Naturräumliche Gliederung der Abt.5 -Naturschutz- Die Bezeichnungen sind nach Meynen & Schmithüsen (1962) vergeben worden, wobei sich die Abgrenzungen der Räume an der Biotopkartierung orientieren. Im Vergleich zu den anderen Naturräumlichen Gliederungen, die im LLUR verwendet werden, ist diese Naturräumliche Gliederung im Maßstab 1:25.000 nachgeführt worden. Die Geometrien der Nordseeinseln sind nicht enthalten, so daß für Darstellungen die Topographie auf jeden Fall hinterlegt werden muß ! Bei der Digitalisierung wurden auch Küstenstreifen berücksichtigt, diese sind aber als solche nicht gesondert attributiert, da es diese weitere Untergliederung nach Meynen & Schmithüsen nicht gibt.
Das Projekt "Beurteilung der Flaechennutzungskapazitaet in Gegenden mit intensiver Landwirtschaft" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Deutscher Akademischer Austausch Dienst / Hochschule Vechta, Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Vechta, Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten.Ziel: Landschaftsoekologische Analyse sowie raeumliche Differenzierung und Bewertung des Naturraumpotentials zur Erarbeitung eines Konzeptes nachhaltiger landwirtschaftlicher Entwicklung in der Oase 'Mendoza Centro Oeste' (Argentinien). Methoden: Erstellung eines digitalen Gelaendemodells, landschaftsoekologische Bestandsaufnahme auf der Basis von Analyse und Bewertung der physikochemischen Bodenverhaeltnisse sowie vorhandener Landnutzungsstrukturen, raeumliche Differenzierung des Naturraumpotentials und Bewertung des agraroekologischen Nutzungspotentials auf der Grundlage von Satellitenbilddaten.
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Landschaftsraum mit besonders ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, Kantenlänge mindestens 3 400 m und einem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 45 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Das Thema beinhaltet die in und um Dresden nach dem Prinzip der naturräumlichen Ordnung kartierten Räume (Mikrogeochoren) sowie deren Zugehörigkeit zu den übergeordneten Naturraumeinheiten Sachsens.
Landschaftsraum mit ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, häufig mit Verbindungen zu benachbarten Landschaftsräumen, (quadratische) Kanten-länge mindestens 320 m, Mindestflächengröße von 15 ha und Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 55 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Die Agrarstrukturgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Agrarstrukturgebiete die mittleren Einheiten und können grenzschnittfrei zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert sowie zu den Sächsischen Vergleichsgebieten aufgelöst werden.
Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die kleinräumigsten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert werden.
Die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebiete von Sachsen sind eine raeumliche Zusammenfassung von Gebieten mit aehnlichen naturraeumlichen Voraussetzungen fuer die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Wirtschaftgebiete die groessten Einheiten und koennen schnittfrei zu den Saechsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Saechsischen Vergleichssgebieten aufgeloest werden.
Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.
Origin | Count |
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Text | 353 |
Umweltprüfung | 15 |
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License | Count |
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