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Gießanlage für die Serienfertigung von Kupferrotoren für Elektromotoren in Automobilen und Großfahrzeugen im LSC-Verfahren

Die Breuckmann eMobility GmbH wurde im Jahr 2018 aus der Breuckmann GmbH & Co. KG (Konzernmutter) heraus gegründet und beabsichtigt, qualitativ hochwertige und leistungsfähige Rotoren für asynchrone Elektromotortypen im Automobilbereich herzustellen. Nahezu jeder Elektromotor, der in Fahrzeugen verbaut wird, ist ein Asynchronmotor oder ein permanent erregter Synchronmotor. Synchronmotoren sind jedoch auf Grund des Einsatzes von seltenen Erden (u.a. Neodym, Dysprosium) sehr umstritten. Wesentlicher Bestandteil des Asynchronmotors ist der aus Kupfer oder Aluminium gefertigte Rotor, der sich im Inneren des Stators bzw. des Käfigs dreht, wodurch der Antrieb erzeugt wird. Bisherige Fertigungsverfahren der Rotoren sind jedoch entweder sehr aufwändig sowie kostenintensiv und damit langfristig nicht wirtschaftlich oder auf Grund einer zu hohen Porosität nicht für den Einsatz in Hochdrehzahlanwendungen wie Automobilen geeignet. Ziel des Projekts ist der erstmalige Aufbau und Betrieb einer Anlage zur gleichzeitigen Herstellung gegossener Kupferrotoren für Automobile und für Großfahrzeuge (Bus, Bahn, LKW). Dazu hat das Unternehmen in den letzten zehn Jahren an einem wirtschaftlichen Druck-Gießprozess für Kupfer mit sehr hoher Leistungsfähigkeit gearbeitet und das „Laminar Squeeze Casting“ (kurz: LSC) entwickelt. Kerninnovation des LSC-Verfahrens ist die minimale Porosität und die hohe elektrische Leitfähigkeit der Kupfer-Rotoren. Die neue Produktionsanlage besteht aus der vertikalen Druckgussmaschine und dem vollintegrierten CT-Scanner. Der CT-Scanner dient zur Qualitätssicherung und automatischen Prozesssteuerung der Druckgussmaschine und wird über eine Industrie 4.0-Technologie mit der Druckgussmaschine verbunden. Ein neu entwickeltes Werkzeug- und Anschnittkonzept ermöglicht zudem eine gleichmäßige Füllung des Rotors, wodurch die sehr guten Qualitätseigenschaften entstehen. Im Vergleich zu horizontalen Gießmaschinen ergeben sich bei einer Maschinenlaufzeit von mindestens 4.400 Stunden jährliche Energieeinsparungen von 88.000 Kilowattstunden. Darüber hinaus verringert sich der Anteil des Kreislaufmaterials um ca. 75 Prozent, was zu weiteren Energieeinsparungen beim Wiedereinschmelzen und Warmhalten führt. Insgesamt können mit dem Vorhaben 85 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr vermieden werden. Mit Hilfe der neuen Technologie können zukünftig preiswerte und leistungsstarke Elektromotoren ohne seltene Erden im Automobil- und im Großmotorbereich verfügbar sein. Bei erfolgreicher Umsetzung trägt das Vorhaben dazu bei, Verbrennungsmotoren durch Elektromotoren mit Asynchronmotor zu ersetzen und die E-Mobility bzw. die Energiewende im Verkehrsbereich insgesamt auszubauen. Das Vorhaben leistet einen wichtigen Beitrag zur Ressourceneffizienz, Materialeinsparung sowie zur Energieeinsparung und -effizienz. Die hergestellten Rotoren werden als Zero Porosity Rotor – ZPR ® vertrieben und schaffen einen neuen Industriestandard für Elektroautos der Zukunft. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Breuckmann eMobility GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend

GEMAS – Geochemische Kartierung der Acker- und Grünlandböden Europas, Einzelelementkarten, Nd - Neodym

GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. In den Proben wurden 52 Elemente im Königswasseraufschluss, 41 Elemente als Gesamtgehalte sowie TC und TOC bestimmt. Ergänzend wurde in den Ap-Proben zusätzlich 57 Elemente in der mobilen Metallionenfraktion (MMI®) sowie die Bleiisotopenverhältnisse untersucht. Alle analytischen Untersuchungen unterlagen einer strengen externen Qualitätssicherung. Damit liegt erstmals ein qualitätsgesicherter und harmonisierter geochemischer Datensatz für die europäischen Landwirtschaftsböden mit einer Belegungsdichte von einer Probe pro 2 500 km² vor, der eine Darstellung der Elementgehalte und deren Bioverfügbarkeit im kontinentalen (europäischen) Maßstab ermöglicht. Die Downloaddateien zeigen die flächenhafte Verteilung der mit verschiedenen Analysenmetoden bestimmten Elementgehalte in Form von farbigen Isoflächenkarten mit jeweils 7 und 72 Klassen.

Wohin mit dem Elektroschrott?

Wohin mit dem Elektroschrott? Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück. Denn das Recycling der Rohstoffe, die in den Geräten stecken, schont Umwelt und Klima. Der "International E-Waste Day" macht am 14. Oktober 2021 auf die richtige Entsorgung aufmerksam. Wo können Elektroaltgeräte zurückgegeben werden? Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten. Alle Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel . In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Für „Wärmeüberträger“ (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), „Bildschirmgeräte“ (mit einer Oberfläche von größer 100 Quadratzentimeter z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 Zentimeter („Großgeräte“) müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten. Für Lampen und Geräte kleiner gleich 50 Zentimeter („Kleingeräte“ und „kleine IT-Geräte“) müssen Online- und Versandhändler zudem verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten anbieten. ( Weitere Gerätebeispiele finden Sie hier. ) Übrigens: Vertreiber und Hersteller dürfen auch freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich freiwillig an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten. Die Altgeräte zurücknehmenden Händler und Hersteller sind zudem verpflichtet über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten zu informieren, z.B. vor Ort, online oder schriftlich zur Warensendung. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Händler oder Hersteller! Vor der Rückgabe sollten Lampen (Leuchtmittel) und bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus – soweit möglich – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus . Achtung! Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind in der Regel nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Woran sind Elektrogeräte, Sammel- und Rücknahmestellen zu erkennen? Sie erkennen Elektrogeräte an der " durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern " auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Achtung! Es gibt Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektr(on)ischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten. Wo immer Sie die Zeichen „Elektrogeräte Rücknahme“ oder „ Batterie Rücknahme “ (s. Abbildungen unten) sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Elektrogeräte beziehungsweise Batterien zurückgeben kann. Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden? In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das ⁠ Klima ⁠. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende ⁠ FCKW ⁠-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Durch die bestehenden und den weiteren Ausbau der flächendeckenden Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sollte der gesetzeskonformen Rückgabe jedoch bereits jetzt nichts im Wege stehen. Was passiert mit den Altgeräten? Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland ungefähr 340 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z.B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet. „Lass los – Auch wenn es weh tut. Entsorge deinen E-Schrott auf dem Wertstoffhof oder im Handel!“ und „Mach es einfach: Entsorge deinen E-Schrott jetzt.“ Mit diesen Slogans macht auch die Öffentlichkeitskampagne „PlanE: E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auf die Entsorgung von alten Elektrogeräten aufmerksam. Mehr Infos und kostenfreies Kommunikations- und Downloadmaterial auf der Projektwebseite: www.e-schrott-entsorgen.org

Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen

Elektrogeräte: Mehr Rücknahmestellen und bessere Informationen Ab dem 1. Januar 2022 gilt das geänderte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Neue Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, bessere Information für Verbraucher*innen und einheitliche Sammelstellenlogos sollen die Altgeräterückgabe weiter vereinfachen. Zum Beispiel müssen ab dem 1. Juli 2022 auch die meisten Lebensmitteldiscounter Altgeräte zurücknehmen. Das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ – kurz: ElektroG – regelt u.a. die verschiedenen Rechte und Pflichten von Herstellern, Vertreibern (Händlern), öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Kommunen), Betreibern von Erstbehandlungsanlagen sowie von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zukünftig werden auch elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister als neue Akteure mit eigenen Pflichten in das ElektroG aufgenommen. Wichtige Ziele des ElektroG sind die Registrierung von Elektrogeräteherstellern, die statistische Erhebung von verschiedenen Zahlen und Mengen zu Neu- und Altgeräten, die Vermeidung von Abfällen, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Sammlung und Rücknahme von Altgeräten, sowie Altgeräte zur Wiederverwendung vorzubereiten, umweltgerecht zu recyceln oder zu verwerten. Das ElektroG leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Die erste Fassung des ElektroG trat am 16. März 2005 in Kraft. Es wurde zum 20. Oktober 2015 zum ersten Mal umfassend geändert und neu ausgefertigt. Aufgrund veränderter Marktbedingungen, neuer Gerätetypen und bestehender Herausforderungen, wie der Erhöhung der Altgeräte-Sammelmengen und der Verbesserung und Sicherstellung der bereits hohen Sammelqualität als Grundlage für die umweltgerechte Behandlung, Verwertung und Rohstoffrückgewinnung, wurde das Gesetz zum 20. Mai 2021 erneut angepasst und tritt zum 1. Januar 2022 mit umfassenden Änderungen und Neuerungen in Kraft. Nach einer 6-monatigen Übergangsfrist müssen spätestens ab dem 1. Juli 2022 auch Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, Altgeräte kostenlos zurücknehmen. Das zielt insbesondere auf kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm, gilt aber auch für größere Geräte. Demnach kommen etwa 25.000 neue Rücknahmestellen für Altgeräte hinzu. Mehr Infos zur Altgeräteentsorgung siehe auch ⁠ UBA ⁠-Verbrauchertipp: Wohin mit dem Elektroschrott? Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts das alte Gerät zurückgegeben werden soll. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen können sich freiwillig an der kostenlosen Rücknahme von Altgeräten beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten. Elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister müssen nach einer Übergangsfrist ab 2023 die ordnungsgemäße Registrierung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten überprüfen, da sie erst die Möglichkeit insbesondere für Hersteller ohne Sitz in Deutschland oder der Europäischen Union schaffen, ihre Waren anzubieten. Händler, die zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet sind, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Ladengeschäft durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln u.a. über ihre Pflicht zur kostenlosen Rücknahme und die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren. Der Versand- und Onlinehandel muss hierüber auf seiner Website informieren oder dem versendeten Gerät schriftliche Informationen zur Entsorgung beilegen. Auch Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Verbraucherinnen und Verbraucher über die eigenen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte informieren sowie über die Rücknahmepflicht des Handels. Diese Informationen, sowie solche zur Entsorgung, sind den Elektro- und Elektronikgeräten schriftlich beizufügen. Damit Sammel- und Rücknahmestellen für Altgeräte mehr in das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher treten und noch leichter erkannt und gefunden werden können, gibt es ein einheitliches Sammelstellenlogo. Überall wo es zu sehen ist, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte kostenlos zurückgegeben werden können. Zudem gibt es auch ein einheitliches Sammelstellenlogo für die Batterie- und Akkurücknahme. Um möglichst viele Rohstoffe aus den Altgeräten zurückgewinnen zu können und die Freisetzungsgefahr von Schadstoffen sowie Brandrisiken beispielsweise