Die Umweltindikatoren des LANUV sind Mess- und Kennzahlen, mit denen sowohl die aktuelle Umweltsituation als auch Entwicklungstrends übersichtlich dargestellt und bewertet werden können. Durch Umweltindikatoren werden komplexe Aspekte, wie z. B. die Luftqualität, die Gewässergüte , der Energie- und Rohstoffverbrauch oder die Inanspruchnahme von Freiflächen messbar. Eine Beschreibung des Umweltzustandes durch Umweltindikatoren erhebt nicht den Anspruch, ein vollständiges Bild zu zeichnen. Vielmehr sollen relevante Teilaspekte hervorgehoben werden, deren Zustand und Entwicklung von besonderem Interesse ist. Entsprechend dem Erhebungsturnus wird auf Basis der jeweils verfügbaren Daten der Indikatorensatz im Internet einmal im Jahr aktualisiert. Im Datensatz sind Zeitreihendaten zu den folgenden NRWUmweltindikatoren enthalten: -Treibhausgasemissionen -Erneuerbare Energien bei Primärenergie- und Bruttostromverbrauch -Kraft-Wärme-Kopplung bei Nettostromerzeugung -Primär- und Endenergieverbrauch -Energieproduktivität -Rohstoffverbrauch und Rohstoffproduktivität -Stickstoffoxidemissionen -Stickstoffdioxidkonzentration im städtischen Hintergrund -Ozonkonzentration im städtischen Hintergrund -Feinstaubkonzentration im städtischen Hintergrund -Lärmbelastung -Haushaltsabfälle und Verwertung -Flächenverbrauch -Schwermetalleintrag an ländlichen Stationen -Ökologischer Zustand der oberirdischen Fließgewässer -Nitratkonzentration im Grundwasser -Gefährdete Arten -Naturschutzflächen -Laub-/Nadelbaumanteil -Waldzustand -Stickstoff- und Säureeintrag -Ökologische Landwirtschaft -Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert -Stickstoff-Flächenbilanz (Stickstoff-Überschuss der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Naturschutzflächen im Eigentum des Landkreis Diepholz; graphische Darstellung des Flächenexports aus der Datenbank Grunderwerb FD 67 Kreisentwicklung; Aktualitätsstand: März 2024
Das Projekt "Verbrennung von Heu zur Wärmeerzeugung in kleinen Anlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Landesanstalt für Agrartechnik und Bioenergie (740) durchgeführt. Die Verwertung des Aufwuchses von Naturschutzflächen wird zunehmend schwieriger. Aufgrund des späten Schnittzeitpunktes wird überwiegend Heu gewonnen, das wegen seiner Qualität für Fütterungszwecke kaum gefragt ist. Im Rahmen des vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württembergs geförderten Vorhaben wird an einem landwirtschaftlichen Betrieb eine Verbrennungsanlage mit 30 kW installiert, die für den Brennstoff Heu geeignet ist und mit dem niedrigen Ascheschmelzpunkt zurechtkommt. Die Anlage wird im Betrieb auf ihre Leistung untersucht und es werden verfahrenstechnische Daten aufgenommen. Wichtig ist dabei besonders die Beurteilung der Verbrennungsqualität und der bei der Verbrennung entstehenden Abgasemissionen. Diese sollen, falls erforderlich durch zusätzliche Reinigungsverfahren auf die zulässigen Grenzwerte nach 1. BImSchV gesenkt werden.
