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Found 137 results.

Wassergütemessnetz 2 des Landes Brandenburg

Das Wassergütemessnetz 2 (WGMN2) stellt im Rahmen der nationalen und internationalen Meldepflichten aktuelle Daten der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Bürger, Schulen und Behörden haben ein reges Interesse an den Daten des WGMN. Deshalb werden die Daten in sechs stationären Gewässergütemessstationen im Zehn-Minuten-Takt aktualisiert. So stehen die erhobenen Parameter in Echtzeit zur Verfügung. Hierbei werden physikalische, hydrologische, meteorologische und biologische Messgrößen erfasst, die eine dynamische Sicht auf die Gewässerbeschaffenheit ermöglichen. Die Messstationen sind an ausgewählten Standorten an der Elbe, Havel, Teltowkanal, Oder und Neiße positioniert. Die Gewässergütemessstationen sind Bestandteil langfristig konzipierter Sanierungsmaßnahmen und dienen dem Nachweis der Gewässergüte und ihrer zeitlichen Veränderung im Rahmen von international abgestimmten Mess- und Untersuchungsprogrammen, der aktuellen Gewässerüberwachung (Warndienste), der Beweissicherung und der Gewinnung von wasserwirtschaftlichen Informationen. Das WGMN trägt dazu bei, dass Auswirkungen von Störfällen bei Industriebetrieben oder von Schiffsunglücken zeitnah ermittelt und zügig Maßnahmen ergriffen werden können. Aber auch kleinere Verunreinigungen wie illegal entsorgtes Altöl vom Auto fallen durch die Messungen schnell auf. Mit der Erkennung von akuten Verschmutzungen und dem Erfassen langfristiger Trends dient das WGMN auch dazu, entsprechende Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Brandenburg umzusetzen. Hier können alle Datensätze abgerufen werden. Derzeit werden die Messwerte im Netz als Grafiken dargestellt.

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien

Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder. Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar. Aufgaben: - Erarbeitung und Einflußnahme auf die Umsetzung des Regionalplanes für den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien und der Braunkohlenpläne des Braunkohlenplangebietes, - Koordination von Ablaufprozessen für die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK), - grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Euroregion Neiße Struktur, Organisation und Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes können im Internet auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes nachgelesen werden. -> https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de

Lausitzer Neiße, Krauschwitz OT Klein Priebus – Deicherweiterung und Neubau mit Anschluss an ausreichend hohes Gelände

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 22. Dezember 2022 einen Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens gestellt. Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Ortslage Klein Priebus sind folgende bauliche Maßnahmen zur Planfeststellung beantragt: - Deicherhöhung durch Stahlspundwandbekronung, beholmt, mit Schutzziel HQ100 - Hochwasserschutz durch Erhöhung Straße „Am Damm“, mit Schutzziel HQ100 - Neubau Hochwasserschutzanlage mit Winkelstützelementen aus Beton, mit Schutzziel HQ100 - Hochufer mit ausreichender Höhe - Neubau Hochwasserschutzanlage aus Stahlspundwandelementen, beholmt, mit Schutzziel HQ100 Das Vorhaben Lausitzer Neiße, Krauschwitz OT Klein Priebus – Deicherweiterung und Neubau mit Anschluss an ausreichend hohes Gelände“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

derzeit verfügbare Inland ENC für die Bundeswasserstraße Oder ( Od )

"Amtlich bestätigte Inland-ENC" der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Oder km 542,0 (Staatsgrenze Polen/Deutschland - Mündung der Neiße) … km 704,5 (Staatsgrenze Deutschland/Polen - Abzweigung Westoder) Verantwortlich für den Inhalt: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Dienstort Magdeburg Abdeckung von Name 1W7OD542.000 1W7OD550.000 1W7OD560.000 1W7OD570.000 1W7OD580.000 1W7OD590.000 1W7OD600.000 1W7OD610.000 1W7OD620.000 1W7OD630.000 1W7OD640.000 1W7OD650.000 1W7OD660.000 1W7OD670.000 1W7OD680.000 1W7OD690.000 1W7OD700.000 km … bis km 542,0 … 549,9 550,0 … 559,9 560,0 … 569,9 570,0 … 579,9 580,0 … 589,9 590,0 … 599,9 600,0 … 609,9 610,0 … 619,9 620,0 … 629,9 630,0 … 639,9 640,0 … 649,9 650,0 … 659,9 660,0 … 669,9 670,0 … 679,9 680,0 … 689,9 690,0 … 699,9 700,0 … 704,5 kompatibel mit Inland ECDIS- Standard Edition 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 2.4 Erscheinungs- Edition-Nr. datum 7 10 7 7 8 7 10 7 7 7 7 7 9 7 7 8 9 Erscheinungs- Update-Nr. datum 10.12.2024 10.12.2024 11.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 16.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 11.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 10.12.2024 Stand: 16.12.2024 Änderungen zur Version vom 25.03.2024 1W7OD542.000 ... 1W7OD700.000 - inhaltliche Änderungen Änderungen zur Version vom 31.03.2022 1W7OD542.000 ... 1W7OD700.000 - inhaltliche Änderungen Änderungen zur Version vom 28.09.2021 1W7OD550.000 - inhaltliche Änderungen Änderungen zur Version vom 15.06.2021 und 1W7OD550.000 und 1W7OD600.000 - inhaltliche Änderungen Änderungen zur Version vom 01.12.2020 1W7OD600.000 - inhaltliche Änderungen Änderungen zur Version vom 25.09.2020 alle - inhaltliche Änderungen - Kompatibilität zum Inland ECDIS Standard 2.4 Änderungen zur Version vom 21.01.2019 1W7OD660.000, 1W7OD670.000 und 1W7OD700.000 - inhaltliche Änderungen, insbesondere Anpassung der Cellgrenzen HOW und Westoder Änderungen zur Version vom 21.11.2018 IENC 1W7OD550.000; 1W7OD580.000; 1W7OD660.000 und 1W7OD700.000 - inhaltliche Änderungen Änderungen zur Version vom 02.06.2018 - inhaltliche Änderungen Änderungen zur Version vom 27.03.2017 - inhaltliche Änderungen Änderungen zur Version vom 14.12.2016 IENC 1W7OD600.000 - inhaltliche Änderungen

