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Naturschutzförderung Förderung mit Mitteln der EU Förderung mit Mitteln des Bundes Förderung mit Mitteln des Landes

Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement  sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung  (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.

Mitglieder des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege

Prof. Dr. Aletta Bonn Als Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt sie den Vorsitz des Sachverständigenbeirats. Seit 2012 war sie an der Freien Universität Berlin tätig. 2014 übernahm Aletta Bonn die Professur für Ökosystemleistungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Leitung des Departments Ökosystemleistungen am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ im Rahmen des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv) Halle-Jena-Leipzig. Mit 10 Jahren Erfahrung im Naturschutz im Nationalpark Peak District, UK, und bei der Weltnaturschutzorganisation IUCN (2002 bis 2012), arbeitet sie nun an der Schnittstelle von Forschung – Politik – Gesellschaft. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Verbindung von Mensch und Natur mit Fokus auf Biodiversitätswandel, Stadtökologie, partizipativem Naturschutz und Citizen Science, sowie Biodiversität und Gesundheit. E-Mail: LandesbeauftragterfuerNaturschutz@senmvku.berlin.de Dr. Carlo W. Becker Als freischaffender Landschaftsarchitekt ist er bundesweit und international tätig und setzt sich mit aktuellen Fragen der städtischen und ländlichen Entwicklung auseinander. Aufgrund seines Erfahrungshintergrundes werden vor allem konzeptionelle Beiträge zur Zukunft und zur Wechselbeziehung von Stadt, Natur und Landschaft im fachinterdisziplinären Zusammenhang geleistet. E-Mail: becker@bgmr.de www.bgmr.de Dipl. Ing. Christa Böhme Landschaftsplanerin; Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin; freiberufliche Tätigkeit in Planungsbüro; von 1991 bis 2025 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin im Difu (Bereich Stadtentwicklung, Recht und Soziales) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: urbanes Grün, Umweltgerechtigkeit, gesundheitsfördernde Stadtentwicklung. E-Mail: buchboehme@web.de Andrea Gerbode Seit 2005 ehrenamtlich im Berliner Naturschutz aktiv / 2005 bis 2013 Bürgerinitiative Stadtring Süd / 2011 bis 2016 Kommunalpolitikerin / seit 2016 im Vorstand (Vorsitzende) der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft BLN e.V. / seit 2017 im Vorstand (stellvertretende Vorsitzende) des BUND Berlin e.V. / seit 2017 Vorsitzende Naturschutzbeirat Treptow-Köpenick / Vertretung der Naturschutzverbände in verschiedenen Gremien. E-Mail: gerbode@bund-berlin.de Prof. Dr. Dagmar Haase Seit 2009 Leiterin des Lab für Stadtökologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und Gastwissenschaftlerin am Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung UFZ. Arbeitsschwerpunkte: Urbanisierung, komplexe Systeme, sozial-ökologische Forschung, Ökosystemleistungen, Grüne Infrastruktur, urbane Biodiversität, Resilienz, Citizen Science. E-Mail: dagmar.haase@geo.hu-berlin.de www.hu-berlin.de Christian Hiller (*1975) ist Medienwissenschaftler und Kurator. Er realisierte internationale Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Forschungsprojekte und veröffentlichte zahlreiche Publikationen, die die Schnittstellen von Architektur, Urbanismus, Kunst und Medien zu sozialen und politischen Fragestellungen beleuchten. Ausstellungen wie Updating Germany, Klimakapseln und Cohabitation stellten u.a. Bezüge zwischen räumlicher Gestaltungspraxis und Klimawandel, Umweltschutz sowie Artenvielfalt in den Fokus. Bei ARCH+ arbeitet er seit 2016 als Redakteur und Leiter der Forschungs- und Ausstellungsprojekte. Aktuell ist er Teil der kuratorischen Teams von Open for Maintenance / Wegen Umbau geöffnet (Deutscher Beitrag zur 13. Architekturbiennale, Venedig 2023) und The Great Repair (Akademie der Künste, ab Oktober 2023). E-Mail: hiller@archplus.net Prof. Dr. Jonathan Jeschke Forscht und lehrt seit 2014 als Professor für Ecological Novelty am Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) und an der Freien Universität Berlin. Seine fachlichen Schwerpunkte sind invasive Arten, Biodiversität und Stadtökologie