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LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Überführung großflächiger Nadelbaumwälder

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus Alterklassenwäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3

LAPRO2009_Arten_Biotope - LAPRO2009 - Überführung großflächiger Nadelbaumwälder

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus Alterklassenwäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3

Großflächig naturnahe Waldkomplexe

Eine Übersicht über die großflächig naturnahen Waldkomplexe Sachsens ist im Zusammenhang mit der Beschreibung der potenziellen natürlichen Vegetation Sachsens entstanden (vgl. SCHMIDT et al. 2002: 115ff). Für die Auswahl der Gebiete waren im Wesentlichen die Kriterien der Waldbiotopkartierung bestimmend, nach welcher die aktuelle, flächenbezogene Baumartenzusammensetzung (entspricht zu mindestens 80 Prozent der potenziellen natürlichen Vegetation) und das Alter der Bestände (mindestens die Hälfte der Umtriebszeit) für die Ermittlung seltener naturnaher Waldgesellschaften herangezogen wurden. Des Weiteren waren Vorgaben des BfN hinsichtlich der Flächengröße von großflächig naturnahen Waldkomplexen zu beachten (in waldreichen Gebieten mindestens 100 ha, in waldarmen Gebieten mindestens 30 ha). Die Daten wurden 2012 für das Landschaftsprogramm aktualisiert. Das Gebiet Nr. 8 "Jagdschloss Weißwasser und Umgebung" wurde herausgenommen, da es vom Tagebau Nochten in Anspruch genommen wird.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LAPRO2009 - Überführung großflächiger Nadelbaumwälder

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus alters Klassen Wäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3 (Stand: 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Kienbergpark

