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Nitratreduzierende mikrobielle Gemeinschaften aus porösem Gestein und Klüften im verkarsteten und geklüfteten Grundwasserleiter des Einzugsgebiets der Bronnbachquelle (Südwestdeutschland)

Verkarstete, zerklüftete unterirdische Aquifere sind wichtige Trinkwasserquellen. Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft hat jedoch zu einer Nitratinfiltration geführt. Der Konsum von nitrathaltigem Trinkwasser könnte zu gesundheitlichen Problemen führen, und die Europäische Union hat festgelegt, dass die Stickstoffkonzentration im Trinkwasser weniger als 50 mg/L betragen muss, um trinkbar zu sein. In landwirtschaftlich genutzten Regionen liegen die Nitratkonzentrationen jedoch häufig über diesem Grenzwert. So wurden beispielsweise im Einzugsgebiet der Ammer (Deutschland) Nitratkonzentrationen von bis zu 60 mg/l gemessen, während die Abflussgebiete nur 1 mg/l Nitrat enthielten. Diese Konzentrationsunterschiede lassen auf eine intensive Denitrifikation schließen. In unterirdischen oligotrophen Umgebungen können Mikroorganismen die Nitratreduktion mit der Eisen-/Schwefeloxidation koppeln. Die Bestimmung räumlicher Hot Spots, in denen Mikroben eine wichtige Rolle bei der Denitrifikation im Untergrund spielen, ist eine Herausforderung, und es ist daher nicht bekannt, ob die Denitrifikation nur in Klüften oder auch in der porösen Gesteinsmatrix stattfindet. Wir haben Gesteinskerne aus 70 m Tiefe entnommen - der gesättigten Zone der Bronnbachquelle (Deutschland). Das einzigartige Bohrloch ohne Verrohrung diente der Errichtung einer Grundwassermessstelle. Das erste Ziel dieses Projekts besteht darin, die Taxonomie und die funktionellen Fähigkeiten der denitrifizierenden Mikroorganismen zu bestimmen, die das Karbonatgestein bewohnen. Das zweite Ziel ist die Charakterisierung der mikrobiellen Besiedlung Pyrit-haltiger künstlicher und natürlicher poröser Gesteinsmatrixen und der Pyritoxidationsrate durch Laborexperimente. Für diese In-vitro-Studie werden Mikroorganismen verwendet, die zuvor aus Karbonatgestein angereichert wurden und die die Nitratreduktion mit (Eisen/Schwefel)-Oxidation verbinden. Das dritte Ziel besteht darin, die In-situ-Pyrit-Oxidationsrate in den künstlichen und natürlichen porösen Gesteinsmatrixen zu bestimmen. Dies wird durch die langfristige Inkubation von Pyrit-haltigen mikrobiellen Fallen (MTDs; mit Gesteinsmatrixen) im neu installierten Grundwasserbrunnen und durch die Überwachung der Veränderungen in der Zusammensetzung und der Funktionen der mikrobiellen Gemeinschaften, die die MTDs besiedeln, erreicht. Mittels der kombinierten Ergebnisse der Feld- und Laborarbeiten werden wir Folgendes ermitteln: i) die ökologischen Nischen der nitratreduzierenden Mikroorganismen im Grundwasserleiter des Einzugsgebiets der Bronnbachquelle, ii) die wichtigsten Mikroorganismen, die für den Nitratumsatz verantwortlich sind, iii) die Stoffwechseleigenschaften und Funktionen der nitratreduzierenden Mikroorganismen, iv) das Potenzial der Denitrifikanten, die poröse Gesteinsmatrix zu besiedeln, v) die Faktoren, die die Effizienz der Denitrifikation beeinflussen, und v) die Pyritoxidationsrate innerhalb der porösen Gesteinsmatrix.

Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach, 1. Planänderung nach Plangenehmigung

Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.