sowie interdisziplinäre Integration und Forschungssynthese. E-Mail: jonathan.jeschke@fu-berlin.de www.igb-berlin.de Prof. Dr. Susanne Kleemann Seit 2007 Lehrstuhlinhaberin und Professorin für Nachhaltigkeitswissenschaft und Angewandte Geographie an der Universität Greifswald, promoviert an der Technischen Universität Berlin und habilitiert an der Humboldt Universität zu Berlin. Mitglied der Beiräte der Biosphärenreservate Spreewald und Südost Rügen. Arbeitsschwerpunkte: sozialwissenschaftliche Aspekte von Naturschutz, Bedingungen einer echten sozial-ökologische Transformation an der Schnittstelle zwischen individuellen Verhalten und politischen Rahmenbedingungen, „Ocean Literacy“, Drittmittelprojekte zu Biodiversität, global und im Ostseeraum. E-Mail: susanne.stoll-kleemann@uni-greifswald.de Florian Kliche Seit 2008 am Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. im Fachgebiet „Klimaschutz & Umweltbildung“ als Projektleiter tätig; seit 2016 Fachgebietsleiter „Energieeffizienz & Energiewende“ und seit 2020 Geschäftsführer. Zuvor Ingenieur im Qualitätsmanagement bei Siemens Power Generation und der ENSOLUT GmbH. Arbeitsschwerpunkte sind die Themen Klimaneutralität, Energie und Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachhaltige Stadt. E-Mail: florian.kliche@ufu.de Kerstin Meyer Geboren bei 325ppm, Volkswirtin, Arbeitsschwerpunkte: wachstumsbefreit und mit ökologischer Weitsicht Wirtschaften. Erhalt von naturnahen, inklusiven Freiräumen. Regenerierung von Boden in der Stadt; Volksentscheid zum Erhalt des Tempelhofer Feldes; Offener Nachbarschaftsgarten am Moritzplatz. Beruflich: Wirtschaftspolitische Beraterin in der Entwicklungszusammenarbeit; Gemeinwohlökonomie; Politische Referentin beim BUND e.V. in Berlin. E-Mail: office@kersmeyer.de Dipl.-Ing. Gabriele Pütz Studium der Landschaftsplanung an der Technischen Universität Berlin. Mitgründerin des Büros gruppe F, Freiraum für alle GmbH, dass sie mit Partnerinnen und Partnern leitet. Lehrtätigkeit an der TU Berlin, der HTW Dresden, der Universität Potsdam und der Universität Hannover. Sie ist forschend im Auftrag des BBSR und des BfN tätig und Preisrichterin bei freiraumbezogenen Wettbewerbsverfahren. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Grüne Infrastruktur, Landschafts- und Klimaanpassungsplanung, strategische Freiraumentwicklung, Biodiversitätsplanung, Ausgleichskonzeptionen sowie Pflege- und Managementplanungen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Moderation und Steuerung von Partizipationsprozessen. E-Mail: puetz@gruppef.com www.gruppef.com Ronja Schoenau Studium der Geoökologie an der Universität Potsdam und Masterstudium Umweltplanung an der Technischen Universität Berlin. Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Mobilitätspolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (Bundesgeschäftsstelle). Aktuell als Public Affairs Managerin bei der IHK Berlin, Geschäftsfeld Wirtschaft & Politik, im Bereich Umwelt, Energie und Klima. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Themen Umweltschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Immissionsschutz. E-Mail: ronja.schoenau@berlin.ihk.de www.ihk-berlin.de Dipl.-Biol. Manfred Schubert Diplom-Biologe und als Geschäftsführer der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft (BLN) tätig. Er koordiniert die Verbandsbeteiligung in Berlin. Seine Schwerpunkte sind die Themen Naturschutz auf Friedhöfen und Gewässerschutz. E-Mail: manfred.schubert@bln-berlin.de www.bln-berlin.de Prof. Dr. Heiko Sieker Geschäftsführer der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH in Hoppegarten, Honorarprofessor für Urbane Hydrologie an der Technischen Universität Berlin, seit über 20&nsbp;Jahre aktiv in Praxis und Lehre/Weiterbildung in den Bereichen Regenwasserbewirtschaftung, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz. E-Mail: h.sieker@sieker.de www.sieker.de Dr. Nike Sommerwerk Gewässerökologin; Wissenschaftlerin am Museum für Naturkunde Berlin. Leitung des MfN-Forschungsclusters NaturBerlin zu urbanem Biodiversitätswandel und des MfN-Biodiversity Policy Lab. Arbeitsschwerpunkte: Biodiversitätsforschung, Biodiversitätsmonitoring, Mensch-Ökosystem-Interaktionen und wissenschaftsbasierte Politikberatung. E-Mail: nike.sommerwerk@mfn.berlin