Der Kienbergpark versteht sich als neuartiger Parktypus, der Naherholung und Umweltbildung eng verzahnt. Er ist mit knapp 60 ha direkter Nachbar der Gärten der Welt und schließt an seiner östlichen Flanke an das Wuhletal an. Kernstück ist der Kienberg, eine natürliche Erhebung im Wuhletal, die durch große Schuttüberdeckungen weiter an Höhe gewonnen hat. Die Angebotspalette umfasst u.a. eine Vielzahl an Freitzeitangeboten, einen Naturerfahrungsraum und ein Umweltbildungszentrum (UZB), dessen Bildungsangebote auch überbezirklich Interesse finden. Neben waldähnlichen Gehölzbeständen ist das Gelände von zahlreichen offenen und besonnte Flächen geprägt. In besonderem Maße wird hier der Artenvielfalt Rechnung getragen. Es gibt beispielsweise Obstbaumwiesen mit historischen Sorten oder Wiesen aus gebietsheimischem Saatgut. Ein Pflege- und Entwicklungsplan sorgt dafür, dass der Kienbergpark unter den Folgen des Klimawandels ökologisch zukunftsfähig sein wird. Der folgende virtuelle Rundgang macht die vielfältigen Facetten der biologischen Vielfalt im Kienbergpark deutlich. Kienbergpark Bild: butterfly-photos.org / fotolia.com Tagfalter-Monitoring: Artenvielfalt und Verantwortung für besondere Arten Bereits seit 2015 haben Expertinnen und Experten die Lebensräume für Falter im Wuhletal erfasst. Dabei wurden insgesamt 128 Arten an Tag- und Nachtfaltern gefunden, aber die tatsächliche Anzahl ist sehr wahrscheinlich sogar noch deutlich höher. Tagfalter-Monitoring: Artenvielfalt und Verantwortung für besondere Arten Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Grasnelken auf der Sandlinse Eine der Zielarten des Florenschutzes ist die Gemeine Grasnelke. Diese auch nach der Bundesartenschutzverordnung gesetzlich besonders geschützte Art wächst vor allem auf trockenen Standorten, wie sie auch auf der sogenannten "Sandlinse" nördlich des Wuhlesteges vorkommen. Grasnelken auf der Sandlinse Weitere Informationen Bild: M. Schuppich / fotolia.com Gebietsfremde Pflanzen Gebietsfremde Arten (Neobiota) kommen in Berlin häufig vor. Da es in der Natur kein "Gut" und "Böse" gibt, sind auch diese neu eingebürgerten Arten nicht per se schlecht. Je nachdem, wo sie vorkommen und wie sie sich ausbreiten, können einige Arten jedoch zu Problemen mit dem Naturschutz führen. Gebietsfremde Pflanzen Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Wechselfeuchte Zone am Wuhleteich: Naturnahe Gewässer Ein bisschen erinnert der Wuhleteich im Wuhletal an eine Miniversion von Berlin: Künstlich angelegt in prächtiger Naturkulisse und das Zuhause einer riesigen Anzahl unterschiedlichster Bewohner. Die alle natürlich eigene Bedürfnisse und Ansprüche haben. Wechselfeuchte Zone am Wuhleteich: Naturnahe Gewässer Weitere Informationen Bild: Jens Scharon Lebensraum für Zauneidechsen: Private Freiflächen Zauneidechsen sind sehr wärmebedürftig und bevorzugen offene oder halboffene, trockene Lebensräume mit viel Sonne, wie Trockenrasen, Waldsäume und -lichtungen, Brachflächen, Aufschüttungen, Dämme oder Böschungen. Lebensraum für Zauneidechsen: Private Freiflächen Weitere Informationen Bild: sid221 / fotolia.com Lebensraum Röhricht Viele Tierarten, darunter Vögel, Fische, Würmer, Krebse und Insekten sind für die neuen Wohnungen und Brutplätze, die sie im Röhricht finden, dankbar. Aufgrund der hohen Bedeutung für den Naturhaushalt sind Röhrichte in Berlin gesetzlich geschützt. Lebensraum Röhricht Weitere Informationen Bild: John Smith / fotolia.com Mischwald für Berlin Bereits seit 2015 haben Expertinnen und Experten die Lebensräume für Falter im Wuhletal erfasst. Dabei wurden insgesamt 128 Arten an Tag- und Nachtfaltern gefunden, aber die tatsächliche Anzahl ist sehr wahrscheinlich sogar noch deutlich höher. Mischwald für Berlin Weitere Informationen Bild: Andrea Wilhelm / fotolia.com Lebensraum Waldrand Berlin ist die waldreichste Metropole Deutschlands und bietet in typischen Mischwäldern zahlreichen Tier- und Pflanzenarten großzügigen Raum zum Leben. Waldränder sind ein wichtiger Bestandteil naturnaher Wälder, insbesondere wenn sie aus möglichst vielen standortgerechten Pflanzenarten bestehen. Lebensraum Waldrand Weitere Informationen Bild: Vladyslav Siaber / fotolia.com Alte Obstsorten Bereits seit 2015 haben Expertinnen und Experten die Lebensräume für Falter im Wuhletal erfasst. Dabei wurden insgesamt 128 Arten an Tag- und Nachtfaltern gefunden, aber die tatsächliche Anzahl ist sehr wahrscheinlich sogar noch deutlich höher. Alte Obstsorten Weitere Informationen Bild: manu / fotolia.com Landschaftspflege mit Weidetieren Berlin hat einen hohen Anteil an offenem und halboffenem Grünland: Dazu gehören traditionell Wiesen und Weiden aber auch Brachflächen, halboffene Waldweidelandschaften und Äcker. Sie alle weisen einen besonderen biologischen Reichtum auf. Berlin möchte diese Offenflächen langfristig sichern. Landschaftspflege mit Weidetieren Weitere Informationen Bild: fotoparus / fotolia.com Kunstnester für die Schwalben – Glücksbringer auf Wohnungssuche Schwalben galten schon immer als Glücksbringer und sind gesetzlich besonders geschützt. Auch wenn sie immer noch eine der häufigsten Vogelarten in Mitteleuropa ist, sinkt ihre Anzahl seit Jahren, auch in Deutschland. Dazu tragen unter anderem die Dachstuhl- und Fassadenmodernisierungen bei. Kunstnester für die Schwalben – Glücksbringer auf Wohnungssuche Weitere Informationen Bild: Friedberg / fotolia.com Bauen mit Glas Viele Vögel, die in der Stadt leben oder dort auf dem Durchzug oder im Winter vorkommen, haben allerdings zunehmend Probleme in diesem Lebensraum. Dazu trägt der Zuwachs an großflächigen Glasfassaden bei, denn Glas kann eine tödliche Falle für Vögel sein. Bauen mit Glas Weitere Informationen Bild: AF Lichtfänger Insektenfreundliche Beleuchtung In Berlin leben viele Arten, die für die grüne Metropole typisch sind. Aber viele dieser Arten nehmen im Bestand ab und ihr Vorkommen wird gefährdet. Ein Grund dafür ist auch die allgegenwärtige künstliche Beleuchtung, die insbesondere für Insekten zur tödlichen Falle werden kann. Insektenfreundliche Beleuchtung Weitere Informationen Bild: amenic181 / fotolia.com Nachhaltige Wälder Nur wenn wir das, was wir verbrauchen auch ohne Raubbau an der Natur erzeugen, können wir die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten erhalten. Dazu bedarf es aber der Zusammenarbeit der gesamten Gesellschaft, z. B. durch die Einführung sogenannter Öko-Siegel. Nachhaltige Wälder Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer Umweltbildungszentrum Kienbergpark Die Vermittlung eines Verantwortungsbewusstseins für unsere Umwelt an Groß und Klein liegt dem Team des Kienbergparks ganz besonders am Herzen. Der zentrale Anlaufpunkt für dieses "grüne Lernen" ist das Umweltbildungszentrum Kienbergpark. Umweltbildungszentrum Kienbergpark Weitere Informationen Bild: famveldman / fotolia.com Naturerfahrungsräume Städtische "Naturerfahrungsräume" sind i.d.R. mindestens einen Hektar große, "wilde" Freiräume, die Kinder und Jugendliche zum Spielen, Toben, Forschen und Erholen eigenständig aufsuchen können. Praktisch also, wenn sie im Wohnumfeld entstehen, so können sie fußläufig und schnell erreicht werden. Naturerfahrungsräume Weitere Informationen

