Der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) hat sich marginal verringert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lieg diese im Zeitraum 2019-2022 nun bei mit 52 Hektar ha am Tag In den Jahren 2018 bis 2021 hatte der Wert 55 Hektar pro Tag betragen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wuchsen die Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen mit 37 ha am Tag weniger stark als in den beiden Vorjahren, jedoch deutlich stärker als noch in den Jahren 2017-2019. Bei den Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen war seit 2018 ein weitestgehend konstanter Wert zu verzeichnen, er lag 2022 bei täglich 12 Hektar. Die Verkehrsfläche nahm knapp 1 Hektar pro Tag ab, was auf einen Rückgang bei den Verkehrsflächen insbesondere in Hessen, Brandenburg und Berlin zurückgeführt wird. Insgesamt machen Siedlungs- und Verkehrsflächen nun 14,5 % der Landesfläche aus. Insgesamt 5,2 Millionen Hektar, wovon der größte Teil (3,4 Mio. Hektar) auf Siedlungsflächen entfällt (Verkehrsflächen 1,8 Mio. Hektar). Davon ausgehend, dass knapp die Hälfte dieser Flächen versiegelt sind, ergibt sich damit eine versiegelte Fläche von rund 2,6 Mio. Hektar. Das entspricht fast der dreifachen Größe des Landes Berlin, auf der die Bodenfunktionen kaum noch oder nur sehr stark eingeschränkt erhalten sind. Zwar hat sich der Anstieg der SuV seit 2007 etwa halbiert, allerdings erscheint das nationale Ziel, bis 2030 täglich „weniger als 30 ha“ für neue SuV zu beanspruchen, außer Sichtweite. Unklar ist, wie die Flächenneuinanspruchnahme schneller und dauerhaft reduziert werden kann. Im Rahmen des Bund/ Länder-Dialogs zum Flächensparen wurden im Zeitraum 2019-2024 mehr als zehn Veranstaltungen u.a. zu den Themen „Kontingentierung der Flächenneuinanspruchnahme“, „Potenziale, Aufgaben und Rollen der Regionalplanung“, „Wohnraum schaffen und Flächensparen“ sowie „Flächenkonkurrenzen“ durchgeführt. Im Februar 2024 wurde ein Zwischenbericht der ersten Phase des Dialogs (2019—2022) veröffentlicht. Dieser enthält ein Empfehlungenpapier zum Erreichen des bundespolitischen Flächenziels bis 2030.
Das Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am Umweltbundesamt (KNBau) haben Empfehlungen zur umwelt-, klima- und ressourcenschonenden und gleichzeitig klimaangepassten, gesundheits- und sozialverträglichen Schaffung bezahlbaren Wohnraums vorgelegt. Im Zentrum steht dabei der Umbau und die Umnutzung des Gebäudebestands, um die Ziele für Klima- und Ressourcenschutz im Gebäudesektor zu erreichen. Aus der Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Empfehlungen heißt es: „Der Wohnraummangel ist in vielen Großstädten und Ballungsräumen ein immenses soziales Problem. Gleichzeitig verfehlt der Gebäudesektor seit Jahren seine Umwelt- und Klimaziele. Wie sich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen lassen, ohne dabei Umwelt und Gesundheit unnötig zu schaden, haben Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Demnach ist die wichtigste Stellschraube für mehr Umweltschutz beim Wohnraumbau, dass der vorhandene Gebäudebestand wo immer möglich erhalten bleibt oder sinnvoll umgebaut und umgenutzt wird.“
Bereits im November 2021 stellte die EU-Kommission die Bodenstrategie 2030 vor. Ziel ist eine gute Bodengesundheit bis 2050. Ein wichtiger Baustein: der Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2050. Die Herausforderungen sind gewaltig – der Nutzen aber auch. Eine Milliarde Tonnen Boden erodieren jährlich in Europa, 60% bis 70% der Böden in der EU sind nicht gesund, mehr als 400 km² netto werden jährlich in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Die Gefahr der Wüstenbildung in Europa steigt. Die Auswirkungen für die Umwelt und Menschen sind enorm, denn der Boden beherbergt 25% der gesamten biologischen Vielfalt, ist zentraler CO2-Speicher und das Fundament unserer Ernährung. Ein zentraler Baustein der Bodenstrategie und zur Erreichung der Klimaziele ist der „Netto-Null-Flächenverbrauch“ bis 2050. Hierzu sollen die Mitgliedsstaaten bis zum kommenden Jahr Ziele zur Verringerung des Netto-Flächenverbrauchs bis 2030 auf allen Ebenen festlegen (national, regional, lokal) und über ihre Fortschritte berichten. Um zu einheitlichen Aussagen zu kommen, kündigte die EU-Kommission an, den „Netto-Flächenverbrauch“ im Rahmen des für 2023 vorgesehenen Bodengesundheitsgesetzes zu definieren. Zugleich kündigte die Kommission an, weitere Möglichkeiten der Überwachung und Meldung der Fortschritte sowie eine Berichtspflicht zu prüfen. Darüber hinaus sollen Behörden und Privatunternehmen Leitlinien, gute Beispiele und Verfahren zur Reduzierung der Bodenversiegelung bereitgestellt werden. Mit dem Ziel einer wirksamen Reduzierung des Flächenverbrauchs soll eine „Flächenverbrauchshierarchie“ zur Steigerung der zirkulären Landnutzung implementiert werden. Diese folgt dem Ansatz “Vermeiden – Wiederverwenden – Minimieren – Ausgleichen“. So sollen zunächst zusätzlicher Landverbrauch und Bodenversiegelung vermieden werden. Ist das nicht möglich, sollen bereits baulich vorgenutzte Flächen wiederverwendet werden. Sollte auch eine Wiederverwendung nicht möglich sein, soll bei baulichen Flächeninanspruchnahme der Fokus auf Flächen liegen, die sich bereits in einem ungünstigen Zustand befinden. Damit sollen auf besonders wertvolle Böden eine Bebauung vermieden werden. Als letztes Mittel sollte der Verlust durch Ausgleichsmaßnahmen minimiert werden bspw. durch Versickerungsflächen vor Ort oder Gebäudebegrünungen. Eine öffentliche Konsultation des Bodengesundheitsgesetzes ist noch für dieses Jahr vorgesehen.