Bingo für den Wiesenvogelschutz

Hannover. Die Bingo-Umweltstiftung hat ihre Förderung für ein internationales Naturschutzprojekt zum Schutz von Wiesenvögeln zugesagt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt das Projekt gemeinsam mit Partnern aus dem Senegal um. Er stärkt damit den Schutz wandernder Vogelarten, die in Niedersachsen brüten und in Westafrika überwintern. Die Bingo-Umweltstiftung hat ihre Förderung für ein internationales Naturschutzprojekt zum Schutz von Wiesenvögeln zugesagt. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt das Projekt gemeinsam mit Partnern aus dem Senegal um. Er stärkt damit den Schutz wandernder Vogelarten, die in Niedersachsen brüten und in Westafrika überwintern. „Niedersachsen unterstreicht mit diesem Engagement – unterstützt durch die Bingo-Umweltstiftung – seine besondere Verantwortung als wichtigstes Wiesenvogelland Deutschlands und setzt ein deutliches Zeichen für einen global denkenden Naturschutz“, kommentiert Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer die Fördermittelzusage. Im Mittelpunkt der internationalen Anstrengungen stehen der Aufbau lokaler Fachkompetenzen in dem westafrikanischen Land, der gezielte Wissenstransfer im Bereich Wasser- und Ökosystemmanagement sowie eine enge wissenschaftliche Begleitung. Die Auswirkungen der für den Zeitraum 2026 bis 2028 geplanten Maßnahmen können mithilfe satellitengestützter Telemetrie unmittelbar an den Wanderbewegungen der Vögel nachvollzogen werden. Das Vorhaben ist Teil des größeren EU-Projekts „LIFE IP GrassBirdHabitats“, an dem sich Niedersachsen umfassend beteiligt. Zentraler Projektstandort ist der Nationalpark Djoudj im Norden des Senegals. Der Nationalpark ist eines der bedeutendsten Feuchtgebiete Westafrikas – und ein Schlüsselgebiet für den globalen Zugvogelschutz. Der Grund: Der rund 20.000 Hektar große Park ist einer der ersten Rastplätze für Zugvögel südlich der Sahara. Er beherbergt jährlich etwa 1,5 Millionen Vögel sowie mehr als 400 Arten, darunter zahlreiche in Deutschland heimische Wiesenvögel. „Der Djoudj spielt deshalb eine entscheidende Rolle für den Erhalt der biologischen Vielfalt entlang des afrikanisch-europäischen Zugvogelflugwegs“, betont NLWKN-Projektkoordinator Dr. Alain Maasri. Arten wie die Uferschnepfe verbringen einen Großteil ihres Lebens in diesem Gebiet. „Veränderungen der ökologischen Bedingungen im Djoudj wirken sich daher unmittelbar auf die Brutbestände auch in Niedersachsen aus“, so Maasri. Die Experten des NLWKN erblicken im Schutz des Parks einen zentralen Baustein für den Wiesenvogelschutz in Deutschland. Umsetzung in Afrika – direkte Auswirkungen in Niedersachsen Umsetzung in Afrika – direkte Auswirkungen in Niedersachsen Neben seiner Bedeutung für die Artenvielfalt ist der Djoudj aber auch für den globalen Klimaschutz relevant. Feuchtgebiete regulieren den Wasserhaushalt und erhöhen die Klimaresilienz. Gleichzeitig sind sie besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels. Das Projekt, für das jetzt eine Förderung in Höhe von rund 42.000 Euro durch die Bingo-Umweltstiftung zugesagt wurde, verbindet daher Naturschutz, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung. „Der Schutz von Wiesenvögeln endet nicht an Landes- oder Kontinentalgrenzen. Mit dem Vorhaben können wir einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Überwinterungslebensräume unserer heimischen Arten langfristig zu sichern“, unterstreicht Maasri. Das Projekt wird von einem internationalen Konsortium aus der Université Gaston Berger, der Naturschutzorganisation Nature Communauté Développement, der senegalesischen Nationalparkbehörde und dem NLWKN umgesetzt. Für den Landesbetrieb handelt es sich nicht um das erste große Wiesenvogelprojekt: Er ist seit Jahren im niedersächsischen Wiesenvogelschutz aktiv und hat sich dabei bereits in der Vergangenheit auch in internationalen EU-LIFE-Projekten engagiert. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

