Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der naturräumlichen Haupteinheiten und der naturräumlichen Gruppen der Haupteinheiten basiert auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithüsen et al. (1953-1962). Meynen, E., , Schmithüsen, J., Gellert, J., Neef, E. Müller-Miny, H. & Schultze, J. H. (Hrsg.) (1953- 962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Bd. 1-9. - Remagen, Bad Godesberg (Bundesanstalt für Landeskunde u. Raumforschung, Selbstverlag).
WMS Kartendienst der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands stellt die Einteilung der naturräumlichen Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, die Einteilung in Naturräume und Großlandschaften nach Ssymank sowie die Einteilung in Biogeographische Regionen zur Verfügng. Die Abgrenzungen der naturräumlichen Haupteinheiten und Gruppen der Haupteinheiten basieren auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithuesen et al. (1953-1962). Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet.
Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.
Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der naturräumlichen Haupteinheiten und der naturräumlichen Gruppen der Haupteinheiten basiert auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithüsen et al. (1953-1962). Meynen, E., , Schmithüsen, J., Gellert, J., Neef, E. Müller-Miny, H. & Schultze, J. H. (Hrsg.) (1953- 962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Bd. 1-9. - Remagen, Bad Godesberg (Bundesanstalt für Landeskunde u. Raumforschung, Selbstverlag).
Die Kartenanwendung der Naturräume in Deutschland stellt die Einteilung der naturräumlichen Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, die Einteilung in Naturräume und Großlandschaften nach Ssymank sowie die Einteilung in Biogeographische Regionen dar.
Das Klima, der Boden und die naturräumliche Gliederung bilden die Grundlage für die Bewertung und Beurteilung von landwirtschaftlichen Gebieten hinsichtlich ihrer Produktionsfaktoren und Ertragsfähigkeit. Das Material enthält Darstellungen der Standortfaktoren, gegliedert nach landwirtschaftlichen Vergleichsgebieten und Gemeinden aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Für den Freistaat Sachsen werden die Einflüsse von Boden, Klima und Höhenlage auf Regionen bezogen dargestellt. Diese Regionen sollen "Landwirtschaftliche Vergleichsgebiete" sein, die auf der Grundlage von vergleichbaren Standortvoraussetzungen für die landwirtschaftliche Erzeugung basieren. Die Einteilung Sachsens in insgesamt zwölf landwirtschaftliche Vergleichsgebiete erfolgte in Anlehnung an die naturräumliche Gliederung Deutschlands. Des weiteren wurden auch meteorologische Daten auf der Basis langjähriger Mittel und die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung, sowie die Hangneigungsklassen, Untersuchungen zur verfügbaren Feldkapazität und phänologische Daten bei der Einteilung berücksichtigt. Ausgewählte Angaben zur Entwicklung der Struktur der landwirtschaftlichen Unternehmen lassen im Hinblick auf das Zusammenwirken von Standortfaktoren und Faktorausstattungen weitere Aussagen im Sinne von Synergieeffekten innerhalb und zwischen den Regionen für eine differenzierte Betrachtung der wirtschaftlichen Tätigkeit erkennen.
Das Projekt "Teilvorhaben 5a: Botanik - Blütenpflanzen (GBOL 5a)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem durchgeführt. Vorhabenziel: GBOL 5 hat zum Ziel, eine Referenzsammlung (Herbarbelege & DNA Isolate) der deutschen Flora zu etablieren und für diese Referenzsammlung einen sogenannten DNA-Barcode, bestehend aus einer Kombination zweier Regionen (matK & trnL-F) des Chloroplastengenoms, für die genetische Artidentifizierung zu generieren. Im Rahmen von GBOL 5a erstellt WP1 die Referenzsammlung der deutschen Blütenpflanzenflora mit Schwerpunkten in Ordnungen (Asterales, Caryophyllales, Fagales, Rosales und Poales), die von zentralem Interesse für Umweltmonitoringprogramme, Zertifizierung von Herkünften, Lebensmittelüberwachung oder forensische Untersuchungen sind. Arbeitsplanung: (1) Erstellung einer vollständigen Liste der zu erfassenden Taxa, inklusive der Verbreitung (basierend auf der naturräumlichen Gliederung Deutschlands). (2) Sichtung der in den Partnerinstituten vorhandenen Herbarbelege auf Verwertbarkeit für DNA-Barcoding. (3) Aufsammlung fehlender Taxa bzw. Populationen (geographisch repräsentativ für die Verbreitung). Als Basis, Ausgangspunkt und Anlaufstelle für die Aufsammlungen dienen die Partnerinstitute (d.h. Berlin, Bonn, Göttingen, Münster und Stuttgart). Um die genetische Diversität der Marker innerhalb einer Art zu dokumentieren werden pro Art nach Möglichkeit mindestens 7 Populationen aus verschiedenen geographischen Regionen besammelt und beprobt. (4) Aufziehen, Dokumentation und Überführung der Belege in die Datenbank und Referenzsammlung.
