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Raumordnungsverfahren für die Errichtung der 380 kV-Leitung Dollern - Alfstedt - Hagen im Bremischen / Schwanewede - Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) und für den Neubau eines Umspannwerkes im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede

Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH plant den Ersatz der bestehenden 380-kV-Wechselstrom-Leitung vom Umspannwerk (UW) Dollern (LK Stade) über das UW Alfstedt (LK Rotenburg (Wümme) und das UW Farge (Land Bremen) zur Schaltanlage Elsfleth West (LK Wesermarsch) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Wechselstrom-Leitung. Hierfür muss die Leitung mit zwei Stromkreisen mit einer Stromtragfähigkeit von je 4.000 Ampere neu errichtet werden. Die Bestandleitung hat eine Länge von ca. 100 km und durchquert von Nordost nach Südwest die niedersächsischen Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme), Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch. Zusätzlich verläuft die Bestandsleitung auch durch das Land Bremen. Als Projekt P23 wurde die Elbe-Weser-Leitung (EWL) erstmals im Netzentwicklungsplan 2013 für das Zieljahr 2023 beantragt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Diese Drehstromleitung ist als Vorhaben Nr. 38 seit 2015 im Bundesbedarfsplan enthalten. Die Gesamtinbetriebnahme der EWL ist für das Jahr 2031 vorgesehen. Die TenneT TSO GmbH hat mit Schreiben vom 22.02.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt. Gegenstand des ROV ist neben der EWL auch die Standortsuche für das ein neues UW nördlich von Bremen im Bereich der Gemeinden Hagen im Bremischen / Schwanewede. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg führt als obere Landesplanungsbehörde das ROV für die 380 kV-Leitung einschließlich des neuen UW durch.

Vortragsfolien Fragen & Antworten

1. Wo kann man die Annahmen zu den Szenarien finden? Sämtliche Annahmen finden Sie in BfN Schriften 614 - Konkretisierung von Ansatzpunkten einer naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende, mit Blick auf strategische Stellschrauben. "Naturverträgliche Ausgestaltung der Energiewende" (EE100-konkret) bzw. in dem Vorläuferprojekt BfN Schriften 501 - Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien 2050 . Es wurde bei den Szenarien beispielsweise umfänglich von einer sehr ambitionierten Energieeinsparung und höherer Effizienz ausgegangen sowie von einer großflächigen Ausnutzung des Dachflächenpotenzials. 2. Ist errechnet worden, wieviel CO 2 emittiert wird, um die notwendigen Anlagen für die 2030er, 2040er und 2050er Ziele zu errichten? Bei der Betonherstellung ist ja CO 2 nicht vermeidbar. Und was kostet die Aufrechterhaltung der Anlagen an Energie? In den Projekten wurde das nicht errechnet. Vielfach wird aber der Energiebedarf zur Herstellung von Anlagen überschätzt und der Energieertrag unterschätzt.  Laut UBA beträgt die Zeit, in der die Herstellungsenergie (die den CO 2 -Fußabdruck maßgeblich prägt) durch die Anlage selbst produziert wird zwischen 2,5 und 3,2 Monaten (Starkwind vs. Schwachwindstandort). Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen . An der Universität Hannover wurde eine Masterarbeit vergeben, die ungefähr zu dem gleichen Schluss kommt. 3. Warum zielt die Politik auf den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen, wenn so viel von den Dächern noch frei ist? Die Politik zielt auf beides. Einen Eindruck gibt beispielsweise der Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045. Dort wird bis 2045 von einer Steigerung der Leistung auf den Dächern um 4,8 bis 6,1 GW (entspricht einer Vervier- bis Verfünffachung der Leistung) ausgegangen und von einer Steigerung in der freien Fläche um 11,4 bis 14 GW. Ein Gigawatt entspricht etwa einer Fläche von 10 km². Zum  Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern:  Die Stadt Halle hat eine Bodenfläche von rund 135 km², der Ausbau auf Dächern in Sachsen-Anhalt entspricht also etwa 35 – 45 % der gesamten Bodenfläche der Stadt Halle, ist also extrem ambitioniert. Zu Berücksichtigen ist außerdem, dass die Implementierung auf Grund der Besitzverhältnisse , sehr diversen Präferenzen der Hausbesitzer sehr viel schwieriger und langwieriger zu implementieren ist als im Falle von PV freiflächenanlagen. Die Kosten für die erzeugte KWh ist außerdem auf Dächern fast doppelt so hoch. 4. Wie ist die Naturverträglichkeit von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu bewerten? Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich, viel hängt insbesondere von der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Fläche vor dem Eingriff ab, aber auch von der Ausgestaltung der Fläche. Viele der entscheidenden „Hebel“ zur Steuerung hat das Land hier aber selber in der Hand. So sind Grünlandflächen für die EEG-Förderung durch die neue Landesverordnung weiterhin ausgeschlossen. Auch im Landesentwicklungsplan und in möglichen Leitfäden kann das Land steuernd eingreifen, um die Entwicklung nur auf geringer-wertigen Flächen zu ermöglichen und diese im Zuge der Entwicklung für Flora und Fauna so positiv wie möglich zu beeinflussen. Naturschutz auf Freiflächen-Photovoltaik Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren

Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die wesentliche Änderung einer bestehenden Erdgas-Verdichterstation

Die Firma MEGAL GmbH & Co. KG betreibt am Standort Rimpar, Alte Würzburger Straße, 97222 Rimpar eine Erdgas-Verdichterstation. Die Erdgas-Verdichterstation fällt unter Nrn. 1.4.1.1 und 8.1.3 im Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Gegenstand des aktuellen Antrags ist die Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation. Die Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation ist Teil eines Gesamtvorhabens am Standort Rimpar, welches von den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern als bedarfsnotwendiger Ausbau des deutschen Erdgasnetzes identifiziert wurde (vgl. Netzentwicklungsplan 2018-2028). Eine weitere Maßnahme ist die Errichtung und der Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) III. Zudem soll ein Ersatzneubau eines Teils der Leitung Schlüchtern-Rimpar sowie der benachbarten vorhandenen Druckregelstrecke MCV 224 (Vorhabenträger hier jeweils: Open Grid Europe GmbH) erfolgen. Für die Fernleitungsanbindung wurde ein Anzeigeverfahren nach § 43 f Energiewirtschaftsgesetz an der Regierung von Unterfranken durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass hinsichtlich des Leitungsbaus keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Hinsichtlich der Maßnahmen zur GDRM III und der Druckregelstrecke MCV 224 werden bzw. wurden Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt des Landratsamtes Würzburg geführt. Diese Baumaßnahmen unterliegen für sich genommen nicht dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Zuge der Änderung der bestehenden Erdgas-Verdichterstation werden drei Verdichtereinheiten (Maschineneinheiten ME 4, 5 und 6) gebaut, die jeweils von einer erdgasbetriebenen Gasturbine mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 34,5 MW (insgesamt 103,5 MW) angetrieben werden. Die Antriebseinheiten mit Verdichter sind jeweils in einer Maschinenhalle aufgestellt. Darüber hinaus wird die Anlage über weitere gastechnische Komponenten wie Erdgaskühler, Ausbläser, Fackelanlage, Stationspiping, Staub-/ Flüssigkeitsabscheider sowie einem Versorgungsgebäude und Nebengebäuden verfügen. Die neuen Anlagekomponenten sollen bis spätestens 01.01.2024 in Betrieb gehen, da die bestehende Anlage mit den Maschineneinheiten 1, 2 und 3 (insgesamt 78,9 MW) gemäß § 30 Abs. 4 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) nur über eine befristete Betriebserlaubnis bis zum 31.12.2023 verfügt. Es wird daher kein Parallelbetrieb der drei neuen Maschineneinheiten 4, 5 und 6 mit den bereits bestehenden Maschineneinheiten 1, 2 und 3 stattfinden. Ausnahme stellt hier lediglich die Inbetriebnahmephase der Maschineneinheiten 4, 5 und 6 vor deren Anschluss an das Versorgungsnetz dar. Die Dauer dieser Testphase wurde von der Antragstellerin mit ca. 600 Stunden angegeben. Die wesentliche Änderung der Erdgas-Verdichterstation bedarf aufgrund § 16 i. V. m. § 10 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung; vor deren Erteilung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Der vorzeitige Beginn wurde beantragt. Mit Bescheiden vom 06.12.2019 und 09.04.2020 wurde für einzelne Maßnahmen der vorzeitige Beginn zugelassen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durchgeführt, da die Vorprüfung ergab, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen im Sinne des BImSchG nicht von vorneherein vollständig ausgeschlossen werden können. Ein UVP-Bericht liegt vor.