Bonhoefferufer

Stromabwärts der Schlossbrücke wurde in 2024 der Gründungskörper der bestehenden Uferwand saniert. Dazu wurde innerhalb der wasserdichten Baugrube in der Spree eine Vorsatzschale aus Spritzbeton vor dem freigelegten Gründungskörper hergestellt. Bei der Freilegung wurden mehrfach auch Kampfmittel aus der Gewässersohle geborgen. Nach Fertigstellung der Fundamentsanierung wird die wasserseitige Spundwand auf Höhe der Gewässersohle abgetrennt und der Bereich damit wieder geflutet. Eine Teilflutung in der Hälfte des Abschnittes ist im Frühjahr 2025 vorgesehen. Aus statischen Gründen kann die landseitige Baugrube auch erst danach vollständig verfüllt werden. Der Baugrubenverbau wird bereichsweise entfernt; in 2025 werden auf die Verbauträger gezogen, was mit weiteren, kurzzeitigen Einschränkungen im Straßenraum verbunden sein wird. Seit Herbst 2024 wird die Natursteinfassade oberhalb des Wasserspiegels wiederhergestellt. Dazu wird derzeit das Originalmaterial größtenteils aufgearbeitet und eingebaut. Gleichzeitig werden die noch an der Wand befindlichen Natursteine vor Ort saniert. Da viele Steine zu stark beschädigt waren, muss bereichsweise auch Ersatzmaterial verwendet werden. Nach wiederholten Verzögerungen aufgrund der Materialverfügbarkeit bei Natursteinen wird nunmehr der Bereich zwischen den beiden stromaufwärts liegenden Treppen vollständig aus Neumaterial wiederhergestellt. Im oberen Wandbereich wird der abgebrochene Wandkopf derzeit durch Stahlbetonelemente ersetzt. Diese werden auf der Wasserseite ebenfalls mit Natursteinen verblendet. Die Wiederherstellung der Promenade inklusive der Vegetation erfolgt ab Herbst 2025. Deren Gestaltung ist derzeit in Planung und in Abstimmung mit dem Bezirksamt. Stromaufwärts der Schlossbrücke wurde der Wandkörper oberhalb der Bohrpfahlwand in 2024 hergestellt. Dazu wurden auf der Wasserseite 46 Halbfertigteile montiert und der Wandquerschnitt landseitig durch Ortbeton vervollständigt. In einer zusätzlichen Baugrube wurde zudem eine die Spree querende Haupt-Trinkwasserleitung durch die Berliner Wasserbetriebe saniert. Nach Herstellung einer Betonkappe als oberen Abschluss wird die Baugrube landseitig verfüllt und die Promenade voraussichtlich im Frühjahr 2025 wiederhergestellt. Der letzte Informationstermin vor Ort fand am 21.10.2024 statt. Das Vorhaben Fragen und Antworten Rückblick Projektbeteiligte Voraussichtliche Bauzeit: I. Quartal 2020 bis IV. Quartal 2025 Statische Berechnungen und vertiefte Untersuchungen haben ergeben, dass die um 1905 erbaute Uferwand am Bonhoefferufer beidseitig der Schloßbrücke nicht mehr den Sicherheitsanforderungen genügt. Die Uferbefestigung des rechten Spreeufers muss infolge des