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Prüfungslücke bei der Biozidbewertung: Wirkungsrelevanz von Repellentien
(Produktart 19) für Nichtzielorganismen (Insektenlarven, Krebse) in Oberflächengewässern, Teil 2: Laborstudie

Lock- und Schreckstoffe (Attraktanzien & Repellentien) werden gezielt gegen Organismen eingesetzt und gelangen auch in die aquatische Umwelt, wo sie Verhaltensänderungen auslösen können. Sie gehören zu den vom Menschen gemachten Chemikalien, die Wasserorganismen so beeinflussen können, dass sie ihre Umgebung anders wahrnehmen. Man spricht in diesem Fall vom Infochemikalien-Effekt. Viele über ihren Geruch wirkenden Stoffe, wie das auf unserer Haut anzuwendende Mückenmittel DEET(Diethyltoluamid), werden bereits in unseren Oberflächengewässern nachgewiesen und ziehen dort möglicherweise Infochemikalien-Effekte nach sich. Am Beispiel von Humanarzneimitteln wie dem Tranquilizer Oxazepam konnte gezeigt werden, dass Stoffe unterhalb der Toxizitätsschwelle zum Beispiel das Schwarmverhalten von Flußbarschen verändern. Auch Neonicotinoide, die in geringen Konzentrationen (unterhalb der Toxizitätsschwelle) kurzzeitig in Fließgewässer eingetragen werden, können dort eine aktive, massenhafte Drift von Wasserorganismen auslösen und damit einen nachteiligen Einfluss auf lokale Populationen ausüben. Repellentien werden in der praktischen Anwendung vor allem gegen Blut saugende ⁠ Gliederfüßer ⁠ wie Stechmücken, Bremsen oder Zecken eingesetzt. Künstliche Repellentien gegen Gliederfüßer sind beispielsweise Diethyltoluamid (DEET), Icaridin (Picaridin) oder IR3535 (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP). Auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz könnten von Repellentien bisher nicht beachtete Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen ausgehen. Um Stoffe mit solchen Effekten aufzuspüren, sind daher neue Teststrategien zu entwickeln und geeignete Testsysteme im Labormaßstab zu etablieren. Das hier durchgeführte Vorhaben leistet dabei einen wichtigen Beitrag, in dem es Testsysteme für ökotoxikologische Fragestellungen anpasst und auf ihre Eignung prüft. Die Ergebnisse des Vorhabens sind für die Umweltbewertung von bioziden Wirkstoffen von großem Interesse. Bisher wurden nur akute und langfristige Effekte auf Nicht-Zielorganismen bewertet, weil das EU-Bewertungs¬konzept für Biozide und Chemikalien keine Bewertung repellenter Wirkungen vorsieht (Bewertungslücke). Bei den drei Repellentien wurden hier keine nachteiligen Umweltwirkungen im Verhalten der Testorganismen und unter den hier eingesetzten Testbedingungen ausgelöst. Dies ist zum Beispiel für den repellenten Wirkstoff DEET wichtig, der aktuell in vielen Haushaltsprodukten enthalten ist. Damit stehen nun erste Testsysteme zur Verfügung, um derartige Wirkungen künftig zuerkennen und gegebenenfalls bei der Bewertung, insbesondere bei Wirkungen auf das Schutzgut ⁠ Biodiversität ⁠, einbeziehen zu können. Veröffentlicht in Texte | 57/2016.

Greenpeace Studie: Giftiger Garten Eden

Die Umweltorganisation Greenpeace hat Blumen und Zierpflanzen aus Gartencentern, Bau- und Supermärkten getestet. Für die Studie wurden in zehn europäischen Ländern 86 Proben von 35 Pflanzenarten genommen, darunter Hornveilchen, Vergissmeinnicht und Lavendel. In 79 Prozent der untersuchten Pflanzen steckten Stoffe, die Bienen gefährlich werden können. Die Laboranalysen ergaben, dass 98 Prozent der Blumen Rückstände von Pestiziden aufweisen. Die Studie stellt fest, dass sich daraus nicht ableiten lässt, wie stark Bienen durch diese Blumen belastet werden. Aber sie kommt zum Schluss, dass knapp die Hälfte der Proben Rückstände aus der Gruppe der umstrittenen Neonicotinoide – drei davon auch bekannt als Bienenkiller - enthalten: Das Gift Imidacloprid fand sich in 43 Prozent, Thiametoxam in 8 Prozent und Clothianidin in 7 Prozent der Blumen.

Neue Verordnung schützt dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete eine Verordnung mit der Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub geschützt werden , der bei der Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide entstehen kann. Die Verordnung entspricht der Eilverordnung des Ministers aus dem Sommer 2015 und verschärft die EU-Regeln langfristig. Die Verordnung zur Anwendung von Saatgut wurde notwendig, weil die befristete Eilverordnung aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung ausnahmslos Handel und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden war in Deutschland bei Wintergetreide bereits unzulässig; die neue Verordnung verhindert dauerhaft, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut nach Deutschland verbracht und ausgesät wird.

Eilverordnung zum Neonikotinoidverbot tritt in Kraft

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am 21. Juli 2015 zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben eine Eilverordnung, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde, verbietet. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Mit der Eilverordnung soll der Import derart behandeltes Saatgut aus anderen Ländern verhindert werden. Die Eilverordnung trat am 22. Juli 2015 in Kraft.

Greenpeace veröffentlicht Schwarze Liste der gefährlichsten Pestizide

Greenpeace Deutschland veröffentlichte am 27. Juli 2016 eine Liste von 209 Pestiziden, die Mensch und Umwelt besonders schaden. Die in der Lebensmittelproduktion zugelassenen Chemikalien können unter anderem Krebs auslösen, die Fruchtbarkeit beeinflussen oder neurotoxisch wirken, schreibt Greenpeace. Für „Die schwarze Liste der Pestizide“ hat ein unabhängiger Pestizidexperte im Auftrag der Umweltschutzorganisation alle in der EU zugelassenen 520 Pflanzenschutzmittel überprüft. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, sich für ein EU-weites Verbot der gefährlichsten Pestizide einzusetzen. In der Greenpeace-Studie schneiden 209 Wirkstoffe besonders schlecht ab: Die bienengefährdenden Neonicotinoide stehen ebenso auf der Liste wie das umstrittene Herbizid Glyphosat. Zudem listet die Studie beispielsweise auch das sehr giftige Insektizid Abamectin und die beiden chronisch toxischen Fungizide Boscalid und Cyprodinil.

GW-Messstelle Dp. Be.-Halb. GW 07 (Betreibermessstellen)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Dp. Be.-Halb. GW 07. Wasserart: reines Grundwasser

gefasste Quelle Que In den Steinen (RWÜ (Messstelle f. GWÜ geeignet))

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Que In den Steinen. Wasserart: Quellwasser

GW-Messstelle Stadt MS E 4 (Emittentenmst./Anlagenüberw.)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Stadt MS E 4. Wasserart: reines Grundwasser

GW-Messstelle K 7.1 M SAD Münhg (Grundwassergüteüberwachung)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle K 7.1 M SAD Münhg. Wasserart: reines Grundwasser

GW-Messstelle RGW Köln WE 061 UW (Betreibermessstellen)

Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle RGW Köln WE 061 UW. Wasserart: reines Grundwasser

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