSRU „Höegh Esperanza“, den Erlaubnisbescheid, die Antragsunterlagen sowie eine Übersichtskarte der Messstellen sind hier einsehbar und stehen zum Download bereit. hier

Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Universitätsklinikum, Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit durchgeführt. Mit den etablierten Schlauchmodellen sollen Biofilme aus der authochtonen Wasserflora und mit speziellen Indexerregern generiert werden. Diese werden verwendet, um Schwellenwerte unterschiedlicher Desinfektionsverfahren für den Übergang von Biofilm-assoziierten Mikroorganismen in den VBNC-Zustand zu ermitteln. Gleichzeitig sollen Schwellenwerte (Konzentration und Einwirkzeit) für die Verhütung/Sanierung in Trinkwasserinstallationssystemen festgelegt werden, die eine bekannte Kontamination mit Indexerregern aufweisen. Zudem soll untersucht werden, ob es auf genetischer Ebene eine Antwort auf Exposition subletaler Desinfektionsmittelkonzentrationen gibt. Generierte Biofilme sollen mit derzeit verfügbaren Desinfektionsverfahren (UV, Natriumhypochlorit, elektrochemisch aktiviertes Chlor, Chlordioxid, Ozon, Wasserstoffperoxid, Peressigsäure) behandelt werden. Zudem sollen mittels molekularbiologischer Analysen (PCR, qPCR, FISH) mögliche genetische Veränderungen untersucht werden. Begleitend soll die Effektivität von Desinfektionsmaßnahmen im Gebäudebestand mit dem Hygiene-Monitor untersucht werden.

NADINE - Nanomodifizierte Diamantelektroden für Inlinedesinfektionsprozesse in unterschiedlichen Einsatzgebieten

Das Projekt "NADINE - Nanomodifizierte Diamantelektroden für Inlinedesinfektionsprozesse in unterschiedlichen Einsatzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von eins energie in sachsen GmbH & Co. KG durchgeführt. 1. Vorhabenziel Die SWC AG nutzen auf der Zentralen Kläranlage in Chemnitz die Desinfektion mit Natriumhypochlorid als Desinfektionsmittel. Das Brauchwasser findet Verwendung für betriebsinterne Spülungen, für Kanalnetzspülungen, Reinigungsarbeiten und zur Nachverdünnung der eingesetzten Flockungshilfsmittel. Freies Chlor kann in den Vorfluter gelangen und dort das ökologische Gleichgewicht schädigen. Im Rahmen des Forschungsprojektes soll die Natriumhypochloritdosierung durch eine chemikalienfreie Inlinedesinfektion mit einer nanobeschichteten Diamantelektrode der Firma Condias ersetzt werden. Es wird angestrebt das Brauchwasser soweit aufzubereiten, so dass neben der Substitution der umweltgefährdenden Chemikalie NaOCl auch eine Verbesserung der Eigenschaften des Brauchwassers erreicht wird, die einen Ersatz des derzeit eingesetzten Trinkwassers durch Brauchwasser ermöglicht. Ziel des Teilvorhabens besteht in der Erprobung und die Optimierung des Einsatzes der neu entwickelten Desinfektionstechnik für die chemikalienfreie Aufbereitung von Kläranlagenabläufen zur Brauchwassernutzung unter praxisnahen Bedingungen. 2. Arbeitsplanung Phase 1 (Jan 2010 bis Dez 2011) beinhaltet Laborversuche zur Hygienisierungsleistung der Diamantelektroden und deren Einfluss auf die Flockung und Entwässerung. Phase 2 (Jan 2012 bis Okt 2012) Fortsetzung der Versuche. Phase 3 wird auf der ZKA eine Pilotanlage zur Desinfektion von Kläranlagenablauf im Bypass zur derzeitigen Disinfektion mit Natriumhypochlorit erreichtet und betrieben.