schlechten Bauwerkszustandes zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erneuert werden. Der betreffende Uferabschnitt ist ca. 500 m lang und hat zwischen Geländeoberfläche und Spreesohle eine Höhe von (je nach Lage) 5 bis 8 m. Nach Abschluss der Genehmigungs- und Vergabeverfahren wurde im Frühjahr 2020 mit den praktischen Bauarbeiten begonnen. Durch diverse Umstände hat sich bereits eine Verlängerung der Bauzeit ergeben. So wurde beispielsweise beim Teilabbruch der Uferbefestigung stromabwärts der Schloßbrücke festgestellt, dass der abzubrechende Bestand PCB-haltig war. Dadurch wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich, unter denen der Abbruch deutlich zeitintensiver möglich war. Des Weiteren wurden bei der Unterfangung der Uferbefestigung erhebliche Hindernisse vorgefunden, deren Durchbohren die Arbeiten immer wieder verzögerte. Die Fertigstellung wird nun zum Ende des Jahres 2025 angestrebt. Der Neubau des Bonhoefferufers wird im Rahmen der Gemeinschaft­saufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) mit Bundesmitteln und Mitteln des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert und durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kofinanziert. Fragen und Antworten, die uns während oder nach den Informationsveranstaltungen am 6. September 2017 und am 13. Dezember 2019 erreicht haben, haben wir für Sie an dieser Stelle zusammengestellt: Zweite Informations­veranstaltung vom 13. Dezember 2019 Mitte Dezember 2019 lud die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erneut zu einer Informationsveranstaltung in die Universität der Künste am Mierendorffplatz ein, um Interessierte auf den aktuellen Stand zu bringen. Rund 50 Gäste nahmen nach der Präsentation der Projektverantwortlichen die Möglichkeit wahr, ins Gespräch zu kommen und sowohl Fragen zu stellen als auch kritische und positive Anmerkungen zu machen. Wir freuen uns über das Interesse und möchten allen, die nicht teilnehmen konnten, die Möglichkeit geben, sich ebenfalls zu informieren. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation steht hier zum Download bereit. Bauherr Uferwand – Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), Abteilung Tiefbau, Projektbereich Wasser Uferpromenade und Bäume – Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Straßen- und Grünflächenamt (SGA-ChaWi) Wasserstraße – Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA-Berlin) Genehmigungsbehörden – Wasserbehörde des Landes Berlin (SenMVKU) und WSA-Berlin Bauausführung – Arge Neubau Uferbefestigung Bonhoefferufer (Streicher Tief- und Ingenieurbau Jena GmbH & Co. KG / Implenia Spezialtiefbau GmbH) Bauoberleitung / Bauüberwachung – VIC Planen und Beraten GmbH

