Großflächige Schutzgebiete im baulichen Außenbereich u.a. zum Schutz des Landschaftsbildes oder zur Erhaltung der Landschaft für die Erholung.
Besonders schützenswerte Einzelobjekte wie z.B. einzelne alte Bäume und Findlinge.
Landschaftselemente wie Hecken, Baumgruppen oder Geländestufen. Diese können zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder Abwehr schädlicher Einwirkungen als Geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt werden.
Naturschutzgebiete sind Schutzgebiete zum Erhalt bestimmter schützenswerter Lebensgemeinschaften oder Biotope oder zur Entwicklung derselben.
Das Projekt "Bericht ueber den Einfluss des Tourismus auf Natur und Umwelt sowie ueber Massnahmen und Handlungsbedarf zur Foerderung einer vertraeglichen Entwicklung - Daten, Wertungen, Empfehlungen unter besonderer Beruecksichtigung der Bundesebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut für Fremdenverkehr eingetragener Verein (dwif e.V.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführt. Mit wachsender Freizeit und wachsendem Standard der westlichen Gesellschaft wachsen auch die Nutzungsansprueche an Umwelt, Natur und Landschaft durch touristische Aktivitaeten. Das F+E-Vorhaben soll konzeptionelle Vorschlaege erarbeiten, um hierdurch allen am Tourismus Beteiligten Handlungsempfehlungen fuer einen mittel- bis langfristigen umweltvertraeglichen landschaftserhaltenden Tourismus zur Verfuegung zu stellen. Es soll ferner die Grundlagen fuer einen nationalen Umweltplan zum Thema Umwelt und Tourismus erarbeiten.