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Gefahrguttransporte-Negativnetz Erzgebirgskreis

Allgemeinverfügung zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter vom 01.07.2009 für den Erzgebirgskreis auf Grundlage des §35 Abs. 3 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefählicher Güter auf der Straße (gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB/ADR), Anlage darstellender Teil, Linienverläufe der betroffenen Straßenabschnitte mit Sachdaten

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