Vom Bund anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen in Deutschland (Datensatz)

Dieser Datensatz enthält die vom Bund (Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium) anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zum angegebenen Zeitpunkt. Erfasst werden Anerkennungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in den seit dem 15. Dezember 2006 geltenden Fassungen sowie dem Bundesnaturschutzgesetz in den bis zum 1. März 2010 geltenden Fassungen. Die Zuständigkeit zur Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ist aufgeteilt: Das Umweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, die über ein Bundesland hinaus tätig sind sowie für ausländische Vereinigungen. Die Landesbehörden sprechen die Anerkennung für inländische Vereinigungen aus, die nur in einem Bundesland tätig sind.

Geteiltes Sorgerecht für Wiesenvögel

Diepholz / Dümmer. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz empfing im Oktober eine Delegation von Umweltexperten und Naturschützern aus dem Senegal. An der Naturschutzstation am Dümmer tauschten sich die Experten unter anderen über bewährte Verfahren im Bereich Feuchtgebietsmanagement und Erhaltung der biologischen Vielfalt aus. Der Besuch war Teil einer laufenden Zusammenarbeit zwischen dem EU-Projekt „LIFE IP GrassBirdHabitats“, der senegalesischen Universität Gaston Berger (UGB) und der NGO Nature Communautés Développement (NCD) Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz empfing im Oktober eine Delegation von Umweltexperten und Naturschützern aus dem Senegal. An der Naturschutzstation am Dümmer tauschten sich die Experten unter anderen über bewährte Verfahren im Bereich Feuchtgebietsmanagement und Erhaltung der biologischen Vielfalt aus. Der Besuch war Teil einer laufenden Zusammenarbeit zwischen dem EU-Projekt „LIFE IP GrassBirdHabitats“, der senegalesischen Universität Gaston Berger (UGB) und der NGO Nature Communautés Développement (NCD) „Während viele Zugvögel bereits im Senegal und anderen westafrikanischen Gebieten angekommen sind, schauten sich unsere senegalesischen Besucher an, wo Uferschnepfen und andere Wiesenvogelarten zwischen März und Juni zu Hause sind“, berichtet Heinrich Belting, Projektleiter von LIFE IP GrassBirdHabitats von dem Treffen. „Dabei nutzen wir die Möglichkeit, um uns über Hydrologie, Lebensraummanagement und den Schutz von Zugvögeln auszutauschen“, so Belting. Die senegalesischen Besucher stellten hierbei ihre umfangreichen Erfahrungen im Wassermanagement im Senegal-Flussdelta und im Djoudj-Nationalpark (Parc National des Oiseaux du Djoudj - PNOD) vor. Der Park ist ein UNESCO-Weltnaturerbe und für seine reiche Vogelvielfalt bekannt. Sie berichteten auch über den aktuellen Stand des Mbawar-Projekts, einem gemeinsamen Projekt zur Sanierung des großen Feuchtgebiets Mbawar in der Nähe des PNOD. Der Austausch bot beiden Seiten die Gelegenheit, innovative Ansätze zur Wiederherstellung von Lebensräumen, zum Schutz von Zugvögeln und zu den Herausforderungen des Klimawandels zu diskutieren. „Wir teilen uns das Zuhause der Wiesenvögel – darum hat der Austausch auch gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit ist, um ökologisch sensible Ökosysteme entlang der atlantischen Zugroute zu erhalten“, betont Belting. Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Hintergrundinformation zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa zu entwickeln, um Aktivitäten zu vernetzen und gezielte Schutzmaßnahmen abzustimmen. In Niedersachsen werden hierfür in 27 Projektgebieten, wie beispielweise am Dümmer, der Unterelbe oder der Hunteniederung, wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Hier gilt es beispielsweise, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, davon 12 Millionen als Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Im Rahmen des Projektes werden über 40 Arbeitsplätze der einzelnen Projektpartner finanziert.

