Gebiete, die zur Betreuung an Naturschutzverbände zugeordnet werden
Naturdenkmale sind kleinere Flächen bis höchstens 5 Hektar oder sogenannte Einzelschöpfungen der Natur, das heißt besondere Bäume oder eiszeitliche Gesteinsblöcke (Findlinge), die für das Erleben durch den Menschen bewahrt werden sollen. Aufgrund ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit können sie gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Naturdenkmal erklärt werden. In Berlin gibt es 24 Naturdenkmale, 6 flächenhafte Naturdenkmale sowie 708 Bäume und Findlinge, die als Naturdenkmale unter Schutz stehen. Naturdenkmale Naturdenkmale (Flächen) Naturdenkmale (Bäume und Findlinge) ND Glühwürmchengrund / Immenweide (Bezirk Spandau) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Düne Wedding (Bezirk Mitte) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Eichenpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Kalte-Grund-Pfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Kattenpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Kienpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Klarpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Krugpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Krummer Katzenpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Lolopfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Papenpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Priesterpfuhl (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Roetepfuhl Britz (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Rohrpfuhle (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Blanke Helle (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Dillgesteich / Kleiner Teich (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Eckernpfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Francketeich (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Gänsepfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Großer Karpfenpfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Grüntenteich (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Kleiner Karpfenpfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Krummer Pfuhl (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung ND Wilhelmsteich (Bezirk Tempelhof-Schöneberg) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Teich Britz (Bezirk Neukölln) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Bumpfuhl (Bezirk Reinickendorf) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Roedernallee (Bezirk Reinickendorf) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Hüllenpfuhl (Bezirk Spandau) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Mittelstreifen Berliner Straße (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) Karte im Geoportal zur Verordnung FND Mittelstreifen Potsdamer Straße / Potsdamer Chaussee (Bezirk Steglitz-Zehlendorf) Karte im Geoportal zur Verordnung Einzelne Bäume und Findlinge, die als Naturdenkmale geschützt werden, erfüllen ein oder mehrere Kriterien für die Schutzwürdigkeit. Von Bedeutung für die Wissenschaft ist ein Baum beispielsweise, wenn er besondere Eigenschaften aufweist oder in außergewöhnlicher Form wächst. Auch Bäume, die sich durch ihre besondere Anpassungsfähigkeit an klimatische Veränderungen auszeichnen, sind für die Wissenschaft von Bedeutung. Ein Zeugnis der Naturgeschichte sind unter anderem Bäume, die ein bedeutsamer Restbestand der ursprünglichen Naturlandschaft sind, oder Findlinge, die während der Eiszeit nach Berlin verdriftet wurden. Von Bedeutung für die Landeskunde sind Bäume und Findlinge, wenn sie beispielsweise in Zusammenhang mit einem bestimmten historischen Ereignis stehen, besonders bekannt sind, z. B. wiederholt in Kunstwerken dargestellt wurden, oder weil dort regelmäßige Veranstaltungen abgehalten wurden. Gegenüber anderen Bäumen und Gesteinsbrocken können sich naturdenkmalwürdige Bäume und Findlinge auch durch ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit auszeichnen. Als Naturdenkmal ausgewiesene Bäume werden über den Schutz der im Land Berlin geltenden sogenannten Baumschutzverordnung hinaus geschützt. Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin Karte im Geoportal Die Naturdenkmalverordnung von 1993, zuletzt im Jahr 2001 geändert, wurde 2020 / 2021 umfassend überarbeitet. Notwendig war dies aufgrund zwischenzeitlicher natürlicher Prozesse und Eingriffe in den Bestand der Naturdenkmale. Zum Beispiel mussten einige Bäume gefällt werden, weil sie aufgrund eines Sturmschadens nicht mehr verkehrssicher waren. Andere wiesen inzwischen nicht mehr die Qualität eines Naturdenkmals auf. Mit der Neufassung der Verordnung vom 20. Mai 2021 sind auch die Kriterien für die Bewertung der Schutzwürdigkeit eines Baumes bzw. Findlings angepasst worden. Neben der Aktualisierung der Listen der geschützten Bäume und Findlinge wurden die Schutzvorschriften selbst (zum Beispiel der definierte Schutzbereich und die Ge- und Verbote) überarbeitet. Die neue Naturdenkmalverordnung ist das Ergebnis eines breiten Verfahrens, in das unter anderem die bezirklichen unteren Naturschutzbehörden, Naturschutzverbände und Bürgerinnen und Bürger eingebunden waren. Es stehen nun 708 Naturdenkmale unter besonderem Schutz, davon 638 Bäume und 70 Findlinge. Bezirk Mitte Bäume Findlinge Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Bäume Findlinge Bezirk Pankow Bäume Findlinge Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Bäume Findlinge Bezirk Spandau Bäume Findlinge Bezirk Steglitz-Zehlendorf Bäume Findlinge Bezirk Tempelhof-Schöneberg Bäume Findlinge Bezirk Neukölln Bäume Findlinge Bezirk Treptow-Köpenick Bäume Findlinge Bezirk Marzahn-Hellersdorf Bäume Findlinge Bezirk Lichtenberg Bäume Findlinge Bezirk Reinickendorf Bäume Findlinge Die Fotos zeigen eine kleine Auswahl der über 700 Berliner Naturdenkmale.
Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. zeigt mit diesem Projekt, welche Möglichkeiten durch einen Naturschutzverband als Träger eines Kindergartens bestehen, auf Basis der Agenda 21 über die bisherigen Aufgaben eines Natur- und Umweltschutzverbandes hinaus eine neue Aufgabe in der Gesellschaft zu übernehmen. Durch dieses Modell wird gezeigt, welchen Einfluss ein ökologisch-orientierter, integrativer Ansatz auf die Organisationsstruktur, die pädagogische Arbeit und die Außenwirkung einer Einrichtung in Trägerschaft eines Naturschutzverbandes hat. In der Anfangsphase ging der LBV in Übereinstimmung mit vielen anderen Trägern, die integrative Einrichtungen führen, von der dreigruppigen Struktur seines Arche Noah Kindergartens aus. In einer integrativen und zwei 'normalen' Gruppen erlebten die Kinder ihre Einrichtung als einen Ort, in dem viel spieleri-sche Naturerfahrung, Entwicklung kindlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten am Lernort Natur und die Ausrichtung an dem Prinzip Maria Montessoris 'Hilf mir es selbst zu tun' Leitlinien der Kindergartenarbeit wa-ren. Schon früh wurde der Projektansatz als Methode fester Bestandteil des Arche Noah Kindergartens. Immer wurden die Kinder in die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten mit einbezogen, und es wurden die Dimensionen angebahnt, die dem übergeordneten Ziel Gestaltungskompetenz (im Sinne von Prof. Dr. Gerd de Haan/FU Berlin) dienten. Intensive Schulung der Erzieherinnen durch das Umweltbildungsteam des LBV, gemeinsame Weiterentwicklung einer Pädagogik an der Schnittstelle zwi-schen Umweltbildung und Montessori-Pädagogik sowie starke Einbeziehung des Außengeländes bildeten die Grundlagen eines Prozesses, der hin zu einem offenen Haus mit vielfältigem Spiel- und Lernangebot führte. Intensive Elternarbeit, Kommunikation nach außen sowie in den Verband, intensive Beteiligung an der pädagogischen Diskussion auf allen Ebenen kennzeichneten den Fortgang des Projektes. Anpachtung eigener Flächen sowie intensive Nutzung der umgebenden Naturräume verstärkten das Leitbild des achtsamen Umgangs miteinander und wirkten sich positiv auf die pädagogische Arbeit im Arche Noah Kindergarten aus.
