s/naturnaher-wald/Naturnaher Wald/gi
Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus alters Klassen Wäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3 (Stand: 2009)
Eine Übersicht über die großflächig naturnahen Waldkomplexe Sachsens ist im Zusammenhang mit der Beschreibung der potenziellen natürlichen Vegetation Sachsens entstanden (vgl. SCHMIDT et al. 2002: 115ff). Für die Auswahl der Gebiete waren im Wesentlichen die Kriterien der Waldbiotopkartierung bestimmend, nach welcher die aktuelle, flächenbezogene Baumartenzusammensetzung (entspricht zu mindestens 80 Prozent der potenziellen natürlichen Vegetation) und das Alter der Bestände (mindestens die Hälfte der Umtriebszeit) für die Ermittlung seltener naturnaher Waldgesellschaften herangezogen wurden. Des Weiteren waren Vorgaben des BfN hinsichtlich der Flächengröße von großflächig naturnahen Waldkomplexen zu beachten (in waldreichen Gebieten mindestens 100 ha, in waldarmen Gebieten mindestens 30 ha). Die Daten wurden 2012 für das Landschaftsprogramm aktualisiert. Das Gebiet Nr. 8 "Jagdschloss Weißwasser und Umgebung" wurde herausgenommen, da es vom Tagebau Nochten in Anspruch genommen wird.
Die Karte der Potenziellen Natürlichen Vegetation Thüringens entstand auf Initiative des Bundesamtes für Naturschutz Bonn in Zusammenarbeit mit der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Sie ist ein Teilprojekt im Rahmen der "Erstellung einer Übersichtskarte der Potenziellen Natürlichen Vegetation von Deutschland im Maßstab 1 : 500.000 mit gleichzeitiger Erfassung und Erhebung naturnaher Wälder als Grundlage für nationale und internationale Naturschutzplanungen". Die Karten wurden auf der Basis einer zusammenführenden Auswertung verschiedener landeskundlicher Kartierungen (naturräumliche, geologische, bodenkundliche Karten, land- und forstwirtschaftliche Standortserkundungen, Vegetationskartierungen) sowie durch ergänzende Vor-Ort-Erhebungen erstellt.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus Alterklassenwäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Mit der Umstellung auf die naturnahe Waldwirtschaft wurde der Prozess initiiert um aus Alterklassenwäldern naturnahe Wälder mit einem Flächenmosaik aus unterschiedlichen Waldentwicklungsphasen zu entwickeln. Dieser Prozess ist fortzuführen. Im Landschaftsprogramm wird daher der aus naturschutzfachlicher Sicht noch erforderliche Überführungsbedarf von großflächigen Nadelbaumbeständen dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.3
Am 28. April 2014 stellten die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, Beate Jessel, einige Ergebnisse der neuen Naturbewusstseinsstudie in Bonn vor. Die dritte bundesweite Befragung zum Naturbewusstsein in Deutschland durch BMUB/BfN wurde Ende 2013 durchgeführt. Sie beruht auf den neuesten Aussagen einer repräsentativen Stichprobe von 2.007 Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung ab 18 Jahren, die alle soziodemographischen Lagen berücksichtigt und Menschen aus allen Regionen Deutschlands einbezieht. Laut Studie mögen die Deutschen die Wildnis, sind für naturnahe Wälder und Flussauen und lehnen Gentechnik in der Natur ab. Zum Thema Wildnis lagen bisher keine bundesweit repräsentativen Informationen vor. Knapp zwei Drittel der Deutschen gefällt Natur umso besser, je wilder sie ist. Das gilt besonders für die Wälder. Es besteht ein ausgeprägter Wunsch, mit Wildnis in Kontakt zu kommen: Vier von fünf Personen wollen, dass die Wildnis in Deutschland für Menschen zugänglich ist. Dass ein solcher Kontakt nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen kann, damit Wildnis auch weiterhin erhalten bleibt, ist den meisten bewusst: nur eine Minderheit von 11 Prozent spricht sich für einen ungehinderten Zugang aus, 68 Prozent befürworten entsprechende Regelungen. Wildnis findet sich in Deutschland vor allem in den inneren Schutzzonen der Nationalparks. Die Studie belegt, dass diese von einem Großteil der Bevölkerung geschätzt werden: 95 Prozent sind der Meinung, dass sie Tiere und Pflanzen schützen.