ID: 4849 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 & 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als SuedOstLink bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erdkabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netzentwicklungsplans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Einspeisungen aus Windenergie und Photovoltaik im Norden mit Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bundefachplanungs- als auch Planfeststellungsverfahren geben. Die Vorhabenträger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundesfachplanung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.07.2023 Datum der Entscheidung: 18.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben5-A2 sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-A2) • per E-Mail an Vorhaben5@BNetzA.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt A2) 50 Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 18.09.2023 Enddatum der Auslegung 17.10.2023 1. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 04.11.2024 Enddatum der Auslegung 03.12.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Ständehaus Merseburg Merseburg Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.11.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.09.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben5-a2 Erörterungstermin
ID: 4245 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW als Ultranet bezeichnete Vorhaben ist ein Pilotprojekt für die verlustarme Übertragung hoher Leistungen über weite Entfernungen. Der Abschnitt zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und dem Punkt Koblenz ist ein etwa 44 km langes Teilstück des Vorhabens. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.06.2024 Datum der Entscheidung: 31.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2. Eröffnungsdatum der Auslegung 08.07.2024 Enddatum der Auslegung 07.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-e2
ID: 4206 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW als Ultranet bezeichnete Vorhaben ist ein Pilotprojekt für die verlustarme Übertragung hoher Leistungen über weite Entfernungen. Der Abschnitt zwischen den Punkten Marxheim und Ried ist ein etwa 57 km langes Teilstück des Vorhabens im Land Hessen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 28.03.2024 Datum der Entscheidung: 19.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 . Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 Eröffnungsdatum der Auslegung 15.04.2024 Enddatum der Auslegung 15.05.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.06.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-a2
ID: 4767 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 und 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als SuedOstLink bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erdkabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netzentwicklungsplans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Einspeisungen aus Windenergie und Photovoltaik im Norden mit Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bundesfachplanungs- als auch Planfeststellungsverfahren geben. Die Vorhabenträger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundesfachplanung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.06.2023 Datum der Entscheidung: 22.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Deutschland Homepage: https://www.tennet.eu/de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG (einschließlich der 1. Planänderung) Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 21.08.2023 Enddatum der Auslegung 20.09.2023 2. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 15.07.2024 Enddatum der Auslegung 14.08.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 1 NABEG Ort der Erörterung Marinaforum Regensburg Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben5-d2 bzw. www.netzausbau.de/vorhaben5a-d2
ID: 4512 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 und 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als SuedOstLink bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erdkabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netzentwicklungsplans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Einspeisungen aus Windenergie und Photovoltaik im Norden mit Lastschwerpunkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bundesfachplanungs- als auch Planfeststellungsverfahren geben. Die Vorhabenträger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundesfachplanung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.03.2023 Datum der Entscheidung: 27.09.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben5-c1 sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-c1 ), • per E-Mail an Vorhaben5@bnetza.de , • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt C1) TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth Deutschland Homepage: https://www.tennet.eu/de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 22.05.2023 Enddatum der Auslegung 24.06.2023 1. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 29.04.2024 Enddatum der Auslegung 28.05.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Freiheitshalle Hof Deutschland Weitere Hinweise: 14.11.2023 - 15.11.2023 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.06.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 22.05.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben5-c1
ID: 4209 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…) Der Abschnitt zwischen Rommerskirchen und der Landesgrenze NRW/RLP ist ein etwa 63 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.04.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular ( https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 ) schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt E1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt . Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite http://www.netzausbau.de/beteiligung2-e1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.05.2024 Enddatum der Auslegung 12.06.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Bergheim Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 Öffentliche Auslegung
