Als Naturschutzfachbehörde des Landes Sachsen-Anhalt obliegt es dem Landesamt für Umweltschutz, die Aufgaben auf dem Gebiet der Beobachtung von Natur und Landschaft wahrzunehmen sowie Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchzuführen (§ 2 NatSchG LSA). Zu diesem Zweck nimmt das Landesamt für Umweltschutz Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Arten und Lebensräume/Biotope vor. Die hierbei erhobenen Daten sind unerlässlich für die Dokumentation von Bestandsentwicklungen, die Ermittlung von Gefährdungsursachen und die Identifizierung von Maßnahmen zur Sicherung bzw. Wiederherstellung guter Erhaltungszustände. Die Daten stellen insbesondere die Grundlage für Naturschutzfachplanungen, für die Fortschreibung der Roten Listen sowie für die Berichtspflichten im europäischen Kontext dar. Bekanntmachung von Kartierungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2026-2030 (PDF) Die Bekanntmachung über die landesweite Kartierung von Arten und Lebensraumtypen erfolgt auf der Grundlage geltender Rechtsvorschriften vorsorglich in allen Gemeinden Sachsen-Anhalts für den Zeitraum 2026-2030. Sie ist unabhängig davon, ob und wann Kartierungen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet stattfinden werden. Vorrangig erfolgt die Kartierung zuerst in Natura2000-Gebieten. Im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der EU ist in sechsjährigem Turnus Bericht über den Zustand von Natura2000-Schutzgebieten mit den Lebensräumen und Arten der Anhänge der FFH-RL zu erstatten, es muss ebenfalls gemäß FFH-Richtlinie über den Erhaltungszustand der genannten Schutzgüter außerhalb der Natura2000-Kulisse berichtet werden. Die Erfassungen finden grundsätzlich in nicht eingezäunten Bereichen statt. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts (§ 30 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und § 23 Absatz 2 Landeswaldgesetz) zu dulden. Eine vorherige Information über die Arbeiten wird beim Eigentümer/Nutzungsberechtigten durchgeführt, sofern die Kontaktdaten bekannt sind. Eine zeitgenaue Anmeldung ist nicht möglich, da die Begehungen von verschiedenen Faktoren – nicht zuletzt von der Witterung am betreffenden Tag – abhängig sind, und die Besitz- und Nutzungsverhältnisse der Flächen dem Landesamt für Umweltschutz auch nicht in allen Fällen bekannt sind. Generell finden sowohl Wiederholungskartierungen wie auch Ersterfassungen in bisher nicht kartierten Bereichen statt. Die Kartierungsergebnisse stehen allen Interessierten auf Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz kostenfrei zur Verfügung. Kommunen können diese zum Beispiel zur Erstellung ihrer Landschaftspläne verwenden, Grundeigentümer werden von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise informiert, wenn gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG vorhanden sind, die erhalten und geschützt werden müssen. Landwirte und Waldbesitzer erhalten zum Beispiel Förderungen für die Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen. Wichtig sind die Kartierergebnisse ebenfalls für die Erhaltung wertvoller Landschaftsstrukturen wie Feldgehölze und Hecken. Bewertung des Erhaltungszustande der wirbellosen Tierarten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Osterweiterung in Sachsen-Anhalt (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 3 (2014); ISSN 0941-7281 Bewertung des Erhaltungszustandes der wirbellosen Tierarten nach Anhang II derFauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2 (2010); ISSN 1619-4071 Empfehlungen für die Erfassung und Bewertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Deutschland (PDF) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Sonderheft 2 (2006); ISSN 1619-4071 Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Wald (PDF) Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 05.08.2014 Erfassungsbögen Wald (PDF) Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt Teil Offenland (PDF) mit Erfassungsbögen Zur Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Stand: 11.05.2010 Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
