Bestehende Grenzen von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete.
• Flächen der von der UNESCO anerkannten Biosphärenreservate im Land M-V • Digitalisierung durch das Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen und das Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe • Die Digitalisierung erfolgte in den Maßstäben 1 : 10.000 bis 1 : 25.000. • Es handelt sich für die angegebenen Maßstäbe um Interpretationen, da die Anerkennung durch die UNESCO in kleineren Maßstäben erfolgt. • Zusammenführung der Einzeldigitalisierungen durch das LUNG M-V ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
Download-Geodienst zum Vorkommen von Eiderenten im schleswig-holsteinischen Wattenmeer im Jahresverlauf ab 2009. Bei den Daten handelt es sich um Sichtungen (Individuenanzahlen) entlang einer bestimmten Flugroute (Punktdaten). Die Daten werden in vier verschiedenen Layern angeboten und umfassen alle Jahre ab 2009: 1) Eiderenten: Monitoring der Bestände im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" ab 2009 (UIG, LKN.SH - NPV) 2) Eiderenten: Winter-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) 3) Eiderenten: Max. Mauser-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) 4) Eiderenten: Herbst-Bestand im Nationalpark "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" (LKN.SH - NPV) Detaillierte Informationen zu den Layern finden sich in den entsprechenden Metadaten. Zudem werden während der Eiderenten-Zählung Wasserfahrzeuge und Personen im Watt mit erfasst, um potentielle Störquelle zu identfizieren und die Verteilung der Enten besser interpretieren zu können. Diese Daten werden in einem weiteren Layer angeboten: 5) Wasserfahrzeuge und Personen im Watt in Bezug zum Vorkommen von Eiderenten im Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ (LKN.SH – NPV) Generelle Informationen zum Eiderenten-Monitoring: Da sich die Meeresenten das ganze Jahr über in den landfernen Bereichen des Wattenmeeres (Nordfriesland und Dithmarschen) aufhalten, werden bei diesem Monitoring vier Zählungen beauftragt, um die Bestände rund um das Jahr zu erfassen. Somit geben diese Layer Auskunft über die räumliche und zeitliche Verteilung des Vorkommens von Eiderenten, sowie über ihre Bestandsgrößen zur Mauserzeit, im Herbst und im Winter. Da es sich hier jeweils um die Gesamttabellen pro Saison handelt, müssen die Daten ggf. pro Jahr gefiltert werden. Die Erfassungen werden bei Niedrigwasser durchgeführt und berücksichtigen alle wichtigen Eiderenten-Rastgebiete (flächendeckende Erfassung). Die Flugroute der Erfassungen ändert sich in der Regel nicht. Die Anzahlen der Eiderenten werden entweder direkt während des Fluges verortet oder aber nachträglich anhand von Fotos ausgezählt, so dass am Ende Punktdaten zur Verfügung gestellt werden können. Die Daten sind Bestandteil des Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP). Um die Muster der Verteilung der Enten zu verstehen, sowie um zu überprüfen in welchen Gebieten eine störungsfreie Rast möglich ist, werden Wasserfahrzeuge und Personen parallel zur Entenerfassung mit notiert und können hinterher mit in die Darstellung der Verteilung und die Bewertung der Ergebnisse einfließen. Die Layer können einzeln als csv-Tabelle oder shape-file heruntergeladen oder als WFS in ein GIS eingebunden werden.
Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.
• Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine „Vorläufige Binnendifferenzierung“ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. • Bei der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. • Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. • Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. • Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. • Daher ist vor jeder Verwendung der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. • Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ keine Lebensraum¬typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. • Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem „Multi-Part-Polygon“, der demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammen¬gefasst. Dies kann beim „Geoprocessing“, bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile „ffhlrt04_.*“ mit „Single-Part-Polygonen“ zur Verfügung. • Ergänzung der Attributtabelle um Informationen aus den Standarddatenbögen (StDB), ausgelesen aus dem Programm NaturaD (10/2005)
• Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine „Vorläufige Binnendifferenzierung“ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. • Bei der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. • Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. • Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. • Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. • Daher ist vor jeder Verwendung der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. • Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der „Vorläufigen Binnendifferenzierung“ keine Lebensraum¬typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. • Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem „Multi-Part-Polygon“, der demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst. Dies kann beim „Geoprocessing“, bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile „ffhlrt04_.*“ mit „Single-Part-Polygonen“ zur Verfügung.
