Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes.
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Das Projekt "Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs unter Berücksichtigung von Erfahrungen nach dem Unfall in Fukushima sowie von internationalen Entwicklungen in den letzten Jahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der bestehenden Version des Maßnahmenkatalogs ('Übersicht über Maßnahmen zur Verringerung der Strahlenexposition nach Ereignissen mit nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen'). Die erste Version des Maßnahmenkatalogs erschien 1992, zuletzt wurde 2010 eine aktualisierte Version herausgegeben. Bei der Überarbeitung sollen insbesondere die folgenden neueren Erkenntnisse berücksichtigt werden: - die von der SSK im Rahmen des Erfahrungsrückflusses aus Fukushima erarbeiteten Empfehlungen - Vorgaben anderer Institutionen z.B. der EU (z.B. EURATOM Grundnormen, Höchstwerte für Lebens- und Futtermittel) - aktuelle vergleichbare Handbücher aus anderen Ländern (z.B. 'Nordic Flagbook') - den EURANOS-Handbücher - den Erfahrungen in Japan (auch zur Nachunfallphase). Der Maßnahmenkatalog soll zukünftig nach Möglichkeit für alle Ereignisse und Szenarien - wie sie in der Umsetzung der EURATOM Grundnormen in Deutschland berücksichtigt werden - einsetzbar sein und entsprechende Hinweise zur Anwendbarkeit der einzelnen Maßnahmen für jedes Szenario enthalten. Zusätzlich soll der überarbeitete Maßnahmenkatalog wieder in elektronischer Form bereitgestellt werden, so dass er auch für die Erarbeitung, Optimierung und Anwendung von Schutzstrategien seitens der Behörden eingesetzt werden kann. Dies bedeutet konkret, dass die elektronische Fassung des Maßnahmenkatalogs von 2010 überarbeitet wird, so dass die neuen Erkenntnisse dieses Forschungsvorhabens darin berücksichtigt werden. BMUB hält Beauftragung der GRS für zweckmäßig, sh. o.a. Änderungen