Im Rahmen des Leitprojekts Biotopverbund wurde eine Karte erstellt, die die bestehenden Biotopverbundplanungen in der gesamten Metropolregion Hamburg (MRH) soweit wie möglich zusammenführt und teilweise generalisiert abbildet. Ziel der Karte ist es, eine Gesamtübersicht über die Flächen zu geben, die in der Metropolregion Hamburg für den Biotopverbund entscheidend sind. Darüber hinaus ging es darum, den fachlichen Austausch zu fördern, um die unterschiedlichen Ansätze besser zu verstehen, Transparenz zu schaffen und voneinander zu lernen. Die Herausforderung bei der Erstellung der gemeinsamen Karte und auch bei der Weiterentwicklung des Biotopverbundes in der Metropolregion Hamburg war und ist die nur bedingte Vergleichbarkeit der Biotopverbundplanungen in den vier beteiligten Ländern. Unter gleichen Begriffen werden oft verschiedene Kategorien des Biotopverbundes beschrieben oder verschiedene Begrifflichkeiten für die gleichen Sachverhalte verwendet. Zusätzlich erschweren unterschiedliche Maßstäbe und Herangehensweisen von Ländern, Kreisen und Städten eine abgestimmte, grenzübergreifende Planung des Biotopverbundes. Die Ergebniskarte ist als Annäherung an eine gemeinsame Biotopverbundplanung zu verstehen, nicht als verbindliches Planwerk. Darüber hinaus dient sie als Rahmen und Grundlage für zukünftige metropolregionsweite Aktivitäten. Der bewusste Verzicht auf fachliche Tiefe und Genauigkeit ist das konsensuale Ergebnis eines intensiven Dialogprozesses mit den Planungsträgern der Biotopverbundplanungen, Vertreterinnen und Vertretern der vier Teilprojekte des Leitprojektes, Mitgliedern der MRH-Facharbeitsgruppe Naturhaushalt und Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzverbänden. Eine detailiertere Beschreibung zu dem Leitprojekt Biotopverbund finden Sie auf den Internetseiter der Metropolregion Hamburg: https://metropolregion.hamburg.de/biotopverbund/ Datenquellen, die als Grundlagen herangezogen wurden: * Hamburg: Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg (2019), Karte Arten- und Biotopschutz * Mecklenburg-Vorpommern: Gutachterlicher Landschaftsrahmenplan Westmecklenburg (2008), Karte II Biotopverbundplanung * Schleswig-Holstein: Landschaftsrahmenplanung Schleswig-Holstein (1998 - 2005) * Niedersachsen: Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP); Die Landkreise Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Uelzen verfügen zudem über einen Landschaftsrahmenplan. Die Landkreise Cuxhaven und Lüchow-Dannenberg haben zum Zeitpunkt der Erstellung keinen Landschaftsrahmenplan aufgestellt (Stand: Juli 2019) - Landkreis Harburg: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Harburg (2013), Karte Biotopverbund - Landkreis Heidekreis: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Heidekreis (2013), Karte 5a: Zielkonzept / Verbundsystem - Landkreis Lüneburg: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Lüneburg (2017), Zielkonzept Biotopverbund - Landkreis Rotenburg (Wümme): Landschaftsrahmenplanung Landkreis Rotenburg (Wümme) (2015), Textkarten Biotopverbund 4.3/1-5 - Landkreis Stade: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Stade (2014), Karte 3 Biotopverbund - Landkreis Uelzen: Landschaftsrahmenplanung Landkreis Uelzen (2012), Textkarten 07 Biotopverbund
Ausgangssituation: Bedingt durch eine Veraenderung des gesellschaftspolitischen Umfeldes gewinnt die Instandhaltung von Freileitungstrassen nach oekologischen Kriterien zunehmend an Bedeutung. Loesung: Gemeinsam mit zwei Projektpartnern werden Strategien und Programme fuer ein oekologisch nachhaltiges Trassenmanagement entwickelt. Innovation: Basierend auf einer umfassenden Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes werden auf repraesentativen Leitungsabschnitten alternative Verbesserungsmassnahmen erarbeitet. Nutzen: Neben einer Akzeptanzsteigerung bei den Behoerden, den Eigentuemern, der Bevoelkerung und verschiedenen Interessensgruppen (Naturschutzverbaende, Jagd-, Forstwirtschaft und Buergerinitiativen) sollen auch Kosteneinsparungspotentiale untersucht werden.
Die Wanderwegekonzeption beinhaltet abgestimmte Lösungen für die touristische Nutzung zwischen Kommunen, Naturschutzbehörden, Berg- und Wandersportverbänden, Tourismusträger und Naturschutzverbänden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 140 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 4 |
| Land | 227 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 75 |
| Wissenschaft | 12 |
| Zivilgesellschaft | 28 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 98 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 271 |
| Umweltprüfung | 9 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 40 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 305 |
| Offen | 117 |
| Unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 429 |
| Englisch | 6 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 68 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 73 |
| Keine | 185 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 168 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 225 |
| Lebewesen und Lebensräume | 414 |
| Luft | 109 |
| Mensch und Umwelt | 430 |
| Wasser | 203 |
| Weitere | 404 |