Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Das Naturschutzrecht kennt verschiedene Kategorien von Schutzgebieten und -objekten. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) – einzelne Bäume und Findlinge, aber auch kleine Flächen –, Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) – zum Beispiel Baumgruppen, Bestände von Ufervegetation oder Hecken – und Naturparks (NP), wie der länderübergreifende Naturpark Barnim. Besondere Bedeutung kommt den zum europäischen Netz NATURA 2000 gehörenden FFH- und Vogelschutzgebieten zu. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Bild: SenUMVK Ausweisung von Schutzgebieten In acht Schritten zum Schutzgebiet. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung Zurzeit laufen Verfahren für die Unterschutzstellung weiterer Gebiete. Die Verfahren befinden sich noch in der Behörden- oder in der Verbandsbeteiligung. Sobald die Öffentlichkeit an diesen Verfahren zu beteiligen ist, finden Sie hier weitere Informationen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Naturschutzgebiete (NSG) Besonders schutzwürdige und -bedürftige Gebiete werden als NSG ausgewiesen, um die seltenen und gefährdeten Biotope eines Naturraums erhalten zu können. Alle Handlungen, die diese Gebiete oder auch Teile davon zerstören, beschädigen, verändern können, sind dort verboten. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Landschaftsschutzgebiete (LSG) Bei Landschaftsschutzgebieten handelt es sich überwiegend um großflächige Gebiete, die vorrangig für die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes, aufgrund ihres besonderen Landschaftsbildes oder für die Erholung des Menschen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Informationen Bild: Ulrike Hörmann Naturdenkmale (ND) Naturdenkmale können flächig wie die Geschützten Landschaftsbestandteile oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur (Bäume und Findlinge) sein. Diese Flächen bzw. einzelnen Schutzobjekte werden auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes gesichert. Weitere Informationen Bild: Konrad Zwingmann Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Kleinere naturschutzfachlich wertvolle Flächen können auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes als geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Weitere Informationen Bild: Dagmar Schwelle Der länderübergreifende Naturpark Barnim Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erhalten werden. Es bedarf gezielter Maßnahmen der Landschaftspflege, um die Schutzwürdigkeit zu erhalten oder zu verbessern. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde § 36a Zustimmung der Gemeinde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 37a Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren § 216a Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 246e Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 249c Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) Anlage 3 (zu § 249c Absatz 3 Satz 3)
Ob in der Natur beim Zählen von Brut- und Zugvögeln, am Gewässer bei der Entnahme von Proben, im Labor oder am Schreibtisch: Komm als „Freiwillige“ oder "Freiwilliger" zu uns - denn bei uns kannst Du Dich aktiv für den Umwelt- und Gewässerschutz bei uns in Niedersachsen engagieren! Der NLWKN bietet in ganz Niedersachsen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Ökologischen Jahres zahlreiche Stellen für junge Frauen und Männer im Umweltbereich an, unter anderem an der ostfriesischen Küste und auf den Inseln sowie im Raum Hannover. Ob in der Natur beim Zählen von Brut- und Zugvögeln, am Gewässer bei der Entnahme von Proben, im Labor oder am Schreibtisch: Komm als „Freiwillige“ oder "Freiwilliger" zu uns - denn bei uns kannst Du Dich aktiv für den Umwelt- und Gewässerschutz bei uns in Niedersachsen engagieren! Der NLWKN bietet in ganz