Die Karte zeigt eine Biotoptypenkartierung nach Biotoptypenschlüssel Hamburg (2019) für das Regenrückhaltebecken ‚An de Geest‘ in Neugraben-Fischbek. Die Kartierung erfolgte im Februar 2021. Sie ist Teil der naturschutzfachlichen Begleitung für das Bauvorhaben ‚Bau eines neuen Retentionsbodenfilters‘, welches von HamburgWasser betreut wird. Die Biotop-Daten bilden auch die Grundlage für einen möglichen zukünftigen landschaftsgestalterischen Ausbau des Geländes im Sinne einer multikodierten Landschaft. Die Finanzierung der Kartierung erfolgte u. a. durch das von der EU-geförderte Projekt CLEVER Cities, Finanzhilfevereinbarung Nr. 776604, das von 2018-2023 Fördermittel aus dem Programm der Europäischen Union für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ für ko-kreativ gestaltete naturbasierte Lösungen im Projektgebiet Neugraben-Fischbek zur Verfügung stellte. Im Rahmen der Vorplanung wurden begleitend zur Biotyptypenkartierung auch mehrere Workshops mit den Anwohnenden sowie im Stadtteil aktiven Gruppen durchgeführt, nachzulesen hier: https://www.hamburg.de/harburg/clever-cities-projekte/15441098/umbau-regenrueckhaltebecken-an-de-geest/
This report aims to inform the implementation of the German Action Plan with experiences from other countries that have also developed NbS measures to strengthen their natural carbon sinks. Six case study countries were selected for analysis: United Kingdom (UK), United States of America (USA), Ethiopia, Indonesia, Brazil and China. These countries were chosen because their NDCs mention NbS explicitly or NbS-related measures, such as forest enhancement or peatland rewetting. Furthermore, the case study countries represent diverse income levels and geographical regions. The report examines and summarises the success factors and challenges in implementing NbS in these countries, with conclusions drawn for the implementation of the German ANK. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2025.
This report is an Annex to the report „ Funding climate-friendly soil management: Appropriate policy instruments and limits of market-based approaches “ which constitutes the final report of the research project “Nature-based solutions for climate protection: market-based instruments to support climate-friendly soil management” (FKZ 3721 42 502 0). It presents the detailed assessment of ten crediting methodologies on climate-friendly soil management measures which the final report builds upon. The rules and methodologies of ten selected crediting methodologies are assessed against a set of guiding questions/indicators. A synthesis of the analysis is included in the final report of the project. Veröffentlicht in Climate Change | 02/2025.
This report is an Annex to the report „Funding climate-friendly soil management: Appropriate policy instruments and limits of market-based approaches“ which constitutes the final report of the research project “Nature-based solutions for climate protection: market-based instruments to support climate-friendly soil management” (FKZ 3721 42 502 0). It presents the detailed assessment of ten crediting methodologies on climate-friendly soil management measures which the final report builds upon. The rules and methodologies of ten selected crediting methodologies are assessed against a set of guiding questions/indicators. A synthesis of the analysis is included in the final report of the project.
This report aims to inform the implementation of the German Action Plan with experiences from other countries that have also developed NbS measures to strengthen their natural carbon sinks. Six case study countries were selected for analysis: United Kingdom (UK), United States of America (USA), Ethiopia, Indonesia, Brazil and China. These countries were chosen because their NDCs mention NbS explicitly or NbS-related measures, such as forest enhancement or peatland rewetting. Furthermore, the case study countries represent diverse income levels and geographical regions. The report examines and summarises the success factors and challenges in implementing NbS in these countries, with conclusions drawn for the implementation of the German ANK.
Forschung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen für Biodiversität und Klima sind eng mit der Beteiligung und Mitwirkung von Stakeholdern verbunden und führen zu sozialen Ergebnissen.