Verbundvorhaben: Untersuchungen im technischen Massstab zur wirtschaftlichen Entkeimung in Kuehlkreislaeufen von Grosskuehltuermen mittels eines katalytischen Prozesses zur Aktivierung von Wasserstoffperoxid - Teil II

Das Projekt "Verbundvorhaben: Untersuchungen im technischen Massstab zur wirtschaftlichen Entkeimung in Kuehlkreislaeufen von Grosskuehltuermen mittels eines katalytischen Prozesses zur Aktivierung von Wasserstoffperoxid - Teil II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GEA Kühlturmbau durchgeführt. Die Entkeimung von Kreislaufwasser ist ein wesentliches Element der Funktionsweise von Kuehltuermen sowohl in technischer als auch in oekologischer Hinsicht. Die Entkeimung in Grosskuehltuermen groesser 10000 m3/h wird traditionell mit Chlorgas, Natrium Hypochlorit oder Bioziden durchgefuehrt. Das kann zu Gefaehrdungen fuer Luft und Wasser fuehren, insbesondere durch die Bildung von chlor-organischen Verbindungen. Mit dem GEA MOL CLEAN-Verfahren (markenr. geschuetzt) steht ein umweltfreundliches, chlorfreies Verfahren zur Entkeimung von Kreislaufwasser zur Verfuegung. Das Verfahrensprinzip besteht darin, die biologisch-organischen Verunreinigungen (Mikroorganismen) durch Oxidation mit Wasserstoffperoxid abzutoeten. Hierbei werden Vollmetallkatalysatoren in den Kuehlkreislauf eingebracht. Das Wasserstoffperoxid wird ueber eine Dosieranlage zudosiert und bei Kontakt mit der Katalysatoroberflaeche aktiviert. Es entstehen damit aeusserst reaktionsfaehige OH-Radikale, gegen die Mikroorganismen keine Resistenz ausbilden koennen. Nach erfolgreichen Tests in kleinen Kreislaeufen sind fuer den Einsatz in Grosskuehltuermen folgende Kernprobleme zu loesen: 1. Minimierung des Aufwandes; 2. Schaffung von Referenzanlagen.

Untersuchungen zum Einsatz von Ozon bei der Bleiche und Desinfektion von Textilien waehrend Waschbehandlungen

Das Projekt "Untersuchungen zum Einsatz von Ozon bei der Bleiche und Desinfektion von Textilien waehrend Waschbehandlungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie e.V. durchgeführt. Bleiche und Desinfektion erfolgten in der gewerblichen Waescherei bisher ueberwiegend unter Einsatz von Natriumhypochlorit. Die Anwendung dieser Substanz fuehrt in starkem Masse zur AOX-Bildung und wird daher in Zukunft nur noch eingeschraenkt erlaubt sein. Ziel des Forschungsprojektes war die Erweiterung der Kenntnisse ueber die Bleiche und Desinfektion von Textilien mit Ozon unter den Bedingungen der gewerblichen Waescherei. Die am Waschprozess beteiligten Faktoren Ozon-Flussrate, Temperatur, pH-Wert, Zeit und Konzentration der Waschflottenkomponenten beeinflussen den Reinigungs- bzw. Bleichprozess in komplexer Weise. Waehrend Farbstoffloesungen schnell und effektiv mit Hilfe von Ozon oxidiert bzw. entfaerbt werden koennen, zeigt Ozon an Textilien unter denselben Bedingungen einen nur geringen Bleicheffekt. Alle Faktoren, die die Oxidation von geloesten Wasserinhaltsstoffen positiv beeinflussen, wirken sich unguenstig auf das Reinigungsergebnis der eingesetzten Textilien aus. Neben der Temperatur ist der pH-Wert die entscheidende Einflussgroesse. Im sauren und in abgeschwaechter Form im neutralen pH-Bereich ist die Zerfallsgeschwindigkeit des Ozons so gering, dass an Testgeweben eine deutliche Bleichwirkung resultiert. Dagegen wird im alkalischen Bereich die Zersetzung des Ozons in reaktive Radikale katalysiert und die Zerfallsgeschwindigkeit nimmt stark zu. Die hierbei gebildeten Teilchen besitzen ein noch groesseres Oxidationspotiental als Ozon, so dass sie schon am Ort des Entstehens mit Wasserinhaltsstoffen reagieren und damit auf dem Gewebe keine Bleichwirkung entwickeln koennen. Eine signifikante CSB-Reduzierung konnte trotz dieser hohen Reaktivitaet jedoch nicht nachgewiesen werden. Chemikalienzusaetze, die die Lebensdauer des Ozons in waessrigen Medien verlaengern, zeigten im Hinblick auf die Reinigungswirkung von Ozon an Textilien nur geringe Effekte. Die Desinfektionswirkung war wesentlich geringer als in praxisueblichen Verfahren.

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