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Plangenehmigung für ökologischen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Münchner Straße und St2070 – Am Anger, Gemeinde Inning a. Ammersee

Die Gemeinde Inning a. Ammersee hat beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für einen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Münchner Straße und St2070 – Am Anger im Gemeindegebiet Inning a. Ammersee beantragt (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Im Bereich der Maßnahme, soll der Inninger Bach durchgängig und mäandrierend gestaltet werden. Stellenweise wird das Ufer verbreitert und abgeflacht. Insgesamt wird durch die neue Linienführung der Fließweg in dem geplanten Bereich um 4% verlängert, was dazu führt, dass die Fließgeschwindigkeit sich verlangsamt und Erosionsprozesse eingedämmt werden. In zwei Abschnitten wird das Bachbett verbreitert. In der nördlichen Verbreiterung bei Fkm. 2,00 wird eine Kiesinsel angelegt. Des Weiteren wird ein Niedrigwassergerinne erstellt. Im Bereich der Gärtnerei, kann durch die Laufverschwenkung der Inninger Bach von der Ufermauer abgerückt werden. Vor die Ufermauer werden Wasserbausteine gesetzt. Im Bereichen mit mehr Flächenverfügbarkeit werden die Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Die vorhandenen Ufersicherungen bleiben als schlafende Sicherungen erhalten. In dem Inninger Bach befinden sich mehrere Sohlschwellen und zwei Abstürze die das Bachbett stabilisieren. Diese Schwellen und Abstürze werden im Zuge der Renaturierung durchgängig gestaltet. Der Absturz bei Fkm 2,1 wird als 8 m lange Sohlgleite mit einem Wanderkorridor erstellt. Der Absturz bei Fkm 2,4 wird als 26,00 m langes Raugerinne mit Beckenpassstruktur erstellt.

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400

Die Iller wurde im 19. Jahrhundert im Rahmen der Iller-Korrektion begradigt und kanalartig ausgebaut. Die Böschungen wurden durch Steinschüttungen gesichert. Der Flusslauf grub sich daraufhin stark ein und das Grundwasser sank ab, so dass die Flussauen den Grundwasseranschluss verloren. Um den Wasserspiegel zu stützen, wurden seit der Jahrhundertwende immer wieder Querbauwerke in die Iller eingebaut. Zu diesen zählt auch die Illerschwelle bei Fluss-km 50,650. Zum Erreichen des guten ökologischen Potentials gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sind an der Iller Maßnahmen erforderlich, die die hydromorphologischen Defizite verbessern. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Regierungspräsidium Tübingen reichten mit Schreiben vom 19.11.2021 eine Planung vom Oktober 2021 für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und ökologischen Aufwertung der Iller durch Umbau der Mooshauser Schwelle bei Fluss-km 50,650 und Gewässerausbau (Strukturmaßnahmen) bei Fluss-km 50,650 bis 49,400 ein. Durch den Umbau der Sohlschwelle und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Das Regierungspräsidium Tübingen und das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragten mit diesen Unterlagen die wasserrechtliche Gestattung für die Maßnahmen (Planfeststellung) nach § 68 Abs. 1 WHG

Gewässerausbau der Schorgast im Bereich des Ortsteils Grundmühle, Markt Marktschorgast

Der Markt Marktschorgast plant die Auflassung der bestehenden Gewässerverrohrung im Bereich des Anwesens Grundmühle 1 sowie die ökologische Aufwertung des bestehenden Entlastungskanals zu einem naturnahen, durchgängigen Gewässer. Im Übrigen soll der Gewässerdurchlass an der Grundmühlstraße durch einen Wellstahldurchlass mit durchgehender Sohle ersetzt werden. Der Sohlhöhenunterschied soll durch einen naturnahen und laufverlängernden Gewässerausbau im Unterstrom des Durchlasses überwunden werden. Insgesamt wird das Gewässer durch die beiden Maßnahmen auf einer Länge von ca. 200 m neugestaltet. Ziel des Gewässerausbaus ist es, den guten ökologischen Zustand herzustellen und die im Gewässerentwicklungskonzept angedachten Maßnahmen umzusetzen. Bei den wesentlichen Umgestaltungen der Schorgast handelt es sich um einen Gewässerausbau, der gemäß §§ 67 Abs. 2 und 68 WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung/Plangenehmigung bedarf. Der Markt Marktschorgast hat eine wasserrechtliche Plangenehmigung beantragt. Für dieses Vorhaben ist nach § 7 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da es sich um einen naturnahen Gewässerausbau handelt.

Gewässerausbaumaßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Verlorenen Baches (Gewässer II. Ordnung) bei Fkm 90,5 in der Gemeinde Weil

Der Freistaat Bayern plant zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an dem bestehenden und für aquatisches Leben unpassierbaren Absturzbauwerk bei Fkm 90,5 (Fl.Nr. 613, Gemarkung Beuerbach, Gemeine Weil), einen Gewässerausbau. Dabei soll der vorhandene Absturz durch ein passierbares Bauwerk ersetzt werden.

Wasserbau

6,7 % des Landes Berlin besteht aus Wasserflächen. Was landschaftlich und städtebaulich reizvoll ist, stellt Ingenieurbau und Ökologie vor besondere Herausforderungen. Im Folgenden stellen wir Ihnen wichtige wasserbauliche Maßnahmen des Landes Berlin vor. Der Ausbau von Gewässern für die wasserwirtschaftliche Vorflut, den Hochwasserschutz, die Schifffahrt oder aus städtebaulichen Gründen Die ökologische Umgestaltung von Gewässern gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (EU WRRL) oder nach Naturschutzanforderungen Die Sanierung oder Erneuerung von wasserbaulichen Anlagen, Uferwänden, Schiffsanlegestellen, Pumpstationen, verrohrten Gewässern oder Durchlässen Hochwasserschutzmaßnahmen nach Europäischer Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Gefahrenabwehrmaßnahmen bei kontaminierten Sedimenten in Gewässern Der Neubau von Reinigungsanlagen zur Reinhaltung der Gewässer Bild: SenUVK Ausbau von Gewässern Sind die Funktion oder der Zustand von Wasserläufen beeinträchtigt, kann ein Ausbau erforderlich werden. Der Gewässerausbau umfasst beispielhaft, dass Verrohrungen geöffnet, die Wasserläufe renaturiert oder für den Hochwasserschutz Maßnahmen ergriffen werden. Weitere Informationen Bild: Ingenieurbüro Grassl GmbH Uferwände Uferwände haben in der Regel eine Nutzungsdauer von 60 bis 100 Jahren, bevor sie erneuert werden müssen. Wenn der Zustand es zulässt, kommt auch eine grundhafte Sanierung in Frage. Weitere Informationen Bild: SenUVK Entschlammungsprogramm Neben Flüssen werden auch Seen und Teiche für die Ableitung des Regenwassers benutzt. Dese Einleitungen bewirken oftmals eine verstärkte Verschlammung, die zur Erhaltung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Funktion der Gewässer in bestimmten Intervallen beseitigt werden muss. Weitere Informationen Bild: Dirk Laubner Sanierung Rummelsburger See Der Rummelsburger See ist ein 45 Hektar großer seenartiger Seitenarm der Spree in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg. Am nordwestlichen Ende des Sees befindet sich die drei Hektar große Schadensanierungsfläche (Wasserfläche). Weitere Informationen Bild: SenMVKU Gewässerreinigung Müll in Berliner Gewässern ist ein stetiges Problem. Im Auftrag der Senatsverwaltung sind ganzjährig Schiffe, Reinigungswagen und Fahrzeuge unterwegs, um die Gewässer zu säubern. Jährlich werden 400 Tonnen Müll aus den Berliner Gewässern gefischt, um Spree, Landwehrkanal und Co. sauber zu halten. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin / Gewässerkarte Weitere Anlagen des Wasserbaus Zu den weiteren Anlagen des Wasserbaus zählen unter anderem verrohrte Gewässer und Pumpstationen im Verlauf von Gewässern. Weitere Informationen

Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

Gewässerausbau ökologische Aufwertung am Fehlbach der Urtel (Gewässer III. Ordnung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 453/1 Gem. Grafing/ Landkreis Ebersberg

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und der Wassergesetze (WHG und BayWG); Gewässerausbau ökologische Aufwertung am Fehlbach der Urtel (Gewässer III. Ordnung) auf dem Grundstück Fl.Nr. 453/1 Gem. Grafing Antrag auf Planfeststellung / -genehmigung (§ 67, 68 WHG) Antragsteller: Stadt Grafing, Marktplatz 28, 85567 Grafing bei München

Renaturierung Konstanzer Ach südlich von Knechtenhofen - Abschnitt 1 - in Oberstaufen