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 94

Sehr geehrte Leser*innen, mit einer neuen vorsorgenden Anpassungsstrategie für Deutschland im Rücken starten wir voller Tatendrang ins neue Jahr. Auch Länder und Kommunen sind aktiv dabei, wie Sie in unseren Rubriken Anpassungspolitik und aus Forschung und Praxis regiona l entdecken können. Dass Anpassungen an die Folgen des Klimawandels notwendig sind, ist bekannt – doch wie viele Mittel sieht der Bund für Anpassungsaktivitäten vor? Das Klimaanpassungsgesetz und die neue Anpassungsstrategie verpflichten den Bund regelmäßig Daten zu den Ausgaben des Bundes zu erheben und zu veröffentlichen. Das Umweltbundesamt hat eine neue Methodik zur Schätzung der Ausgaben entwickelt und erstmals angewandt. Lesen Sie jetzt mehr in unserem Schwerpunktartikel ! Eine interessante Lektüre weiterer Neuigkeiten rund um Klimafolgen & Anpassung wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt Wie viel gibt der Bund für Klimaanpassung aus? – Eine Annäherung Anpassungen an die Folgen des Klimawandels sind notwendig, doch wie lassen sich diese finanzieren? Quelle: gunnar3000 / Fotolia.com Wie viel gibt der Bund bisher für die Anpassung an den Klimawandel aus? Das war bislang unbekannt. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes hat ein Vorgehen entwickelt, wie die Ausgaben analysiert werden können. Für den Bundeshaushalt 2022 wurde nun erstmals die Höhe der Anpassungsausgaben geschätzt. Demnach waren in 255 Haushaltstiteln zwischen 2,1 Milliarden Euro und 3,4 Milliarden Euro für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels eingestellt. Die Methodik ermöglicht es, regelmäßig Daten zu den Anpassungsausgaben zu erheben, wie es das Klimaanpassungsgesetz oder EU-Vorgaben vorsehen. Angesichts steigender Schadenskosten zeigt die Analyse der Bundesausgaben, dass es bereits vielfältige Anstrengungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland gibt. Die Methode macht die Ausgaben erstmals sichtbar. Die Autor*innen betonen, dass Klimaanpassung nicht unbedingt neue Haushaltsposten erfordert, sondern auch in bereits bestehenden Förderprogrammen, etwa der Städtebauförderung, besser verankert werden sollte. Weiterbildung zu Solargründächern für die Ausbildung von Dachdecker*innen Um bauliche Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu fördern, entwickelt das Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün eine dreitägige Weiterbildung zum Thema Solargründach. Ziel ist es, das Thema Dachbegrünung in Kombination mit Photovoltaikanlagen in der Berufsbildung des Dachdeckerhandwerks zu verankern. Das Vorhaben wird durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesumweltministeriums (BMUV) gefördert und vom Umweltbundesamt begleitet. Klimaanpassung (für) Zuhause: Ratgeber für Verbraucher*innen Schutz vor Extremwetter und Gesundheitsvorsorge im Klimawandel: Wie das im Alltag gelingen kann, zeigt ein neuer Ratgeber der Verbraucher Initiative. Die praxisorientierten Tipps für Bürger*innen entstanden in einem Reallabor, in dem über 30 Haushalte Anpassungsstrategien erprobten. Mit dem Ratgeber verfolgt das Projekt „Klima ändert Dich!“ das Ziel, mehr Bewusstsein für den Klimawandel zu schaffen und Verbraucher*innen gezielt anzusprechen. Das Vorhaben wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KomPass begleitet. Fachartikel zu den Erkenntnissen aus der deutschen Klimawirkungs- und Risikoanalyse Wie steht es um integrierte Risikoanalysen als Teil nationaler Bewertungen von Klimarisiken? Ein Fachartikel im International Journal of Climate Change Strategies and Management zeigt, dass trotz Fortschritten bei integrierten Bewertungsmethoden bisher kein gemeinsamer Rahmen existiert. Fazit der Autor*innen: Nur wenige nationale Klimarisikobewertungen umfassen bislang integrierte Analysen. Das deutsche Beispiel zeige allerdings, dass integrierte Analysen Risikodynamiken, (räumliche) Muster und Handlungsbedarfe aufzeigen und damit praktische Entscheidungshilfen für die nationale Anpassungspolitik liefern können. Save the Date: UBA-Fachkonferenz "Klimawandelanpassung im Blick" Wie können wir Fortschritte in der Klimawandelanpassung erfassen? Wie wirken Anpassungsmaßnahmen und lassen sich diese Auswirkungen bewerten? Diese und weitere Fragen stehen im Fokus der UBA-Fachkonferenz „Klimawandelanpassung im Blick – welche Fortschritte machen wir?“ am 16.–17.09.2025 in Dessau-Roßlau. Erfahren Sie neueste Forschungsergebnisse, diskutieren Sie mit Expert*innen aus Forschung und Praxis und leiten Sie Erkenntnisse für Ihre Arbeit ab. Weitere Infos folgen – jetzt für die Einladung eintragen: mailto:uba-fortschrittserfassung@e-fect.de ! Ökosystemleistungen des Waldes honorieren: BMUV unterstützt Waldbesitzende Die neue Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ des BMUV honoriert die Ökosystemleistungen naturnaher Wälder. Mit finanziellen Anreizen für Biodiversitäts- und Klimaschutzleistungen werden private und kommunale Waldbesitzende beim Waldumbau unterstützt. Auf diese Weise soll die Richtlinie des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) stabile, artenreiche und klimaangepasste Laubmischwälder fördern. Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 eröffnet. Bis 29. April 2025 bewerben: Ideen für klimaangepasstes Wassermanagement in der Landwirtschaft Mit der Bekanntmachung „Wirtschaftliche Innovationskraft für einen klimaangepassten Umgang mit Wasser“ fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Innovationen für das landwirtschaftliche Wassermanagement. Ziel ist es, die bedarfsgerechte Wasserbewirtschaftung und das ressourcenschonende Bewässerungsmanagement sowie innovative Lösungen für einen verbesserten Wasserhaushalt voranzubringen. Auch die Erschließung bislang nicht genutzter (Ab-)Wasserströme wird gefördert, etwa indem Oberflächenwasser gespeichert oder Grau- und Brauchwasser genutzt wird, sofern die Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sichergestellt ist. Bis 15. April bewerben: Technologien zur Klimaanpassung – BMBF fördert KMU Der Klimawandel erfordert neue Technologien für Klimaschutz und Anpassung. Mit der Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen, innovative Lösungen zu entwickeln. Im Fokus stehen unter anderem Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel. Projekte, die zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beitragen, werden besonders begrüßt. Schleswig-Holstein: Novelliertes Landeswassergesetz Nach der schweren Ostseesturmflut im Herbst 2023 hat die Landesregierung Schleswig-Holstein das Landeswassergesetz angepasst. Es enthält nun Neuregelungen, um zukünftig besser auf häufigere Extremwetterereignisse reagieren zu können. Einen weiteren Fokus legt das Land darauf, Vorhaben zu Küstenschutz- und Hochwasseranlagen zu beschleunigen. Zudem ist die Erstellung von Starkregenkarten durch die Kommunen nun gesetzlich verankert. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Länder-Ticker: NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen investieren in Klimaanpassung Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt das Rheinische Revier bei der Klimaanpassung. In drei Förderkategorien können sich Kommunen für verschiedene Klimaanpassungsmaßnahmen bewerben, die erste Einreichungsrunde läuft bis zum 30. April 2025. ++ Nach dem Pfingsthochwasser 2024 stockt Rheinland-Pfalz die Mittel für die Verstärkung der Deiche an Gewässern erster Ordnung um 3,5 Millionen Euro pro Jahr auf und schafft zudem 8,25 neue Stellen im Hochwasserschutz. ++ Mit 15 Millionen Euro fördert das Land Hessen innovative Maßnahmen für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung in 20 Städten und Gemeinden. Kommunen-Ticker: Neues aus Bad Sulza, Daaden, Mühlhausen, Offenbach am Main Mit Förderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV macht die Stadt Bad Sulza in Thüringen (TH) den Baumbestand ihres Kurparks klimafit und gestaltet das Ufer der Ilm naturnah um. ++ Die Stadt Daaden in Rheinland-Pfalz (RLP) wird im Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ mit 376.000 Euro gefördert und begrünt damit unter anderem die Innenstadt weiter. ++ Mit mehr Grün und mehr Schatten möchte die Stadt Mühlhausen in Thüringen dem Wärmestau in den engen Altstadtgassen entgegenwirken und mit Entsiegelung zur Schwammstadt werden. ++ Offenbach am Main in Hessen (HE) setzt seine Förderrichtlinie zur Klimaanpassung fort und vergibt pro Grundstück Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro, um Entsiegelung von Böden, Begrünung von Fassaden und Dächern oder die Installation von Regenwasser-Zisternen zu fördern. Brandenburg: Checkliste unterstützt Kommunen bei Klimaanpassung Insbesondere kleine Kommunen möchte das Brandenburger Klimaschutzministerium mit einer Checkliste beim Einstieg in die kommunale Klimaanpassung unterstützen. Der Leitfaden hilft Kommunen dabei, die örtliche Betroffenheit zu identifizieren und Anpassungsmaßnahmen zu ermitteln. Ziel ist es, dass die Ergebnisse in Klimaanpassungskonzepte oder andere kommunale Konzepte wie Integrierte Stadtentwicklungskonzepte einfließen. Die Handreichung wurde in enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Landesverwaltung, kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft erstellt. Waldwirtschaft: Bodensee-Gemeinde Eriskirch pflanzt klimastabile Bäume Extreme Wetterverhältnisse haben in den vergangenen Jahren zu Kahlflächen in den Wäldern der Gemeinde Eriskirch am Bodensee geführt. Diese Flächen sollen nun genutzt werden, um die Baumartenvielfalt zu erhöhen und klimastabile Bestände aufzubauen. Auf zwei Hektar plant die Kommune 1.800 Bäume neu zu pflanzen, um so dazu beizutragen, den Wald widerstandsfähiger gegen Wetterextreme zu machen. HeatResilientCity II: Kommunale Klimaanpassung an Hitze verstetigen Wie können Kommunen urbane Gebäude und Siedlungsstrukturen an Hitze anpassen? Ein Bericht des Forschungsprojekts HeatResilientCity II mit Förderung des BMBF zeigt auf, welche Hemmnisse und Perspektiven es gibt, um die kommunale Klimaanpassung an Hitze zu verstetigen. Die Forschenden der Fachhochschule Erfurt haben neun Handlungsempfehlungen für Kommunen entwickelt und dabei verschiedene Akteursgruppen beteiligt wie Kommunen, Wohnungswirtschaft und Zivilgesellschaft. Vorrangiges Ziel: die kommunale Klimaresilienz und gesundheitliche Vorsorge zu stärken. 14.-15. Mai in Berlin und 22.Mai online 2025: Erster Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände Wie können Schulgelände biodiversitätsfördernd, klimaangepasst, gesund und sozial gerecht gestaltet werden? Der Bundeskongress Zukunftsfähige Schulgelände der Deutschen Umwelthilfe bietet dazu an zwei Tagen vor Ort in Berlin sowie an einem Tag online ein Programm aus Vorträgen, Workshops, Arbeitsgruppen, Podiumsdiskussionen sowie Exkursionen an. Die Veranstaltung richtet sich an Interessierte aus Landschaftsgestaltung, Schulwesen, Kommunalpolitik/-verwaltung, Wissenschaft und Presse. EU-Projekt MIP4Adapt unterstützt Bürgerveranstaltungen zu Klimaanpassung Die von der Europäischen Union geförderte Mission Implementation Platform (MIP4Adapt) unterstützt Unterzeichner*innen der Charta zur Anpassung an den Klimawandel sowie europäische Regionen oder lokale Behörden bei der Organisation wirkungsvoller Bürgerveranstaltungen zur Klimaanpassung. Ein Supportteam berät Akteure dabei, Ziele für Workshops, Informationsveranstaltungen oder Community-Foren zu definieren sowie die Events für den Anpassungsplanungsprozess maßzuschneidern. Auch unterstützt es dabei, Ressourcen effizient zu verwalten sowie strategische Kooperationen aufzubauen. Die Veranstaltungen müssen vor dem 31. Oktober 2025 stattfinden. IPBES Nexus-Report: Integrierte Ansätze zur Lösung globaler Krisen erforderlich Der Nexus-Report der Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) ist der erste umfassende globale Bericht, der Krisen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt, Wasserknappheit sowie Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit und Gesundheit integriert betrachtet. Der Bericht betont, dass Umwelt-, Gesellschafts- und Wirtschaftskrisen eng miteinander verwoben sind. Er bietet mehr als 60 spezifische Handlungsoptionen, um diese Zusammenhänge anzugehen und den gemeinsamen Nutzen zu maximieren. Global Water Monitor Report 2024: Klimawandel störte globalen Wasserkreislauf stark Im Jahr 2024 verursachten wasserbedingte Katastrophen global mehr als 8.700 Todesopfer. 