Das BfN pflegt eine langjährige Kooperation mit chinesischen Partnerorganisationen zu verschiedenen naturschutzfachlichen Themen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Austausch zu wissenschaftlichen Projekten und methodischen Ansätzen des Biodiversitätsschutzes, zu nationalen Strategien und der praktischen Umsetzung von Naturschutzprojekten. Ziel der bilateralen Zusammenarbeit ist das gegenseitige voneinander Lernen, die Weiterentwicklung von zielführenden Ansätzen und die Vernetzung von Akteuren. Konkret beinhaltete die Kooperation in den letzten Jahren unter anderem den Austausch zu Biodiversitätsmonitoring, Schutzgebietsmanagement, der ökonomischen Bewertung von Biodiversität und Ökosystemleistungen und dem Konzept der naturbasierten Lösungen.
Kraftvoll für den Klimaschutz: Das Energieministerium hat den Startschuss für das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ“ gegeben. Unterstützt werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden wie Kitas, Schulen, Sportstätten oder Kultureinrichtungen. Das Programm hat ein Volumen von knapp 89 Millionen Euro und wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Anträge können bis Ende Juni 2027 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden sowie öffentlichen Infrastrukturen, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder gemeinnütziger Organisationen befinden, welche dem Allgemeinwohl dienende Ziele verfolgen, führen. Zu den öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen gehören: Kindertageseinrichtungen, Schulen einschließlich der dazugehörigen Sportstätten, Sportstätten und Schwimmbäder mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, das heißt überwiegend nichtschulischer Nutzung, kulturelle Einrichtungen, beschränkt auf Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler sowie historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung, anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Gebäude der öffentlichen Verwaltung. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Gefördert werden investive Maßnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie in Landesschulen und Landesschulinfrastrukturen und kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder –stätten, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Denkmäler und historische Stätten und Gebäude mit dauerhafter kultureller Nutzung führen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizanlage, Kühlanlage) und nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung. Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 der Aufzählung können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden: Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen für den Eigenbedarf, Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen, Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und Fernkältesystem oder an ein energieeffizientes Fernwärmesystem oder an ein energieeffizientes Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung, Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus: Der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen und Den Fördergrundsätzen für vorhabenbezogene Zuweisungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Infrastrukturen. Antragsberechtigt innerhalb der Richtlinie sind: Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Eigentümer der Liegenschaft der Kindertageseinrichtung, Träger von Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land Sachsen-Anhalt und die Träger von Schulen in freier Trägerschaft, die gemäß § 18 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) Finanzhilfen für Schulstandorte in Sachsen- Anhalt erhalten, juristische Personen des privaten Rechts, sofern die Kommune mit mehr als 50 v. H. beteiligt ist (zum Beispiel GmbH als kommunales Unternehmen, Eigenbetrieb), juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnütziger Sport- oder Förderverein), juristische Personen des privaten Rechts, sofern sie Träger kultureller Einrichtungen sind und Träger der nach dem Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt (EBG LSA) anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Antragsberechtigt innerhalb der Fördergrundsätze sind Einrichtungen in Trägerschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Einbettung des Gebäudes in die Klima- und Nutzungsstrategie der Antragstellenden Prozentuale Endenergieeinsparung