Das Projekt "Erstellung eines Leitfadens zum Thema 'gebietseigenes Saatgut' MODUL 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Till Rehwaldt Landschaftsarchitekten durchgeführt. Ab 2. März 2020 ist die Verwendung gebietseigener Herkünfte in der freien Natur in Deutschland entsprechend der Vorgaben des §40 BNatSchG gesetzlich verpflichtend. Für gebietseigene Gehölze wurden bereits im Jahr 2012 auf Bundesebene ein Leitfaden und Mindeststandards zur Zertifizierung abgestimmt. Für gebietseigenes Saatgut krautiger Arten wurden bislang auf Bundesebene keine vergleichbaren fachlichen Grundlagen abgestimmt bzw. entwickelt, die den relevanten Akteuren aus Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft als Orientierung dienen könnten. In diesem Vorhaben soll analog zum bestehenden bundesweiten 'Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze'1 ein bundesweiter Leitfaden zum Thema 'gebietseigenes Saatgut' unter Einbindung der Bundesländer, der Saatgutwirtschaft und weiterer relevanter Akteure erstellt werden. In dem Leitfaden sollen grundlegende Aspekte erläutert, Begriffe geklärt und praktische Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorgaben des §40 BNatSchG zu gebietseigenem Saatgut gegeben werden. Dabei sollen sowohl die Verwendung von regionalem Saatgut (basierend auf der Einteilung Deutschlands in 22 Ursprungsgebiete; Gewinnung durch Sammlung von Saatgut von Einzelarten und Vermehrung selbiger) als auch die Verwendung von lokalem Saatgut (basierend auf der Einteilung Deutschlands in 502 naturräumliche Haupteinheiten; Gewinnung z.B. durch Mahdoder Druschgutübertrag von entsprechend geeigneten Spenderflächen) thematisiert werden.
Das Projekt "Universität Freiburg, Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften, Institut für Landespflege" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Im Auftrag des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein wurden durch die Studie anwendungsbezogene Grundlagen für eine flächendeckende Erfassung und Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erarbeitet. Von der Frage ausgehend welche charakteristischen und visuell prägenden schutzwürdigen Landschaftsbilder aktuell in der Region Südlicher Oberrhein vorkommen, wurde das Gebiet des Südlichen Oberrheins flächendeckend in Landschaftsbildeinheiten untergliedert. Die Größe des Untersuchungsmaßstabes und der begrenzte zeitliche Rahmen verlangten ein einfaches Vorgehen sowie eine generalisierende Ableitung und Darstellung der Landschaftsbilder. Daher erschien die Auswahl der Naturräume III. Ordnung auf der Grundlage der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands als räumliche Bezugsgrundlage besonders geeignet. Zunächst wurden für die Naturräume III. Ordnung prägendende geomorphologischen Formen herausgearbeitet und in tabellarischer Form nach den Merkmalen, Waldnutzung, Offenland und Besiedlung beschrieben. Die kombinierende Beschreibung geomorphographischer Strukturen mit nutzungsstrukturellen Aspekten, auf die Typen Wald und Offenland beschränkt, ermöglichte eine Ausweisung von zweckmäßigen und klassifizierenden Landschaftsbildeinheiten. Zudem erschien dieses Vorgehen pragmatisch und dem regionalem Maßstab angemessen. Ferner konnte durch die überblickshafte Auswertung regionaler Literatur über Vorkommen, Verbreitung und Erhaltungszustand von Landschaftselementen der traditionellen Bewirtschaftung die Eigenart und wertbestimmendende Phänomene für die Landschaftsbildeinheiten herausgearbeitet werden. Da der originäre Verwendungszweck dieser Studie in der Schaffung von Grundlagen zur Beschreibung charaktersicher Landschaftsbilder im Gebiet des Südlichen Oberrheins lag, waren in den Darstellungen keine Bewertungen eingeschlossen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8 |
Land | 16 |
Type | Count |
---|---|
Bildmaterial | 1 |
Förderprogramm | 3 |
Strukturierter Datensatz | 1 |
Text | 6 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
---|---|
closed | 13 |
open | 7 |
unknown | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 22 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 3 |
Datei | 1 |
Dokument | 4 |
Keine | 7 |
Webdienst | 5 |
Webseite | 12 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 18 |
Lebewesen & Lebensräume | 22 |
Luft | 5 |
Mensch & Umwelt | 22 |
Wasser | 13 |
Weitere | 21 |