40 Millionen Menschen wurden vertrieben und es entstanden wirtschaftliche Verluste von über 550 Milliarden US-Dollar. Zu den schädlichsten Ereignissen gehörten Überschwemmungen, Sturzfluten, Erdrutsche, Dürren und tropische Wirbelstürme. So das Fazit des Global Water Monitor, der von einem internationalen Konsortium unter Leitung der Australian National University herausgegeben wird. Auf www.globalwater.online stellen die Forschenden ihre Wasser- und Klimadaten kostenfrei zur Verfügung. 75 Milliarden US-Dollar Geldstrafe für fossile Brennstoffindustrie Der Bundesstaat New York zieht in einem im Dezember 2024 erlassenen Klimagesetz Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie für die Folgen der Klimakrise in die Verantwortung . Über einen Zeitraum von 25 Jahren soll eine Strafzahlung in Höhe von 75 Milliarden US-Dollar in einen Fonds einfließen. Dieser wird dafür genutzt, einen Teil der Kosten für die Sanierung und Anpassung an den Klimawandel von den einzelnen Steuerzahler*innen auf die Öl-, Gas- und Kohleunternehmen zu verlagern, die laut dem Gesetz dafür verantwortlich sind. Naturbewusstseinsstudie: Viele Menschen besorgt über Verlust biologischer Vielfalt In Deutschland ist die Sorge um den Verlust der biologischen Vielfalt durch den Klimawandel weit verbreitet. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Naturbewusstseinsstudie des Bundesnaturschutzamts (BfN) und des BMUV. Zudem wächst der Anteil der Menschen, die eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft in den letzten 20 Jahren wahrnehmen. Die Ausweisung von Wildnisflächen als Freilandlabore für Klimafolgenanpassung unterstützen gut drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung voll und ganz oder zumindest eher, bei Jugendlichen ist die Zustimmung sogar noch höher. Fachzeitschrift Ökologisches Wirtschaften: Klimaanpassung als integratives Handlungsfeld Die Zeitschrift „Ökologisches Wirtschaften“ des Instituts und der Vereinigung für ökologische Wirtschaftsforschung geht in acht Fachartikeln der Frage nach, wie eine integrative Herangehensweise an die Klimaanpassung aussehen sollte: von der notwendigen Reichweite und Geschwindigkeit der Maßnahmen über geeignete politische Verfahren bis hin zur Finanzierung und technischen Umsetzung. Die Beiträge zeigen, dass vielfältige Maßnahmen ineinandergreifen müssen, um die Auswirkungen der Klimakrise zu mindern. Ratgeber für mentale Gesundheit im Klimawandel Der ⁠Klimawandel wirkt sich mental auf die Menschen aus. Das reicht von diffusen Zukunftsängsten bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen. Dieser Ratgeber des Umweltbundesamtes gibt Orientierung, wie Menschen inmitten des Klimawandels ihr psychisches Wohlergehen und das ihrer Mitmenschen stärken können. Er richtet sich an alle, die den Klimawandel als psychisch herausfordernd wahrnehmen und nach Möglichkeiten suchen, einen gesunden Umgang mit den Belastungen zu finden. Das Projekt „Mentale Auswirkungen des Klimawandels“ wurde vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung geleitet. Nature-Based Solutions in Policy and Planning for Urban Resilience Naturbasierte Lösungen stärken die Resilienz von Städten angesichts aktueller Herausforderungen wie Klimawandel, Flächenversiegelung und Ressourcenknappheit. Sie verbessern Luft- und Wasserqualität, mindern den Wärmeinseleffekt und fördern Biodiversität. Das Buchkapitel „Nature-Based Solutions in Achieving Sustainable Development Goals“ und der Bericht „Integrating Nature-Based Solutions in Policy and Planning“ zeigen anhand internationaler Beispiele, wie grüne Infrastrukturen urbane Ökosysteme regenerieren und in Stadtplanung sowie Governance integriert werden können. Journal: Near-term benefits from investment in climate adaptation complement long-term economic returns from emissions reduction Mithilfe eines einfachen Modells zur Bewertung wirtschaftlicher und klimatischer Faktoren zeigen Forschende der Stanford University im Journal Communications Earth & Environment: Werden Anpassungsmaßnahmen mit Vermeidungsstrategien kombiniert, lassen sich positive Effekte früher realisieren als durch Investitionen in Vermeidungsmaßnahmen allein. So belegen die Ergebnisse einen größeren Nettonutzen, wenn ergänzende Investitionen in die Emissionsminderung die langfristigen Klimaschäden verringern und Investitionen in die Anpassung die kurzfristigen Schäden reduzieren. Junge Fußballfans fürs Klima aktivieren: Projekt „Anpfiff fürs Klima“ Fußballbegeisterung gehört zum Lebensalltag vieler Menschen in Deutschland. Wie man gerade junge Fans dazu bringen kann, sich im Fußballkontext auch für Klimaschutz und Klimaanpassung zu interessieren und selbst aktiv zu werden, hat das vom BMUV geförderte Projekt „Anpfiff fürs Klima“ untersucht. In zwei Jahren Laufzeit sind unter anderem eine Train-the-trainer-Schulung und die App „Klima-Meister“ entstanden. Hiermit können Fans bewerten, wie klimatauglich ihre Stadien sind: Gibt es Begrünung, Hitze- oder Regenschutz? Wie sieht es aus mit Energieversorgung, Radinfrastruktur oder Anbindung an ÖPNV? Am Ende der Saison wird ein Fußballstandort als Klima-Meister gekürt.