20 Jahre Wallheckenförderung: Auch 2026 wieder 12,50 € pro laufenden Meter

Aurich/Leer/Wittmund – Sie sind Teil der hiesigen Kulturlandschaft und bieten zugleich Lebensraum für tausende Tier- und Pflanzenarten: Wallhecken prägen seit Jahrhunderten die ostfriesische Geest. Vielfach sind die bewachsenen Erdwälle heute allerdings in einem schlechten Erhaltungszustand. Das seit 20 Jahren laufende Wallheckenprogramm Ostfriesland will das ändern – und fördert deshalb auch in diesem Jahr wieder Flächen- und Wallheckenbewirtschafter mit einem finanziellen Zuschuss pro laufenden Meter. Anträge können ab sofort gestellt werden, teilt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit. Sie sind Teil der hiesigen Kulturlandschaft und bieten zugleich Lebensraum für tausende Tier- und Pflanzenarten: Wallhecken prägen seit Jahrhunderten die ostfriesische Geest. Vielfach sind die bewachsenen Erdwälle heute allerdings in einem schlechten Erhaltungszustand. Das seit 20 Jahren laufende Wallheckenprogramm Ostfriesland will das ändern – und fördert deshalb auch in diesem Jahr wieder Flächen- und Wallheckenbewirtschafter mit einem finanziellen Zuschuss pro laufenden Meter. Anträge können ab sofort gestellt werden, teilt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit. „Wallhecken sind nicht nur landschaftsprägende Elemente. Sie erfüllen auch wichtige ökologische Funktionen wie den Schutz vor Winderosion. Zugleich verbinden sie verstreut liegende Einzelbiotope miteinander, da ihre linearen Strukturen weit vernetzt sind“, betonte Laura Erdbeer vom Regionalen Naturschutz des NLWKN am Rande eines Arbeitstreffens der regionalen Partner im Wallheckenprogramm Ostfriesland in dieser Woche in Filsum. Strukturreiche Wallhecken können demnach eine enorme Artenvielfalt aufweisen. Sie bieten Lebensraum für bis zu 1.800 verschiedene Pflanzen- und 7.000 Tierarten. Die vor Jahrhunderten zur Begrenzung und als Rohstoffquelle angelegten Strukturen sind deshalb laut Niedersächsischem Naturschutzgesetz bereits seit über 90 Jahren geschützte Landschaftsbestandteile. Die Landkreise Aurich, Leer und Wittmund spielen beim Erhalt der Wallheckenlandschaft eine wichtige Rolle: Sie zählen heute mit zusammen 5.700 Kilometern Wallhecken zu der Region in Niedersachsen mit dem dichtesten Wallheckennetz. „Das Wallheckenprogramm Ostfriesland soll einen Beitrag leisten, den Zustand dieser wertvollen Wallhecken zu verbessern und ihren Bestand zu erhalten“, so Erdbeer. NLWKN und Ostfriesische Landschaft beraten NLWKN und Ostfriesische Landschaft beraten Im Rahmen des Programms erhalten Wallheckenbewirtschaftende – dies können Eigentümer oder Pächter mit dem Einverständnis der Eigentümer sein – eine feste Förderung pro Meter, wenn sie Wallhecken pflegen und soweit erforderlich sanieren. Wer seine Wallhecken beispielsweise fachgerecht zurückschneidet oder degradierte Wälle neu aufsetzt und bepflanzt, kann dafür eine Förderung von 12,50 Euro pro Meter erhalten. Pro Antrag müssen mindestens 200 Meter Wallhecke eingebracht werden. Antragsberechtigt sind Bewirtschafter in den drei Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund. Entsprechende Anträge für die neue Antragsperiode 2026 können ab sofort beim NLWKN gestellt werden. Der NLWKN und die Ostfriesische Landschaft als Projektpartner beraten bei Bedarf bei der Antragstellung. Die Pflegemaßnahmen werden im weiteren Verlauf von einer Bewertungskommission zusammen mit Bewirtschaftenden festgelegt. 440 Kilometer Wallhecke saniert 440 Kilometer Wallhecke saniert Im Landkreis Aurich suchen die Projektpartner zudem zur Verstärkung der Bewertungskommission derzeit noch ehrenamtliche Mitwirkende. „Es sind vorab keine besonderen Kenntnisse oder Erfahrungen nötig, nur Lust auf Zeit an der frischen Luft“, betont Laura Erdbeer. Eine Aufwandsentschädigung wird gezahlt. Interessenten können sich für weitere Auskünfte unter Telefon 04941 16 6228 direkt an den Landkreis Aurich (Maike Willers) wenden. Das Wallhecken-Programm Ostfriesland läuft seit 2006. Aktuell stehen dabei insgesamt 380.000,- Euro Fördermittel pro Jahr zur Verfügung. Die Finanzierung des Förderprojekts erfolgt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds und des Landes Niedersachsen über die Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)“. Seit Start des Programms wurden insgesamt bereits rund 440 Kilometer Wallhecke gepflegt und saniert. Weitere Informationen und Unterlagen zur Teilnahme stehen auf den Internetseiten des NLWKN und der Ostfriesischen Landschaft zur Verfügung: www.nlwkn.niedersachsen.de/wallheckenostfriesland bzw. Eine Bewertungskommission bespricht vor Ort die Pflegemaßnahmen für eine typische Wallhecke, hier nahe Filsum (Foto: Enno Brinckmann). Beim Arbeitstreffen in Filsum begutachteten Mitarbeitende der Landkreise sowie Vertreter von Landvolk und Naturschutzverbänden zusammen mit Landschaft und NLWKN im zurückliegenden Winter gepflegte Wallhecken (Foto: Erdbeer/NLWKN).