Das Projekt "Wie grün sind bundesdeutsche Städte? - Fernerkundliche Erfassung und stadträumlich-funktionale Differenzierung der Grünausstattung von Städten in Deutschland (Erfassung der urbanen Grünausstattung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. Mit dem Weißbuch Stadtgrün 2017 hat sich der Bund den Arbeitsauftrag gegeben, urbanes Grün durch eine integrierte und nachhaltige Stadtentwicklungspolitik zu stärken. Valide, zeitreihenfähige und qualifizierte Informationen zur Grünausstattung und zum Grünvolumen fehlen aber bundesweit. Das Projekt zielt darauf ab, die Grünausstattung flächendeckend für alle deutschen Städte mittels Fernerkundung zu erfassen und ein Konzept für ein dauerhaftes Grünmonitoring zu definieren und umzusetzen. Ausgangslage: Zum urbanen Grün zählen grüne Freiräume innerhalb der Städte wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Brachflächen, Spielbereiche und Spielplätze, Sportflächen, Straßenbegleitgrün und Straßenbäume. Hinzu kommen Grünflächen an öffentlichen Gebäuden, Naturschutzflächen, Wald und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Städte entwickelt, erhalten und gepflegt werden müssen. Auch private Gärten und landwirtschaftliche Nutzflächen sind ein wesentlicher Teil des städtischen Grünsystems. Bund, Länder und Kommunen benötigen fundierte Informationen, um sachlich-räumliche Defizite und kritische Entwicklungen beobachten und Handlungsbedarfe empirisch untermauern zu können. Grünflächen machen Städte für deren Bewohner attraktiv und steigern die allgemeine Umwelt- und Lebensqualität. Bei Fragen der sozialen Gerechtigkeit in der Stadt wird der Freiraumqualität im Wohnumfeld eine erhebliche Bedeutung beigemessen. Denn gerade Bewohnern sozial benachteiligter Quartiere stehen häufig weniger wohnungsnahe Grünflächen und damit weniger Erholungsmöglichkeiten im direkten Wohnumfeld zur Verfügung. Während einige Städte seit Jahren ein Monitoring ihres Stadtgrüns betreiben und wiederkehrende Erhebungen des städtischen Grünvolumens und Biotopkartierungen durchführen, fehlen auf der bundesweiten Ebene zuverlässige und flächendeckende Informationen zu diesem Thema. Mit diesem Projekt sollen grundlegende Fragen zur Ausstattung deutscher Städte mit urbanem Grün beantwortet werden. Bisher sind gesamtstaatliche Aussagen dazu nur auf der Grundlage von geotopographischen Daten zu treffen. Satellitendaten (Sentinel-2) aus dem europäischen Erdbeobachtungsprogramm Copernicus bieten sich hier als vielversprechende alternative Informationsquelle an. Neben bundesweiten Auswertungen auf Basis der Satellitenbilder wird in diesem Projekt untersucht, welche weiteren Datenquellen zur Informationsgewinnung zum urbanen Grün zur Verfügung stehen und wie stabile Zeitreihen (unterschiedliche Phänologie zum Aufnahmezeitpunkt usw.) aufgebaut werden können. Dazu werden Testgebiete in sieben Fallstudienstädten definiert. Die Betrachtung erfolgt dabei auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (Städte, Stadtteile, Quartiere etc.).
