API src

Found 1171 results.

Related terms

FFH-Gebiete des Schutzgebietsnetz Natura 2000 der Stadt Osnabrück

Dieser Datensatz enthält die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitate) in der Stadt Osnabrück. Sie bilden das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Europäische Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern

• Die Gebiete nach Art. 4 der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 30. November 2009; zuvor: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. April 1979) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 25.09.2007 und 29.01.2008 festgelegt und am 1. April 2008 der Europäischen Kommission gemeldet. • Sie werden als "Besondere Schutzgebiete" (BSG) oder "Special Protection Areas“ (SPA) bezeichnet. • Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 10 AS, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung von Orthofotos aus den Jahren 2002 und 2003. Die Ergebnisse der Digitalisierung wurden der EU-Kommission digital und als Plots auf der Basis der TK 25 N übergeben. • Mit der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M-V) vom 12. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 462 ff.) wurden die der EU-Kommission gemeldeten Gebieten auch nach Landesrecht (§ 21 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Naturschutzausführungsgesetzes) zu Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) erklärt. • Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Vogelschutzgebietslandes-verordnung vom 6. August 2015 (GVOBl. MV 2015, S. 230 ff.) wurde die VSGLVO M-V novelliert. • Die Angaben zu den VSG (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LU und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 31.3.2009, 31.5.2010, Juli 2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.6.2014 und 31.05.2015. • Nach § 2 Abs. 3 VSGLVO sind alle Weißstorch- und Fischadlerhorste, die sich in einem Abstand von bis zu zwei Kilometern außerhalb der Grenzen des jeweiligen Gebietes befinden, Bestandteil des jeweiligen VSG. Die bekannten Horste, die diese Bedingungen erfüllen, sind im Shape „spamv15p.*“ abgelegt. ACHTUNG! Bei der Verwendung von Layerdateien ist durch deren Nutzer auf eine weiterhin vollständige Funktionsfähigkeit der Layerdateien nach einer Aktualisierung des Geodatenbestandes/Shapes zu achten. Erstellt man bspw. auf Grundlage des Attributes XY eine Legende/Layerdatei für die Werte 1, 2 und 3, so wird der bei einer Fortschreibung evtl. hinzugekommene Datensatz mit dem Wert 4 im Attribut XY bei Verwendung der alten Layerdatei nicht angezeigt. Daher wird empfohlen, nach jeder Aktualisierung des Shapefiles, die dazugehörigen Layerdateien neu einzubinden bzw. eigene Layer zu prüfen und ggf. anzupassen. Den aktuellen Bearbeitungsstand entnehmen Sie bitte dem Attribut ZEITSTEMP. - Die Küstenmeer Gebiete liegen in einem Maßstab von 1:50.000 vor, alle anderen Gebiete im Maßstab von 1:10.000.

EU-Förderprogramm LIFE

LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Projekte zu den Themen Umwelt und Klima fördert. Das Programm wird in der neuen Förderperiode 2021-2027 weitergeführt und finanziell weiter aufgestockt. Die Mittelausstattung beträgt 5,432 Mrd. € zu jeweiligen Preisen. Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht darin, „einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten, die Qualität der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser und Boden, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen – auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes – und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.“ Das LIFE-Programm hat zwei Hauptbereiche mit jeweils zwei Unterprogrammen: Bereich „Umwelt“ mit den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität Bereich „Klimapolitik“ mit den Teilprogrammen Klimaschutz und Klimaanpassung Energiewende Nähere Informationen zur LIFE-Beratungsstelle

Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) Land Bremen

Dieser Datensatz enthält alle im Kompensationsverzeichnis von Bremen erfassten Flächen. Die gesetzliche Pflicht zur Führung des Kompensationsverzeichnisses ergibt sich aus § 17 (6) Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 (4) Bremisches Naturschutzgesetz. Nach § 8 (4) BremNatG sind auch Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz im Sinne des § 18 Abs. 1 BNatschG (Ausgleich in der Bauleitplanung) zu erfassen. Die zuständige Behörde für die Führung des Kompensationsverzeichnisses ist in Bremen die oberste Naturschutzbehörde. In der Attributtabelle sind neben der Maßnahmenbezeichnung auch der Vorhabensträger und der Umsetzungsstatus dargestellt. Das Verzeichnis umfasst alle Maßnahmen aus Fachplänen/Genehmigungen, über die Kenntnisse vorliegen, sowie alle Maßnahmen aus Bebauungsplänen nach 01.05.1993. Es beinhaltet neben den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Vermeidungsmaßnahmen, kohäherenzsichernde Maßnahmen für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und Artenschutzmaßnahmen (CEF).

Natura 2000-Gebiete (FFH) im Landkreis Ammerland

Natura 2000-Gebiete (FFH) im Landkreis Ammerland im originären Datenformat

Waldfunktionen (Auswahl) Hamburg

Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.

Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen 200-m-Puffer um Vogelschutzgebiete / SPA

Angrenzende Gebiete im Abstand von 0-200 m um Special Protected Areas (SPA) . Für eine Umsetzbarkeit von Windenergieprojekte in der Nähe von Vogelschutzgebieten müssen im Rahmen FFH-Verträglichkeitsprüfung erhebliche Wirkungen auf die Schutzzwecke des Gebietes ausgeschlossen werden können. Im gewählten Abstand von 200 m sind Auswirkungen von WEA auf die Natura-2000-Gebiete nicht kategorisch auszuschließen, sodass ein gewisses Genehmigungsrisiko besteht. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

Windpotenzialflächen im Saarland - Restriktionsflächen 200-m-Puffer um Vogelschutzgebiete/ SPA, außerhalb des Saarlandes

Angrenzende Gebiete im Abstand von 0-200 m um Special Protected Areas (SPA) angrenzender Bundesländer. Für eine Umsetzbarkeit von Windenergieprojekte in der Nähe von Vogelschutzgebieten müssen im Rahmen FFH-Verträglichkeitsprüfung erhebliche Wirkungen auf die Schutzzwecke des Gebietes ausgeschlossen werden können. Im gewählten Abstand von 200 m sind Auswirkungen von WEA auf die Natura-2000-Gebiete nicht kategorisch auszuschließen, sodass ein gewisses Genehmigungsrisiko besteht. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

Vogelschutzgebiete des Saarlandes

Der Datenbestand zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete des Saarlandes, gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG). Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Datengrundlage: Vogelschutzgebietsmeldung des Saarlandes aus 2000 bis 2006. Saarländisches Naturschutzgesetz. Sachdaten/Attributinformationen: Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: HMIT: Grund der Schutzwürdigkeit; GBBEH: Behörde; GBAMBL : Amtsblatt; HISTELE : Kulturhistorische Bedeutung; INSDATE: Übernahmedatum ins GDZ; FLANZ : Anzahl der Flächen; GBBEM: Bemerkung; GBNR: Gebietsnummer; GBSZ: Schutzzone; NAME: Gebietsname; GBMTD: SL; ENTWZ: Entwicklungsziel; KENNUNG: Kennnummer; OBJART: Objektart; DMASSTB: Digitalisiermaßstab; EDAT: Einspeicherungsdatum in OSIRIS; OBJBEM: Objekt Bemerkung; GEOBES: Geowissenschaftliche Bedeutung; STADABO: Link zum Standarddatenbogen; ERHZIEL: Link zu den Erhaltungszielen ; INFO KONTAKT; ENTWZ:; OBJART; DMMASSTAB: Maßstab; WRRL:; Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDz2010.A_ngvsch und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngvsch)) in die Filegeodatabase.

1 2 3 4 5116 117 118