Niedersachsen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Ökologischen Jahres zahlreiche Stellen für junge Frauen und Männer im Umweltbereich an, unter anderem an der ostfriesischen Küste und auf den Inseln sowie im Raum Hannover. Die Dauer eines Freiwilligendienstes im NLWKN beträgt zwischen sechs und 24 Monaten. Mindestens 25 Tage im Jahr wirst Du im Rahmen von Seminaren optimal auf Deine Aufgaben vorbereitet und erhältst wertvolle Zusatzqualifikationen. Eine Altersgrenze zur Teilnahme gibt es nicht, lediglich die Schulpflicht muss erfüllt sein. BFD’ler sind zudem sozialversichert. Die Dauer eines Freiwilligendienstes im NLWKN beträgt zwischen sechs und 24 Monaten. Mindestens 25 Tage im Jahr wirst Du im Rahmen von Seminaren optimal auf Deine Aufgaben vorbereitet und erhältst wertvolle Zusatzqualifikationen. Eine Altersgrenze zur Teilnahme gibt es nicht, lediglich die Schulpflicht muss erfüllt sein. BFD’ler sind zudem sozialversichert. Mit seinen 11 Betriebsstellen und zahllosen Einsatzorten in ganz Niedersachsen ist bestimmt auch für Dich die richtige Herausforderung dabei! Mit seinen 11 Betriebsstellen und zahllosen Einsatzorten in ganz Niedersachsen ist bestimmt auch für Dich die richtige Herausforderung dabei! Die Betriebsstelle Brake-Oldenburg bietet jeweils zwei FÖJ-Plätze an den Standorten in Brake und Norden im Bereich „Umwelt erforschen“ an. Ansprechpartner: Dr. Henning Waltemathe (Brake) 04401 / 926-106 ; Dr. Marc Herlyn (Norden) 04931 / 947 - 225. Betriebsstelle Brake-Oldenburg Standorten in Brake und Norden Die Betriebsstelle Cloppenburg bietet zwei Plätze für den Bundesfreiwilligendienst und eine Stelle für das Freiwillige ökologische Jahr. Zu den Hauptaufgaben gehören die Mithilfe und Unterstützung bei Probenahmen von Grund-, Oberflächen- und Regenwasser und auf Kläranlagen, sowie die Mithilfe bei Wasserstand- und Abflussmessungen an Fließgewässern, Grundwasserstandsmessungen und Pflegearbeiten an Gewässerkundlichen Messstellen. Ansprechpartner: Dr. Romuald Buryn (04471 / 886-125) oder Christoph Barkhoff (04471 / 886-111). Betriebsstelle Cloppenburg Die Betriebsstelle Hannover-Hildesheim (Fachbehörde für Naturschutz) bietet am Standort Hannover sieben Plätze für BFD’ler in den Bereichen Naturschutzinformation/ Fachinformationssystem Naturschutz, Wolfsbüro, Tier- und Pflanzenartenschutz und Internationaler Artenschutz an. Am Standort Hildesheim ist im Tätigkeitsbereich des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) ein BFD-Platz vorhanden. Ansprechpartnerin: Andrea Giebel (05121 / 509-102). Betriebsstelle Hannover-Hildesheim Bei der Betriebsstelle Norden gibt es insgesamt 16 Plätze. Zu den Hauptaufgaben der BFD’ler gehört die Erfassung der Brut- und Gastvogelbestände. Aber sie übernehmen auch Überwachungsaufgaben und informieren die Besucher im Nationalpark Wattenmeer. Ansprechpartner: Angela Eden (04931 / 947-147) und Rewen Tölge (04931 / 947-163). Betriebsstelle Norden In der Betriebsstelle Aurich könne zwei BFD’ler im Umweltbereich arbeiten. Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, die Probenehmer bei der Entnahme von Wasserproben in den Bereichen Oberflächenwasser, Grundwasser, Niederschlagswasser, Deponie- und Einleiterüberwachung zu unterstützen. Ansprechpartner: Maren Ehmen (04941 / 176-169), Anke Joritz (04941/ 176164) oder Erich-Herbert Lolling ( 04941/ 176 161). Betriebsstelle Aurich Im Emsland und in der Grafschaft Bentheim bietet die Betriebsstelle Meppen zwei Plätze für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr an. Eine Stelle ist im Geschäftsbereich Betrieb und Unterhaltung angesiedelt und umfasst neben allgemeinen Bürotätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeit auch die Beteiligung an Ausbildungsprojekten der Wasserbau-Azubis und die Erstellung eines Baumkatasters. Der zweite FÖJ-Platz gehört zum Geschaftsbereich Flussgebietsmanagement und beinhaltet Unterstützung