Fördereffizienz Einsatz erneuerbarer Energien oder naturbasierter Lösungen. Der Antrag und die Unterlagen sind formgebunden und elektronisch bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Alle relevanten Informationen und ein Beratungsangebot sind hier zu finden: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-oeffizienz Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS) entwickelt die Nationale Strategie für Biologische Vielfalt von 2007 weiter. Dabei setzt sie die globalen Ziele des Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework) auf der Ebene des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sowie die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 um. Die Strategie nimmt gerade die Bereiche in den Blick, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Die NBS bündelt alle für den Biodiversitätsschutz wichtigen Themen. Sie verfolgt 64 Ziele in 21 Bereichen – und das nicht nur in zentralen Feldern des Natur- und Artenschutzes, sondern auch in verwandten Bereichen wie Stadtnatur, Klimaerwärmung, Ausbau von Erneuerbaren Energien oder Gesundheit. Außerdem integriert sie bereits bestehende Strategien, die für den Schutz der biologischen Vielfalt relevant sind, etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung. Ein erster Aktionsplan enthält rund 250 Maßnahmen, die von 2024 bis 2027 umgesetzt werden sollen. Ein zweiter Aktionsplan soll darauf aufbauen. Ob die Ziele erreicht wurden, wird über messbare Kennzahlen und Überprüfungsmechanismen kontrolliert. Dadurch wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Eine Geschäftsstelle soll die Umsetzung künftig konsequent begleiten. Beispiele für Ziele und Maßnahmen Neben dem Ausweisen von Schutzgebieten und Sichern von Wildnisgebieten ist es von zentraler Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität, diese besser zu vernetzen. Bis 2030 soll der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 30 Hektar pro Tag reduziert werden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz wird optimiert. Entwicklung eines Bodenbiodiversitäts-Monitorings zur Verbesserung der Datengrundlagen. Die Flächenanteile naturnaher, strukturreicher und klimaresilienter Wälder sollen erhöht und ein Einschlagsstopp in alten naturnahen Buchenwäldern auf Bundesflächen verhängt werden. Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent. Unter anderem durch Ausweitung des Ökologischen Landbaus und die Weiterentwicklung und Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes. In Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden bereits Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Mooren gefördert. Die Kommunen werden bei der Aufstellung von Stadtnatur-Plänen unterstützt. Das Zentrum KlimaAnpassung berät über die Nutzung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Quelle: Website der Bundesregierung Klimaanpassungsstrategie 2024 Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 wurde im Kabinett beschlossen. In ihrem Zentrum stehen Vorkehrungen für die immer wichtiger werdende Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Denn Wetterextreme, wie die immer häufiger auftretenden Hitzewellen und Starkregenereignisse, haben oft desaströse Auswirkungen auf die Umwelt und beeinträchtigen das Leben der Menschen stark. Zum ersten Mal werden nun für die Vorsorge vor Klimafolgen klare Ziele und messbare Kennzahlen festgelegt. Durch die Messbarkeit wird eine gezielte Umsetzung und Überprüfung ermöglicht, was zu einer schnelleren Folgenbewältigung führen soll. Die Strategie legt besonderen Wert auf dringende Aufgaben. Dabei werden gerade die Bereiche in den Blick genommen, zu denen der Bund im Rahmen seiner föderalen Zuständigkeiten beitragen kann. Insgesamt enthält die Strategie 33 Ziele und 45 Unterziele in verschiedenen Aktionsfeldern, die bis 2030 beziehungsweise 2050 zu erreichen sind. Alle vier Jahre werden die Ziele und Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst. So soll es bundesweit beispielsweise gegen Hitze mehr kühlende Grünflächen oder auch sonstigen Sonnenschutz geben; gegen Hochwasser eine Anpassung der Flussläufe bzw. der Moore geben, damit sie das viele Wasser besser aufnehmen können; für ein funktionierendes Warnsystem eine Verbesserung der technischen Übermittlung von Warnmeldungen sowie eine deutliche Anhebung der Nutzerzahlen der Nina-Warn-App geben. Kommunen sollen ihre Klimaanpassungsmaßnahmen erweitern und verbessern. Unterstützt werden sie dabei vom Zentrum KlimaAnpassung. Bis 2030 sollen für 80 Prozent der Gemeinden Konzepte vorliegen. Bei etwa einem Zehntel der Kommunen und einem Viertel der Landkreise ist dies bereits der Fall. Quelle: Website der Bundesregierung
