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Naturparke in Schleswig-Holstein LfU

Digitale Karte der Naturparke gemäß § 16 LNatSchG (2010). Stand: Oktober 2008

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 25832

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 25832

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

Bundesamt für Naturschutz: Schutzgebiete (WMS)

WMS Kartendienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jaehrlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2024), Naturschutzgebiete (2022), Nationale Naturmonumente (2024), Biosphärenreservate (2024), Naturparke (2024), Landschaftsschutzgebiete (2022). WMS Kartendienst der Schutzgebiete in Deutschland. Die harmonisierten Datensätze der Schutzgebiete werden vom Bundesamt fuer Naturschutz einmal jaehrlich aus den Datensätzen der Bundesländer und des Bundes zusammengeführt. Dabei werden die Gebietsgrenzen, soweit erforderlich, an den Verlauf der Bundeslandgrenzen des Datenbestandes Verwaltungsgrenzen 1: 25.000 (VG 25, BKG) angepasst. Stand der Daten: FFH-Gebiete (2019), Vogelschutzgebiete (2019), Nationalparke (2025), Naturschutzgebiete (2023), Nationale Naturmonumente (2025), Biosphärenreservate (2025), Naturparke (2025), Landschaftsschutzgebiete (2023).

Amphibien 1990-2019 (Rasterdarstellung)

Rasterdarstellung von Amphibienbeobachtungen auf Grundlage des Shapes amph_p (Amphibien 1890-2019, überwiegend Punktdaten) • Negativnachweise und Daten vor 1990 aus dem Shape amph_p sind nicht berücksichtigt; • Durch Aggregation der Beobachtungen nach Rasterpunkt, Jahr und Art sind detaillierte Angaben wie z. B. Fundort, Herkunft, Nachweistyp nicht mehr möglich. • Das zugrunde liegenden Shape amph_p ist ein Auszug aus der Artendatenbank MV (MultiBase CS). Es beinhaltet Daten folgender Herkunft : o Daten aus der FFH-Managementplanung (Amphibien) o Daten aus dem FFH-Monitoring des LUNG (Amphibien) o Daten aus den FFH-Verbreitungskartierungen des LUNG (Amphibien) o Daten aus dem Monitoring der Naturparke o Daten aus Gutachten und Diplomarbeiten o Daten von Ehrenamtlichen Kartierern o weitere Daten verschiedener Herkunft • Bei dem Shape amph_p handelt sich nicht um eine systematische, vollständige Untersuchung der gesamten Landesfläche. Vielmehr wurden Daten aus verschiedenen Projekten und ehrenamtlicher Tätigkeit zusammengetragen. Für Bereiche ohne Fundpunkte kann daher nicht automatisch von einem fehlenden Vorkommen der Art ausgegangen werden. Bei Vorliegen entsprechender Lebensräume bzw. Habitatstrukturen müssen im Rahmen von Genehmigungen und Zulassungen Untersuchungen zum möglichen Vorkommen der Art(en) durchgeführt werden. Aus Artenschutzgründen wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss Ichthyofaunistik und Feldherpetologie die Regelung getroffen, dass die Darstellung von Daten zu Amphibien für jedermann im Kartenportal Umwelt (KPU) sowie die Weitergabe dieser Daten im Verfahren der allgemeinen Datenherausgabe als Raster 1/16-Messtischblatt (1/4 MTBQ ) erfolgt; ausgenommen sind Springfrosch, Kreuzkröte und Wechselkröte die im Raster Messtischblatt (MTB) dargestellt sind.