Eisenhüttenschlacken für Baumsubstrate als nachhaltige Alternative zu vulkanischen Gesteinskörnungen - Anschlussantrag

Kleine Sprünge statt tiefer Fall: Huntewehr im Landkreis Diepholz wird umgebaut

Diepholz/Cloppenburg. Eine Fallhöhe von fast zwei Metern macht aus dem Huntewehr in Hoopen bisher ein für Fische unüberwindbares Hindernis. Auch wirbellose Kleinlebewesen scheitern an dem erheblichen Höhenunterschied in dem stark begradigten und staugeregelten Flussabschnitt zwischen Dümmer und Wildeshausen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) will das ändern – er gestaltet die Wehranlage ab dem 15. Juli umfassend um. Vom geplanten Umbau in eine Sohlengleite soll auch der Hochwasserschutz am Fluss profitieren. Eine Fallhöhe von fast zwei Metern macht aus dem Huntewehr in Hoopen bisher ein für Fische unüberwindbares Hindernis. Auch wirbellose Kleinlebewesen scheitern an dem erheblichen Höhenunterschied in dem stark begradigten und staugeregelten Flussabschnitt zwischen Dümmer und Wildeshausen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) will das ändern – er gestaltet die Wehranlage ab dem 15. Juli umfassend um. Vom geplanten Umbau in eine Sohlengleite soll auch der Hochwasserschutz am Fluss profitieren. „Die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern zu erhalten oder wie hier an der Hunte wieder herzustellen – selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des Schutzes der Bevölkerung vor Dürren und Überschwemmungen – zählt zu den wichtigsten Zielsetzungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie“, betont Thomas Lamping, zuständiger Projektingenieur für das Vorhaben beim NLWKN in Cloppenburg. Die in den 1960er Jahren errichtete Wehranlage in Hoopen ist eine von mehreren massiven menschlichen Eingriffen in den natürlichen Verlauf der Hunte, die dem bisher im Wege stehen. Der NLWKN hat deshalb bereits an anderen Abschnitten des Flusses in den letzten Jahren verschiedene Wehranlagen erfolgreich rückgebaut und umgestaltet, um die Durchgängigkeit zu verbessern – etwa in Rechtern, Dreeke und Goldenstedt. Positive Auswirkungen für den Hochwasserschutz Positive Auswirkungen für den Hochwasserschutz In Hoopen wird die Wehranlage ab Mitte Juli in eine gewässerbreite Sohlengleite als Raugerinne mit Wanderkorridor umgebaut. Der Wanderkorridor für Fische und Kleinlebewesen wird dabei in der Mitte der Sohlengleite angelegt. Flankiert wird er links und rechts von der sogenannten Mittel- und Hochwasserberme. „Ein Raugerinne ist ein fischpassierbarer Gewässerabschnitt, der in Hoopen beckenförmig aus 28 Querriegeln mit Natursteinen erstellt wird“, erklärt Thomas Lamping. Die Höhe der Wasserspiegelsprünge wird auf diese Weise deutlich verringert. „Damit wird den Fischen an mindestens 300 Tagen im Jahr eine sichere Wanderung ermöglicht“, so Lamping. Negative Auswirkungen auf den Hochwasserschutz seien von dem Projekt nicht zu erwarten, betont der NLWKN. Im Gegenteil: So verringert sich der Wasserstand in Hoopen bei einem sogenannten „HQ100“-Ereignis – einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in 100 Jahren eintritt – nach Berechnungen der Experten um rund zwölf Zentimeter. Bei entsprechend hohen Wasserständen werde das zusätzliche Wasser dabei über die flankierende Mittel- und Hochwasserberme abgeführt. „Damit verbessern wir die ökologische Durchgängigkeit der Hunte und optimieren gleichzeitig den Hochwasserschutz in diesem Bereich“, betont NLWKN-Projektleiter Thomas Lamping. Größere Konsequenzen für den Straßenverkehr sollen im Rahmen der planmäßig bis Ende Oktober laufenden Arbeiten, die allerdings witterungsabhängig sind, ausbleiben: Eine Straßensperrung ist nicht erforderlich, allerdings müssen Anrainer vorübergehend mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch das Bauvorhaben rechnen. Da die Baustelle im Bereich einer Kurve liegt, soll eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zudem für zusätzliche Sicherheit sorgen. Die Beschränkung der Geschwindigkeit tritt mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung am 15. Juli in Kraft. Kanuten müssen weiter umtragen Kanuten müssen weiter umtragen Unvermeidbar dagegen sei laut NLWKN die bauzeitliche Sperrung der nahen Einsatzstellen für Kanus in die Hunte, die von Wassersportlern bisher zur Umgehung des Huntewehrs genutzt werden. Diese befinden sich im unmittelbaren Baustellenbereich und sind aus verkehrssicherungstechnischen Gründen daher nicht nutzbar. Ein frühester Wiedereinstieg ist während der Bauphase ab Cornau möglich. Wie schon das bisherige Wehr, so wird zudem auch die neue Sohlengleite nach Fertigstellung nicht für Kanuten durchgängig sein. „Eine entsprechende Lösung war an diesem Standort unter Berücksichtigung der vorrangigen Ziele des Hochwasserschutzes und der ökologischen Durchgängigkeit leider nicht umsetzbar“, so Lamping. Wassersportler müssen in Hoopen entsprechend auch künftig umtragen, wenn sie ihre Fahrt auf dem anschließenden Gewässerabschnitt fortsetzen wollen. Die vorhandene Kanu-Einsatzstelle wird dazu an das Ende des neuen Gerinnes verlegt. Insgesamt investieren Niedersachsen und die EU in Hoopen rund 1,2 Millionen Euro in die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit an der Hunte.