durch falsch gesammelte Lithium-Batterien und litihumbatteriehaltige Altgeräte so weit wie möglich zu verhindern, ist es wichtig, dass Altgeräte möglichst beschädigungsfrei und separat gesammelt werden. So werden die Behandlung und das Recycling erleichtert. Aus diesem Grund sieht das neue ElektroG vor, dass die Einsortierung der Altgeräte (insbesondere der batteriebetriebenen Altgeräte) in die verschiedenen Sammelbehältnisse auf dem Wertstoffhof durch das Personal selbst oder unter dessen Aufsicht zu erfolgen hat. Außerdem müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger u.a. über das mögliche Brandrisiko durch nicht ordnungsgemäß erfasste (batteriehaltige) Altgeräte informieren. Ebenfalls sollen Hersteller, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Vertreiber über die Pflicht der Verbraucherinnen und Verbraucher informieren, dass Batterien, Akkus und Lampen aus zu entsorgenden Altgeräten vor deren Abgabe an einer Sammel- oder Rücknahmestelle vom Gerät zu trennen sind – sofern dies einfach möglich ist (z.B. angesteckte, festgeklemmte Lampen, Batterien und Akkus oder im Batteriefach eingelegte Batterien und Akkus). Die losen Alt-Batterien und Alt-Akkus sind einer separaten Altbatteriesammlung zuzuführen, die Lampen der Lampen- bzw. Altgerätesammlung. Alle ordnungsgemäß gesammelten und zurückgenommenen Altgeräte müssen einer Behandlung in einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zugeführt werden. Dort werden sie auf Vorbereitung zur Wiederverwendung geprüft und ggf. zur Wiederverwendung vorbereitet oder behandelt, von Schadstoffen entfrachtet sowie in Bauteile und Materialfraktionen zerlegt, damit diese verwertet (recycelt oder energetisch verwertet) werden können. Um die Qualität der Schadstoffentfrachtung und Wertstoffrückgewinnung weiter zu verbessern, werden ergänzende und neue Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten in einer eigenen Verordnung festgelegt – Elektro- und Elektronik-Altgeräte Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) . Damit Altgeräte nach ihrer Entsorgung auf dem Wertstoffhof oder im Handel verstärkt einem zweiten Lebensweg (durch Reparatur der Altgeräte) zugeführt werden können, besteht die Möglichkeit für Erstbehandlungsanlagen, sich als Anlagen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung zertifizieren zu lassen. Mit der Neuerung, dass nun auch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen Altgeräte zurücknehmen dürfen, wird diesen der Zugang zu potenziell „reparaturfähigen“ Altgeräten weiter erleichtert. Zusätzlich können öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Betreiber von Erstbehandlungsanlagen, die für die Vorbereitung zur Wiederverwendung zertifiziert sind, zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altgeräten eine Kooperation vereinbaren, um ebenfalls an größere Mengen „reparaturfähiger“ Altgeräte zu gelangen. Ziel dieser Neuerungen ist es, dass deutlich mehr Altgeräte nach einer Vorbereitung zur Wiederverwendung einem zweiten Lebensweg zugeführt werden können und nicht mehr in gemeinsamen Erfassungs-, Transport- und Behandlungsprozessen mit wirklichen Abfallgeräten zerstört werden. Zur Steigerung der Sammelmenge von Altgeräten die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder solche Geräte, die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt („gewerbliche“ Altgeräte) werden, muss jeder Hersteller bei der stiftung ear ein Rücknahmekonzept für die Rücknahme und Entsorgung dieser Altgeräte hinterlegen; darin erklärt er seine Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten für diese Altgeräte und wie der Endnutzer darauf zugreifen kann. Altgeräte enthalten wertvolle Rohstoffe wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym sowie mitunter gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Substanzen wie Quecksilber in Energiesparlampen. Um effektiv und umweltgerecht zu recyceln, müssen daher möglichst viele Altgeräte getrennt gesammelt werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden deshalb die kostenlose Entsorgung und umweltgerechte Rückgabe ihrer Altgeräte ab sofort weiter erleichtert. Dank der flächendeckenden Sammlung bei den kommunalen Sammelstellen, in Elektrofachgeschäften, Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und weiteren Stellen im Handel vervielfacht sich die Zahl der verfügbaren Sammel- und Rücknahmestellen – die zudem durch noch kürzere Wege und längere Öffnungszeiten oft auch schneller erreichbar sind.