Gastransportleitung Heiden - Dorsten "HeiDo" (Leitungsnummer 102) GDRM Anlage Heiden-Borken Stationen Marbeck und Dorsten

Die Open Grid Europe GmbH (OGE), Essen plant, ihr überregionales Erdgastransportsystem durch eine neue Anbindung mit der Erdgastransportleitung von Heiden im Kreis Borken nach Dorsten im Kreis Recklinghausen zu erweitern. Startpunkt ist die „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung „ZEELINK“ bei Heiden und Endpunkt ist der OGE L-Gas Knotenpunkt bei Dorsten. Die Leitung wird eine Länge von ca. 18,5 km aufweisen. Des Weiteren ist der Neubau einer GDRMAnlage Heiden - Borken Teil des Vorhabens. Beides basiert auf den Ergebnissen der Netzausbauberechnung des Konsultationsdokumentes zum Netzentwicklungsplan Gas (NEP) 2018 - 2028 vom 12.02.2018. Dabei trägt die geplante Leitung die Identifikationsnummer ID-Nr. 436-02 und die geplante GDRM-Anlage Heiden - Borken die Identifikationsnummer ID-Nr. 437-01. Der im NEP beschriebene Ausbau dient vorrangig zur Umsetzung der L-H-Gas Umstellung im Raum Dorsten, sowie der Versorgung verschiedener Ausbauvorhaben nach §38/39 Gasnetzzugangsverordnung im Raum Dorsten / Marl / Gelsenkirchen (Stadtteil Scholven) / Gladbeck. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Borken, Gemarkung Marbeck, der Stadt Datteln, Gemarkung Datteln, der Stadt Dorsten, Gemarkungen Dorsten, Lembeck, Rhade und Wulfen, der Stadt Sendenhorst, Gemarkung Sendenhorst und in der Gemeinde Heiden im Kreis Borken, Gemarkung Heiden beansprucht.

Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land

Seit 2017 wird die finanzielle Förderung von Windenergieanlagen an Land durch Ausschreibungen ermittelt. Den weiteren Zubau der Windenergie steuert der Gesetzgeber, indem er jährliche Ausschreibungsvolumen vorgibt. Flächenausweisungen für die Windenergie an Land können zum einen auf Ebene der Regionalplanung und zum anderen auf Ebene der Bauleitplanung erfolgen. Es stellt sich die Frage, ob die Flächenkulisse, die zur Nutzung für die Windenergie an Land kurz- und mittelfristig zur Verfügung steht, ausreicht, um ein ausreichendes Wettbewerbsniveau in den Ausschreibungen zu gewährleisten und das von der Bundesregierung gesetzte Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 % zu steigern, zu erreichen. Im Rahmen der Studie wurde die aktuelle Flächenkulisse ermittelt und für drei Zeitpunkte untersucht, welcher Teil der Flächenkulisse, unter Berücksichtigung der Bestandsanlagen, frei ist. Die Untersuchung zeigt, dass das ermittelte Leistungspotenzial der aktuellen Flächenkulisse rechnerisch die Ausschreibungsvolumina nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bis 2025 und 2030 übersteigt, jedoch erheblichen Unsicherheiten unterliegt. Während das ermittelte Leistungspotenzial die Ausschreibungsvolumina bis 2025 noch übersteigt, gibt es bis 2030 nur einen geringen Überhang, der aufgrund der ermittelten Unsicherheiten deutlich die Gefahr eines zu geringen Wettbewerbsniveaus birgt. Des Weiteren bestehen erhebliche Unsicherheiten, ob die Zielwerte des Netzentwicklungsplans für Windenergie an Land bis 2030 zur Erreichung des 65-%-Ziels mit der aktuellen Flächenkulisse erreicht werden können. Zur Erhöhung der Flächenkulisse ließen sich im Rahmen der Studie Handlungsempfehlungen ableiten, die auf eine Ausweitung der Flächenkulisse, den Verzicht auf pauschale Siedlungsabstände, die Erhöhung der Rechtssicherheit der Pläne, die Verbesserung der Nutzbarkeit ausgewiesener Flächen, eine bessere Datenverfügbarkeit und den Umgang mit Bestandsanlagen abzielen. Quelle: Forschungsbericht

Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bestätigt

Am 25. November 2016 bestätigte die Bundesnetzagentur den Offshore-Netz­entwicklungs­plan (O-NEP) für das Zieljahr 2025, der die Anbindungen von Winderzeugung auf der Nord- und Ostsee an das deutsche Übertragungsnetz regelt. Der O-NEP 2025 umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und drei Netzanbindungen in der Ostsee. Er gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen.

Energieatlas Baden-Württemberg aktualisiert

null Energieatlas Baden-Württemberg aktualisiert In den Karten des Energieatlas Baden-Württemberg stehen nun die geplanten Maßnahmen zum Ausbau der Stromnetze online zum Abruf bereit. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlicht hier sowohl die überregionalen geplanten Maßnahmen der Netze BW GmbH als auch die regional geplanten Netzausbauvorhaben des Netzentwicklungsplans 2030 (Version 2019). Die Daten werden von den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt. Einzelheiten wie Trassenlängen, Art der Maßnahme und Spannungsebene können für Baden-Württemberg eingesehen werden. In den meisten Fällen erfolgt der Netzausbau in bereits bestehenden Trassen. In den Fällen, in denen der Trassenverlauf noch nicht endgültig feststeht, sind die Suchkorridore dargestellt. Der Energieatlas verlinkt für weitere Hinweise auf die entsprechenden Webseiten der Netzbetreiber. Im Energieatlas finden sich darüber hinaus auch allgemeine Hinweise zum komplexen Planungsverfahren. Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger können sich so an geeigneter Stelle über den Planungsfortschritt informieren. Der Stand der Netzausbauvorhaben soll jährlich aktualisiert werden. Auch die beiden Teilabschnitte von Ultranet und SuedLink, die durch Baden-Württemberg verlaufen, sind im Energieatlas dargestellt. Diese Stromverbindungen sollen zukünftig den Strom von Nord- nach Süddeutschland transportieren. Für das Vorankommen der regenerativen Energien spielt sowohl der bundesweite als auch der regionale der Ausbau der Strommessnetze eine wichtig Rolle. Die Informationen zum Netzausbauvorhaben stehen auf der folgenden Webadresse bereit: http://www.energieatlas-bw.de/netze Hintergrundinformation Der Energieatlas Baden-Württemberg ist das gemeinsame Internet-Portal des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der LUBW für Daten und Karten zum Thema erneuerbare Energien. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Verwaltung, Forschung und Wirtschaft finden hier wichtige Informationen zum Stand der dezentralen Energieerzeugung und zum regionalen Energiebedarf. Der Energieatlas bietet Energieberatern, Planern und interessierten Akteuren einen landesweiten Überblick sowie Hintergrundinformationen und Handreichungen. Lokale, kommunale und regionale Planungen kann der Energieatlas nicht ersetzen. Sein Ziel ist es, mithilfe vernetzter Informationen, Möglichkeiten effizienter Energieverwendung anzuregen, um langfristig und nachhaltig Energie einzusparen. Im erweiterten Daten- und Kartenangebot des Energieatlas stehen darüber hinaus zusätzliche Informationen und Auswertemöglichkeiten zur Verfügung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Bundesnetzagentur stellt Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan 2013 zur Konsultation

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2013 am 20. Juli 2012, startete der Prozess zur Feststellung des notwendigen Netzausbaus bis zum Jahr 2023 bzw. 2033. Der von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erstellte Entwurf beschreibt die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklung installierter Kapazitäten der erneuerbaren Energien und der konventionellen Kraftwerke sowie die Entwicklung des Stromverbrauchs in den Jahren 2023 bzw. 2033. Der Szenariorahmen zum NEP 2013 führt den Szenariorahmen zum NEP 2012 fort.

