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Kohlekraftwerk Hamburg Moorburg: Kommission pocht auf Umweltschutz-Regeln

Im Zusammenhang mit einer Genehmigung für ein Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg forderte die Europäische Kommission am 16. Oktober 2014 Deutschland auf, die Habitatrichtlinie korrekt anzuwenden. Das fragliche Vorhaben könnte negative Auswirkungen auf mehrere Fischarten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge haben, die das Kraftwerk beim Aufstieg von der Nordsee elbaufwärts zu rund 30 FFH-Gebieten oberhalb Hamburgs passieren. Bei der Entnahme von Kühlwasser für das Kraftwerk werden Fische verletzt oder getötet. Bei der Erteilung der Genehmigung haben die deutschen Behörden keine den Anforderungen der Richtlinie entsprechende Bewertung vorgenommen. Sie haben es insbesondere versäumt, alternative, für die Fische unschädliche Kühlmethoden zu prüfen. Das Vorhaben wurde mit der Auflage genehmigt, eine zusätzliche Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht anzulegen, 30 km vom Hamburger Kraftwerk entfernt. Die Aufstiegsanlage verhindert jedoch nicht, dass die geschützten Fische an der Wasserentnahmestelle in Hamburg getötet werden. Die Kommission fordert zwar keinen Betriebsstopp des Kraftwerks, ist jedoch der Auffassung, dass sämtliche Naturschutzvorschriften eingehalten werden müssen. Deshalb wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Kommt Deutschland der Aufforderung nicht binnen zwei Monaten nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

flächige Naturdenkmale in Mecklenburg-Vorpommern

- flächige Darstellung der Flächennaturdenkmale (FND) und der Naturdenkmale (ND) mit flächiger Ausdehnung - Die Ausweisung der FND erfolgte gemäß § 13 des Landeskulturgesetzes vom 14. Mai 1970 (GBL.I Nr. 12 S. 67) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Satz 2 Naturschutzverordnung vom 18. Mai 1970 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Mai 1970 Teil II Nr. 46 S. 331) und § 15 Naturschutzverord¬nung vom 18. Mai 1989 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1989 Teil I Nr. 12 S.159). - Die Ausweisung der ND erfolgte gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29.Juli 2009 (BGBL. I S. 2542) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBL. S. 148, 181). - Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2019 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für die Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V. - Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten und/oder Lagebe-schreibungen (z.B. Angabe der betroffenen Flurstücke) der Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V erstellt (in Ausnahmefällen wurden Geometrien von zuständigen Behörden übernommen). - Die von den zuständigen Gebietskörperschaften zwischen 1992 und 2019 vorgelegten Abgrenzungskarten der FND und ND haben Maßstäbe von 1:10.000 bis 1:100.000 (unterschiedliche Kartenausgaben). - Zu jedem FND und ND gibt es i.d.R. ein Formblatt mit Angaben über die Festsetzungen und sonstigen Informationen (z.B. Kurzbeschreibung, Flächengröße (GIS-technisch ermittelt und Angabe in Rechtsvorschrift)). Die Formblätter der FND und ND können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.

ae group Gerstungen GmbH

Die ae group gerstungen gmbh, Am Kreuzweg 1, 99834 Gerstungen stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der geänderten Anlage zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen i. V. m. einer Gießerei für Nichteisen-metalle - Anlage der Nr. 3.4.1 und Nr. 3.8.1 des Anhangs zur Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) am Standort im Wartburgkreis, 99834 Gerstungen, Am Kreuzweg 1, Gemarkung Untersuhl. Das geplante Vorhaben besteht aus: • der Errichtung und dem Betrieb eines neuen Schmelzofens 'BE 1205' (max. Schmelz-leistung 3 t/h Aluminium, max. Warmhaltekapazität 6 t/h Aluminium, Anzahl Schmelz-brenner 3 x 600 kW, Warmhaltebrenner 2 x 450 kW, Energieträger Erdgas, Brenner-leistung 240 m³/h inkl. Errichtung der Emissionsquelle Q 2.3) als Ersatz für den be-stehenden, Schmelzofen 'BE 1201' (max. Schmelzleistung 2,5 t/h Aluminium, max. Warmhaltekapazität 6 t/h Aluminium, Schmelzbrenner 2 x 750 kW, Warmhaltebrenner 2 x 630 kW, Energieträger Erdgas, Brennerleistung 246 m³/h) inkl. Rückbau von Schmelzofen 'BE 1201', • Reduzierung der Massenkonzentration an Fluorwasserstoff der bestehenden Schmelzanlagen (Q 1, Q 2.1, Q 2.2) von 3 mg/m³ auf jeweils 2 mg/m³, • Reduzierung der Massenkonzentration an NOx der Genehmigung der bestehenden Schmelzanlagen (Q 1, Q 2.1, Q 2.2) von 0,35 g/m³ auf jeweils 0,26 g/m³, • Erhöhung der Schmelzleistung der Gesamtanlage von 98 t/d um 19 t/d auf 117 t/d, • Erhöhung der Gießleistung der Gesamtanlage von 98 t/d um 19 t/d auf 117 t/d.