ILESA - Smart steering of waste streams containing precious and minor metals: pooling, temporary storage, recovery rate

Sondermetalle wie Neodym und weitere Seltenerdmetalle, Indium oder Tantal werden in Deutschland heute nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße aus Post-Consumer-Abfällen zurückgewonnen. Dies liegt zum Teil daran, dass viele der Produkte, die solche Metalle enthalten, noch nicht lange auf dem Markt sind, so dass sowohl der Aufbau von großtechnischen Recyclingverfahren noch nicht erfolgt ist als auch die Rücklaufmengen noch zu gering sind. Für die Rückgewinnung von Edelmetallen aus Abfällen gibt es zwar seit vielen Jahren bewährte Verfahren, eine Herausforderung stellt jedoch ihre effiziente Erfassung und Separation auch aus gering konzentrierten Abfallströmen aus einer Vielzahl kleiner Anfallstellen dar. Die Konzentration bzw. die Menge an Edel- und Sondermetallen in Altprodukten oder Bauteilen ist zudem häufig so gering, dass ihre Erfassung oder Separation aus den Abfallströmen aktuell nicht wirtschaftlich ist. Die Untersuchung befasste sich schwerpunktmäßig mit den Abfallströmen NdFeB-Magnete, Fahrzeug- elektronik, edelmetallhaltige Umweltkatalysatoren, cer- und lanthanhaltige Abfallströme, seltenerdmetallhaltige Leuchtstoffe, indiumhaltige LCD-Schichten und Tantalkondensatoren. Für diese Abfallströme wurde untersucht, wie neuartige Logistikkonzepte und Ansätze zur intelligenten Organisation sowie zur Gestaltung von Material- und Informationsflüssen das Recycling verbessern können. Es wurden technische, organisatorische und rechtliche Möglichkeiten zur längerfristigen Zwischenlagerung solcher Abfälle, bis großtechnische Recyclingverfahren verfügbar sind, konkretisiert und geprüft. Schließlich wurden Wege zur Abschätzung eines ökologisch optimalen Rückgewinnungsgrades erarbeitet und Maßnahmenvorschläge zur Erzielung von mehr Recycling entwickelt und bewertet. Quelle: Forschungsbericht

Abfallwirtschaftliche Produktverantwortung unter Ressourcenschutzaspekten (RePro)

Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten eine Vielzahl von umwelt- und ressourcenrelevanten Metallen wie Gold und Neodym, welche derzeit noch nicht optimal recycelt werden. Im vorliegenden Projekt wurden die Mengenpotenziale von 10 dieser Metalle in 30 ressourcenrelevanten Elektrogerätearten quantifiziert und die bestehenden Verluste bei der Elektroaltgeräte-Entsorgung von der Sammlung über die Behandlung bis zur Metallrückgewinnung über Mengenstrombilanzen ermittelt, teilweise unterstützt durch Sortieranalysen und Behandlungsversuche. Die Studie leitet daraus Maßnahmenempfehlungen zur Optimierung der Erfassungsstrukturen sowie der Behandlungs- und Verwertungssysteme für Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten zur Rückgewinnung der betrachteten Metalle ab. Veröffentlicht in Texte | 52/2019.

ILESA - Edel- und sondermetallhaltige Abfallströme intelligent lenken: Bündelung, Zwischenlagerung, Rückgewinnungsgrad

