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Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung (StALU WM Schwerin)

Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1.der naturnahe Gewässerausbau zur Verhütung von Hochwasserschäden 2.Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und deren Randstreifen einschließlich Rückbau von Schöpfwerken, Deichen und anderen wasserwirtschaftlichenAnlagen 3. Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses 4. die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen, soweit diese nicht durch nachweislich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen verursacht wurden

Ökologischen Ausbau der Roth (Fl.Nr. 439/0 der Gemarkung Boos) auf 180 m entlang der Grundstücke Fl. Nrn. 497/0 und 496/0 Tfl. der Gemarkung Boos durch die Gemeinde Boos

Die Gemeinde Boos verfügt mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 02.02.2018 die wasserrechtliche Plangenehmigung für den ökologischen Gewässerausbau der Roth (Fl.Nr. 349/0 der Gemarkung Boos) auf einer Länge von 320 m entlang der Grundstücke Fl.Nr. 494/0, 495/0, 496/0 und 497/0 der Gemarkung Boos. Die Maßnahme ist bereits fertiggestellt. Mit Schreiben vom 10.10.2018 beantragte die Gemeinde Boos einen weiteren ökologischen Ausbau der Roth auf 180 m entlang der Grundstücke Fl.Nr. 496/0 und 497/0 der Gemarkung Boos, direkt anschließend an den bereits durchgeführten Ausbau. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.

Ökologischer Gewässerausbau der Mindel (Fluss-km 45,250 bis Fluss-km 45,450) auf dem Grundstück Fl.Nr. 521 Gemarkung Schöneberg durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten

Das Wasserwirtschaftsamt Kempten beantragte mit Schreiben vom 24.06.2020 die Erteilung der wasserrechtlichen Plangenehmigung für den ökologischen Gewässerausbau der Mindel (Fluss-km 45,250 bis Fluss-km 45,450) auf dem Grundstück Fl.Nr. 521 der Gemarkung Schöneberg. Das beantragte Vorhaben dient der Erreichung eines guten ökologischen Zustands der Mindel.

Teilprojekt 5

Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH durchgeführt. Die Auen und ihre vielfältigen Ökosysteme sind auf regelmäßige Überflutungen angewiesen. Maßnahmen zum Hochwasser- und zum gewässerbezogenen Naturschutz stehen einander bei Fließgewässern häufig scheinbar konträr gegenüber. In dem Verbundprojekt In-StröHmunG arbeitet ein Konsortium aus Forschung und wasserwirtschaftlicher Praxis gemeinsam an Wegen, die Ziele Sicherheit und Naturschutz miteinander zu vereinbaren. Gemeinsam suchen die Partner nach Synergien zwischen der nachhaltigen, also naturverträglichen Entwicklung der Gewässer, sowie dem Management von Hochwasser und seinen Risiken. Ziel des Verbundprojekts ist es, Instrumente zu entwickeln, mit denen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) gemeinsam umgesetzt werden können. Kern von In-StröHmunG sind Maßnahmen, die dem Hochwasserschutz und der naturnahen Gestaltung der Gewässer gleichzeitig dienen. Aber nicht nur die Umwelt profitiert von dem Ansatz der Verbundprojektpartner: Werden Maßnahmen des Hochwasserschutzes mit Zielen des Naturschutzes kombiniert, kann als positiver Nebeneffekt auch die Akzeptanz in der Bevölkerung steigen. Hauptziel des Verbundprojekts ist die Entwicklung von Instrumenten für die flussgebietsbezogene, nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern. Im Fokus stehen Maßnahmen, die der Umsetzung der WRRL und der HWRM-RL gleichermaßen dienen. Gleichzeitig sollen die Lösungen die Akzeptanz der Maßnahmen in der Öffentlichkeit steigern und bei der flächendeckenden Zielerreichung beider EU-Richtlinien helfen. In dem Verbundprojekt werden vier Modellregionen mit unterschiedlichen Eigenschaften untersucht: - Mortelbach und Eulitzbach (Stadt Waldheim, Stadt Roßwein, Gemeinde Kriebstein) - Mutzschener Wasser und Launzige (Stadt Grimma, Stadt Trebsen, Stadt Colditz) - Zwönitz bei Chemnitz (OT Einsiedel) - Aller bei Celle.

Mensch und Gewaesser

Das Projekt "Mensch und Gewaesser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Ziel: Entwicklung einer Konzeption zur Akzeptanzverbesserung fuer die naturnahe Entwicklung von Gewaessern. Inhalte: - Systematische Sichtung von Analyse der Gewaesser und die Beziehung des Menschen zu Gewaessern. - Beantwortung der Frage 'Warum ist die Verbesserung des Verhaeltnisses Mensch/Gewaesser notwendig?'. - Sichtung, Darstellung und Auswertung bestehender Pilotprojekte bezueglich ihrer Akzeptanz. - Entwicklung einer Strategie zur Verbesserung der Akzeptanz. - Erarbeitung eines 'Pruefrasters' fuer Vereinbarkeit der 'Naturerlebensraeume Wasser' mit Naturschutzzielen. - Erprobung der neuen Strategie an mindestens drei neuen Pilotprojekten.

Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserrückhalt in der Fläche in Verbindung mit Gewässerrenaturierung am Sulzbach, Gewässer III. Ordnung auf dem Gebiet des Marktes Bruck i.d.OPf.