Die Konstanzer Ach wird im betrachteten Gewässerabschnitt mit einer Lauflänge von rund 220 m auf eine Länge von rund 260 m verlängert, wodurch sich das mittlere Gefälle von 1,3 % auf 1,08 % reduziert. Das Gewässerbett wird aufgeweitet auf eine mittlere Sohlbreite von ca. 3 m, die Uferböschungen werden abgeflacht und standortgerecht be-pflanzt. Das Sohlsubstrat wird in den Kurven mit einem leichten Quergefälle eingebaut, um den natürlichen Eintiefungsprozess auf der Pralluferseite zu unterstützen und bei Niedrigwasser ausreichende Wassertiefen herzustellen. Der Böschungsfuß der Pralluferseite wird überwiegend durch Lebendfaschinen und Raubäume gesichert. Nur in den Zwangspunkten bei der Brücke, am Kies- und Sandfang und am Abschnittsende (Übergang in Bestandsgerinne) kommen Wasserbausteine zur Ufersicherung zum Einsatz. Im restlichen Bereich werden die Böschungen wechselweise mit Setzstangen und Setzhölzer aus standortgerechten, austriebfähigen Gehölzen und auf der Gleithangseite mit Uferstauden langfristig durch Verwurzelung gesichert. Zusätzlich werden Wurzelstöcke punktuell zur Ufer- und Sohlstabilisierung und als Strukturgeber eingebaut. Im westlichen Bereich ist der Bereich des ökologischen Gewässerausbaus an die Zwangspunkte der Brücke und des Kies- und Sandfangs gebunden und der verfügbare Raum für Gewässer- und Auenentwicklung insgesamt schmäler. Der Vorlandstreifen auf der orografisch linken Seite ab der Böschungsoberkante bis zur Flurstücksgrenze wird als extensives Grünland gestaltet und ist mindestens 3,0 m breit, um die Befahrbarkeit für Unterhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten. Im östlichen Abschnitt steht der Konstanzer Ach und ihrem Vorland die Fläche bis zur bestehenden Baum-Strauch-Hecke zur Auenentwicklung Verfügung. Entlang der Grundstücksgrenzen im nördlichen Bereich der Konstanzer Ach wird ein Erdwall mit einer Höhe von 5 bis 60 cm (abhängig vom Bestandgelände) hergestellt. Dadurch wird verhindert, dass die nordöstlich angrenzenden Felder häufiger als im Bestand überschwemmt werden. Gleichzeitig wird ein Retentionsraum im Abschnitt erhöht und die wechselnden Wasserspiegellagen wirken sich positiv auf die Auenentwicklung aus. Der Erdwall wird im nordöstlichen Bereich ab dem Bestandsgehölz mit einer Böschungsneigung von 1:10 Richtung Vorland errichtet, damit dieser befahrbar ist. Das alte Bachbett der Konstanzer Ach wird im westlichen Teil mit Aushubmaterial verfüllt und bepflanzt. Im östlichen Teil (ca. Stat. 0+145 bis 0+265) soll das bestehende Bachbett als Flutmulde zum Teil erhalten bleiben. Bei der Ausgestaltung der Flutmulde wird durch ein entsprechendes Gefälle Richtung Einmündung darauf geachtet, dass nach einem Hochwasser keine Fischfalle entsteht. Die Ufer im Bereich der Einmündung der Flutmulde in das Gewässerbett der Konstanzer Ach werden durch Kehrwasserströmungen hydraulisch stärker belastet. Um dem entgegenzuwirken, werden die Uferbereiche durch Kurzbuhnen, Raubäume und Faschinen gesichert. Um eine ausreichende Dynamik im neuen, mäandrierenden Bachbett sicherzustellen und eine langfristige Verlandung zu vermeiden, sollen bettbildende Abflüsse vollständig durch das neu angelegte Bachbett abfließen. Im Bereich der Außenkurve des ersten Mäanderbogens ist daher ein befahrbarer Ableitdamm vorgesehen. Das alte Gewässerbett der Konstanzer Ach wird in diesem Bereich bis auf die Höhe des Bestandsgeländes aufgefüllt. Die Auffüllung dient zusätzlich als barrierefreie Zufahrt zur Wassertretstelle und sowie für Unterhaltungsmaßnahmen im orografisch rechten Vorlandbereich. Die bestehende Kunststoff-Verrohrung (DN 600) des Grabens, der von Süden im Bereich des Baubeginns den Kiesweg quert und in die Konstanzer Ach mündet, wird durch ein DN 600 Betonrohr ersetzt und weiter vor versetzt