Sondermetalle wie Neodym und weitere Seltenerdmetalle, Indium oder Tantal werden in Deutschland heute nicht oder nur in sehr eingeschränktem Maße aus Post-Consumer-Abfällen zurückgewonnen. Dies liegt zum Teil daran, dass viele der Produkte, die solche Metalle enthalten, noch nicht lange auf dem Markt sind, so dass sowohl der Aufbau von großtechnischen Recyclingverfahren noch nicht erfolgt ist als auch die Rücklaufmengen noch zu gering sind. Für die Rückgewinnung von Edelmetallen aus Abfällen gibt es zwar seit vielen Jahren bewährte Verfahren, eine Herausforderung stellt jedoch ihre effiziente Erfassung und Separation auch aus gering konzentrierten Abfallströmen aus einer Vielzahl kleiner Anfallstellen dar. Die Konzentration bzw. die Menge an Edel- und Sondermetallen in Altprodukten oder Bauteilen ist zudem häufig so gering, dass ihre Erfassung oder Separation aus den Abfallströmen aktuell nicht wirtschaftlich ist. Die Untersuchung befasste sich schwerpunktmäßig mit den Abfallströmen NdFeB-Magnete, Fahrzeugelektronik, edelmetallhaltige Umweltkatalysatoren, cer- und lanthanhaltige Abfallströme, seltenerdmetallhaltige Leuchtstoffe, indiumhaltige LCD-Schichten und Tantalkondensatoren. Für diese Abfallströme wurde untersucht, wie neuartige Logistikkonzepte und Ansätze zur intelligenten Organisation sowie zur Gestaltung von Material- und Informationsflüssen das Recycling verbessern können. Es wurden technische, organisatorische und rechtliche Möglichkeiten zur längerfristigen Zwischenlagerung solcher Abfälle, bis großtechnische Recyclingverfahren verfügbar sind, konkretisiert und geprüft. Schließlich wurden Wege zur Abschätzung eines ökologisch optimalen Rückgewinnungsgrades erarbeitet und Maßnahmenvorschläge zur Erzielung von mehr Recycling entwickelt und bewertet. Quelle: Forschungsbericht

Optimierung der Separation von Bauteilen und Materialien aus Altfahrzeugen zur Rückgewinnung kritischer Metalle (ORKAM)

Durch den zunehmenden Einsatz von Elektronikkomponenten in Fahrzeugen wird in den kommenden Jahren das Potenzial an Edel- und Sondermetallen wie Gold, Silber und Neodym in Altfahrzeugen steigen. Deren verstärkte Rückgewinnung kann zukünftig einen bedeutsamen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten. Im Projekt ORKAM wurden daher Versuche zur Separation von ca. 30 relevanten Komponenten der Fahrzeugelektronik aus elf Altfahrzeugen neuerer Modelljahre durchgeführt. Die Demontage und Verwertung eines Teils der Steuergeräte, Elektromotoren und Sauerstoffsensoren lässt sich bei derzeitigen Preisen schon wirtschaftlich realisieren. Veröffentlicht in Texte | 02/2017.