Das Projekt "Teilvorhaben 7 Ökonomische Analyse und Governance" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Ländliche Strukturforschung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main durchgeführt. Im Rahmen des 'CoAct'-Projektes wird die Realisierung einer Anlage zur Umwandlung von Rest-Biomassen in Aktivkohle und Brennstoffe geprüft. Neben dem technischen Verfahren stehen die ökonomischen und ökologischen Wirkungen sowie Fragen der Koordination im Vordergrund des Projektes. Ziel des Projektes ist es, ein Realisierungskonzept mit den dazu benötigten Akteuren zu entwickeln. Das IfLS wird Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Bereitstellung der Biomasse von Naturschutzflächen oder sonstigen Landschaftspflegematerialien ('Rest-Biomassen') durchführen. Darüber hinaus wird es untersuchen, wie Wertschöpfungsketten im Bereich Aktivkohle und Energie im Bodenseekreis aufgebaut werden können. Im Rahmen einer Szenarienentwicklung wird geklärt, welche Akteure unter welchen Bedingungen sich am Aufbau und Betrieb einer 'CoAct'-Anlage beteiligen würden. Dazu wird das IfLS gemeinsam mit den Projektpartnern mit Akteuren aus der Landwirtschaft, dem Naturschutz sowie dem (kommunalen) Abfall-, Abwasser und Energiebereich zusammenarbeiten. Die Verbundpartner werden ein Konzept für die Anlage erarbeiten, die den Erfordernissen der verfügbaren Biomasse entspricht. Zusätzlich wird geprüft, welche Wasserqualitäten mit Hilfe der erzeugten Aktivkohle in Kläranlangen zu erreichen sind. Darüber hinaus wird eine ökologische Folgenabschätzung einer solchen Anlage unternommen. Durch das Verfahren muss die 'Rest-Biomasse' nicht kompostiert sondern kann weiter genutzt werden. Mit der gewonnenen Aktivkohle und Energie können Abwässer gereinigt bzw. das Klima geschützt werden. Zusätzlich profitiert die regionale Wirtschaft von der gesteigerten Wertschöpfung und den Arbeitsplätzen. So will das CoAct-Projekt die Möglichkeiten der nachhaltigen Entwicklung und der Zusammenarbeit von städtischen und ländlichen Räumen erproben und verbessern. Das Projekt hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Juli 2018 - Juli 2023) und wird von der Universität Kassel koordiniert, die im Verbund mit den Fachgebieten Grünlandwissenschaft und Nachwachsende Rohstoffe und Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht sowie dem Kompetenzzentrum für Klimaschutz und Klimaanpassung - CliMA vertreten ist. Neben dem IfLS beteiligen sich darüber hinaus das ifeu - Institut für Energie und Umwelt (Heidelberg), das DVGW-Technologiezentrum Wasser (Karlsruhe), die Bodensee-Stiftung (Radolfzell), die Firmen Krieg und Fischer (Göttingen) und Pyreg (Dörth) sowie die Stadt Friedrichshafen und der Bodenseekreis am CoAct-Projekt. Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus'. Ziel der BMBF Fördermaßnahme 'Stadt-Land-Plus' ist es, durch Stärkung der Stadt-Land-Beziehungen eine integrierte nachhaltige Entwicklung von Regionen zu erreichen.
Das Projekt "Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Die Studie untersucht, wie die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten in ihren Schutzgebieten regeln. Sie wertet rund 1.800 gültige Verordnungs- und Gesetzestexte über Schutzgebiete aus, davon knapp 700 in Sachsen und rund 1.000 in Niedersachsen. Für Baden-Württemberg wurde die neuere Landesgesetzgebung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten analysiert. Die Studie offenbart umfassende Regelungslücken und Defizite. Sachsen gestattet auf sämtlichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb seiner Flächen-Schutzgebiete den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten nach Maßgabe des Bundesrechts bzw. teilweise unter weitergehenden Auflagen und Einschränkungen â€Ì mit Ausnahme von fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats. In Niedersachsen waren in 96 Prozent der untersuchten Schutzgebieten Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte zugelassen, im Vergleich zu Sachsen aber mit deutlich mehr Auflagen und Einschränkungen. Während in Baden-Württemberg das Bemühen erkennbar ist, im Landesrecht den Biozid- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschränken, unterscheidet sich das Schutzniveau in Sachsen und mit Abstufung in Niedersachsen in Bezug auf den Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz innerhalb der geschützten Flächen wenig von dem außerhalb liegender Flächen. Der rechtliche Schutz der wertvollen Naturflächen und ihres Arteninventars vor Beeinträchtigung durch Chemikalien ist unzureichend. Insbesondere fehlt es bei den meisten Natura 2000-Gebieten an Schutzgebietsvorschriften, welche das nach EU-Recht erforderliche Schutzniveau sicherstellen. Die Studie leitet daraus Empfehlungen bundesrechtlicher Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ab: In Naturschutzgebieten sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten grundsätzlich untersagt sein. In Nationalparks und Biosphärenreservaten sollten für die Kernzonen Komplettverbote normiert und die Pflegezonen wie Naturschutzgebiete gehandhabt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist ein Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten vorzusehen.