und somit an die neue Böschung angepasst. Bei dem bestehenden privaten Brückenbauwerk wird die vorhandene und bereits unterspülte Magerbeton-Kolksicherung der beiden Widerlager ausgebaut und saniert. Zusätzlich wird die bestehende Berollung und Sohlsicherung aus Wasserbausteinen erneuert. Das Brückenbauwerk selbst soll erhalten bleiben. Der bestehende Querriegel aus Beton, der in das Absetzbecken des Kies- und Sandfangs führt, ist stark beschädigt und wird durch eine Anrampung mit Wasserbausteinen ersetzt (Gefälle von ca. 1:4, Höhenunterschied von ca. Δh = 0,7 m, s. Anlage 2.8). Dadurch soll die Durchgängigkeit für sohlorientierte Lebewesen verbessert werden. Die bestehenden Böschungen aus Wasserbausteinen im Bereich des Absetzbeckens bleiben erhalten bzw. werden bei lokalen Beschädigungen stellenweise saniert. Die Befahrbarkeit mit einem kleineren Bagger ist weiterhin gewährleistet. Um den Gewässerbereich und den Talraum der Konstanzer Ach erlebbarer zu machen, soll eine kleine seitliche Ausleitung an als Wassertretstelle ausgebildet werden. Diese befindet sich an der Innenkurve ca. bei Stat. 0+230. Bei Niedrigwasser soll der Abfluss aus ökologischen Gründen zum Großteil im Bachbett verbleiben. Durch die Lage in der Innen-kurve besteht jedoch die Gefahr der Verlandung des Einlaufes in die Wassertretstelle. Um das Geschiebe von der Ausleitung weitgehend fernzuhalten, werden fächerartige deklinante Leitelemente aus Wasserbausteinen angeordnet, die bei Mittelwasser knapp überströmt sind. Die Wassertretstelle wird als durchströmtes, naturnahes Becken, ohne Vertiefung in der Sohle, gestaltet. Der Beckenbereich wird mit einem begehbaren, rauen Steinbelag ausgelegt. Trotz der Leitelemente im Bereich der Ausleitung wird sich vs. ein gewisser Anteil an Geschiebe und Feinteilen im Bereich der Wassertret-stelle ablagern. Im Becken angelandetes Feinsediment kann ggf. durch das Ziehen der Dammbalken am unteren Ende des Tretbeckens ausgespült werden. Gröberes Geschiebe, z.B. nach Hochwasserereignissen, wird im Rahmen des Unterhalts auszuräumen sein. Der Zugang zum Wasser wird durch Treppenstufen aus Naturstein umgesetzt. Als Ruhebänke sind Bänke mit über Kopf hochgezogener Lehne geplant, um einen entsprechenden Windschutz im Ost-West ausgerichteten Konstanzer Tal zu gewährleisten. Der Zugang zur Wassertretstelle erfolgt über einen 1,5 m breiten Weg, der barrierefrei ausgeführt wird. Der Weg ist durch eine begrünte Bankette (Schotterrasen) von 2,0 m auch befahrbar für Fahrzeuge zur Gewässerunterhaltung.

Naturnaher Gewässerausbau an der Würm in Grafenau Döffingen

Die Gemeinde Grafenau plant den naturnahen Ausbau der Würm südlich der L1182. Der Verlauf der Würm soll im Bereich der Stegmühlen-Brücke um rund 26 m nach Osten verlegt werden. Das bestehende Brückenbauwerk soll rückgebaut werden. Der Mühlkanal trifft demnach den neuen Gewässerverlauf weiter östlich als bisher.

Pleiße – Herstellung Durchgängigkeit Gefällestufe Großdeuben

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/ Mulde/ Untere Weiße Elster, Gartenstraße 34, 04571 Rötha hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 18. April 2024 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Herstellen der ökologischen Durchgängigkeit an der Gefällestufe Großdeuben an der Pleiße in Böhlen auf einer Länge von ungefähr 1.000 Meter durch Initiierung eines geschwungenen Gewässerlaufs und Anlegen von 21 Sohlschwellen sowie Aufweitung des Gewässerprofils. Bei den vorgesehenen Maßnahmen zur naturnahen und ökologischen Durchgängigkeit im oben genannten Gewässerabschnitt handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG, der in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, welche im Ergebnis negativ ausfiel.

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