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Schlaubetal einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet zwischen Frankfurt/oder, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Beeskow gelegene Naturpark Schlaubetal hat eine Fläche von 227 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Gebiete unterschiedlichen Charakters. Der Norden wird durch große Waldgebiete geprägt, die von den charakteristischen Tälern der Schlaube und Oelse mit ihren zahlreichen Seen und Teichen durchzogen werden. Im Mittelteil liegt die Sukzessions- und Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide, Erbe der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz, die Feldflur von Leeskow, Reicherskreuz und Henzendorf sowie das von der Dorche geprägte Dorchtal im Osten. der Süden ist hingegen wieder von Wald bestimmt, den Seen und Moore auflockern, der jedoch keine natürlichen Fließgewässer aufweist. Durch das dichte Nebeneinander von nährstoffarmen Sandböden, kalkhaltigem Mergel und nassen Moorböden ist ein buntes Mosaik mit einem großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten entstanden. Neben der sehr hohen Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz besitzt das Schlaubetal als überregional bekanntes Ausflugziel einen hohen Stellenwert für die naturorientierte Erholung. Der PEP für den Naturpark Schlaubetal gliedert sich in zwei Teilen: - Teil 1: rechtliche, methodische und allgemeine naturparkweite Aspekte - Teil 2: genaue Beschreibung der 10 Landschaftsräume sowie deren Entwicklungs-/Schutzziele und Maßnahmen Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr. Im zweiten Teil des PEP werden für die einzelnen Landschaftsräume genau vorgestellt und Maßnahmen für die Entwicklungsziele abgeleitet.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Die Flusslandschaft entlang der Elbe gehört zu den letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas. In der Elbe und der elbnahen Aue konzentriert sich eine Fülle bedrohter und seltener Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen vom Aussterben bedrohte Vögel wie Flussläufer und Wachtelkönig und Fischarten wie Gründel, Döbel und Ukelei. Auf insgesamt 343.000 Hektar, entlang von 400 Flusskilometern in fünf Bundesländern erstreckt sich das UNESCO- Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe. Die brandenburgische Teilregion reicht über 70 Elbkilometer, von der Grenze Sachsen-Anhalts bis kurz vor die Tore von Dömitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe-Brandenburg" ist rund 53.000 Hektar groß. Für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe¿Brandenburg wurde von 1993 bis 1996 ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. Auf der Grundlage einer flächendeckenden Biotopkartierung im Maßstab von 1:10.000, der Untersuchung von Standortpotenzialen, Arteninventar und Landnutzungen wurden Leitbilder für das Biosphärenreservat formuliert. Der PEP-Endbericht gliedert sich in zwei Teilen: - Teil A: Einleitung, Methodik und Bestandsdarstellung - Teil B: Ziele und Maßnahmen Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem die Erstellung von Biotopverbundsystemen, Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Rückverwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung von Fließgewässern, Ökologischer Landbau und die Entwicklung von Auwäldern. Für die Bereiche Gandow, Stepenitz, Rühstädt und Silge-Niederung liegen räumlich konkretere Planungen vor.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft ist das südlichste und schon an der Grenze zu Sachsen gelegene Großschutzgebiet des Landes Brandenburg. Der Naturpark umfasst eine Fläche von ca. 484 Quadratkilometern und liegt in Brandenburgs ältester Landschaft, der Altmöranenlandschaft. Zum überwiegenden Teil (95%) befindet sich die Fläche des Naturparks im Landkreis Elbe-Elster und ragt im Südosten bis in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die Städte Wahrenbrück, Bad Liebenwerda, Lauchhammer und Doberlug-Kirchhain umgeben das ansonsten dünn besiedelte Gebiet. Durch das "Schürfen nach dem Schwarzen Gold" wurden in den letzten hundert Jahren Kulturlandschaften von teilweise bizarrem Aussehen geschaffen. An vielen Orten entstanden wertvolle Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. In den Bereichen, wo Tagebaurestgewässer saniert wurden, findet der Besucher heute reizvolle Naherholungsgebiete. "Kernstück" des Naturparks ist das Naturschutzgebiet Forsthaus Prösa mit großen zusammenhängenden Wald- und weiten Heideflächen. Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Rückverwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr. Darüber hinaus werden für die verschiedenen ökologischen Raumeinheiten des Naturparkes Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Flächenkulisse des grünen Netzwerks aus Naturwaldflächen, gem. Art. 12a Abs. 2 BayWaldG. Das Netzwerk umfasst mindestens 10 Prozent der Staatswaldfläche und besteht aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität. Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung finden in Naturwäldern keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt. Die genauen Regelungen können in der Bekanntmachung über die Naturwälder in Bayern gemäß Art. 12a Abs. 2 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) vom 02.12.2020, AZ F1-7715-1/800, zuletzt geändert am 06.12.23, nachgelesen werden.
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