ID: 2056 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 10 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der westliche Abschnitt des Vorhabens 10 führt von der Landesgrenze zum Umspannwerk Wahle und liegt komplett in Niedersachsen. Der Vorhabenträger plant, die Stromtragfähigkeit der Leitung überwiegend durch einen Tausch der vorhandenen Leiterseile gegen Hochtemperaturleiterseile zu erhöhen. Die Leitung verläuft aus Sachsen-Anhalt kommend von der Landesgrenze (Mast 6) aus in nordwestliche Richtung zum Umspannwerk Helmstedt Ost. Sie verlässt das Umspannwerk im Norden und führt ab dort weiter in nordwestliche Richtung. Im Bereich der Anschlussstelle Rennau quert sie die Autobahn 2. Die Leitung führt hauptsächlich über landwirtschaftliche Flächen. Ab dem Umspannwerk Hattorf verläuft sie zunächst in Richtung Westen, kreuzt die Autobahn 39 und den Mittellandkanal und knickt kurz vor der Querung der Autobahn 2 östlich der Autobahnraststätte Zweidorfer Holz nach Süden ab. Nach einer erneuten Querung des Mittellandkanals erreicht die Leitung aus Nordosten kommend das Umspannwerk Wahle. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.09.2022 Datum der Entscheidung: 27.11.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gem. § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung 8 TenneT TSO GmbH TenneT TSO GmbH Bernecker Str. 70 95448 Bayreuth Deutschland Homepage: https://www.tennet.eu/de Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.12.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.10.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben10-b
ID: 2051 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Abschnitt ist Teil des auch SuedLink genannten Ausbau-Vorhabens zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wilster in Schleswig-Holstein und Bergrheinfeld/West in Bayern. Der Freileitungs- Abschnitt zwischen der geplanten Konverterstation Bergrheinfeld/West südlich des »Felsenhofs« und dem gleichnamigen Umspannwerk ist ein etwa 600 Meter kurzes Teilstück des Vorhabens in Bayern. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben4-d3 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 22.02.2021 Datum der Entscheidung: 25.10.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.01.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.11.2022
ID: 991 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 20 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben soll die Netzverknüpfungspunkte Grafenrheinfeld (Bayern) und Großgartach jeweils mit Kupferzell (beides in Baden-Württemberg) verbinden. Die bereits vorhandene Leitung zwischen Grafenrheinfeld und Kupferzell wollen die Vorhabenträger durch Seilauflage verstärken. Zwischen Kupferzell und Großgartach soll die Leitung als Ersatzneubau möglichst in bestehender Trasse errichtet werden. Das Vorhaben dient der Erhöhung der Übertragungskapazität im Nordosten von Baden-Württemberg. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.netzausbau.de/vorhaben20-2 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 10.01.2020 Datum der Entscheidung: 16.06.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gem. § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung 8 TransnetBW GmbH Pariser Platz Osloer Straße 15 - 17 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/grafenrheinfeld-kupferzel… Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.05.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.03.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben20-2
ID: 658 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 11 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Vorhabenträger 50Hertz plant eine Freileitung zur Übertragung von 380 Kilovolt (kV). Die Leitung soll über eine Länge von rund 32 Kilometern die Umspannwerke Bertikow in Brandenburg und Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern verbinden. Auf der geplanten Strecke ist bereits eine Hochspannungsleitung mit 220 kV aus den 1950er-Jahren vorhanden. Diese soll nach Inbetriebnahme der leistungsfähigeren 380-kV-Leitung zurückgebaut werden. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben11 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.03.2019 Datum der Entscheidung: 15.10.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gem. § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung 8 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/Netz/Netzentwicklung/ProjekteanLand/380-kV-Freileitu… Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 26.10.2020 bis ein schließlich 25.11.2020 gemäß § 3 Abs. 1 Planungssi cherstellungsgesetz (PlanSiG). Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben finden Sie ab dem 26.10.2020 im Internet unter www.netzausbau.de/beteiligung11 . Eröffnungsdatum der Auslegung 26.10.2020 Enddatum der Auslegung 25.11.2020 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.12.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 26.10.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben11 Erörterungstermin Im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Bertikow - Pasewalk hat die Bundesnetzagentur ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert die Bundesnetzagentur nun mit dem Vorhabenträger 50Hertz, den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Nach § 22 Absatz 6 in Verbindung mit § 10 NABEG ist zu diesem Zweck ein Erörterungstermin vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie führt die Bundesnetzagentur diesen als Online-Konsultation gemäß des § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch. Im Zeitraum vom 14. Juni bis zum 13. Juli 2021 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern. Die Teilnahmeberechtigten werden von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die weiteren Details informiert. Der Vorhabenträger 50Hertz hat zur Vorbereitung der Online-Konsultation zunächst die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen erwidert. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin sowohl die Argumente als auch die Erwiderungen gesichtet und in einer Synopse zusammengefasst. https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Termine/Fristen/210614_PlanSiG11-et.html Entscheidung über Zulassung Die Bundesnetzagentur hat am 15. Oktober 2021 die vom Vorhabenträger 50Hertz beantragte Trasse planfestgestellt. Der Vorhabenträger kann nun mit der Errichtung des Vorhabens beginnen. Weitere Informationen können Sie der angehängten Bekanntmachung entnehmen. Bekanntmachung_PF-Beschluss.pdf Planfeststellungsbeschluss.pdf
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