Darstellung der Flächen der nach Landesrecht ausgewiesenen Naturparke: • Die Flächen der Naturparke in M-V wurden jeweils separat digitalisiert. • Bis 2004 waren die Verordnungskarten im Maßstab 1:10.000 Grundlage für die Digitalisierung. Die vorliegenden Grenzen stellen die amtliche Interpretation der Verordnungskarten dar (erarbeitet durch die Großschutzgebietsverwaltung). • Seit 2004 wurden die Karten für Verordnungen bzw. Änderungsverordnungen einzelner Naturparke mit Hilfe zuvor erstellter Geodatensätze erstellt – diese Geodatensätze wurden dann in den landesweiten Geodatenbestand der Naturparke übernommen. ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
- standardisierte Erfassung der Moore in M-V mit Hilfe von vorhandenen Datenbeständen (z.B. geol. Kartierung, Meliorationsprojekte, Moorerkundungen) und ergänzenden Untersuchungen Erfassung und Typisierung der Moore: - flächenhafte Verbreitung der Moore - Schichtaufbau und Mächtigkeit der Moore - hydrologische und ökologische Moortypen - meliorative Veränderungen in den Mooren Darstellung der Ergebnisse als thematische Karten M 1:10 000; Moormächtigkeit, Muddeverbreitung, Substrattypen, Stand der Meliorationsarbeiten - Angaben zu Torf- und Muddearten, Moorbodentypen nach TGL 24300 und Schichtaufbau - Laboranalysen von aktuellen Moorbodenaufnahmen an typischen Profilen - Inventarisierung der beschreibenden Parameter mittels Access- Datenbank
Sowohl die Ansiedlung als auch das Fortleben von Muscheln ist gekoppelt an diverse Einflussfaktoren, sogenannte Umweltparameter, die außerhalb bestimmter Grenzen ein Überleben von Muscheln verhindern, während sie innerhalb der Grenzen einen Lebensraum begünstigen. Insgesamt sind in der Literatur bezüglich etwaiger, sich beeinflussender Einflussfaktoren, gerade was ihre Größenordnungen angeht, nur vage bis gar keine Zahlenwerte zu verzeichnen. Um den verschiedenen Umweltparametern Einzelpotenziale in Form von Zahlenwerten zwischen Null und Eins zuzuordnen zu können, werden, basierend auf den ermittelten Minimal-, Maximal und Medianwerte, Zugehörigkeitsfunktionen (Kombination aus sin- und cos-Funktionen als auch Exponentialfunktionen) erstellt. Mithilfe dieser Zugehörigkeitsfunktionen lassen sich für jeden Wert eines Umweltparameters zugehörige Einzelpotenziale ermitteln, die über die Verwendung des geometrischen Mittels zu einem Gesamtpotenzial für jeden Punkt innerhalb des Untersuchungsgebietes und gültig für das Untersuchungsjahr zusammengefasst werden. So entsteht eine Potenzialkarte für Muschelvergesellschaftungen, in der der abgelesene Wert als Kennwert für günstige / ungünstige Gesamt-Umweltbedingungen zu verstehen ist. English Download: The data for download can be found under References ("Weitere Verweise"), where the data can be downloaded directly or via the web page redirection to the EasyGSH-DB portal.
- Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. - Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG M-V auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. - Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU- Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. - Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes- verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. - Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. - Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. - Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 50 |
| Kommune | 8 |
| Land | 87 |
| Wirtschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| unbekannt | 82 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 3 |
| Offen | 57 |
| Unbekannt | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 87 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Datei | 33 |
| Dokument | 31 |
| Keine | 9 |
| Webdienst | 10 |
| Webseite | 55 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 28 |
| Lebewesen und Lebensräume | 83 |
| Luft | 10 |
| Mensch und Umwelt | 74 |
| Wasser | 22 |
| Weitere | 87 |