Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Naturschutzprojekt aus Ersatzzahlungen bei Duchroth gestartet Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) startet das Eigenprojekt „Strukturreiches Offenland am Gangelsberg“. Das rund 2,03 Millionen Euro umfassende Naturschutzvorhaben wird vollständig aus Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung finanziert und gemeinsam mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach sowie der Biotopbetreuung entwickelt und umgesetzt. Die Projektlaufzeit beträgt 15 Jahre (2025 – 2040). Bei einer Auftaktveranstaltung am Dienstag, den 18.11.2025, auf dem Gangelsberg wurde das Projekt offiziell durch Ortsbürgermeister Jörg Schneiß, den Ersten Kreisbeigeordneten Oliver Kohl sowie den Geschäftsführer der SNU, Jochen Krebühl, eröffnet. Im Mittelpunkt des Projekts steht die Wiederherstellung, Entwicklung und langfristige Sicherung artenreicher, trocken-warmer Offenlandlebensräume auf ehemaligen Weinbergsstandorten und deren Umgebung am Gangelsberg bei Duchroth. Vor Ort wurde die zentrale Bedeutung der Ersatzzahlungen als wichtiges Instrument des Naturschutzrechts herausgestellt, das die Umsetzung langfristiger und wirksamer Schutzmaßnahmen ermöglicht. Ersatzzahlungen werden erhoben, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft – etwa durch Bauvorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen – nicht vollständig ausgeglichen oder ersetzt werden können. Anstatt die Natur den Schaden allein tragen zu lassen, verpflichtet der Gesetzgeber die Verursacher dazu, neben tatsächlichen Maßnahmen eine ergänzende Zahlung zu leisten. Diese fließen zweckgebunden in konkrete Naturschutzprojekte und ermöglichen so wirksame Maßnahmen direkt vor Ort. Die geplanten Maßnahmen am Gangelsberg zielen darauf ab, funktionale Offenlandlebensräume wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. Hierzu zählen das Öffnen verbuschter Grünland- und Halbtrockenrasenflächen durch die gezielte Zurücknahme der Gehölzsukzession. Anschließend werden die Flächen durch einschürige Mahd sowie durch extensive Beweidung naturschutzfachlich gepflegt. Auch Trockenmauern, Steinriegel und Felsstrukturen werden partiell freigestellt, um die Strukturvielfalt zu bewahren. Wo erforderlich, erfolgt eine Nachpflege – etwa durch selektives Entfernen junger Gehölze. Auf diese Weise kann sich rasch eine artenreiche Vegetation entwickeln, die durch fachgerechte Pflege langfristig stabilisiert wird. Der Gangelsberg stellt das größte zusammenhängende Gebiet trockenwarmer Lebensräume an der Nahe dar. Das Gebiet umfasst ein vielfältiges Mosaik aus Trockenrasen, wärmeliebenden Saumgesellschaften, Weinbergsbrachen, Felsbereichen und weiteren Biotopen von herausragender Bedeutung auf. Die klimatisch begünstigten Hänge und die exponierte Kuppe waren historisch stets durch eine niedrigwüchsige Vegetation geprägt. Zahlreichen Trockenmauern zeugen bis heute von der früheren Nutzung. Über Jahrhunderte konnten sich dort spezialisierte Tier- und Pflanzenarten ansiedeln, von denen viele inzwischen aufgrund ihrer Seltenheit und Gefährdung auf der Roten Liste stehen. Damit besteht für deren Erhalt besondere Verantwortung und dringender Handlungsbedarf. Heute sind viele Flächen durch die Nutzungsaufgabe zunehmend von Verbuschung bedroht. Es besteht die Gefahr, dass die charakteristischen Offenlandbereiche und ihre regionaltypischen Artengemeinschaften verloren gehen könnten. Die großflächige Nutzungsaufgabe am Gangelsberg eröffnet jedoch gleichzeitig die Möglichkeit für den Naturschutz, dieses Gebiet von überregionaler Bedeutung für die Artenvielfalt langfristig zu sichern. Charakteristische Arten wie etwa Westliche Smaragdeidechse, Schmetterlinge wie der Segelfalter sowie Pflanzenarten wie Küchenschelle, verschiedene Orchideenarten oder Ährige Graslilie finden in Folge wieder mehr geeignete Strukturen und Lebensbedingungen vor. Die Meldung kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Seitdem mit der Aufnahme von Natur- und Landschaftsschutzzielen in die Verfassung der jungen Weimarer Republik die allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes begann, vollzieht sich seine Geschichte im Spannungsfeld zwischen der sozialen Bewegung Naturschutz und dem staatlichen Naturschutz. Besonders die Zeit des Nationalsozialismus zeigt, wie scheinbare Macht des