Untersuchungen zur Umweltvertraeglichkeit und zum wasserwirtschaftlichen Verhalten verschiedenartig gestalteter Uferdeckwerke

Wasserbauliche Massnahmen, die zur Sicherung der Gewaesserufer gegen Erosion dienen, stellen Eingriffe in die Oekologie und die wasserwirtschaftliche Funktion der Gewaesser dar. Die in ihren hydrologischen, -dynamischen und morphologischen Eigenschaften veraenderten Gewaesser bewirken qualitative und quantitative Aenderungen in der Zusammensetzung der von ihnen beherbergten Lebensgemeinschaften. Eine Reduktion der Artenvielfalt, verbunden mit geringeren fischereilichen Ertraegen und Verringerung des Selbstreinigungsvermoegens der Gewaesser sind oft die unerwuenschten Folgen. Untersuchungen zum oekologischen Verhalten von Uferdeckwerken sollen daher die Eignung verschiedener Uferbefestigungsverfahren fuer die wasserbauliche Praxis pruefen. Durch Untersuchungen im Freiland und Versuche im Laboratorium sollte geprueft werden, on sich das zur Kolkverfuellung im Rhein verwendete Bergematerial nachteilig auf die Lebensgemeinschaft des Rheins auswirkt. Die faunistichen Erhebungen an der Rheinsohle zeigten, dass zwischen der Besiedlung von Bergematerial und den anderen an der Rheinsohle vorkommenden Besiedlungssubstraten (Naturstein) keine qualitativen und /oder quantitativen Unterschiede bestehen. Auch konnte keine vom Bergematerial ausgehende Qualitaetsaenderung des Porenwassers festgestellt werden. Eine Beeintraechtigung der Lebensgemeinschaft des Rheins durch das Bergematerial war nicht erkennbar.

Modellvorhaben: Erhaltung von umweltgeschaedigten Naturstein-Grabmalen auf der Grundlage neuester naturwissenschaftlicher Erkenntnisse im national wertvollen juedischen Friedhof An der Strangriede in Hannover

Die juedische Friedhof 'An der Strangriede' in Hannover stellt ein bedeutendes Kulturdenkmal dar. Er wurde im Stil der deutschen Neoromanik durch den juedischen Baustadtrat Edwin Oppler angelegt und in der Zeit von 1864 bis 1922 belegt. Der Friedhof 'An der Strangriede' gilt heute als wichtiges nationales Zeugnis aus der Bluetezeit des Deutschen Judentums. Die Grabmale aus der Reihe 93 werden im Rahmen des Projektes saniert. Sie waren akut gefaehrdet. Zahlreiche Grabmale waren bereits eingestuerzt oder es bestand Einsturzgefahr. Neben Schaeden durch Vandalismus waren vor allem schwarze Krusten und Salzablagerungen festzustellen, die auf Luftverschmutzungen und aufsteigende Grundfeuchte zurueckzufuehren sind. Ziel des Foerderprojektes unter fachlicher Begleitung und Organisation des Norddeutschen Zentrums fuer Materialkunde von Kulturgut und des Niedersaechsischen Landesamtes fuer Denkmalpflege ist der Erhalt der 64 besonders gefaehrdeten Grabmale der Reihe 93 auf Grundlage neuester naturwissenschaftlicher und restauratorischer Erkenntnisse. Grundlage fuer die Sanierung ist die Analyse und Dokumentation der Schadensbilder nach modernsten zerstoerungsfreien Verfahren der Zustandserfassung. Zum Einsatz kamen beispielsweise Ultraschalluntersuchungen und Mikrowellenmessungen zur Feuchteaufnahme. Die Moeglichkeiten und Grenzen der Verfahren wurden untersucht sowie Aufwand und Nutzen abgeschaetzt. Die Bestimmung der Wasseraufnahme mit Karstenschen Pruefroehrchen und die Ultraschall-Messungen waren besonders aufschlussreich. Auf Grundlage der Untersuchungen wurde ein differenzierter Massnahmenplan entwickelt und kontrolliert umgesetzt. Die Sanierung erfolgte durch mittelstaendische Unternehmen. Die Schmalstieg GmbH aus Grossburgwedel fuehrte die wesentlichen Arbeiten aus. Weitere spezialisierte Unternehmen wurden bei speziellen Aufgaben beteiligt. So wurde beispielsweise das extrem geschaedigte Relief mit einer Darstellung der von Edwin Oppler gebauten Synagoge aus dem Grabmal Oppler durch Laserverfahren gereinigt. Die anschliessende Konservierung des Kalksteinreliefs erfolgte durch eine Acrylharz-Volltraenkung. Am Grabmal Bertha Koenigswarter erfolgte die Reinigung in besonders schwierigen Teilbereichen durch die Bauhuette Naumburg GmbH ebenfalls mit moderner Lasertechnik. Ein besonderer Vorteil dieses Verfahrens liegt auch in den - im Vergleich zu chemischen Reinigungsmitteln - geringeren Umweltbelastungen in der Anwendung. Durch die systematische Vorgehensweise erfolgt eine optimale Restaurierung der Grabmale. Die gefaehrdete Substanz wird erhalten und nach modernsten Verfahren konserviert und restauriert. Auf dem juedischen Friedhof 'An der Strangriede' werden national bedeutende Grabmale aus der Bluetezeit des deutschen Judentums nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen restauriert. Durch die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Handwerksbetrieben auf Grundlage von detaillierten Voruntersuchungen kommen optimierte Technologien und ...

