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Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Barnim im Land Brandenburg

Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Barnim einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der rund 750 Quadratkilometer große Naturpark Barnim ist das einzige der 15 Großschutzgebiete des Landes Brandenburgs, das länderübergreifend ausgewiesen wurde. Er umfasst die Jungmoränenlandschaft des Barnims und erstreckt sich im Brandenburger Teil des Naturparks zwischen Bernau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Liebenwalde und Oranienburg. Großflächigen Wälder und Forsten prägen das Landschaftsbild des Naturparks. Hinzu kommen zahlreiche Seen, Moore, fast unberührte Fließtäler und Ackersölle. Diese kleinen, oft mondrunden Gewässer sind Lebensraum für das Wappentier des Naturparks, die Rotbauchunke. In dieser abwechslungsreichen Landschaft liegen Orte, in denen Reste slawischer und deutscher Burgen von der Geschichte des Barnims, beeindruckende Feld- und Ziegelsteinbauten von alter Handwerkskunst, historische Wasserstraßen - wie der Finowkanal - vom wirtschaftlichen Auf und Ab der Gegend zeugen. Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Im Rahmen der Hauptstudie wurde eine Biotopkartierung in unterschiedlichen Intensitätsstufen durchgeführt sowie vorhandene Daten ausgewertet. Aus diesen Grundlagendaten wurden Fachbeiträge zu folgenden Themen erarbeitet: Biotoptypen, Flora; Fauna; Hydrologie; Fließgewässer; Forstwirtschaft; Tourismus. Auf dieser Grundlage erfolgte die Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen für ausgewählte Schwerpunkträume sowie die Managementplanung für die FFH-Gebiete. Die Entwicklungsziel- und Maßnahmenplanung orientierte sich an folgendem Leitbild: Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung: - der Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; - der Stillgewässer, Fließe und Niedermoore als miteinander vernetzte Lebensräume und der Gewässer und Feuchtgebiete; - der trockenwarmen Lebensräumen auf armen Sandböden, z.B. auf Dünenzügen und Talsandniederungen; - der naturnahen und in Teilen großflächig und unzerschnittenen, störungsarmen Wälder unterschiedlicher Standorte; - der naturfernen Forsten zu naturnahen Waldbeständen. Die forstwirtschaftliche Nutzung richtet sich nach den Grundsätzen - der naturnahen und standortgerechten Waldwirtschaft; - der eiszeitlich geprägten Landschaftsstrukturen, wie z.B. Sölle, Schmelzwasserrinnen, Trockentäler und Dünenzüge. Die Gewährleistung einer naturverträglichen Erholungsnutzung wurde im Fachbeitrag Tourismus abgehandelt.

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