Naturschutzes als Herrschaftsinstrument für nationalsozialistische Interessen missbraucht wurde. Erst mit der beginnenden Natur- und Umweltschutzbewegung in demokratischen Zeiten - verstärkt in den 1970er-Jahren - gelang es dem Naturschutz, unter Nutzung demokratischer Instrumente dauerhafte Erfolge zu erzielen. Die Macht in der Demokratie war und ist damit auch für den Naturschutz eng mit der Unterstützung durch Öffentlichkeit und demokratische Politik verbunden. Auch Krisenzeiten, wie nach dem Ende der DDR, ermöglichen Erfolge im Naturschutz, wenn fachliche Grundlagen für einzelne Maßnahmen vorliegen und Maßnahmen damit auch rasch umgesetzt werden können, wie es für die ehemalige innerdeutsche Grenze, das heutige Grüne Band, der Fall war. Die Einbindung des nationalen Naturschutzes in die Naturschutzgesetzgebung der Europäischen Union hat in den letzten Jahrzehnten zu zentralen Fortschritten geführt, z. B. durch die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie. Eine wesentliche Rolle im Naturschutz, die auch in "Natur und Landschaft" dokumentiert ist, spielt das Ehrenamt, ohne dass dessen starke Rolle jedoch zu einem Aufbau unabhängiger Naturschutzbehörden geführt hat. Gerade die Einbindung der Naturschutzbehörden in die Verwaltungsstrukturen hat zwar zu einer Stärkung des Naturschutzes im Verwaltungsvollzug geführt, ihn aber gleichzeitig bei staatlich geplanten Großprojekten geschwächt. Im Bereich der Landnutzung ist durch den Ausbau von Kooperationsprojekten in den letzten Jahren eine Trendwende hin zu einem neuen Verständnis für Naturschutzmaßnahmen auch der Landnutzerinnen und -nutzer eingeleitet worden, die aber noch eines gemeinsamen ökologisch-sozialen Rahmens bedarf, der nachhaltiges Wirtschaften auch dauerhaft ökonomisch honoriert.
Allgemeinverfügungen nach Naturschutzrecht Sachsen-Anhalt
Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft
Der Sachverständigenbeirat ist ein beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete, zum Beispiel angewandte Vegetationskunde, Botanik, Zoologie, Landschaftsplanung, Bauleitplanung, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Hydrologie, Gewässerschutz, Forstwesen, Naturschutzrecht. Er berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Vor wesentlichen Entscheidungen, insbesondere vor Befreiungen von den Regelungen des Berliner Naturschutzgesetzes soll er mit beteiligt werden. Den Vorsitz führt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege. Seit November 2023 wird der Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aletta Bonn geführt. Sowohl die Mitglieder des Beirates als auch die Vorsitzende sind ehrenamtlich tätig und werden durch die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in den Beirat berufen. Sechsmal im Jahr finden die Sitzungen statt, in denen Grundsatzfragen und aktuelle Themen behandelt werden, die vom Beirat selbst aufgegriffen oder von Behörden, Verbänden oder Bürgerinitiativen angeregt werden. Wesentliche Beratungsergebnisse werden als Beschluss abgestimmt und den jeweiligen Adressaten persönlich zugestellt. Unabhängig davon werden die Protokolle auch an alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses und die Oberste und die unteren Naturschutzbehörden sowie die anerkannten Verbände geschickt. Beschlüsse des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Hier können Sie die Beiratsbeschlüsse von 1997 bis heute einsehen. Weitere Informationen Mitglieder des Sachverständigenbeirats Die Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege werden kurz vorgestellt. Weitere Informationen
Hessische Biotopkartierung, Biotope und Biotopkomplexe - Die Daten wurden zwischen 1992 und 2006 erfasst. Bei der Kartierung handelt es sich um eine selektive Kartierung aus naturschutzfachlicher Sicht wertvoller, naturnaher bzw. extensiv genutzter Biotope und Biotopkomplexe im Maßstab 1.25.000. Der maximale Betrachtungsmaßstab sollte 1:10.000-15.000 sein, da die Datengrundlage eine höhere Genauigkeit nicht wiedergibt. Im Zuge der aktuellen "Quellen"-Diskussion bitten wir Sie bei Veröffentlichungen folgenden Hinweis auf die Herkunft der Daten anzugeben:"Quelle: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - alle Rechte vorbehalten". Weiter bitten wir Sie, uns bei Verwendung der Daten in wissenschaftlichen Publikationen oder Postern ein Belegexemplar zuzusenden.