Der Markt Bruck i.d.OPf., Rathausstraße 7, 92436 Bruck i.d.OPf., beantragt die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Hochwasserrückhalts in der Fläche in Verbindung mit der Gewässerrenaturierung des Sulzbaches. Bei der Maßnahme handelt es sich um einen naturnahen Gewässerausbau. Der Markt Bruck i.d.OPf. beabsichtigt den stark veränderten Sulzbach, ein Gewässer der III. Ordnung, vom südlichen Ende der Grubmühlstraße bis zur Gemeindegrenze Bruck i. d. OPf./Nittenau ökologisch auszubauen.

Naturnaher Gewässerausbau an der Würm in Karlsfeld Flurnr. 372 Gemarkung Karlsfeld

Die Gemeinde Karlsfeld als Unternehmensträger hat mit Schreiben vom 13.01.2021 eine wasserrechtliche Genehmigung für einen Gewässerausbau (§ 67 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG) für die Würm beantragt. Der Ausbau soll auf dem Grundstück Flurnummer 372 der Gemarkung Karlsfeld erfolgen. Die Maßnahme dient dem naturnahen Gewässerausbau der Würm im betroffenen Abschnitt.

Ökologischer Gewässerausbau der Nassach auf den Fl.-Nrn. 188/1, 189 und 452 in der Gemarkung Römershofen, Stadt Königsberg i.Bay.

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen hat beim Landratsamt Haßberge die wasserrechtliche Genehmigung im Plangenehmigungsverfahren für den ökologischen Gewässerausbau der Nassach in der Gemarkung Römershofen von Fluss-km 7+645 bis 7+690 beantragt. Das Vorhaben sieht in einem relativ naturfernen Bereich der Nassach mit einer gestreckten Linienführung eine Gewässerverlegung vor. Der neu gestaltete Bachlauf wird möglichst naturnah gestaltet und dem Gewässer wird der Raum zur natürlichen Mäandrierung gegeben. Der alte Bachverlauf wird verfüllt und ist zu einem Drittel als naturnaher Altarm mit Retentionspotential bei Hochwasser vorgesehen. Der Altarm wird dazu im unteren Bereich an den Neuverlauf der Nassach rückseitig angeschlossen. Der genaue Lauftyp der neuen Gewässerstrecke wird als schwach gewunden deklariert. Der Gewässerverlauf der Nassach wird dabei auf eine Länge von circa 75 m neugestaltet. Die Modellierung des Gewässerabschnitts erfolgt mit unterschiedlichen Sohlbreiten und variablen Böschungsneigungen. Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit und des natürlichen Fließgewässerverlaufs im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie.

Ökologischer Gewässerausbau der Schwarzach bei Möning

Entscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Ausbau des Möninger Baches auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1706, 2931 der Gemarkung Möning, sowie auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 2932/1(Tfl.),1707 (Tfl.), 1708 (Tfl.), 1711 (Tfl.), und 2930/1 (Tfl.) der Gemarkung Möning, Stadt Freystadt durch den Landschaftspflegeverband Neumarkt i.d.OPf. e. V., Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., für die Stadt Freystadt

Ökologischer Ausbau der Eger, Abschnitt 6 - 1. Bauabschnitt im Bereich des Bleichgraben auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3636/22 der Gemarkung Nördlingen, Große Kreisstadt Nördlingen

Im Rahmen des ökologischen Gewässerausbaus der Eger im Bereich des Bleichgrabens soll nach dem Gewässerentwicklungskonzept der Großen Kreisstadt Nördlingen aus dem Jahr 2009 (Gewässerabschnitt E-6) die Breiten- und Tiefenvarianz des Gewässers sowie die Fließdynamik auf einer Länge von ca. 110 m verbessert werden und die Wasserwechselzonen vergrößert werden. Dies geschieht durch eine Sohlanhebung, den Einbau von Störelementen mit Aufweitungen, Einengungen des Gewässers sowie einer Ufersicherung und Anlage von Flachwasserzonen mit Wasserbausteinen verschiedener Größen (Kantenlänge von 20 bis 70 cm bis zur Mittelwasserlinie). Oberhalb der Mittelwasserlinie erfolgt der Böschungsausbau mit Röhrichtwalzen, Rohboden und einer Ansaat mit Kräutern. Zur Durchführung der Maßnahmen wurde eine ingenieurbiologische Bauweise gewählt. Mit dem neu geschaffenen Lückensystem in der Gewässersohle soll wieder ein Durchwandern des Gewässers von Jungfischen und der Benthosfauna möglich sein. Durch das nachher vielfältig strukturierte Gewässer wird die Gewässersohle stabilisiert. Bauzeitliche Bachumleitung: Um die beschriebenen Maßnahmen durchführen zu können, ist eine bauzeitliche Bachumleitung, d. h. Trockenlegung des Gewässers, herzustellen. Die Bachumleitung besteht aus einem Erddamm im Ober- und Unterwasser. Das Wasser wird in mehreren Pumpensümpfen gesammelt und ins Unterwasser der Eger gepumpt. Die in diesem Abschnitt vorhandenen Einleitungen werden durch eine Verlängerung der Leitungen ins Unterwasser geführt. Die bauzeitliche Bachumleitung muss im Rahmen der Arbeiten einmal umgebaut werden. Nach Abschluss der Maßnahmen wird diese wieder komplett ausgebaut. Vorarbeiten: Bevor die Maßnahmen durchgeführt werden können, müssen die Anlandungen im Gewässer und die Rasengittersteine sowie die Hohlblocksteine auf beiden Uferseiten ausgebaut werden. Weiterhin muss im Gewässerbett ein Fahrweg angelegt werden, da aufgrund der örtlichen Lage kein Fahrweg außerhalb des Gewässers zur Verfügung steht. Der Fahrweg ist Teil der späteren Bachsohle und wird mit Wasserbausteinen hergestellt.

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