Entwurf des nationalen Netzentwicklungsplans vorgelegt

Am 29. Mai 2012 wurde der Entwurf des ersten nationalen Netzentwicklungsplans Strom von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) überreicht. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom enthält alle Maßnahmen, die aus Sicht der ÜNB innerhalb der nächsten zehn Jahre für ein sicheres Übertragungsnetz erforderlich sind. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans wurde auf Basis des von der Bundesnetzagentur Ende 2011 genehmigten sog. Szenariorahmens erstellt. Der Szenariorahmen prognostiziert die voraussichtliche Erzeugungs- und Verbrauchssituation in zehn Jahren.

Frühjahrstagung des Landesverbandes Erneuerbare Energien Zieschang: ?Zügiger und effizienter Netzausbau ist Schlüssel für bezahlbare Energiewende?

Sachsen-Anhalt wird sich weiterhin für den zügigen und effizienten Ausbau der Stromnetze einsetzen. Das bekräftigte Wirtschaftsstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang auf der heutigen Frühjahrstagung des Landesverbandes Erneuerbare Energien in Magdeburg. ?Der Netzausbau ist der Schlüssel für eine erfolgreiche und bezahlbare Energiewende in ganz Deutschland. Wer auf erneuerbare Energien setzt, der muss auch dafür sorgen, dass der grüne Strom beim Verbraucher ankommt. Wir brauchen Leitungen, die den Windstrom aus Ost- und Norddeutschland in die Verbrauchszentren im Westen und Süden transportieren, wo in den nächsten Jahren viele Kernkraftwerke vom Netz gehen werden. Natürlich kann man einzelne Leitungen hinterfragen. Eine generelle Blockadehaltung beim Netzausbau ist aber fehl am Platz und schadet vor allen den Verbrauchern und der Wirtschaft.?   Zieschang machte zudem deutlich, dass die Landesregierung beim Ausbau der Stromnetze auf Transparenz und Bürgerbeteiligung setzt. ?Wir müssen die Menschen beim Netzausbau frühzeitig mitnehmen, die Planung neuer Stromleitungen muss so transparent wie möglich sein. Dies schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Dazu gehört auch, dass sich neue Leitungen möglichst an bestehenden Freileitungen orientieren sollten oder diese ersetzen, um die Auswirkungen auf Anlieger, Umwelt und Landschaftsbild zu minimieren. Eine entsprechende Vereinbarung hat das Land im November 2014 mit dem Netzbetreiber 50Hertz geschlossen. Hier bleiben wir weiter am Ball.?   Hintergrund: Sachsen-Anhalt nimmt bei Ausbau und Nutzung erneuerbarer Energien eine Vorreiterrolle ein: Ihr Anteil an der Nettostromerzeugung lag 2013 bei 46,8 Prozent ? und damit in etwa so hoch wie der Anteil von Braunkohle (29,8%) und Erdgas (16,8%) zusammen sowie deutlich über dem Bundesschnitt (25%).     Die Branche der erneuerbaren Energien umfasste 2014 in Sachsen-Anhalt rund 900 Firmen ? mit einem Anteil von etwa 1,7 Prozent an allen Unternehmen liegt das Land leicht über dem Bundesschnitt (ca. 1,5 Prozent). 2013 waren in Sachsen-Anhalt rund 24.320 Menschen in der Erneuerbare-Energien-Branche beschäftigt, bundesweit waren es gut 370.000.   Die Bundesnetzagentur hat am Freitag die vorläufigen Ergebnisse zum Netzentwicklungsplan Strom 2024 vorgestellt. Diese bestätigen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der geplanten Gleichstrompassage Süd-Ost von Wolmirstedt (Landkreis Börde) nach Gundremmingen (Bayern). Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

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