Willingmann wirbt für stärkeren Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten

Moorfrosch, Mopsfledermaus, Trauerseeschwalbe – alle drei Arten leben in unterschiedlichen Regionen Sachsen-Anhalts, haben aber eines gemeinsam: ihr Bestand ist stark gefährdet. Zum Tag des Artenschutzes am heutigen Montag betont Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann, dass dem Erhalt von Tier- und Pflanzenarten auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die notwendige Priorität eingeräumt werden muss. „Artensterben ist kein abstraktes Phänomen aus fernen Ländern. Es findet praktisch vor unserer Haustür statt. Gerade auch angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürfen wir in unseren Bemühungen zum Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten nicht nachlassen“, betonte Willingmann. Der Minister kündigte an, dass das Land in den kommenden Jahren trotz angespannter Haushaltslage einen erheblichen Beitrag leisten werde. Für klassischen Naturschutz stellt das Umweltministerium 2025 mehr als 10 Millionen Euro bereit, ein Teil der Mittel kommt aus Förderprogrammen des Bundes und der EU. Weitere Vorhaben wie die biologische Durchgängigkeit von Gewässern werden über die Europäische Wasserrahmenrichtlinie mit 12 Millionen Euro aus dem Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Für Sofortmaßnahmen im Rahmen des Programms NaturWasserMensch sind im Doppelhaushalt insgesamt 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Landesweit gelten derzeit 1.560 Tier- und Pflanzenarten als akut vom Aussterben bedroht – das sind 7,3 Prozent aller im Land nachgewiesenen Arten. Zu den Lebensräumen der Mopsfledermaus zählen die naturnahen Wälder und Höhlen der Südharzer Karstlandschaft. Im Biosphärenreservat findet die Fledermaus in den geschützten Kernzonen noch geeignete Rückzugsräume. Der Moorfrosch wiederum fühlt sich in Niedermoorgebieten wie dem Drömling mit seinen Erlenbruchwäldern und den zahlreichen feuchten und mit Gräben durchzogenen Grünlandflächen besonders wohl. Sein Bestand ist durch die über Jahrzehnte praktizierte Trockenlegung von Mooren und Feuchtgebieten stark zurückgegangen. Zunehmende Dürre-Perioden infolge des Klimawandels könnten ihm weiter zusetzen. Die Elbe- und untere Havelniederung im Norden des Landes ist derweil ein beliebter Nistplatz der Trauerseeschwalbe. Auch ihr Bestand ist durch die Zerstörung der Lebensräume in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Im Biosphärenreservat Mittelelbe wurden deshalb rund 250 künstliche Nisthilfen auf Gewässer ausgebracht. Renaturierungs- und Wiedervernässungsmaßnahmen sollen den Bestand weiter stabilisieren. Neben dem Land unterstützt auch der Bund Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität. Ein zentraler Baustein auf Bundesebene ist dabei das „Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz“ (ANK), bei dem es unter anderem um Themen wie Moorschutz, Artenschutz und Stadtgrün geht. 300.000 Euro hat das Umweltministerium Sachsen-Anhalt für die Kofinanzierung von Fördervorhaben eingeplant. „Beim Natur- und Umweltschutz sind Land, Bund und auch die EU gefragt. Wenn weiterhin alle Ebenen an einem Strang ziehen, kann es gelingen, die Artenvielfalt auch in Zeiten des Klimawandels bei uns im Lande und andernorts zu erhalten“, so Willingmann. „Trotz großer Herausforderungen gibt es keinen Grund, hier den Kopf in den Sand zu stecken.“ Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke

Besonderes Schutzgebiet-Nr. FFH0311 Code: DE 4229-302 Schutzstatus: LSG0032WR  - Harz und nördliches Harzvorland, NSG0159 - Kramershai Neumeldung Fläche: 508,36 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Meldung an die Europäische Kommission vorgeschlagen. Aufgrund der Flächengröße und gebietsspezifischen Besonderheiten wird die Meldung eines neuen Natura 2000-Gebietes gegenüber der Erweiterung bestehender Gebiete (FFH-Gebiete Hochharz, Harzer Bachtäler) bevorzugt. Dies erscheint auch aus verwaltungstechnischer Sicht die geeignete Variante, da für die angrenzenden Gebiete bereits ein Verordnungsstatus besteht. Das Vorschlagsgebiet befindet sich auf dem Territorium der Gemeinden Wernigerode und der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz. Es grenzt südlich an die Ortslage Schierke an und erstreckt sich von da bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen. Die Nordwestgrenze ist deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 160 „Hochharz“. Die westliche Begrenzung verläuft wiederum deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 089 „Harzer Bachtäler“. Die Südgrenze bildet die Bundesstraße 27. Im Osten wird das Gebiet durch den Verbindungsweg von der Ortslage Schierke zu den Scherstorklippen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 508 Hektar . Das Vorschlagsgebiet umfasst einen bisher außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse liegenden Bereich an Nord-, Ost und Südhang des Kleinen Winterberges. Im nördlichen Abschnitt umfasst es einen Teil des großflächigen und gebietsübergreifenden Moorkörpers mit den Schwerpunktvorkommen der prioritären LRT 91D0* „Moorwälder“, der LRT 7120 und 7140 „Hoch- und Übergangsmoore“ sowie Quellzonen. Höhenlage und spezifische Standortsverhältnisse bedingen im nördlichen Teil auch das Auftreten des LRT 9410 „Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder“. Im Süden schließt das Vorschlagsgebiet das bestehende NSG Kramershai ein, in dem sich die höchstgelegenen Vorkommen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ in Sachsen-Anhalt sowie weitere FFH-Lebensraumtypen befinden. In der hier vorgestellten Lage und Ausdehnung stellt das Vorschlagsgebiet geographisch und ökologisch die Kohärenz zwischen dem FFH-Gebiet „Hochharz“ im Nordwesten und dem FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“ im Süden her. Anlässlich der EU-Berichtspflichten wurden 2019 für den Anteil an der Kontinentalen Biogeographischen Region in Sachsen-Anhalt 229 Hektar des LRT 91D0* innerhalb und 3 Hektar außerhalb von Natura 2000-Gebieten gemeldet. Mit einer Gesamtfläche von 43,8 Hektar befinden sich damit gegenwärtig noch weitere 20% dieses prioritären LRT außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Die neue Gebietsmeldung würde diese landesweit signifikanten Vorkommen des LRT 91D0* in das Schutzgebietssystem gemäß den Forderungen aus der FFH-Richtlinie integrieren. Das Vorschlagsgebiet ist zu über 95% waldbestockt. Es herrscht ein Mosaik vielfältiger Standortsformen vor, die von Mooren bis hin zu terrestrischen Standorten reichen. Es ist zum überwiegenden Teil forstlich überprägt, enthält jedoch immer noch einen hohen Anteil naturnaher Wälder. Insgesamt wurden 10 FFH-Lebensraumtypen festgestellt, darunter 3 prioritäre. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: FFH-LRT Flächengröße in ha 91D0* 43,8 9410 51,5 9110 18,6 91E0* 2,0 7120 0,1 7140 0,4 6520 1,5 6230* 0,1 4030 0,1 3260 0,7 Tab. 1: Flächengrößen von FFH-LRT im Vorschlagsgebiet „Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke Schutzziele: Allgemeine Schutzziele: Der Schutzzweck des Gebietes umfasst die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile des besonderen Schutzgebietes einschließlich der mit ihm räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Des Weiteren umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile des Gebietes, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Gebietsspezifische Schutzziele: Die Erhaltung der gebietstypischen Biotopkomplexe in den oberen Lagen des Harzes mit ihren sehr vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere der Moorwälder, der Montanen und bodensauren Fichtenwälder, der Erlen-Eschenwälder, der am höchsten gelegenen Buchenwälder Sachsen-Anhalts sowie kleinflächig der naturnahen Fließgewässer mit begleitender Vegetation, Bergmähwiesen, Borstgrasrasen, Mooren und Heideflächen. Erhaltung des zusammenhängenden und gebietsübergreifenden Komplexes aus überwiegend soligenen Mooren sowie den räumlich und funktional mit ihnen verknüpften Quellen sowie Fließgewässern. Die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT. 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 4030 Trockene europäische Heiden, 6520 Berg-Mähwiesen, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 7120 noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und LRT 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2. Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Luchs (Lynx lynx) Anmerkung: Flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL liegen noch nicht vor. Die Angabe zum Luchs entstammt den Unterlagen für das ROV Natürlich Schierke. Aufgrund der Habitatausstattung ist mit dem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen, so beispielsweise Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) (M. Trost, mdl. Mtt.) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einengünstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere: Für die LRT der Wälder im Gebiet (LRT 9110, 91D0*, 91E0*, 9410): natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und, 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), Erhaltung und Entwicklung eines stabilen und vernetzten Bestands von Moorwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele sind naturnahe, strukturreiche, möglichst großflächige und unzerschnittene Moorwälder auf nassen bis morastigen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten mit intaktem Wasserhaushalt sowie natürlichem Relief und intakter Bodenstruktur. Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen und vernetzten Bestands aus Erlen-Eschenwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder verschiedenster Ausprägung aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und in Flusstälern. Diese umfassen alle natürlichen oder naturnahen Entwicklungsphasen in mosaikartiger Struktur und mit ausreichendem Flächenanteil natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, Des Weiteren gilt das oben genannte Schutzziel für: ein lebensraumtypisches Arteninventar, ein hinreichend hohen Anteil an Alt- und Biotopbäumen, ein hinreichend hohen Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), Gewährleistung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, ein hinreichend hohen Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, Für den LRT der Gewässer (LRT 3260): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie günstige Strömungsverhältnisse), Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Bedingungen für den Nährstoffhaushalt Natürliche oder naturnahe Zustände des ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), Natürliche oder naturnahe Zustände im Bezug auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, Ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation, Für den LRT Borstgrasrasen (LRT 6230*): Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind arten- und strukturreiche, überwiegend gehölzfreie Borstgras-Rasen auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten, die extensiv beweidet oder gemäht werden. LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen Für den LRT der trockenen Heiden (LRT 4030): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit einem hohen Anteil konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Die Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombination mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für den LRT der Frisch- und Feuchtwiesen (LRT 6520): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt sowie auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen) Einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für die LRT der Moore und feuchten Heiden (LRT 7120, 7140): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt (hinreichende Wasserversorgung bzw. dauerhaft oberflächennahe Grundwasserstände, auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen), naturnahe, waldfreie Moore u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, auf die Bodenstruktur, das Lichtregime, die Oberflächenmorphologie sowie auf den Torfkörper und moorbildende Prozesse, Ein lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten. Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten gemäß Anhang II FFH-RL sind insbesondere: Für den Luchs wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen, geeignete Wanderkorridore. Meldekarte (pdf-Datei 2,2 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 2,5 MB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Scriptumonline 06: Ist die Fichte Bestandteil des naturnahen Waldes im südlichen und östlichen Westfalen? - PDF