Beratung und Service

Fachlich wirkt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bei Gesetzgebungsverfahren, wie dem Naturschutzgesetz, bei der Erarbeitung von Verordnungen und bei Planungsverfahren wie zum Gleisdreieck oder zur Nachnutzung der Flughäfen Tempelhof und Tegel mit. Weiter begleitet sie die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen wie die Erstellung des Konzeptes zum Biotopverbund oder die Definition der nach § 26a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope. Fachliche Beratung erfolgt beispielsweise zu folgenden Themen: Bewertung von Einzelflächen Florenschutz und Verbreitung wildwachsender Pflanzen Floristisch-vegetationskundliche Fragestellungen Biotopkartierung Gesetzlich geschützte Biotope Verwendung gebietseigener Gehölze Naturschutz und Denkmalpflege Heuschrecken und Grillen Naturschutzmaßnahmen auf verschiedenen Flächentypen, z.B. im Bereich der Berliner Forsten auf Parkanlagen und Friedhöfen auf Flächen der Berliner Wasserbetriebe Naturschutzfachliche Fortbildung für Mitarbeiter der Berliner Verwaltung in Kooperation mit der Landeslehrstätte des Landes Brandenburg in Lebus (Landeslehrstätte Lebus) Auskünfte zu spezieller unveröffentlichter und veröffentlichter Fachliteratur (ÖKOGRUBE) Die Landesbeauftragte unterhält seit 1988 mit der ÖKOGRUBE eine umfassende Literatur-Datenbank zu Gutachten und Schriftstücken zur Berliner Flora und Fauna. Die Datenbank vermittelt einen Zugang zu Veröffentlichungen und Zeitschriftenartikeln sowie zu unveröffentlichten Gutachten, Diplomarbeiten, Berichten und dergleichen mit ökologisch relevanten Aussagen zu Flächen im Berliner Stadtgebiet. Bis Dezember 2008 wurden 4.200 Arbeiten in der ÖKOGRUBE erfasst. Als Service bietet die Landesbeauftragte die Durchführung einer spezifischen Literatur-Recherche an. Die Ergebnisse werden als Literaturlisten oder Dateien abgegeben. Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege berät die Öffentlichkeit auch durch verschiedene Vorhaben. So wurde 2007 das Buch “natürlich Berlin!” zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Es informiert Bürger mit einem reich bebilderten Band über Berliner Naturschutzgebiete und lädt mit Besuchertipps zu Spaziergängen ein. Die Fachöffentlichkeit war im Juni 2007 geladen, zur Zukunft der Stadtnatur im Abgeordnetenhaus zu diskutieren. Ebenfalls 2007 wurde eine Wanderausstellung zu den Landesbeauftragten Berlins erstellt. Sie porträtiert die Landesbeauftragten der vergangenen 80 Jahre im Ablauf der Naturschutzgeschichte. In der Geschäftsstelle der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege unterstützen drei teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit des Landesbeauftragten. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch der Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün im Hause der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angegliedert.