Im Vergleich zu anderen Metropolen ist Berlin eine grüne Stadt. Die Oberste Naturschutzbehörde bietet hier Informationen zu den Themen: NATURA 2000, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopschutz, Baumschutz und Naturschutzverbände. Die Arbeit des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und des Sachverständigenbeirats als beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete wird vorgestellt. Bild: Florian Möllers NATURA 2000 Im Land Berlin sind derzeit mit 15 FFH- und fünf Vogelschutzgebieten ca. 6.300 Hektar als NATURA 2000-Gebiete gemeldet, das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche. Sie gehören zu einem europaweiten zusammenhängenden Netz besonderer Schutzgebiete. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Schutzgebiete Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Artenschutz Alle wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen sind durch das Berliner Naturschutzgesetz geschützt. Für die besonders gefährdeten Arten gelten zusätzliche Zugriffs- und Störungsverbote, die den Schutz der Lebensstätten einschließen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotopschutz In Berlin sind 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte gibt es spezielle Regelungen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Baumschutz Alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbäume Walnuss und Türkische Baumhasel stehen in Berlin unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung, sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Weitere Informationen Bild: Stefanie Schwetje Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Die Landesbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten. Es werden Daten über die Flora der Stadt gesammelt und für die Fortschreibung der Roten Liste genutzt. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege Das Gremium aus Spezialisten verschiedener Fachgebiete berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Weitere Informationen Bild: Jacob Schmidt Ausstellungen Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln regt die Ausstellung “Bahnbrechende Natur” im Schöneberger Südgelände dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Die Ausstellung "natürlich BERLIN!" mit beeindruckenden Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen bietet Blicke auf die vielen Naturschönheiten in Berlin. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Vorkaufsrecht nach Naturschutzgesetz Dem Land Berlin steht nach § 53 Absatz 1 Berliner Naturschutzgesetz ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht an bestimmten Grundstücken zu. Sie können hier prüfen, ob für ein bestimmtes Grundstück das jeweilige Bezirksamt ein Vorkaufsrecht geltend machen könnte. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Naturschutzverbände Naturinteressierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger finden vielfach ihr Betätigungsfeld in anerkannten Naturschutzvereinigungen. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000) Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Umweltkalender Berlin der Stiftung Naturschutz Berlin. Vielfältiges Angebot zu Natur- und Umweltthemen.
Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG) Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG) Zu den Schutzgebieten zählen Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und NNL (Nationale Naturlandschaften, frühere Bezeichnung Großschutzgebiete - GSG) bestehend aus Biosphärenreservaten, Naturparken und Nationalpark. Weiterhin finden sich in diesem Datenbestand die Grenzen der Erhaltungszielverordnungen (EZV) und Bewirtschaftungserlasse (BE) für FFH-Gebiete. Seit Stand 2007 erfolgt die Bereitstellung der digitalen Geodaten zu Schutzgebieten in thematisch aggregierten Shape-Dateien: "aaa" (Schutzgebietstyp - NSG, GSG, LSG) "_999" (Suffix für Aggregationstyp) "std" (Art der Sichtweise - Standard). Als Download werden zwei Varianten angeboten: Die Dateien der Form "aaa_sfl_std" enthalten die Grenzen der Schutzgebiete und entsprechen den Festlegungen in der jeweils zugehörigen rechtsgültigen Schutzanordnung. Beinhaltet ein Schutzgebiet Flächen der Geltungsbereiche von zwei oder mehreren Schutzanordnungen, so werden deren Grenzen innerhalb des Schutzgebietes ebenfalls dargestellt. Flächen außerhalb der NSG, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen, sind nicht enthalten. Die Dateien der Form "aaa_mz_std" enthalten zusätzlich zu den genannten Informationen auch die Grenzen von Zonierungen (z.B. Naturentwicklungsgebiete, Totalreservate, Flächen mit besonderen Regelungen) innerhalb sowie Flächen außerhalb von Schutzgebieten, in denen Handlungen verboten sind, die in das Schutzgebiet hineinreichen. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Zonierungen in den Bestand übernommen wurden. Das betrifft insbesondere die Landschaftsschutzgebiete sowie Biosphärenreservate. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Attributtabellen und Inhalte sind den downloadbaren Daten beigefügt. Bitte beachten Sie die Angaben zur fachlichen Grundlage bzw. Verwendung und Herkunft. Stand der Daten: 31.12.2020 (EZV, BE), 30.09.2023 (NSG, LSG, GSG) Stand der Listen: Dezember 2022 (NSG), Dezember 2019 (LSG)
Gebiete und Einzelobjekte als Schutzgebiete (FFH, FND, GLB, LSG, NSG) bzw. Schutzobjekte (ND) im Sinne des Naturschutzrechts (entsprechend SächsNatSchG, BNatSchG sowie Europarecht)
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 259 |
| Kommune | 24 |
| Land | 228 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 11 |
| Förderprogramm | 171 |
| Gesetzestext | 5 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 131 |
| Umweltprüfung | 12 |
| unbekannt | 121 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 195 |
| offen | 239 |
| unbekannt | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 457 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 10 |
| Datei | 20 |
| Dokument | 147 |
| Keine | 208 |
| Unbekannt | 13 |
| Webdienst | 20 |
| Webseite | 123 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 199 |
| Lebewesen und Lebensräume | 433 |
| Luft | 120 |
| Mensch und Umwelt | 457 |
| Wasser | 165 |
| Weitere | 349 |