Auf der Suche nach den Nestern der Bekassine

Dümmer/ Landkreis Diepholz. Die Feuchtwiesen am Dümmer im Ochsenmoor und im Osterfeiner Moor (Landkreis Diepholz und Vechta) gehören europaweit zu den wenigen Gebieten, in denen seltene Wiesenvögel wie die Bekassine erfreulicherweise wieder steigende Bestandszahlen aufweisen. Die Natur ist allerdings ständig im Wandel und die Tiere werden mit neuen Herausforderungen konfrontiert, wie beispielsweise dem Klimawandel. Um die Wiesenvögel weiterhin schützen zu können, ist es notwendig, die Bestandsentwicklung dauerhaft im Blick zu behalten und möglichst viele Daten zu sammeln. Dieser Aufgabe geht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach. Die Feuchtwiesen am Dümmer im Ochsenmoor und im Osterfeiner Moor (Landkreis Diepholz und Vechta) gehören europaweit zu den wenigen Gebieten, in denen seltene Wiesenvögel wie die Bekassine erfreulicherweise wieder steigende Bestandszahlen aufweisen. Die Natur ist allerdings ständig im Wandel und die Tiere werden mit neuen Herausforderungen konfrontiert, wie beispielsweise dem Klimawandel. Um die Wiesenvögel weiterhin schützen zu können, ist es notwendig, die Bestandsentwicklung dauerhaft im Blick zu behalten und möglichst viele Daten zu sammeln. Dieser Aufgabe geht der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nach. Im Juni durchschritten Mitarbeitende des EU-LIFE-Projekts „GrassBirdHabitats“ die Feuchtwiesen am Dümmer. Das gesuchte Objekt: Bekassinen-Nester. „Der ehemals überall im Wiesenland häufige Sumpfvogel ist extrem selten geworden“, berichtet Heinrich Belting vom NLWKN. Er leitet das EU-LIFE- Projekt, das dem Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel dient. „Die Aktion ist nur eine von vielen in den Schutzgebieten und zeigt erneut auf: Flächenhoheit, hohe Wasserstände, wiesenvogelgerechte Grünlandbewirtschaftung, Feldarbeit und Forschung bleiben unser Schlüssel zum Erfolg im Wiesenvogelschutzgebiet“, so Belting. Ein möglichst umfangreiches Wissen über die Bestandsentwicklung ist wichtig, um schnellstmöglich auf Veränderungen, wie zum Beispiel sich verändernde Einflüsse durch Beutegreifer, anhaltende Trockenperioden oder Belastungen durch Umweltgifte, reagieren zu können. „Hier am Dümmer brüten wieder über 100 Paare. Während die Balzflüge und der rhythmische Ruf, das charakteristische „tücke-tücke“, sehr auffällig sind, ist das Gelege der Bekassine gut versteckt und auch durch intensives Beobachten der Altvögel nicht zu finden. Daher müssen Probeflächen systematisch abgesucht werden“, erklärt Belting. Die akribische Suche nach den Bekassinen-Nestern startet in den frühen Morgenstunden. Dabei sind Vorsicht und höchste Aufmerksamkeit erforderlich, denn die Bekassine fliegt erst auf, wenn sich die Suchtrupps bereits wenige Schritte vor dem Gelege befinden. Gefundene Nester werden punktgenau erfasst, die brutökologischen Daten, wie beispielsweise die Anzahl der Eier, deren Maße und der Bebrütungsfortschritt, werden aufgenommen. Das weitere Schicksal des Geleges wird durch einen Kontrollbesuch am berechneten Schlupftag verfolgt. Einige Jungvögel werden mit kleinen Sendern ausgestattet, um auch deren Lebensweg nachverfolgen zu können. Altvögel bekommen Farbringe an die Füße, oder einen GPS-Sender. Diese liefern wertvolles Wissen über die Nutzung der Brut- und Aufzuchtlebensräume und tragen damit zum zielgerichteten Management der vernässten Grünlandflächen bei. Zudem dienen die gewonnenen