Recycling von Edel- und Sondermetallen: Koordiniertes Handeln ist nötig

Konkrete Schritte zur Stärkung des Recyclings für mehr Umweltschutz und mehr Versorgungssicherheit sind gefragt – bei allen Akteuren Neodym, Gallium oder Indium – diese und weitere Edel- und Sondermetalle sind essenzieller Bestandteil vieler Produkte, zum Beispiel Windenergieanlagen, Photovoltaikmodule, Elektrofahrräder, Smartphones und Navigationsgeräte. Die Nachfrage nach diesen Metallen steigt weltweit, Recycling als Rohstoffquelle wird deshalb immer wichtiger. Bisher werden die meisten Sondermetalle jedoch nicht oder nur in sehr geringem Umfang aus Altprodukten zurückgewonnen. In einem vom Umweltbundesamt (UBA) initiierten Workshop stellten sich Teilnehmer aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik der Frage, wie das Recycling in Deutschland vorangebracht und etabliert werden kann. Maria Krautzberger, Präsidentin des ⁠ UBA ⁠: „Vor allem für Zukunftstechnologien brauchen wir immer mehr der Edel- und Sondermetalle. Die Ressourcen sind endlich, Abbau und Gewinnung oft problematisch. Dem Recycling kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Die Realisierung neuer Recyclingtechnologien muss auf vielen Ebenen stärker gefördert werden. Allein Marktmechanismen reichen als Impulsgeber nicht aus. Auch aus der Politik müssen Anreize kommen, wie beispielsweise Förderprogramme und erweiterte Recyclingvorschriften. Das Umweltbundesamt wird weiterhin durch Forschungsvorhaben, Investitionsförderungen und Netzwerkangebote die Verbesserung der Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen voranbringen.“ Umweltgerechtes und umweltschonendes Recycling seltener Metalle lässt sich nur erfolgreich gestalten, wenn Maßnahmen auf mehreren Ebenen gleichzeitig getroffen werden. Dies ist eine zentrale Botschaft aus dem am 2. November 2015 zu Ende gegangenen Workshop „Rückgewinnung von Edel- und Sondermetallen“. Teilgenommen hatten 120 WissenschaftlerInnen, EntscheidungsträgerInnen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Workshop liefert wertvolle Informationen zur Weiterentwicklung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen, um das Edel- und Sondermetall-Recycling weiter voranzutreiben. Konkret werden Hinweise aus dem Workshop für die Arbeiten an einer Behandlungsverordnung für Elektroaltgeräte genutzt. Darüber hinaus stellte das UBA die Idee einer Edel- und Sondermetall-Rohstoffverordnung vor, um auch weitere bisher nicht spezifisch geregelte Abfallströme möglichst intelligent zu lenken und so ihr Recycling zu ermöglichen. Eröffnet wurde der Workshop von Markus Reuter, Direktor des Helmholtz-Instituts Freiberg für Ressourcentechnologie. Er sieht die „Kreislaufwirtschaft 4.0“ als Antwort auf die aktuellen Herausforderungen der Kreislaufschließung der immer komplexer werdenden Produkte und Abfälle:  „Um kritische Metalle zu hochwertigen Produkten zu recyceln, müssen wir die bestehende prozessmetallurgische Infrastruktur und neue Hochtechnologie-Verfahren vernetzen, um mit vielfältigen Prozesskombinationen möglichst viele Metalle und Energie zurückzugewinnen.“ Beispiel Neodym: Das Magnetmaterial Neodym steckt zum Beispiel in den Motoren von elektrischen Fahrrädern, in Windenergieanlagen und Computerfestplatten. Bisher fehlen in der Europäischen Union (EU) Investitionen der Wirtschaft in Neodym-Recyclinganlagen, da noch kaum Magnetmaterialien aus Abfällen separiert werden. Gleichzeitig fehlt die Motivation zu ihrer Separation, solange keine Recyclinganlagen vorhanden sind. Zur Lösung dieses Dilemmas muss an beiden Seiten gleichzeitig angesetzt werden. Hier kommt es auf eine verbesserte Vernetzung der  Wirtschaftsakteure an, um durch Bündelung eine ausreichende Menge zum Recyceln bereit zu stellen. Gleichzeitig müssen politische Maßnahmen ergriffen werden: Die Entwicklung neuartiger Recyclingprozesse wird seit einigen Jahren durch verschiedene Förderprogramme des Forschungs- und des Umweltministeriums gefördert. Es ist nun notwendig, beispielsweise die Erfassung und Separation von z.B. Neodymmagneten in die Recyclingvorschriften aufzunehmen, um die Versorgung der Recyclinganlagen sicherzustellen.

Optimierung der Separation von Bauteilen und Materialien aus Altfahrzeugen zur Rückgewinnung kritischer Metalle (ORKAM)

Durch den zunehmenden Einsatz von Elektronikkomponenten in Fahrzeugen wird in den kommenden Jahren das Potenzial an Edel- und Sondermetallen wie Gold, Silber und Neodym in Altfahrzeugen steigen. Deren verstärkte Rückgewinnung kann zukünftig einen bedeutsamen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten. Im Projekt ORKAM wurden daher Versuche zur Separation von ca. 30 relevanten Komponenten der Fahrzeugelektronik aus elf Altfahrzeugen neuerer Modelljahre durchgeführt. Die Demontage und Verwertung eines Teils der Steuergeräte, Elektromotoren und Sauerstoffsensoren lässt sich bei derzeitigen Preisen schon wirtschaftlich realisieren.

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