Zweite Änderung des Planfeststellungsbeschlusses (Reg. - Nr.: OWB/007/17/PF) für das Vorhaben „Hochwasserschutz Guben, Lausitzer Neiße, 2. Bauabschnitt: Teilobjekt 3, Sanierung Uferwand, Neiße-km 15+000 bis km 15+223" vom 30. November 2018 hinsichtlich der baulichen Ausführung des Deichverteidigungsweges in Doppel-T-Verbundpflastersteinen OWB/026/24/PG

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. November 2018 wurde das Vorhaben „Hochwasserschutz Guben, Lausitzer Neiße, 2. Bauabschnitt: Teilobjekt 3, Sanierung Uferwand, Neiße-km 15+000 bis km 15+223 " zugelassen. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Nunmehr hat der Vorhabenträger, das Landesamt für Umwelt, Referat W21 (Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau) eine zweite Änderung der festgestellten Planung beantragt. Der Änderungsantrag sieht vor, den Deichverteidigungsweg in Doppel-T-Verbundpflasterbauweise auszuführen anstelle in Asphaltbauweise. Nach den §§ 5, 9 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nr. 13.18 der Anlage 1 zum UVPG war für die beantragte Änderung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen

Erstaufforstung 5,1617 ha im Forstamt Sree-Neiße im Landkreis Spree - Neiße, Gemarkung Groß Döbbern, Flur 2, Flurstück 10 / 25

Der Antragsteller plant im Landkreis Spree - Neiße, Gemarkung Groß Döbbern, Flur 2, Flurstück 10 / 25 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 5,1617 ha (Anlage eines Mischwaldes mit Waldrandgestaltung).

Erstaufforstung 5,1617 ha Forstamt Spree-Neiße im Landkreis Spree - Neiße, Gemarkung Groß Döbbern, Flur 2, Flurstück 10 / 25

Der Antragsteller plant im Landkreis Spree - Neiße, Gemarkung Groß Döbbern, Flur 2, Flurstück 10 / 25 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 5,1617 ha (Anlage eines Mischwaldes mit Waldrandgestaltung).

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ( BinSchStrO ) Zweiter Teil

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht BinSchStrO Zweiter Teil Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Kapitel 10 Neckar (§ 10.01 bis § 10.29) Kapitel 11 Main (§ 11.01 bis § 11.29) Kapitel 12 Main-Donau-Kanal (§ 12.01 bis § 12.29) Kapitel 13 Lahn (§ 13.01 bis § 13.29) Kapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (§ 14.01 bis § 14.29) Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle (§ 15.01 bis § 15.30) Kapitel 16 Wesergebiet (§ 16.01 bis § 16.29) Kapitel 17 Elbe (§ 17.01 bis § 17.29) Kapitel 18 Ilmenau (§ 18.01 bis § 18.29) Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave (§ 19.01 bis § 19.29) Kapitel 20 Saar (§ 20.01 bis § 20.29) Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße (§ 23.01 bis § 23.29) Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße (§ 24.01 bis § 24.29) Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal (§ 25.01 bis § 25.29) Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§ 26.01 bis § 26.29) Kapitel 27 Peene (§ 27.01 bis § 27.29) Kapitel 28 Donau (§ 28.01 bis § 28.30) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht Anordnungen vorübergehender Art BinSchStrO Zweiter Teil Anordnungen vorübergehender Art Hinweis: Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. § 11.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. August 2027) § 21.10 Stillliegen (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung Heim Rinderfarm Neiße GmbH

Die Heim Rinderfarm Neiße GmbH beantragte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung von Gärprodukten auf den Flurstücken 133/4, 137 und 140/8, Flur 1 der Gemarkung Neusorge in 02929 Rothenburg/ O. L. OT Neusorge. Das Genehmigungserfordernis für das Vorhaben ergibt sich aus § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 19 Abs. 1 und 2 BImSchG und der Nr. 9.1.1.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des UVPG. Nach § 9 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. der Nr. 9.1.1.3 (S) Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen.

Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen

Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Kapitel 10 Neckar (§ 10.01 bis § 10.29) Kapitel 11 Main (§ 11.01 bis § 11.29) Kapitel 12 Main-Donau-Kanal (§ 12.01 bis § 12.29) Kapitel 13 Lahn (§ 13.01 bis § 13.29) Kapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (§ 14.01 bis § 14.29) Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle (§ 15.01 bis § 15.30) Kapitel 16 Wesergebiet (§ 16.01 bis § 16.29) Kapitel 17 Elbe (§ 17.01 bis § 17.29) Kapitel 18 Ilmenau (§ 18.01 bis § 18.29) Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave (§ 19.01 bis § 19.29) Kapitel 20 Saar (§ 20.01 bis § 20.29) Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße (§ 23.01 bis § 23.29) Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße (§ 24.01 bis § 24.29) Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal (§ 25.01 bis § 25.29) Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§ 26.01 bis § 26.29) Kapitel 27 Peene (§ 27.01 bis § 27.29) Kapitel 28 Donau (§ 28.01 bis § 28.30) Stand: 01. September 2024

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