Der Tag des Artenschutzes am 3. März wurde ins Leben gerufen, um weltweit auf das fortschreitende Artensterben aufmerksam zu machen. Das Datum erinnert an die Verabschiedung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) im Jahr 1973 – ein internationales Abkommen, das den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten reguliert und damit einen Meilenstein im globalen Naturschutz darstellt. Der Tag soll verdeutlichen, wie wichtig es ist, Artenvielfalt zu bewahren und Lebensräume zu schützen. Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz – ein besonderes Naturerbe Rheinland-Pfalz gehört zu den artenreichsten Bundesländern Deutschlands. Die abwechslungsreiche Landschaft – von den Rhein- und Moselauen über die Wälder des Hunsrücks und des Pfälzerwaldes bis hin zu Trocken- und Halbtrockenrasen in Eifel und Nahe – bietet Lebensräume für eine beeindruckende Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen seltene Orchideen, spezialisierte Insekten, Fledermäuse, Amphibien und zahlreiche Vogelarten. Doch viele dieser Arten sind gefährdet. Ursachen sind unter anderem: Verlust und Zerschneidung von Lebensräumen Klimawandel und veränderte Umweltbedingungen Rückgang strukturreicher Landschaftselemente Belastungen durch invasive Arten Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig verlässliche Daten und langfristige Beobachtungen sind, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zu ermöglichen. Beitrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Umwelt (LfU) unterstützt den Artenschutz durch: Erfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen als Grundlage für naturschutzfachliche Entscheidungen Monitoringprogramme , die langfristige Trends sichtbar machen Fachliche Beratung für Behörden, Kommunen und Naturschutzakteure Koordination und Unterstützung von Artenschutzprojekten im Land Bereitstellung von Daten und Informationen , die für Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen unverzichtbar sind Was jeder für den Artenschutz tun kann Der Schutz der Artenvielfalt ist eine gemeinsame Aufgabe. Auch kleine Beiträge im Alltag können viel bewirken: Naturnahe Gärten gestalten – mit heimischen Pflanzen, Blühflächen oder wilden Ecken Pestizide vermeiden , um Insekten und Bodenorganismen zu schützen Lebensräume erhalten , z. B. durch den Erhalt von Hecken, alten Bäumen oder Totholz Regionale und nachhaltig erzeugte Produkte kaufen Beobachtungen von Tieren und Pflanzen über Citizen-Science-Plattformen wie z.B. den ArtenFinder melden Sich engagieren , z. B. in lokalen Naturschutzgruppen Jahresarten im Fokus Um die Aufmerksamkeit für besonders schützenswerte Arten zu stärken, hat das LfU im vergangenen Jahr auf seiner Website verschiedene Jahresarten vorgestellt – Arten, die stellvertretend für wichtige Lebensräume und aktuelle Herausforderungen im Naturschutz stehen. Diese Reihe wird auch in diesem Jahr fortgeführt und soll dazu beitragen, die Vielfalt der heimischen Natur stärker ins Bewusstsein zu rücken.
Das Informationssystem Moorboden Nordrhein-Westfalen (IS Moor NRW) des Geologischen Dienstes NRW ist ein Auszug aus dem Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK). Dieser Datensatz stellt Flächen dar, deren Böden in den obersten 10 Dezimetern mindestens eine 1 Dezimeter mächtige Schicht mit mehr als 15 Prozent organischer Bodensubstanz aufweisen. Im Unterschied zur Landesmoorkulisse NRW, die gemäß der „Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in NRW“ ausschließlich die obersten 4 Dezimeter betrachtet, basiert diese Flächenauswahl auf einer erweiterten Tiefenbetrachtung von insgesamt 10 Dezimetern. Grundlage sind die Bodeninformationen aus den folgenden Informationssystemen: Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS BK 50], Bodenkarte zur Landwirtschaftlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 L], Bodenkarte zur Forstlichen Standortkartierung von Nordrhein-Westfalen 1:5.000 [IS BK 5 F]. Bereiche, in denen IS BK 5 L oder IS BK 5 F vorliegen, werden vorrangig verwendet; in allen übrigen Bereichen dient das IS BK 50 als Grundlage. Restflächen unter 1.000 Quadratmetern wurden nach der Verschneidung der Daten pauschal entfernt. Flächen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen, erhalten keine weiteren Attribute und können ausgeblendet werden. Für alle Flächen, die die Kriterien erfüllen, werden die schichtbezogenen Parameter vollständig ausgewiesen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Zuordnung zu den Klassen FALL_1, FALL_2, FALL_31, FALL_32 und FALL_4. Die naturschutzfachliche Bewertung dieser Flächen sowie die Einordnung ihres Wiederherstellungspotenzials zur Moorrenaturierung erfolgt im Mooratlas.NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW.