Coaching für blaugrüne Stadtentwicklung in Kommunen Grüne Fassade aus über 30.000 Hainbuchen, die eine gut 8 Kilometer lange Hecke auf dem Dach und der Fassade des Kö-Bogen-2 Hauses und damit die größte begrünte Fassade in Europa bilden. Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Das neue Forschungsprojekt "Blue Green City Coaching (BGCC)" unterstützt kommunale Entscheider*innen, Potenziale und Grenzen von naturbasierten Lösungen (NbS) für die Klimaanpassung zu ermitteln. Im Fokus stehen dabei die Bewertung der NbS bei Klimafolgen wie Hitze und Dürre sowie der Einfluss von NbS auf die urbane Klimaresilienz kleinerer Großstädte und deren Umland. Naturbasierte Lösungen ( Nature-based Solutions , NbS) zählen laut einer Studie der Europäischen Umweltagentur zu den effizientesten Wegen, um die Folgen des Klimawandels – wie zunehmende Hitze und Trockenheit in vielen deutschen Städten und deren Umland – zu bewältigen. 1 Auch die nationale Wasserstrategie forciert die Umsetzung von naturbasierten Lösungen, insbesondere in Kombination und Synergie mit technischen Infrastrukturen. 2 Gleichzeitig gilt es, wichtige Fragen anzugehen und einige Hindernisse zu überwinden, um die vielseitigen Potentiale von NbS für die urbane Klimaanpassung in Deutschland noch besser auszuschöpfen. Hauptsächlich kommen derzeit blaugrüne Infrastrukturelemente zum Einsatz, dabei können wasserbezogene NbS vielfältige Formen und Ausgestaltungen annehmen: Auenstrukturen, Moore zum Wasserrückhalt in der Landschaft, urbane Gewässer, grüne Freiräume im urbanen Raum, de- und semizentrale Pflanzenkläranlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünen. Folgende Punkte können für eine flächendeckende und vernetzte Umsetzung von NbS in deutschen Kommunen förderlich sein 3 : Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von NbS und der Vorteile, die sie bringen können – inklusive klarer Definitionen; umfassende und transparente Beleuchtung von Bedenken, Fragen und möglichen Interessenskonflikten; Verständnis der potenziellen Synergien und Kompromisse im Zusammenhang mit NbS; NbS-kompatiblere institutionelle Strukturen und klare Zuständigkeiten. Im BMBF -Vorhaben „Leipziger BlauGrün“ werden bis Sommer 2025 mehrere Tools entwickelt, die an diese Anforderungen anknüpfen. Die siedlungswasserwirtschaftliche Modellierung abflussfreier Stadtquartiere mit Hilfe blaugrüner Infrastriukturen kann methodisch in jeder Stadt bei ausreichender Datenlage angewandt werden. Blaugrüne Investitionspotentialkarte, blaugrüne Bewertungssteckbriefe und blaugrüne Toolboxen sind ebenso wie die Bausteine einer blaugrünen Infrastrukturplanung grundsätzlich von Leipzig aus übertragbar auf andere deutsche Großstädte. Damit NbS ihre Rolle als zentrale Lösung in der Klimaanpassung einnehmen können, sind mehrere Faktoren von Bedeutung. So erfordert etwa das Ermitteln und Quantifizieren von Potenzialen und Grenzen von NbS für die Klimawandelanpassung einen handlungsorientierten Ansatz. Neben technischen und ökologischen Parametern sollten ebenfalls soziale und ökonomische Kriterien und Indikatoren einbezogen werden. Diese gilt es, wissensbasiert auszuwählen und praxisnah zu operationalisieren. Essentiell ist ferner die transparente Bewertung, in welchem Maße NbS zur Erreichung urbaner Klimareslilienz beitragen können. Das neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Blue Green City Coaching (BGCC) - Implementierung blaugrüner Infrastrukturen zur Klimaanpassung kleinerer deutscher Großstädte: Aufbau eines wissenschaftsbasierten und anwendungsorientierten Coachings für Entscheidungsträger*innen in Stadt- und Regionalplanung“ kann die blaugrüne Stadtentwicklung vorantreiben. Das Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes wird vom BMUV aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert und vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ in Kooperation mit Fresh Thoughts und dem Deutschem Institut für Urbanistik umgesetzt. Es wird aktiv unterstützt vom Zentrum Klimaanpassung und dem Deutschen Städtetag. Das Projekt unterstützt kleinere