Das Projekt "Entwicklung von Indikatoren für die Evaluierung und das Management von Naturschutzflächen am Beispiel von Naturerbeflächen (Naturerbeflächen)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Biozönoseforschung durchgeführt. Mit der Übernahme von 33 Naturerbegebieten hat sich die Deutsche Bundesstiftung Umwelt das Ziel gesetzt, die in diesen Gebieten vorhandene Vielfalt an Lebensräumen und Arten zu erhalten und weiterzuentwickeln. Das Ziel des vorliegenden Projektes war es, ein Konzept für ein Monitoring zu erstellen, mit dessen Hilfe dieser Prozess begleitet und dokumentiert werden kann. Neben der naturschutzfachlichen Erfolgskontrolle sollten dabei auch die Wechselwirkungen zwischen den Ökosystemen und sozioökonomischen Systemen berücksichtigt werden. Daher wurde die Thematik der Ökosystemdienstleistungen in das Konzept integriert. Eine Voraussetzung für die Entwicklung des Indikatorensets war der Entwurf eines konzeptionellen Rahmens, der die Entwicklung der Naturerbegebiete in einen sozioökonomischen Zusammenhang stellt. Dazu wurden die bestehenden Konzepte der Bioindikation, das DPSIR-Modell sowie die Konzepte der Ökosystemintegrität und der Ökosystemdienstleistungen integriert und an die Situation der Naturerbegebiete angepasst. Mit Hilfe dieses Rahmenkonzeptes lassen sich die Auswirkungen des Gebietsmanagements und anderer anthropogener Einflussfaktoren auf Ökosystemstrukturen und -prozesse sowie die Rückwirkungen dieser Veränderungen auf das menschliche Wohlergehen beschreiben. Auf der Basis dieses Konzeptes erfolgte die Erarbeitung eines Indikatorensets, das sich in zwei Teile untergliedert: (1) Die Indikatoren für die Erfolgskontrolle wurden auf die in den Leitbildern und diversen Strategiepapieren der DBU Naturerbe GmbH formulierten Schutz- und Entwicklungsziele zugeschnitten. In die Betrachtungen wurden sowohl terrestrische als auch aquatische Ökosysteme einbezogen. Die Indikatoren treffen unter anderem Aussagen zu den Themen Landschaftsstruktur, Waldstruktur, Biodiversität, Artenschutz, biologische Invasionen, Wildeinfluss, standörtliche Verhältnisse, Gewässerqualität und Gewässerstruktur. Auch überregional wirkende Faktoren wie Klima und Stoffeinträge wurden berücksichtigt. Die Auswahl der Indikatoren orientierte sich an zuvor festgelegten Kriterien. So spielten neben Schlüsselkriterien wie Sensibilität gegenüber den betrachteten Einflussgrößen, räumliche und zeitliche Skalen auch praktische Erwägungen eine Rolle. Insbesondere galt es, den Bezug zu bestehenden Indikatorensystemen und Monitoringprogrammen herzustellen, um Synergieeffekte zu nutzen und das Potenzial für vergleichende Auswertungen zu erhalten. (2) Ein Set funktionaler Indikatoren dient der Beschreibung des Zustands der Ökosysteme (Ökosystemintegrität) und der Indikation von Ökosystemdienstleistungen. Die Indikatoren für Ökosystemintegrität gliedern sich in Größen zur Strukturanalyse und Größen zur Beschreibung des Nährstoff-, Energie- und Wasserhaushalts. Indikatoren für Ökosystemdienstleistungen wurden für regulierende, kulturelle und Versorgungsdienstleistungen erarbeitet. (Text gekürzt)