bei Gewässeruntersuchungen, Pflege des Messstellennnetzes und die rechnergestützte Auswertung von Daten. Ansprechpartnerinnen sind für den Bereich Betrieb und Unterhaltung Marion Pöttker (05931/ 406- 174) oder für das Flussgebietsmanagement Luzie Wöhler (05931/ 406 - 155). Betriebsstelle Meppen Auch in der Betriebsstelle Süd gibt es an den Standorten in Braunschweig und in Göttingen jeweils eine Stelle für einen BFD’ler. Ansprechpartner: Marian Präger (0531 / 88691 - 182). Betriebsstelle Süd in Braunschweig in Göttingen Die Betriebsstelle Verden bietet zwei Plätze im Bereich Umweltschutz an. Ansprechpartner: ( Henning Ohlebusch (04231/882-173) und Wolfgang Peters (04231 / 882- 182). Betriebsstelle Verden Nähere Informationen zum BFD in den Betriebsstellen des NLWKN findest Du in der Infospalte rechts Nähere Informationen zum BFD in den Betriebsstellen des NLWKN findest Du in der Infospalte rechts Es gibt auch bisher schon einige Plätze für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), die zentral von der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) vermittelt werden. Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es bei der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA), Außenstelle Hildesheim, Am Flugplatz 16, 31137 Hildesheim, Telefon: 05121 / 509-763 oder auf der Website der NNA unter . Freiwillige Ökologische Jahr
Zielsetzung: Die Degradation von Ökosystemen und der Verlust der Biodiversität sind zwei der drängendsten Probleme unserer Zeit. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sieht vor, geschädigte Ökosysteme zu restaurieren und die Natur langfristig zu schützen. Für Waldökosysteme wurden bereits verschiedene Naturschutzkonzepte erarbeitet und etabliert, um Waldwirtschaft nachhaltig und in Einklang mit Biodiversitätsförderung zu gestalten. Unter anderem soll der Anteil von Totholz gesteigert werden sowie die strukturelle Vielfalt durch den Erhalt alter Bäume und der Schaffung von Lichtungen. Neben der Steigerung der Habitatqualität muss jedoch auch gewährleistet sein, dass bedrohte und seltene Arten die neu geschaffenen Lebensräume besiedeln können, was insbesondere bei Arten mit Individuen-armen Populationen und stark eingeschränktem Verbreitungsarealen kaum möglich ist. Im Projekt „Wiederansiedlung vom Aussterben bedrohter Pilze in Mitteleuropäischen Wäldern“ sollen seltene Pilzarten, die sich vom Abbau organischer Substanz ernähren, durch gezielte Wiederansiedlung gefördert werden. Pilze sind bisher im institutionellen Naturschutz sowie in den gängigen Naturschutzgesetzgebungen unterrepräsentiert. Ziel des Projektes ist es, ausgewählte Naturnähezeiger verschiedener Lebensräume erfolgreich im Labor zu kultivieren, in geeigneten Habitaten anzusiedeln und Artenschutzkonzepte für diese Arten zu entwickeln. Die Relevanz, für welche Arten Schutzkonzepte und Wiederansiedlungen durchgeführt werden sollen, basieren hierbei auf verschiedenen Kriterien, wie der Listung als Naturnähezeiger, der allgemeinen Seltenheit sowie der Isoliertheit bestehender Vorkommen. Es sollen gleichermaßen Arten berücksichtigt werden mit einem sehr engen und weiterem Wirtsspektrum. Die ermöglicht, Erkenntnisse darüber zu gewinnen wie sich Wirtsspektren durch die Forstwirtschaft im Klimawandel (z.B. Nutzung von klimawandelresistenten Baumarten als Wirt) verändern könnten. Die ausgewählten Pilzarten habe große naturschutzfachliche Relevanz über das Projektgebiet Bayerischer Wald hinaus in ganz Deutschland und stellen somit geeignete Modelorganismen dar. Übergeordnetes Ziel ist es, ein wissenschaftlich fundiertes Modellkonzept zur Erhaltung besonders seltener, wirtsgebundener Baumpilze zu entwickeln. Die im Anschluss und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ausgearbeiteten Artenhilfsprogramme sollen ein Zeichen zur stärkeren Beachtung des Reiches der Pilze im Naturschutz setzen.
