Der Wirt ist nach Krausch (2003) eine alte Kulturpflanze und wird seit dem Hochmittelalter in Deutschland kultiviert. Daher wird der Pilz als Archäomyzet für Deutschland eingeschätzt, trotz anderslautender Angabe in Kreisel & Scholler (1994), die den Pilz als Neomyzeten auswiesen.
Weil der Neomyzet anfangs ohne Fruchtkörperbildung auftrat, wurde der Artstatus erst von Braun et al. (2006) geklärt, die Validierung erfolgte in Braun et al. (2007).
Taxon aus der Golovinomyces biocellatus-Gruppe. Da Golovinomyces neosalviae von Scholler et al. (2016) nur auf verholzten, nicht einheimischen Salvia-Arten nachgewiesen wurde, wird die Art als Neomyzet eingeschätzt. Der von Klement (1964) publizierte Golovinomyces-Fund auf Salvia officinalis aus Großholzleute im Allgäu (vgl. auch Brandenburger & Hagedorn 2006) ist eine Fehlangabe von S. pratensis (vgl. http://pictures.snsb.info/BSMeryscoll/web/M-0014/M-0014106_20050920_181822.jpg, zuletzt aufgerufen am 20.12.2021) und gehört somit zu G. salviae.
Breitet sich aus dem Baltikum und Polen zu uns aus. Dort wird der Pilz als Neomyzet angesehen.
Neomyzet, der vom Bundesamt für Naturschutz als invasive Art im Sinne des BNatSchG bewertet wird. Eine Kategorisierung des Gefährdungsstatus dieses Großpilzes wurde daher nicht vorgenommen. Die Kote-Liste-Kriterien sind: "mh", "?", "↑" und "=".
Taxon aus der Golovinomyces cichoracearum-Gruppe; nach Braun & Cook (2012) könnte es sich auch um eine eigenständige Art handeln. Zur Klärung dieser Frage sind weitergehende Untersuchungen notwendig. Die Sippe ist nach Braun & Cook (2012) in Nordamerika häufig und weit verbreitet. Sie kommt auf allen möglichen in Europa neophytischen Solidago-Sippen vor, aber auch auf der einheimischen S. virgaurea. Der erste Nachweis auf einer neophytischen Solidago-Art (S. canadensis) aus Deutschland stammt nach Brandenburger & Hagedorn (2006) von 1935 aus Neustadt a. d. Donau, der erste Nachweis auf der einheimischen S. virgaurea von 1925 aus Saßnitz auf Rügen durch Laubert (1926), dort nur mit Fundortangabe ohne jedweden Kommentar aufgelistet (vgl. auch Brandenburger & Hagedorn 2006). Noch ältere Angaben von diesem Wirt aus Deutschland liegen nicht vor. Selbst Neger (1905) nennt den Wirt nicht und auch Krieger hat den Pilz nicht in Fungi Saxonici exs. ausgegeben, obwohl er von S. virgaurea zahlreiche andere Pilze, so auch Vertreter der Gattungen Ramularia, Septoria und Puccinia, verteilte und auch Golovinomyces cichoracearum s.l. (als Erysiphe cichoracearum) von verschiedenen Wirten sammelte. Lindau (1901) gibt von S. virgaurea keinen Echten Mehltau an und von S. canadensis nur Sphaerotheca humuli (DC.) Burrill (= Podosphaera erigerontis-canadensis). Deshalb wird G. asterum var. solidaginis als Neomyzet betrachtet, wofür auch die insgesamt massenhaften Nachweise auf S. canadensis in Deutschland im Vergleich zu den deutlich weniger Funden auf S. virgaurea sprechen.
Taxon aus der Golovinomyces cichoracearum-Gruppe; innerhalb von G. asterum werden nach Braun & Cook (2012) drei Varietäten unterschieden: var. asterum, var. moroczkovskii und var. solidaginis. Befälle mit den beiden letztgenannten Varietäten sind bisher aus Deutschland nachgewiesen. Nach Braun & Cook (2012) ist Golovinomyces asterum var. asterum, für den sie u.a. auch die einheimische Aster alpinus als Wirt angeben, in Nordamerika weit verbreitet und sehr häufig auf Vertretern der nahe verwandten Gattung Symphyotrichum. Da es sich bei den anderen beiden Varietäten ebenfalls um Neomyzeten handelt, wird G. asterum insgesamt als Neomyzet eingeschätzt. Der für eine Untersuchung zur Verfügung stehende Beleg zu einem Golovinomyces-Befall auf Aster amellus (Herbarium REG 25182, nur Anamorphe) – vgl. Bierlein (1993) (unter Erysiphe cichoracearum var. cichoracearum) bzw. Brandenburger & Hagedorn (2006) – wurde morphologisch analysiert (28.08.2020, V. Kummer). Der Pilz wies gekrümmte Fußzellen der Konidienträger auf, wie sie typisch für die var. moroczkovskii sind. Ein Befall mit der polyphagen G. orontii kann – da nur die Anamorphe vorlag – nicht restlos ausgeschlossen werden. Deshalb erfolgt hier eine provisorische Zuordnung des Wirtes zu G. asterum. Belege zu den Angaben für Aster alpinus und Eurybia radula standen für eine Überprüfung der Varietät-Zugehörigkeit nicht zur Verfügung.
Der Name Puccinia smyrnii-olusatri (DC.) Lindr. hätte Priorität, falls die taxonomische Identität mit P. smyrnii molekular bestätigt werden sollte. Der Neomyzet ist nur im Raum Leipzig (Sachsen) etabliert (vgl. Kruse et al. 2019).
Der Erstnachweis von Puccinia deutziae in Deutschland aus dem Jahr 2018 wurde als P. phyllostachydis an Phyllostachys sp. publiziert (Kruse et al. 2018) und später hinsichtlich der Bestimmung von Pilz und Wirtspflanze revidiert (J. Kruse in Fraiture & Vanderweyen 2020 bzw. Kruse et al. 2022). Inzwischen sind auch Puccinia phyllostachydis selbst und P. longicornis an Bambus nachgewiesen (Kruse et al. 2022). Gemäß aktuellem Kenntnisstand werden die Arten als unbeständig (Status U) eingestuft. Das Auftreten von gleich drei Rostpilz-Arten auf verschiedenen Bambus-Gattungen und an verschiedenen Orten spricht allerdings dafür, dass Rostpilze auf diesen Zierpflanzen bisher nicht ausreichend beachtet wurden und vielleicht schon länger in Deutschland vorkommen. Es könnte sich demnach um bereits etablierte Neomyzeten handeln.
Das Projekt "Arbeitsgespraech 'Die rechtliche Regulierung nichtheimischer Organismen im Vergleich zu gentechnisch veraenderten Organismen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Zur Risikoabschaetzung von Freisetzungen gentechnisch veraenderter Organismen wurden bisher ueberwiegend nichtheimische Organismen herangezogen, deren rechtliche Regelung jedoch nicht mit derjenigen Gentechnik abgeglichen wurde. Ausser diesen Unstimmigkeiten im nationalen Recht besteht Handlungsbedarf auch vor dem Hintergrund des internationalen Rechtsrahmen.