Flächenverbrauch für Rohstoffabbau

<p> <p>Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau geht mit einer unwiderruflichen Zerstörung von Böden und Landschaften einher. Wasserhaushalt und Wasserqualität können dauerhaft beeinträchtigt werden. Durch den Abbau von Rohstoffen kamen 2024 pro Tag etwa 5,7 Hektar (ha) Fläche "unter den Bagger", davon 2,8 ha für Bau- und Industriemineralien, 1,7 ha für Torf und 1,2 ha für Braunkohle.</p> </p><p>Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau geht mit einer unwiderruflichen Zerstörung von Böden und Landschaften einher. Wasserhaushalt und Wasserqualität können dauerhaft beeinträchtigt werden. Durch den Abbau von Rohstoffen kamen 2024 pro Tag etwa 5,7 Hektar (ha) Fläche "unter den Bagger", davon 2,8 ha für Bau- und Industriemineralien, 1,7 ha für Torf und 1,2 ha für Braunkohle.</p><p> Inländische Rohstoffentnahme <p>Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wurden 2024 insgesamt rund 547 Millionen Tonnen abiotische Rohstoffe im Tagebau abgebaut. Das sind fossile Energierohstoffe wie Kohle, Baumineralien wie Sande, Kiese oder Steine sowie mineralische Industrierohstoffe wie Salze oder feuerfeste Tone. Statistisch gesehen wird Torf auch zu den abiotischen Rohstoffen gerechnet (siehe Abb. „Inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau“).</p> <p>Zwischen den Jahren 1994 und 2009 ging die Masse der im Tagebau&nbsp;<a href="http://www.umweltbundesamt.de/daten/rohstoffe-als-ressource/inlaendische-entnahme-von-rohstoffen">entnommenen Rohstoffe</a> um über ein Viertel oder 28,8 % zurück. Von 2009 bis 2022 verharrte der Abbau von Rohstoffen im Tagebau mit kleinen Schwankungen auf nahezu gleichem Niveau. In 2023 war erstmals wieder ein signifikanter Rückgang um mehr als 10 % im Vergleich zu 2022 zu beobachten. Dieser Trend setzt sich auch in 2024 fort. Im Vergleich zu 2023 sank die Entnahmemenge nochmals um 11 %.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Inlaend-Entnahme-Rohstoffe_2026-01-20.png"> </a> <strong> Inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau </strong> Quelle: Umweltbundesamt / BGR Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Inlaend-Entnahme-Rohstoffe_2026-01-20.pdf">Diagramm als PDF (49,02 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Inlaend-Entnahme-Rohstoffe_2026-01-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,89 kB)</a></li> </ul> </p><p> Neu in Anspruch genommene Fläche durch Rohstoffabbau im Tagebau <p>Der Abbau von Rohstoffen im Tagebau ist mit einem unwiderruflichen Eingriff in Landschaften und Böden verbunden. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) auf Basis aktueller Daten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) wurde 2024 eine Fläche von 2.077 Hektar (ha) neu vom Tagebau in Anspruch genommen (siehe Abb. „Flächenverbrauch durch inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau“). Das entspricht einer täglichen Flächenneuinanspruchnahme von rund 5,7 ha oder beinahe 10 Fußballfeldern.