Forschungsdaten zur Aufklärung der Zugwege, sowie der Ermittlung von Überlebens- und Rückkehrraten der außerhalb der Brutzeit doch sehr heimlich lebenden Bekassine. Ziel ist es, auch in Zukunft die richtigen Konzepte und Projekte entwickeln und Entscheidungen treffen zu können, damit der niedersächsische Wiesenvogelschutz auch neuen Herausforderungen wie beispielsweise dem Klimawandel gewachsen ist. Hintergrundinformationen zum Monitoring des NLWKN Hintergrundinformationen zum Monitoring des NLWKN Am Dümmer wird umfassendes Monitoring an verschiedenen Arten und Artengruppen durchgeführt. Ganz allgemein bezeichnet Monitoring die Naturbeobachtung über die Zeit. So werden jedes Jahr die Brutvögel am Dümmer und in vielen anderen Gebieten erfasst. Darüber hinaus ist es aber auch wichtig zu wissen, wie erfolgreich die Wiesenvögel brüten. Hierfür werden seit einigen Jahren Gelege von Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel und Rotschenkel gesucht. Der Schlupferfolg, der die durchschnittliche Anzahl geschlüpfter Küken je Art und Jahr beschreibt, war lange Zeit viel zu gering. Dadurch nahmen die Bestände der Wiesenvögel bis zum Ende des letzten Jahrhunderts auch am Dümmer trotz Vernässung immer weiter ab. Durch intensive Forschung wurde in den letzten Jahren erkannt, dass neben der Bewirtschaftung und Austrocknung der Landschaft auch Prädation eine zunehmend wichtige Rolle spielt: Beutegreifer hatten in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen und fraßen die Eier und Küken der Wiesenvögel. Durch ein professionelles Prädationsmanagement konnten die Verluste an Gelege und Jungvögeln jetzt auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Informationen zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Informationen zum LIFE IP Projekt „GrassBirdHabitats“ (LIFE19 IPE/DE/000004) Der Schutz von Wiesenvögeln wie Uferschnepfe, Kiebitz und Brachvogel und deren Lebensräumen stehen im Fokus des von der Europäischen Union im Rahmen des LIFE-Programms geförderten Projekts. Ziel ist es, optimale Brutgebiete zu schaffen und zu verbinden. Hierfür gilt es, die Flächennutzung zu extensivieren und die Wasserstände zu optimieren. Um die Aktivitäten künftig stärker zu vernetzen und Maßnahmen für erfolgreichen Wiesenvogelschutz abzustimmen, wird ein strategisches Schutzkonzept für Wiesenvogellebensräume in Westeuropa entwickelt. In 27 Projektgebieten in Niedersachsen werden wiesenvogelfreundliche Maßnahmen umgesetzt. Das Gesamtbudget des über zehn Jahre laufenden Projekts beträgt rund 27 Millionen Euro, darin 12 Millionen Anteil des Landes Niedersachsen. Das Niedersächsische Umweltministerium als Projektträger hat die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Partner in Niedersachsen sind die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und das Büro BioConsultOS. Projektpartner in den Niederlanden sind die Provinz Friesland, die Universität Groningen sowie die landwirtschaftliche Kooperative Collectief Súdwestkust (SWK) und der Naturschutzverband BondFrieseVogelWachten (BFVW). Seit 2018 werden Uferschnepfen am Dümmer mit Satellitensendern ausgestattet, 2020 kamen Gebiete an der Unterelbe hinzu. Mit den Besenderungen wurde im LIFE+ „Wiesenvögel“ gestartet, seit 2021 erfolgt dies im Rahmen des LIFE IP Projektes „GrassBirdHabitats“. Von 2018-2021 wurden insgesamt 72 Uferschnepfen mit Satellitensendern ausgestattet. Die Zugrouten lassen sich über www.globalflywaynetwork.org nachverfolgten.

