Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.
Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes (NHWSP) gibt es Planungen zu einer Deichrückverlegung im Fauna-FloraHabitat( FFH)-Gebiet "Aland-Elbe-Niederung nördlich von Seehausen" (Biosphärenreservat "Mittelelbe", Sachsen-Anhalt). Im vorliegenden Beitrag wird eine alternative Deichtrasse zur behördlich vorgesehenen Trasse vorgeschlagen. Hierbei würde der erst vor wenigen Jahrzehnten abgedeichte Garbe-Polder seine historische Funktion als Überschwemmungsraum für Elbhochwässer wiedererhalten. Die bei Elbhochwässern überflutbare Fläche würde dadurch von etwa 450 ha auf etwa 1.500 ha wachsen. Zudem würde die vollständig neu zu erbauende Deichstrecke um mehr als die Hälfte verkürzt werden, wenn ein vorhandener Deich lediglich verstärkt wird. Eingriffe in die Landschaft würden reduziert und geschützte Lebensraumtypen im Gegensatz zur kleinräumigeren Variante der behördlich vorgesehenen Trassenführung nicht durchschnitten und beeinträchtigt werden. Durch die weitgehende Erniedrigung der vorhandenen Deiche würde der Scheitel extremer Elbhochwässer gekappt werden. Zur Integration von Hochwasser- und Naturschutz sollte ein Überschwemmungsmanagement orientiert am alljährlichen Hochwasserrhythmus erfolgen. Die Managementvorschläge sollten auch auf andere vorhandene oder geplante Flutpolder, die üblicherweise bislang ausschließlich dem Hochwasserschutz dienen, übertragen werden. Dies würde die negativen Folgen, per zunehmenden Tendenz zu niedrigen oder ausbleibenden Elbhochwässern mindern und der ökologischen Stabilisierung der Auen an der Mittelelbe dienen. Im Zusammenhang mit räumlich nahe gelegenen Naturschutzgroßprojekten des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und FFH-Schutzgebieten würde im UNESCO-Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe" einer der vielfältigsten, länderübergreifend beide Elbseiten einschließenden Biotopverbünde mit den charakteristischen Ökosystemen des Unteren Mittelelbtals entstehen.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.
Im Naturschutzgroßprojekt "Grünes Band Rodachtal – Lange Berge – Steinachtal" hat die Umsetzung begonnen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Florian Pronold, und die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Beate Jessel, übergaben am 29. April 2016 an der ehemaligen innerdeutschen Grenze bei Eisfeld den Förderbescheid an den für das Naturschutzgroßprojekt gebildeten Zweckverband. Das bis 2026 genehmigte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rund neun Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, die Länder Bayern und Thüringen zusammen mit 15 Prozent und der aus vier Landkreisen bestehende Zweckverband als Projektträger zusammen mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) mit zehn Prozent an den Ausgaben. Das Vorhaben umfasst einen 127 Kilometer langen Abschnitt des Grünen Bandes an der ehemaligen innerdeutschen Grenze zwischen Bayern und Thüringen. Ziel des Projektes ist es, dieses Gebiet in seiner Vielfalt zu erhalten und zugleich einen länderübergreifenden Biotopverbund zu verwirklichen.
Ziel eines Naturschutzgroßprojekts, das der Bund bis 2025 mit 10,8 Millionen Euro fördert, ist der Erhalt und die Renaturierung der Natur- und Kulturlandschaft zwischen Siebengebirge und Sieg. Am 20. April 2015 übergab die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Kloster Heisterbach den Förderbescheid an den Rhein-Sieg-Kreis als Projektträger. Das Projekt trägt den Namen "Chance 7", weil sich hier sieben Gemeinden rund um das Siebengebirge zusammengetan haben. Das Fördergebiet umfasst acht Teilgebiete mit einer Gesamtfläche von 11.300 Hektar. Das bis 2025 projektierte Vorhaben umfasst ein Fördervolumen von rund 14 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit 15 Prozent und der Projektträger mit zehn Prozent an den Kosten des Projektes. Ein kleiner Teil des Fördergebietes umfasst auch die Stadt Bonn, die mit dem Rhein-Sieg-Kreis als Träger eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen hat und sich entsprechend ihres Anteils am Fördergebiet auch finanziell am Projekt beteiligt.
Im Jahr 2001 startete der WWF mit seinem bisher größten Projekt in Deutschland. Mit der Schaffung und Sicherung eines durchgehenden Verbundes überflutbarer Auenwälder soll die einzigartige, auentypischen Tier- und Pflanzenwelt der Elbauen langfristig geschützt werden. Die wesentliche Maßnahme des Projektes ist die Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst. Seit 2009 wurde ein ca. sieben Kilometer langer neuer Deich gebaut und inzwischen fertiggestellt. Durch die Öffnung des alten Deiches wird mit dem Lödderitzer Forst eine 600 Hektar große, wertvolle Auenwaldfläche wieder an die natürliche Überflutungsdynamik der Elbe angeschlossen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks nahm 28. April 2017 zusammen mit dem Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Reiner Haseloff, und Vertretern des WWF an der symbolischen Schlitzung des alten flussnahen Deiches teil. Nach Abschluss der Arbeiten Ende 2018 wird der Auenwald wieder seine natürliche Funktion als Überflutungsraum für die Elbe wahrnehmen können. Das Projektgebiet in den Auen der Mittleren Elbe zwischen Dessau und der Saalemündung umfasst insgesamt 5800 Hektar. Darin liegt ein zentraler Teil der größten zusammenhängenden Auenwaldkomplexe Mitteleuropas mit rund 2750 Hektar Fläche. Das Gebiet ist ein national und international bedeutsames Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet für zahlreiche Vogelarten. Das Projekt wird zu 75 Prozent vom Bundesumweltministerium aus dem Programm "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" mit 24,8 Millionen Euro finanziert. Träger des Projektes ist der World Wide Fund for Nature (WWF Deutschland), der sich zusammen mit dem Land Sachsen-Anhalt ebenfalls an der Finanzierung des Projektes beteiligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 33 Millionen Euro.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein. Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt. Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.
Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Glinder Au (2020) - Naturschutzgroßprojekt Natürlich Hamburg!
Im Rahmen einer Tagung wurden aus verschiedenen abgeschlossenen und bereits länger laufenden Naturschutzgroßprojekten Erfolgskontrollen zur Entwicklung von (Ziel-)Arten, Vegetation, Biotopen und Landschaftsausschnitten vorgestellt. Die Ergebnisse werden in Bezug auf die angewandten Maßnahmen und Projektziele diskutiert und die verschiedenen Untersuchungsansätze wurden verglichen. Die Tagung war Auftakt einer Veranstaltungsreihe zum Thema "Erfolgskontrolle in Naturschutzgroßprojekten des Bundes". Schwerpunkt dieser Auftaktveranstaltung waren Bestands- und Wirkungskontrollen anhand biotischer und abiotischer Faktoren.
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