Das Projekt "Die Liberalisierung der Strommaerkte mit Beispielen aus Finnland und den Niederlanden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsgesellschaft für umweltschonende Energieumwandlung und -nutzung durchgeführt. Diese Studie bereitete die Erfahrungen dieser Laender vor allem hinsichtlich ihrer Kompatibilitaet mit der deutschen Diskussion auf. Hierbei geht es im wesentlichen um die Veraenderung der staatlichen Rolle im energiewirtschaftlichen Prozess. Das Beispiel der Niederlande zeigt, dass die Liberalisierung der Strommaerkte den Staat von zentralen Planungsaufgaben entbindet, so dass er seine zukuenftige Hauptaufgabe vor allem in der Herstellung und Ueberwachung von transparenten Wettbewerbsbedingungen beim Netzzugang und der Staerkung der Wettbewerbspolitik bei der Foerderung der regenerativen Energien suchen wird.
Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte Schmidt-Wottrich, Jungnickel und Partner durchgeführt. Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).
Das Projekt "Reform des Energiewirtschaftsrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Im Rahmen des Projektes begleitet Ecologic das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des Energiewirtschaftsrechts. Dabei gilt es, die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsentwürfe vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen europäischen Anforderungen und umweltpolitischen Zielsetzungen zu bewerten und ggf. Alternativen aufzuzeigen. Besondere Bedeutung kommt dabei den Regelungen zur Förderung der erneuerbaren Energien, der Ausgestaltung der Kompetenzen der Regulierungsbehörde und der Gestaltung diskriminierungsfreien Netzzugangs zu.
Das Projekt "Regenerativer Strom: Rechtliche Fragen - Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Doerte Fouquet Rechtsanwältin durchgeführt. Das Stromeinspeisungsgesetz sieht eine Gesetzeskonkretisierung bzw. -aenderung (Paragraphen 4 Abs. 4 4a StrEG) vor, die wahrscheinlich im Jahr 2000 erfolgt. Daneben sind weitere Entwicklungen (Umweltgesetzgebung, Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, gruener Strom, Stromboersen, diskriminierungsfreier Netzzugang etc.) im Gange. Das Vorhaben soll diese Entwicklungen im Hinblick auf einen optimalen und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien rechtlich begleiten. Die konkreten Fragestellungen sind dabei kurzfristig zu entwickeln (insbesondere Verfassungsrecht, EU-Recht, Umsetzung von EU-Richtlinien etc.). Das Vorhaben ist prozessbegleitend zu den aktuellen Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 durchzufuehren. Das Vorhaben soll in zwei Teile aufgespalten werden: Teil 1 soll sich mit den national-rechtlichen Fragestellungen (Biomasse-Verordnung, Foerderprogramme, Stromboerse) befassen, Teil 2 mit den EG-rechtlichen Fragen (EG-Richtlinie/Beihilferecht u.a.).