&nbsp;</p> <p>Vom täglichen Flächenverbrauch durch Tagebau entfielen im Jahr 2024 pro Tag rund 2,8 ha auf den Abbau von Bau- und Industriemineralien, 1,7 ha auf den Abbau von Torf und 1,2 ha auf den Abbau von Braunkohle.</p> <p>Gegenüber 2023 ist die tägliche Flächenneuinanspruchnahme durch Tagebau um rund 1,6 Hektar gesunken. 1994 betrug der tägliche Flächenverbrauch – also das Ausmaß der täglichen neu hinzukommenden Flächenbeeinträchtigung oder Bodenzerstörung durch den Rohstoffabbau – noch rund 9,3 ha. Seitdem ging der Flächenverbrauch nach Berechnungen des UBA basierend auf Daten der BGR um etwa 39 % zurück. Damit fällt der Rückgang bei der jährlichen Flächenneuinanspruchnahme geringer aus, als der Rückgang der Rohstoffentnahme vermuten lässt, denn diese sank im selben Zeitraum um ca. 46 %.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Flaechenverbrauch_2026-01-20.png"> </a> <strong> Flächenverbrauch durch inländische Entnahme von Rohstoffen im Tagebau </strong> Quelle: Umweltbundesamt / BGR Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Flaechenverbrauch_2026-01-20.pdf">Diagramm als Excel mit Daten (59,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Flaechenverbrauch_2026-01-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (41,41 kB)</a></li> </ul> </p><p> Gesamtfläche, die durch Rohstoffabbau belegt ist <p>Zwischen der Neuinanspruchnahme von Flächen für den Rohstoffabbau und ihrer Aufgabe und Renaturierung oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rekultivierung">Rekultivierung</a> können Jahre oder Jahrzehnte vergehen. Die Fläche, die aktuell durch den Rohstoffabbau belegt und überformt ist, ist deshalb wesentlich größer als die jährlich neu in Anspruch genommene Fläche. Ausweislich der&nbsp;<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Tabellen/bodenflaeche-insgesamt.html">Flächenstatistik für das Jahr 2024</a> sind aktuell rund 140.600 ha (1.406 km²) durch Bergbaubetriebe, Steinbruch, Tagebau und Gruben belegt.</p> </p><p> Berechnung des Flächenverbrauchs <p>Der Flächenverbrauch hängt wesentlich davon ab, mit welcher Abbaumächtigkeit der jeweilige Rohstoff zur Verfügung steht. Sand- und Kiesschichten sind im Schnitt 15 Meter (m) mächtig. Natursteine werden aus 25 m dicken Schichten gebrochen. Die Mächtigkeit der Braunkohleflöze ist regional unterschiedlich. Im rheinischen Revier sind die Braunkohleflöze im Mittel 35 m dick, in der Lausitz sowie im mitteldeutschen Revier lediglich 11 m. Torfschichten hingegen sind deutlich dünner: Ihre Mächtigkeit beträgt meist nur etwa 1,5 – 2 m.</p> <p>Wird zusätzlich die Dichte des jeweiligen Rohstoffs berücksichtigt, lässt sich schnell errechnen, wie viel Oberfläche zerstört wird, um von einem Rohstoff eine Tonne abzubauen: Für Sand oder Kies liegt der entsprechende Wert bei 370 Quadratzentimetern (cm²), für Natursteine bei 154 cm², für rheinische Braunkohle bei 220 cm² und für mitteldeutsche Braunkohle bei 700 cm².</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Radinfrastruktur - Wege Hamburg