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 4258

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 4258

Infopunkte / Angebote

Lernen Sie den einzigartigen Erholungswald im Norden Berlins kennen! Der Hobrechtswald ist vom Zentrum Berlins schnell zu erreichen und bietet dank seines gut ausgebauten und vielfältigen Wegenetzes ein besonderes und vielseitiges Erlebnis für alle Besuchenden. An verschiedenen Stellen entlang des Wegenetzes durch den Hobrechtswald sind Infopunkte zu finden, die Auskunft über die bewegte Entstehungsgeschichte der Kulturlandschaft und ihre aktuelle Entwicklung geben. Sie informieren zudem über die Wechselbeziehung des Ökosystems Wald mit Wasser, Boden sowie der Pflanzen- und Tierwelt. Darüber hinaus helfen die weithin sichtbaren Infopunkte bei der Orientierung im Erholungswald. Das Forstamt Pankow und die Revierförsterei Buch bieten auf Anfrage Waldführungen sowie Umwelterziehung speziell für Kindergärten und Schulen an. Anfragen können an das Forstamt Pankow oder die Revierförsterei Buch gerichtet werden. Der Hofimbiss auf dem Gut Hobrechtsfelde (siehe auch die Webseite zum Naturpark Barnim ) ist an Wochenenden von 11.00-17.00 Uhr geöffnet. Catering ist nach vorheriger Buchung auch an Wochentagen möglich. Die Waldschule Bucher Forst bietet zu jeder Jahreszeit Walderlebnisse für Gruppen aller Altersklassen. Sie ist Ausgangspunkt für Walderkundungen und hat auch in und um das gemütliche Holzhaus einiges zu bieten: einen Barfußpfad, eine Waldorgel, eine Tierweitsprunganlage und eine begehbare Landschaft, in der Fuchs, Dachs, Specht und Co. als Präparate ganz genau betrachtet werden können. Auch die Berliner Forsten beteiligen sich mit zahlreichen Angeboten am jährlich im Sommer stattfindenden „Langen Tag der StadtNatur”. Interessierte können bei Vogelstimmenwanderungen und vielen weiteren nicht alltäglichen Führungen und Mitmachaktionen Wissen zum Thema Natur sammeln und Naturräume kennenlernen, auch solche, die sonst für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Ausführliche Informationen zum aktuellen Programm gibt es auf der Webseite „Langer Tag der StadtNatur” . Das ehemalige Berliner Stadtgut liegt direkt am Hobrechtswald und ist ein geeigneter Ausgangspunkt für Wanderungen in das Gelände. Im früheren Kornspeicher befindet sich seit einigen Jahren eine Ausstellung, die über die Geschichte der Rieselfelder informiert. Die Ausstellung ist in der Regel täglich von 12-16 Uhr geöffnet; zur Sicherheit kann telefonisch nachgefragt oder auch ein Termin außerhalb der regulären Zeiten vereinbart werden. Das Gebiet soll zukünftig durch den Einsatz verschiedener Akteure wie dem Förderverein Naturpark Barnim e.V. weiter entwickelt werden. Der Spielplatz auf dem Gut Hobrechtsfelde lädt zum Toben ein. Nahe gelegen ist auch das Streichelgehege mit Schafen und Ziegen, das nicht nur bei Kindern beliebt ist. Am Wochenende wird außerdem Pony- und Eselreiten angeboten. Unter sachkundiger Führung können die ehemaligen Rieselfelder auf einer Wanderung erlebt werden. Bei einer Kräuterführung durch das Revier Hobrechtswald stellt sich die Vielfalt der heutigen Landschaft in besonderer Weise dar. Ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Angeboten finden sich auf den Internetseiten vom Gut Hobrechtsfelde und dem Förderverein Naturpark Barnim e.V. .

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen - Download EPSG 3044 (25832)

INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 3044 (EPSG 25832 mit vertauschten X/Y-Koordinaten)

Schutzgebiete_INS - Naturpark Saar-Hunsrück

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturparke sind durch den Menschen geformte Landschaften. Sie haben eine langjährige Nutzung erfahren, sind also vom menschlichen Handeln beeinflusst. Ziel der Einrichtung Naturpark ist es, den Schutz und die Nutzung der Landschaft miteinander in Einklang zu bringen („Schutz durch Nutzung“). In dem Gebiet soll gleichsam eine nachhaltige, schonende Landnutzung betrieben und nachhaltiger Erholungstourismus gefördert werden. Zudem sollen sich Naturparke hauptsächlich aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zusammensetzen und eine breit gefächerte Arten- und Biotopvielfalt besitzen. Der saarländisch-rheinland-pfälzische Naturpark Saar-Hunsrück erstreckt sich auf einer Fläche von 1976 Quadratkilometer über die beiden Bundesländer. Abgrenzung des Naturparks Saar-Hunsrück. Sachdaten/Attributinformationen: Name: Name des Naturparks; Nr: Nummer des Naturparks; Rechtsgr: Rechtgrundlage; Erfassung: Erfassungsgrundlage. Rechtliche Grundlage: SNG.

Naturpark (NPK)

Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

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