Gebiete und Einzelobjekte als Schutzgebiete (FND ,GLB ,LSG ,NSG) bzw. Schutzobjekte (ND) im Sinne des Naturschutzrechts (entsprechend §§ 14 - 19 SächsNatSchG sowie Europarecht). Umgrenzung bzw. Lagekennzeichnung von Schutzgebieten (Flächen) bzw. Schutzobjekten (Punkte) im Sinne des Naturschutzrechts.
Verfahren und inhaltliche Festlegung zur Beruecksichtigung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege und zur Durchsetzung der Eingriffsregelung in den Fachplanungen. Analyse der einschlaegigen Literatur, der Rechts- und Verwaltungsnormen und der Planwerke der jeweiligen Fachplanungen. Interviews mit Vertretern der Fachplanungen.
Die Rekultivierung ausgebeuteter oder aufgelassener Rohstoff-Entnahmestellen muss, staerker als in der Vergangenheit geschehen, auf geowissenschaftlicher Basis durchgefuehrt werden. Landschaftspflegerische Massnahmen haben der oekonomischen Nachnutzung, d. h. der Abwehr drohender Gefaehrdung des Grundwassers, der Sicherung der Rohstoffreserven, der Bereitstellung von Baugrund fuer Wohn-, Industrie- und Verkehrsbauten oder von Deponiegelaende, der Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflaechen, der Einrichtung von Erholungs- und Biotopschutzgebieten u. a., Rechnung zu tragen. Konkurrierende Nutzungsansprueche und teilweise rigorose Sanierungsmassnahmen haben in den letzten Jahren mehrfach zur Vernichtung geologischer Naturdenkmale gefuehrt. Zur Abwendung weiterer Zerstoerungen wurde inzwischen eine geeignete Schutzformel in die Entwuerfe zu den regionalen Raumordnungsplaenen aufgenommen. Wie eine erste Bestandsaufnahme ergeben hat, stehen in Hessen gegenwaertig 139 geologische Naturdenkmale unter Schutz; daneben sind weitere 337 erhaltenswerte, aber naturschutzrechtlich noch ungeschuetzte Objekte vorhanden. Mit Unterstuetzung der Regionalen Planungsgemeinschaften und der Naturschutzbehoerden der Kreise sollen nach der Sicherstellung vermehrte Anstrengungen unternommen werden, die erdgeschichtlich bedeutsame Zeugnisse einer an geowissenschaftlichen Fragen zunehmend staerker interessierten Oeffentlichkeit als Anschauungsobjekte zu erschliessen.
Analyse der Ziele von Raumordnungs-, Umweltschutz-, Fach- und Foerderungsprogrammen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Auswirkungen auf die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege. Ermittlung des Handlungsspielraums des Bundes im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege. Entwicklung einer Konzeption von Naturschutz und Landschaftspflege. Ueberpruefung landschaftsoekologischer Leitbilder und raumordnerischer Strukturvorstellungen; darauf aufbauend Erarbeitung einer Raumkonzeption. Festlegung von Aufgabe, Funktion, Inhalt, Gliederungsmuster und Realisierungsmoeglichkeiten eines Bundesprogramms.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 246 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 23 |
| Land | 211 |
| Weitere | 26 |
| Wissenschaft | 71 |
| Zivilgesellschaft | 14 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 171 |
| Gesetzestext | 5 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 178 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 69 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 188 |
| Offen | 243 |
| Unbekannt | 21 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 452 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 13 |
| Datei | 31 |
| Dokument | 146 |
| Keine | 205 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 134 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 198 |
| Lebewesen und Lebensräume | 429 |
| Luft | 118 |
| Mensch und Umwelt | 440 |
| Wasser | 172 |
| Weitere | 452 |