Verminderungen der CO2-Emissionen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen: Modalitäten zum Erreichen der Zielwerte von 95 g und 147 gCO2/km

Das Projekt "Verminderungen der CO2-Emissionen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen: Modalitäten zum Erreichen der Zielwerte von 95 g und 147 gCO2/km" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Artikel 13 (5) der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 verlangt, dass die EU-Kommission bis zum 1. Januar 2013 eine Überprüfung der spezifischen Emissionsziele und in der Verordnung festgelegten Modalitäten für eine Regulierung der CO2-Emissionen von Pkw-Neuzulassungen bis zum Jahr 2020 abschließt. In Verordnung (EG) Nr. 510/2011 sind spezifische Emissionsziele für leichte Nutzfahrzeuge auf ähnliche Art und Weise reguliert. Die Überprüfung der in dieser Verordnung festgelegten Emissionszielwerte und Modalitäten soll laut Artikel 13 (6) in den Review-Prozess der Verordnung Nr. 443/2009 integriert werden. Bis zum Jahr 2014 soll die EU-Kommission für beide Regulierungen ebenfalls einen Bericht vorlegen, in dem die Verwendung weiterer Nutzenparameter (z.B. Fahrzeugstandfläche) als der derzeitig verwendete Parameter (Masse) bewertet wird. Im Rahmen des Überprüfungsprozesses sowie der Fortschreibung der beiden genannten Verordnungen über das Jahr 2020 hinaus werden vom Öko-Institut über 2 Jahre insgesamt 12 Kurzgutachten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellt. Zudem ist das Öko-Institut zusammen mit dem BMU an Treffen mit relevanten Stakeholdern für den Prozess der Regulierung beteiligt. Die Fragestellungen der 12 Kurzgutachten beziehen sich dabei zumeist auf konkrete Vorschläge zu Modalitäten sowie zu den festgelegten Emissionszielwerten der beiden Verordnungen. In den Analysen geht das Öko-Institut dabei vor allem auf die Auswirkungen bestimmter Modalitäten auf die CO2-Freisetzung sowie die dafür aufzuwendenden Kosten und die Preisentwicklung neu zugelassener Fahrzeuge ein. Ein Schwerpunkt der Untersuchungen liegt dabei auf der Integration neuer Antriebstechnologien (z.B. Elektromobilität) in die beiden Regulierungen. Analysen werden dabei zudem auf aggregierter Ebene sowie auf Herstellerebene durchgeführt, um konkrete Vorschläge differenziert betrachten und bewerten zu können.

Ordnungsrecht im Bereich Umwelt

Das Projekt "Ordnungsrecht im Bereich Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Diese Studie über nicht-strafrechtliche Maßnahmen im Fall der Verletzung europäischen Umweltrechts in den Mitgliedsstaaten analysiert die im Verwaltungsrecht der Mitgliedsstaaten vorgesehenen Instrumente zur Verhaltenssteuerung bzw. Sanktion von umweltschädlichem oder rechtswidrigem Handeln. Die EU-Kommission erhält so einen Überblick über die vorgesehenen ordnungsrechtlichen Maßnahmen und insbesondere deren Effizienz zur Durchsetzung des europäischen Umweltrechtes. Untersucht wird dafür die Umsetzung europäischer Richtlinien oder Verordnungen in nationales Recht aus den exemplarischen Bereichen Abfall, Naturschutz, Ozon, Gentechnik und Immissionsschutz. Neben einer tabellarischen Darstellung der einzelnen europäischen Regelungen und den korrespondierenden Vorschriften aus dem nationalen Verwaltungsrecht, beinhaltet die Studie einen Bericht über die nationale Gesetzeslage sowie die verwaltungsrechtliche Praxis. Ecologic ist als Experte für das deutsche Umweltrecht mit der Aufgabe betraut, die im deutschen Ordnungsrecht vorgesehenen Maßnahmen der ausgewählten europäischen Gesetzgebung zuzuordnen und zu analysieren.

Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege

Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (LB) hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten sowie beratend mitzuwirken an deren wesentlichen Entscheidungen. Sie ist unabhängig und nicht an politische Weisungen gebunden. Die Landesbeauftragte berät im Schwerpunkt die Oberste und unteren Naturschutzbehörden, aber auch Naturschutzverbände und Bürgerinnen und Bürger. Sie ist Vorsitzende des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege . Die Landesbeauftragte initiiert und erarbeitet fachliche und wissenschaftliche Grundlagen, wie sie in anderen Bundesländern von den Landesanstalten erstellt werden. Seit November 2023 ist Frau Prof. Dr. Aletta Bonn Landesbeauftragte. Fachliche Grundlagen Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege koordiniert oder begleitet die Erarbeitung fachlicher Grundlagen des Naturschutzes und steht für fachliche Auskünfte zur Verfügung. Weitere Informationen Beratung und Service Fachlich wirkt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bei Gesetzgebungsverfahren, wie dem Naturschutzgesetz, bei der Erarbeitung von Verordnungen und bei Planungsverfahren mit. Weitere Informationen Aufgaben und Kooperationspartner Die Aufgaben und Kooperationspartner der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege werden vorgestellt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Publikationen, Ausstellungen und Historie Eine Auswahl der Veröffentlichungen im Auftrag des ehem. Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bzw. mit seiner Beteiligung. Wanderausstellung "Die Beauftragten für Naturschutz in Berlin". Desweiteren Informationen zur Historie von Prof. Dr. Max Hilzheimer. Weitere Informationen