deutsche Großstädte mit 100.000 bis 300.000 Einwohnern dabei, Risiko- und Potenzialanalysen von NbS durchzuführen und die Basis für gemeindeübergreifende Transformationsstrategien sowie integrierte Konzepte und Kooperationen zu schaffen. Ingesamt zehn Kommunen werden ab ca. Mitte 2025 bis Ende 2027 intensiv begleitet. Im Frühjahr 2025 wird es die Möglichkeit geben, sich dafür zu bewerben. Das Coaching stellt Praxisnähe her, schafft institutionalisierte Partizipation der Entscheidungsträger*innen in der Stadt und testet zugleich verschiedene Bewertungsmethoden für NbS. Konkret soll das BGCC Entscheidungsträger*innen befähigen, wissenschaftlich koordiniert anwendbare Implementierungsstrategien für blaugrüne Infrastrukturen (BGI) zu erstellen. Dabei werden Potentiale und Grenzen identifiziert und diese möglichst im interkommunalen Austausch und mit Hilfe der sozialwissenschaftlichen, juristischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Expertise des Projektteams überwunden. Methodisch werden vorhandene Bewertungssysteme für die Effekte und Potentiale wasserbezogener NbS in einer Coaching-Toolbox gebündelt, um Stadtakteuren Argumente und praxisnahe Hilfestellungen für NbS-Potentiale an die Hand zu geben. Bei diesen in der Coaching-Toolbox enthaltenen Potentialen geht es neben finanziellen Anreizen beispielsweise um Monitoring von Biodiversität und Stadtklima mit vielfältigen Effekten auf die Stadtgesundheit; dazu zählen unter anderem die Verringerung der Anzahl von Hitzetoten, eine erhöhte Lebenserwartung und verringerte Gesundheitskosten. Ein Forschungsschwerpunkt von BGCC bezieht die Perspektive des Stadtumlandes ein. Es wird dabei analysiert, ob die Einführung von wasserbezogenen NbS für die Klimaresilienz in der Stadt zu Wasserkrisen und Nutzungskonflikten zwischen Stadt und Umland führt. Der Fokus liegt dabei auf lokalem Rückhalt des Regenwassers zur Linderung der Klimafolgen wie Hitze, Dürre und Starkregen . Abschließend analysieren sozialwissenschaftliche Expert*innen des Projektteams systematisch die Umsetzungspotenziale und -hemmnisse und bündeln die Ergebnisse. Als Kernprodukt von BGCC entsteht das “BG-Coaching-Handbook”, welches die Toolbox-Inhalte als Handlungsanleitung für die Infrastrukturplanung auch für andere Kommunen replizierbar macht. Die bis Ende 2027 dauernde Projektlaufzeit des BGCC unterteilt sich in vier Phasen. Die erste Projektphase zielt darauf ab, die Coaching-Toolbox zu Abläufen, zur Methodik und zu Vermittlungsinhalten des Coachings zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden Synergien eigener Planungstools und vorhandener NbS-Konzepte geschaffen. Gegenstand der zweiten Phase mit Beginn Frühjahr 2025 ist der Bewerbungsprozess von Großstädten mit bis zu 300.000 Einwohnern für das Schwammstadt-Coaching. Phase drei umfasst die systematische Beratung und Begleitung der ausgewählten Kommunen zur Implementierung blaugrüner Infrastrukturen auf Basis der in der ersten Phase entwickelten Toolbox. Das Coaching befähigt teilnehmende Städte, kurz-, mittel- und langfristige Handlungserfordernisse, Ressourcenbedarfe und Voraussetzungen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung zu bestimmen. Zum Abschluss des Foschungsvorhabens werden in der vierten Phase die entwickelte Coaching-Toolbox sowie die Inhalte der Implementierungsstrategien evaluiert und optimiert. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Erstellung des Coaching Handbooks sowie in Fachpublikationen ein. Auf diese Weise stellt das BGCC sicher, dass die Erkenntnisse aus der systematischen Unterstützung der teilnehmenden Städte zukünftig auch anderen Kommunen zugutekommen und die Weichen für den gezielten Einsatz von NbS im Rahmen der Klimaanpassung in ganz Deutschland stellen können. Autor*innen: Nike Sommerwerk (Fresh Thoughts), Frank Hüesker (UFZ), Andreas Huck ( UBA ) Kontakt: frank [dot] hueesker [at] ufz [dot] de Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 93 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren. 1 https://www.eea.europa.eu/publications/nature-based-solutions-in-europe 2 www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/BMUV_Wasser... 3 https://wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/40822/nature_based_solutions_Summary.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Origin | Count |
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