SGD Nord begutachtet Zustand des Adenauer Bachs: Gewässer in ordnungsgemäßem Zustand

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord führte Mitte März eine Gewässerschau des Adenauer Bachs nach § 101 Landeswassergesetz (LWG) durch. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltung Ahrweiler sowie der zuständigen Ordnungsbehörden nahmen die Mitarbeitenden der SGD Nord den Abschnitt nördlich der B 257 bei Quiddelbach bis zur Mündung in die Ahr bei Dümpelfeld unter die Lupe. Bei der Begehung wurde der Zustand des Adenauer Bachs einschließlich der Uferbereiche begutachtet. Dabei überprüfte die Schaukommission, ob beispielsweise Ablagerungen oder Treibholz zu Beeinträchtigungen führen können und ob der ordnungsgemäße Zustand des Gewässers gewährleistet ist. Darüber hinaus wurde betrachtet, welche Maßnahmen einer naturnahen Entwicklung des Gewässers zuträglich sind und im Rahmen der Gewässerunterhaltung umgesetzt werden können. Bei der Gewässerschau wurden keine größeren Mängel am Adenauer Bach und dessen Uferbereichen festgestellt. Das Gewässer befindet sich hinsichtlich des Uferbewuchses, des Wasserabflusses, vorhandener Anlagen und angrenzender Nutzungen in einem ordnungsgemäßen Zustand. Kleinere Mängel, wie zum Beispiel Ablagerungen von Materialien im Uferbereich, Treibholzansammlungen an Brückenpfeilern oder größere Sturzbäume im Bachbett, wurden erfasst, damit sie beseitigt werden können. Die SGD Nord führt in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde regelmäßig Gewässerschauen durch. Sie dienen der Gewässerunterhaltung, der Gewässerentwicklung und der Hochwasservorsorge in Ortslagen. Ziel ist es, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen und anschließend geeignete Maßnahmen einzuleiten. An den Gewässerschauen teilnehmen dürfen die Eigentümerinnen und Eigentümer, Anliegerinnen und Anlieger, Nutzungsberechtigte, Ortsgemeinden sowie die nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände.

Tagungsreihe zu aktuellen Wildnisthemen zur Umsetzung der Wildnisziele aus der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt

Regionales Raumordnungsprogramm 2016 mit 1. Änderung vollvektoriell

Bei dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Hildesheim aus dem Jahr 2016 handelt es sich um eine Satzung. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Hildesheim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzverbänden und weiteren fachlich berührten Stellen und Verbänden erarbeitet. Das RROP wurde am 16.03.2016 vom Kreistag des Landkreises Hildesheim beschlossen und mit Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 05.07.2016 unter Maßgaben genehmigt. Der Kreistag ist diesen Maßgaben in seiner Sitzung am 24.10.2016 beigetreten. Die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 02.11.2016. Zweck: Das Regionale Raumordnungsprogramm dient der Gestaltung und Entwicklung des Planungsraumes. Unterschiedliche Raumnutzungen werden untereinander abgestimmt.

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