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Landschaftsschutzgebiete Kreis Pinneberg (LSG)

Darstellung der durch Verordnung erklärten Landschaftsschutzgebiete und deren Kernzonen. Für Fragen steht die untere Naturschutzbehörde des Fachdienstes Umwelt der Kreisverwaltung Pinneberg zur Verfügung

Stadt Gelsenkirchen: Grundwasserflurabstände

Die aus den ausgeloteten Wasserstände durch das Programm GW-Base interpolierten Abstände der Grundwasseroberfläche zur Geländeoberkante

Landschaftsschutzgebiete Kreis Segeberg (LSG)

Darstellung der durch Verordnung erklärten Landschaftsschutzgebiete

Stadt Gelsenkirchen: Trennsysteme und Art der Ableitung

Darstellung der Trennsysteme (vorhanden und geplant) im Stadtgebiet mit den dazugehörigen Ableitungsarten (Versickerung oder Ableitung; vorhanden und geplant) aus dem ABK mit dem Stand 2012

Stadt Gelsenkirchen: Wasserscheide (ABK, Abwasserbeseitigungskonzept)

Darstellung der Wasserscheide, welche das Lippeverbandsgebiet vom Emschergenossenschaftsgebiet trennt. Der Verlauf ist an den ABK Einzugsgebietsgrenzen (Stand 2012) orientiert

Stadt Gelsenkirchen: Wassergefährdende Stoffe

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Kreis Segeberg

Lage der VawS-Anlagen im Kreis Segeberg

Standorte der SW- und MW-Kontrollstellen im Kreis Segeberg

Darstellung der Standorte der Kontrollstellen zur behördlichen Überwachung von SW- und MW-Einleitungsstellen aus zentralen Abwasserbehandlungsanlagen (in der Regel der Anlagenablauf)

Stadt Gelsenkirchen: Grundwassergleichen

Die aus den ausgeloteten Wasserständen durch das Programm GW-Base interpolierten Grundwassergleichenlinien

Stadt Gelsenkirchen: Lärmkartierung Straßenverkehr

Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt

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