Das Heft Nr. 6 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ geht der Frage nach, ob die Fichte seit dem Ende der letzten Kaltzeit - die Weichsel-Kaltzeit endete vor ca. 12.000 Jahren - natürlicher Bestandteil der nordrhein-westfälischen Wälder ist. Die Antwort auf diese Frage kann nur historisch belegt erfolgen. Pollenanalysen beschreiben die Waldzusammensetzung der Vergangenheit. Andere Teile von Bäumen sind selten in Mooren oder Sedimenten erhalten und ihre Funde statistisch kaum auswertbar. Die Fichte wächst heutzutage in Nordrhein-Westfalen auf ca. 252.000 ha Waldfläche und dominiert besonders in den Mittelgebirgsregionen. Orkanbedingte Waldschäden der Fichtenbestände bewirkten ein Umdenken in den Waldnutzungsplänen. Dabei setzt man vor allem auf stabilere Mischwälder fast ohne Beteiligung der Fichte, weil diese nicht mehr als standortgerecht gilt. [2018. 17 S., 9 Abb., 2 Tab., ISSN 2510-1331]

Naturwälder

Flächenkulisse des grünen Netzwerks aus Naturwaldflächen, gem. Art. 12a Abs. 2 BayWaldG. Das Netzwerk umfasst mindestens 10 Prozent der Staatswaldfläche und besteht aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität. Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung finden in Naturwäldern keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt. Die genauen Regelungen können in der Bekanntmachung über die Naturwälder in Bayern gemäß Art. 12a Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) vom 02.12.2020, AZ F1-7715-1/800, zuletzt geändert am 04.12.24, nachgelesen werden.

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