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Pflege- und Entwicklungsplan Naturpark Stechlin-Ruppiner Land im Land Brandenburg

Für den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land wurde gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Stechlin-Ruppiner Land einschließlich aller Biotope, die von der GSGGrenze geschnitten werden. Der PEP gliederte sich in Vorstudie und Hauptstudie. Die Vorstudie liegt seit März 2008 vor. Sie beinhaltet Gebietschrakteristik, Leitbilder, Beeinträchtigungen sowie Gefährdungen und Ziele. Weiterhin beschreibt sie den Bearbeitungsbedarf für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität. Die nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu erstellenden Managementpläne werden gesondert ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP eingearbeitet.

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