Das Projekt "Verbändeübergreifende Koordination zur Umsetzung von Management und Arrondierung des Nationalen Naturerbes (NNE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Naturstiftung David - Die Stiftung des BUND Thüringen durchgeführt. In einer überverbandlich abgestimmten Initiative engagieren sich Naturschutzorganisationen seit vielen Jahren für die eigentumsrechtliche Sicherung des Nationalen Naturerbes (NNE). Mehrere Naturschutzorganisationen haben Flächen und somit auch direkte Verantwortung bei der Verwaltung und Entwicklung der Naturerbeflächen übernommen. Dies ist jedoch teilweise mit erheblichen Kosten für das Management der Flächen verbunden. Der Austausch von Erfahrungen und das Erkennen und Nutzen von Synergien kann dazu beitragen, diese Kosten zu senken. Bereits seit dem Jahr 2010 koordiniert die Naturstiftung David die Vernetzung zwischen den NNE-Akteuren. Mit dem Projekt soll der Erfahrungsaustausch weiterentwickelt und zugleich an die aktuellen Bedürfnisse der Flächenempfänger angepasst werden. Das Management bereits übertragener Flächen steht im Fokus des Projektes. Wichtige Aufgaben dabei sind die Fortbildung, Beratung und Information der Akteure, die Weiterentwicklung der Liegenschaftsmanagementsoftware LieMaS und die Erweiterung des Naturerbe-Monitorings. Ergänzend hierzu sollen Recherchen zu potenziellen Arrondierungsflächen für Flächen der 1. - 3. Tranche NNE und Vorschläge für eine 4. Tranche NNE, die Bemühungen um die Sicherung weiterer naturschutzrelevanter Flächen unterstützen.
Das Projekt "Mob Grazing in Nordost-Deutschland - Evaluation eines neuen Beweidungsverfahrens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich II, Fachgebiet Nachhaltige Grünlandnutzungssysteme und Grünlandökologie durchgeführt.
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung von eigentümerspezifischen Ansätzen zur Arrondierung und Vernetzung von Flächen des Nationalen Naturerbes und von Wildnisflächen unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsansätze" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zoologische Gesellschaft von 1858 e.V. durchgeführt. Das Vorhaben ist ein Kooperationsprojekt der Naturstiftung David, der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt. Im Rahmen des Projektes soll für repräsentativ ausgewählte Modellregionen eine Potenzialanalyse zur naturschutzfachlich notwendigen Arrondierung und Vernetzung von Naturschutzflächen erfolgen, um insbesondere den Biotopverbund sowie die Erreichung des 2 %-Wildnisziels der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu unterstützen. Ausgehend von einer aus Naturschutzsicht wünschenswerten Arrondierung soll ein Abgleich mit den Eigentumsverhältnissen erfolgen. In den Modellregionen sollen zudem auf Basis der Grundlagenerhebungen gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden und den Flächeneigentümern konkrete Umsetzungsszenarien entwickelt werden, die dann in der Umsetzungsphase des E+E-Vorhabens oder in einem gesonderten (Naturschutzgroß)Projekt realisiert werden. Mit relevanten Dritteigentümern (z. B. Kommunen, Kirchen) sollen Gespräche geführt werden, um die Bereitschaft zur Mitwirkung an Arrondierungs- und Vernetzungsprojekten unter Einbeziehung verschiedener Möglichkeiten der Flächensicherung (Erwerb, Nießbrauch, Ablauf des dauerhaften Nutzungsverzichts) zu eruieren und wenn möglich zu konkretisieren. Gegenstand des Projektes ist darüber hinaus die Entwicklung neuer Ansätze der Finanzierung von Flächensicherungen für den Naturschutz und deren Erprobung in den Modellregionen. Hierbei soll ein Schwerpunkt auf der Verknüpfung von privaten und staatlichen Mitteln gelegt werden. Als Modellregionen dienen: a) das Land Mecklenburg-Vorpommern, b) der Freistaat Thüringen (ergänzt durch Teile des Landes Sachsen-Anhalt) und c) der Wispertaunus in Hessen an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.