GIS-Datensatz mit einer naturschutzfachlichen Bewertung der Biotoptypen im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue.
vorhandene Umweltinformationen im Zusammenhang mit den derzeit anhängigen Verfahren aus der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 18.6.26 (https://ris.wuppertal.de/si0057.asp?__ksinr=24815) * „Crosstriathlon Burgholz“ (TOP 5.1) * „Landessternritt“ (TOP 5.4) Mein Interesse richtet sich insbesondere auf die naturschutzfachliche Prüfung der Anträge sowie die der Entscheidung zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäbe. Ich bitte daher insbesondere um Zugang zu 1. den jeweiligen Antragsunterlagen einschließlich Anlagen, Karten und Lageplänen, 2. nachgereichten oder ergänzenden Unterlagen der Antragsteller, 3. naturschutzfachlichen Bewertungen und fachlichen Stellungnahmen, 4. Unterlagen zur Prüfung der Voraussetzungen des § 67 BNatSchG, 5. Unterlagen zu Alternativen sowie zu Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, 6. artenschutzrechtlichen Bewertungen und Prüfungen, 7. Unterlagen zu FFH-, Biotop-, Landschaftsschutz- oder sonstigen Schutzgebietsbelangen, 8. den im Verfahren vorgesehenen Auflagen und Nebenbestimmungen, 9. Stellungnahmen beteiligter Behörden, Fachstellen und anerkannter Naturschutzvereinigungen. Soweit einzelne Informationen nicht zugänglich gemacht werden können, bitte ich um teilweise Zugänglichmachung der übrigen Informationen unter Schwärzung der betroffenen Passagen sowie um eine nachvollziehbare Begründung der jeweiligen Ablehnungsgründe unter Benennung der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften. Ich bitte um Übersendung der Unterlagen in elektronischer Form.
• ob und in welchem räumlichen Umfang der Bereich des Biberbaus gegenüber Eingriffen, Befahrungen, Rodungen, Erschütterungen oder sonstigen Störungen gesichert wurde, • ob gegenüber dem Vorhabenträger oder dem Sächsischen Oberbergamt Arbeitsbeschränkungen oder andere vorsorgliche Maßnahmen gefordert oder angeordnet wurden, • ob bis zur Prüfung, Umsetzung und nachgewiesenen Wirksamkeit des Maßnahmenkonzeptes Eingriffe im räumlich-funktionalen Umfeld des Biberbaus ausgeschlossen sind, • ob das vorgelegte Maßnahmenkonzept bereits fachlich geprüft und gebilligt wurde, • welche konkreten CEF-, Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen das Konzept vorsieht und wann diese ihre vollständige Wirksamkeit erreichen sollen. • Protokoll, Aktenvermerk und Fotodokumentation der Ortsbesichtigung vom 09.06.2026, • Karte oder Lageplan mit der festgestellten Lage des Biberbaus und des fachlich abgegrenzten Biberreviers, • naturschutzfachliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde gegenüber dem Sächsischen Oberbergamt, • aktuelles artenschutzrechtliches Maßnahmenkonzept des Vorhabenträgers einschließlich sämtlicher Anlagen und Karten, • Stellungnahmen, Bewertungen oder Entscheidungen des Sächsischen Oberbergamtes zu diesem Maßnahmenkonzept, • sämtliche gegenüber dem Vorhabenträger ausgesprochenen Forderungen, Auflagen oder Arbeitsbeschränkungen zum Schutz des Biberbaus.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 103 |
| Kommune | 1 |
| Land | 33 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 14 |
| Wissenschaft | 37 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Förderprogramm | 83 |
| Text | 40 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 51 |
| Offen | 88 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 141 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 4 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 24 |
| Keine | 88 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 36 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 82 |
| Lebewesen und Lebensräume | 140 |
| Luft | 48 |
| Mensch und Umwelt | 141 |
| Wasser | 56 |
| Weitere | 130 |