Fischerei - Analyse und Auswertung der Verordnungen und Pflegepläne von Naturschutzgebieten mit Gewässern in Baden-Württemberg

Das Projekt "Fischerei - Analyse und Auswertung der Verordnungen und Pflegepläne von Naturschutzgebieten mit Gewässern in Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz durchgeführt.

Standardisierung der Gefährdungsanalyse im Hinblick auf Legionellen in Verdunstungsrückkühlanlagen, Nassabscheidern und anderen Anlagen mit Prozesswasser unter besonderer Berücksichtigung nicht-kultur-basierter Nachweisverfahren

Das Projekt "Standardisierung der Gefährdungsanalyse im Hinblick auf Legionellen in Verdunstungsrückkühlanlagen, Nassabscheidern und anderen Anlagen mit Prozesswasser unter besonderer Berücksichtigung nicht-kultur-basierter Nachweisverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Institut für Wasserchemie und Chemische Balneologie, Lehrstuhl für Analytische Chemie und Wasserchemie durchgeführt. Legionellen sind natürlich vorkommende Wasserbakterien, die aus der Umwelt in technische Wassersysteme gelangen, wie Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. Die Einatmung dieser legionellenhaltigen Bioaerosole kann bei Menschen zu einer Influenza-ähnlichen Erkrankung mit einem milderen Krankheitsverlauf, oder zu schweren Lungenentzündungen mit möglicher Todesfolge, der sogenannten Legionärskrankheit führen. Um die Gefahr solcher Legionellen-Ausbrüche zu minimieren, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die 42. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (42. BImSchV.) erlassen. Der Hauptfokus der Verordnung liegt in der mikrobiologischen Untersuchung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern zur Ermittlung der hygienisch-mikrobiologischen Beschaffenheit und der Legionellenzahl im Prozesswasser. Bei einer Überschreitung der festgelegten Prüf- und Maßnahmenwerte sind die Anlagebetreiber verpflichtet, sofortige Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören zusätzliche Untersuchungen zur Differenzierung der nachgewiesenen Legionellen nach Legionella pneumophila Serogruppe 1, monoklonaler Antikörper 3-1 positiv, L. pneumophila Serogruppe 2-14 und anderen Legionellenarten (Legionella non-pneumophil). Für diese umfassenden Untersuchungen muss mit einer langen Wartezeit von bis zu 2-4 Wochen gerechnet werden. Die in der Verordnung vorgegebenen Untersuchungen basieren ausschließlich auf der Kulturmethode. Diese Methode benötigt allerdings lange Kultivierungszeiten. Daher ist die Etablierung von kulturunabhängigen Methoden für die Legionellen-Analytik enorm wichtig. Sie ermöglichen in kurzer Zeit eine Gefährdungsanalyse. Diese kulturunabhängigen Methoden müssen standardisiert werden.

Die Umweltrelevanz der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Das Projekt "Die Umweltrelevanz der Baunutzungsverordnung (BauNVO)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gaßner und Siederer durchgeführt. Im Zuge der Novellierung des Bundesbaugesetzes soll auch ueber Aenderungen auf der Ebene der Verordnungen nachgedacht werden. In diesem Projekt soll die umweltrelevante Reichweite der BauNVO dargelegt werden, ihre moegliche Auffuellung mit Umweltaspekten sowie eine Ideenskizze zu einer 'Gruen VO' entwickelt werden, die den Bereich Naturschutz und Landschaftspflege konkretisieren soll. Fuer eventuelle neue Inhalte muesste auch die Planzeichenverordnung ueberdacht werden und entsprechend neue Zeichen entwickelt werden. Dabei sollten relevante durch Praxis bereits entwickelte Zeichen in die Ueberlegung mit einbezogen werden.

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