Der Datensatz enthält die Radverkehrsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg. Da es sich um einen routingfähigen Datensatz handelt, werden nicht nur klassische Radverkehrsanlagen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen etc.) erfasst, sondern auch Straßen und Wege, die von Radfahrenden nutzbar sind. Weiterhin werden auch Fußwege erfasst, wenn sie als sogenannte Schiebestrecken Lücken im Radverkehrsnetz füllen. Folgende Attribute werden bereitgestellt: - Status (Betrieb, Temporäre Anlage, …) - Straßenname - Art (Getrennter Geh-/Radweg, Gemeinsamer Geh-/Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Straße mit Mischverkehr bis 30 km/h, Fußgängerzone…) - Klasse (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraße, Wege in Grünanlagen, Straße mit Mischverkehr, Schiebestrecke, Sonstige) - Zeitliche Beschränkung - Benutzungspflicht - Fahrtrichtung (in Geometrie-Richtung, in beide Richtungen) - Oberfläche (bituminöse Decke, wassergebundene Decke, Kunststein, Naturstein, …) - Breite in m - Hindernis (Durchfahrbarkeit gegeben, Umfahrung möglich, …) - Niveau (bodengleich, Tunnel, …) Die Visualisierung im WMS und somit auch im Geoportal erfolgt anhand des Attributs Klasse. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden die Daten in sieben verschiedene Layer unterteilt, die sich an den Klassen orientieren. Langfristig, z.B. wegen Baumaßnahmen, gesperrte Wege werden nicht im Datensatz veröffentlicht. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an radverkehrsnetz@gv.hamburg.de. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.

Neues NRW-Portal stärkt Kreislaufwirtschaft im Bau

In Nordrhein-Westfalen fallen jedes Jahr bis zu 50 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an – überwiegend Bauschutt, Bodenmaterial und Straßenaufbruch. Auch industrielle Nebenprodukte wie Schlacken aus der Stahlproduktion tragen erheblich zu diesem Aufkommen bei. Viele dieser Materialien lassen sich recyceln und so erneut im Bau verwenden. Das schont natürliche Ressourcen wie Kies, Sand und Naturstein, die nur begrenzt verfügbar sind. Je mehr mineralische Abfälle hochwertig aufbereitet werden, desto stärker trägt dies zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Um die Qualität von Ersatzbaustoffen transparent zu machen, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) ein neues Online-Portal gestartet: https://gueteueberwachungmeb.abfall-nrw.de/ Das Portal informiert Nutzerinnen und Nutzer über gütegesicherte Ersatzbaustoffe im Land. Es richtet sich an öffentliche und private Bauherren, Tiefbauunternehmen sowie an Behörden. Die Plattform bietet: In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 300 Anlagen für die Aufbereitung mineralischer Abfälle zugelassen. Sie ermöglichen die ortsnahe Herstellung von Ersatzbaustoffen und reduzieren damit Transportwege und Emissionen. Zugleich stärken sie die Kreislaufwirtschaft. Mit dem neuen Online-Portal stellt das LANUK transparent und aktuell Informationen zur Verfügbarkeit von Ersatzbaustoffen bereit und unterstützt damit nachhaltiges Bauen. Das neue Onlineangebot ersetzt die seit 2015 geltende Veröffentlichungsvereinbarung der obersten Straßenbaubehörde zur Baustoffüberwachung. Die bereitgestellten Testate verknüpfen bautechnische Vorgaben des Straßen- und Erdbaus mit den umweltrechtlichen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Diese gilt seit August 2023 und schafft erstmals bundesweit einheitliche Regeln für Herstellung und Einsatz gütegesicherter Ersatzbaustoffe. zurück

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